Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die zunehmende Bedeutung der Informatik für die Juristische Methodenlehre
Die Rolle der Informatik als Grundlagenwissenschaft von allgemeiner Bedeutung wird hervorgehoben. Dies entspricht der Selbstauffassung der Informatik, wie sie von der Gesellschaft für Informatik (GI) im «Jahr der Informatik» (2006) dargestellt wurde. Hierbei bleibt die Logik grundlegend, während sie insbesondere in Bezug auf ihre Anwendungen zunehmend durch Methoden der Informatik unterstützt und ergänzt wird («Erbe» der Logik, «Wiener Thesen» des Verf). Dies ist zunehmend auch für die juristische Methodenlehre wichtig – insbesondere im Zeitalter der IKT mit e-justice, e-government, e-business. Folgerungen ergeben sich für eine engere Verbindung zwischen Rechts- und Verwaltungsinformatik.