Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2008 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Datenschutz in Spezialgrundrechten
Sowohl Geheimdienste als auch Strafverfolgungsbehörden verfügen heute über neue Befugnisse und Möglichkeiten, die ihnen erst durch moderne Technik oder legislativ auf Grund des Anti-Terror-Kampfes seit 2001 zugänglich wurden. Sofern es sich dabei um Eingriffe in die Privatsphäre handelt, bietet sich häufig nicht nur eine ausschließliche Bewertung anhand von Datenschutzprinzipien an. Es können auch andere Grundrechte berührt sein, die im Einzelfall als «lex specialis» im Verhältnis zum Recht auf Privatsphäre dem Betroffenen weitergehende Rechte einräumen, auf die er sich berufen kann. Einige gelten im Strafrecht absolut und stellen daher unüberwindliche Hürden für Ermittler auf.