Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Rechtliche Einordnung Peer-to-Peer-basierter Dienste
Peer-to-Peer-Netze (P2P-Netze) sind Kommunikationsnetze, deren Teilnehmer gleichberechtigt sind: Alle Kommunikationspartner können grundsätzlich die gleichen Aufgaben erfüllen – es existieren keine dezidierten Dienstgeber und -nehmer (Server und Clients). Der Beitrag zeigt Beispiele gegenwärtiger und möglicher zukünftiger Anwendungen und diskutiert, wie diese sich in das deutsche Telemediengesetz einordnen lassen.