Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2008 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Internet und Hauptversammlung: die neue Aktionärsrechte-Richtlinie
Seit 8. Oktober 2004 erlaubt § 102 Abs 3 AktG die Aufzeichnung und öffentliche Übertragung von Hauptversammlungen börsennotierter österreichischer Gesellschaften. Mit einer neuen Richtlinie aus dem Jahr 2007 sind die europarechtlichen Vorgaben geschaffen worden, dass börsennotierte Gesellschaften in Hinkunft ihren Aktionären jede Form der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung anbieten können. Somit wird auch die elektronische Stimmabgabe möglich. Den österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaften ist diese neue Richtlinie zum weitaus überwiegenden Teil bereits bekannt. Mit konkreten (Vorbereitungs-)Maßnahmen halten sich die Gesellschaften jedoch noch zurück. Sie warten vielmehr die innerstaatliche Umsetzung ab.