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Mögliche ethische Welten und Normtypen

  • Author: Günther Kreuzbauer
  • Region: Austria
  • Field of law: Legal Theory
  • Collection: Festschrift Erich Schweighofer
  • Citation: Günther Kreuzbauer, Mögliche ethische Welten und Normtypen, in: Jusletter IT 22 February 2011
In diesem Beitrag werden zwei miteinander zusammenhängende Ideen zur Systematisierung grundlegender ethischer Wert- und Normtypen präsentiert. Zunächst wird auf Basis einer Interessenethik die Idee möglicher ethischer Welten diskutiert und diese in Zusammenhang mit Normen einer Güterethik gebracht. Hier werden 12 grundlegende Normtypen isoliert, die dann auch auf 12 grundlegende Werte übertragen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ethik und mögliche ethische Welten
  • 3. Ethik und der Transfer von Gütern
  • 4. Wichtige Aspekte für eine Systematisierung einfacher ethischer Normtypen
  • 5. Systematisierung einfacher ethischer Normtypen
  • 5.1. Erster Schritt: Veränderungen im Güterprofil
  • 5.2. Zweiter Schritt: Deontische Qualitäten der Veränderungen
  • 5.2.1. Y als primär Handelnder
  • 5.2.2. X als primär und Y als sekundär Handelnder
  • 5.2.3. Das Out als primär und Y als sekundär Handelnder
  • 6. Ergebnis 1: Einfache güterbasierte Normtypen
  • 7. Ergebnis 2: Ethische Werttypen mit Bezug zu möglichen ethischen Welten
  • 8. Zusammenfassung
  • 9. Zu den Formeln
  • 10. Literatur

1.

Einleitung ^

[1]

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich ethische Werte und Normen typisieren und kategorisieren lassen. Zur Relevanz dieser Frage und zu den Details wird sogleich Stellung genommen, zunächst sollen aber die verwendeten Begriffe geklärt werden: Beim Begriff der Ethik1 werden wir zwischen einer Ethik im engeren Sinne und einer Ethik im weiteren Sinne unterscheiden.2 Unter «Ethik im engeren Sinn » soll «die Gesamtheit aller mentalen3 Reaktionen von Menschen auf die Schädigung der Interessen von Menschen durch das Verhalten anderer Menschen sowie die Reaktionen auf solche Reaktionen»4 verstanden werden. Ethik im weiteren Sinne ist die «kognitive und kulturelle Ausformung dieser Reaktionen, insbesondere die Produktion und Tradition von Informationen über ethische [im engeren Sinne] Themen sowie der Versuch, diese zu systematisieren»5 und damit auch zu reflektieren. Die Frage, was man im Einzelnen zur Ethik hinzuzählt und was nicht, kann dabei die Frage, was ethisch gut (wir werden den Begriff «bonum» dafür verwenden) und was ethisch schlecht («malum») ist, natürlich nicht von vorne herein determinieren. Werte fassen wir als Hypostasierungen von mentalen Präferenzerlebnissen auf und Normen als Forderungen bei denen die Erfüllung der Forderung als ethisch höher bewertet wird als die Nichterfüllung.6 Sowohl Werte als auch Normen lassen sich zu Typen abstrahieren.

[2]
Diese Auffassung von Ethik ist zweifellosinteressenbasiert . Es wird nämlich weder davon ausgegangen, dass Ethik auf transzendent vorgegebene oder sonst nicht weiter begründbaren Grundsätzen – Werten, Normen, Regeln, Prinzipien etc. – basiert, und auch nicht, dass Ethik dazu da ist, das größte Glück für die größte Menge zu finden, sondern es wird (empirisch) behauptet, dass es sich bei der Ethik um ein evolutionär und kulturell entwickeltes mentales Unterfangen des Menschen handelt, in dessen Kern die Problematik der Erfüllung und Nichterfüllung von Interessen steht, wobei sich «Interesse» von den elementaren Bedürfnissen bis zur Gier nach Luxusgütern spannt. Dem Grundsatz folgend, dass aus Sein kein Sollen folgt7 , ergeben sich daraus aber weder evaluative noch normative Konsequenzen. Zwei Dinge sind jedoch möglich: Zum Ersten kann man eine instrumentelle Ethik8 aufbauen, das heißt, dass man in Relation zu gegebenen Wertaxiomen sagen kann, wie sich diese effektiver und effizienter erreichen lassen. Zum Zweiten kann man versuchen ethische Modelle aufzustellen, die die Ethik von konkreten Menschen bzw. Menschengruppen bestmöglich abbilden.
[3]

Im Hintergrund steht dabei die Aufgabe, derjenigen Gesellschaft, die die Lohnkosten der Philosoph(inn)en trägt, eine zeitgemäße, theoretisch gut fundierte und gleichzeitig einfach handhabbare Ethik zur Hand zu geben, welche die Alltagsethik hinreichend modelliert; eine Ethik also, die man als Ethiker/in den Menschen für ihre alltägliche Entscheidungen guten Gewissens empfehlen kann. Um theoretisch gut fundiert zu sein, muss so eine Ethik einigermaßen systematisch aufgebaut sein, wozu noch ein beträchtliches Stück an Grundlagenforschung notwendig ist. Einen viel beachteten Ansatz zur Systematisierung der praktischen Ethik liefern dabei Tom L. Beauchamps und James F. Childress mit ihrem viel beachtetem Buch «Principles of Biomedical Ethics»9 . Ihr Ausgangspunkt ist der Begriff des Prinzips, und die beiden Autoren geben folgende vier grundlegende Prinzipien der biomedizinischen Ethik an:

1. Respekt für die Autonomie («Respect for autonomy»)
2. Nonmalefizienz («Non maleficence»)
3. Benefizienz («Beneficience»)
4. Gerechtigkeit («justice»)
[4]

Für «Autonomie» und «Gerechtigkeit» genügt das normale Alltagsverständnis. Unter «Benefizienz» und «Nonmalefizienz» soll – in unserer eigenen Formulierung – Folgendes verstanden werden:

  • «Benefizienz» meint das Prinzip, nach dem es ethisch gut ist, dass einem ethischen Objekt ein Interessen-Bonum zugefügt wird (d.h. dass die Erfüllung seiner Interessen gefördert wird).
  • Nonmalefizienz meint das Prinzip, nach dem es ethisch gut ist, dass einem ethischen Objekt kein Interessen-Malum zugefügt wird (d.h. dass der Erfüllung seiner Interessen nicht geschadet wird).
[5]
Dazu ist zu ergänzen, dass wir diejenige Person, deren Handeln ethisch bewertet wird, hier ‹ethischer Agent› nennen werden und jede Person, die in ihren Interessen davon betroffene ist, ‹ethisches Objekt› . Unter «Interessen-Bonum » (kurz auch nur «Bonum») soll hier alles verstanden werden, was die Erfüllung eines Interesses eines ethischen Objekts fördert, und unter «Interessen-Malum » (kurz auch nur «Malum») alles, was der Erfüllung dieses Interesses schadet. Dazu gehören nicht nur aktuale Phänomene sondern auch potentielle, wie insbesondere Chancen und Risiken. Da anzunehmen ist, dass auch Phänomene existieren, die ethisch neutral sind, können Bonum und Malum nicht als komplementär angenommen werden. Komplementär sind vielmehr Bonum und Non-Bonum, wobei Non-Bonum sowohl Bonum-Neutrales als auch Malum umfasst. Auf Seiten des Malum wiederum ist zwischen Malum und Non-Malum zu unterscheiden, wobei letzteres Bonum und Malum-Neutrales umfasst. Die beiden Begriffe funktionieren auch wenn Interessen zu Interessengruppen kombiniert werden: Wir gehen davon aus, dass Personen und Personengruppen Interessengruppen haben, bei denen die Interessen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, was wir ‹Interessenprofil › nennen werden, welche natürlich nicht statisch sondern zeitlich veränderlich sind.
[6]
Es ist zu beachten, dass keines der vier Prinzipien notwendigerweise auf die Medizinethik beschränkt bleibt und zumindest die letzten drei überhaupt als universelle Prinzipien jeder Interessenethik angesehen werden können. Die beiden mittleren Prinzipien sind grundlegender als das erste und das letzte, da Autonomie und Gerechtigkeit nur dann ethisch gerechtfertigt sind, wenn sie nonmalefizient oder benefizient sind.Tom L. Beauchamps undJames F. Childress arbeiten ihre Ideen im Detail sehr überzeugend aus, was aber nicht im Fokus dieses Beitrags liegt. Natürlich ist damit noch nichts gewonnen, weil diese Prinzipien inhaltsleer sind. Es existieren jedoch mehrere klassische Probleme:

(1) Unterscheidbarkeit von Bonum und Malum und deren Kombination: Ob etwas ein Bonum oder ein Malum ist, ist oftmals nicht klar, denn wenn beispielsweise eine Frau bei einem Preisausschreiben ein Auto gewinnt, bekommt sie damit nicht nur das Auto – was wir hier als Bonum ansehen –, sondern es eröffnen sich auch mehrere Chancen und Risiken, wie etwa die bisher ungenutzte Garage aufräumen zu müssen, nun die Kinder zur Schule zu bringen zu können, damit nach Italien zu fahren, irgendeine Schraube zu verlieren, den gut aussehenden Mechaniker näher kennen zu lernen, einen Unfall zu verursachen etc. Ein ganzer Korridor potentieller Phänomene spannt sich also damit auf.

(2) Bonum und Malum für unterschiedliche Personen: Bonum und Malum ergeben sich meist nicht nur für eine, sondern für viele Personen, weil damit ja die Umwelt geschädigt, zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten beigetragen etc. werden kann.

(3) Interessenbezug: Daneben ist zu fragen, auf welche Interessen sich Bonum und Malum beziehen: auf diejenigen Interessen, die Personen tatsächlich haben oder auf die, die sie haben sollten? Denn für eine Magersüchtige beispielsweise besteht Bonum darin, dass sie nichts isst, was aber auf lange Sicht zu großem Malum führen kann.

(4) Ethik und Ressourcenknappheit: Schließlich stellt sich das Problem von Ethik unter der Bedingung von Ressourcenknappheit, d.h. dass es entweder nicht möglich ist, einer Person hinreichend Bonum zuzuteilen oder sie vor Malum zu bewahren, sondern dass das Bonum auf mehrere Personen möglichst optimal aufzuteilen ist, bzw. ihnen Malum abzunehmen. Eine Person beispielsweise, der spürbar weniger Bonum zugeteilt wird, als vergleichbaren anderen Personen, kann sich zurückgesetzt fühlen und bekommt damit nicht nur ein Non-Bonum sondern sogar ein Malum.

2.

Ethik und mögliche ethische Welten ^

[7]
In allen Fällen wäre es nun günstig, alle Bonum- und Malum-Zustände gegeneinander aufrechnen zu können, so wie man es mittels des Geldes im monetären Bereich kann, denn dann könnte man sozusagen eine ethische Bilanz jeder Handlung formulieren. Dies scheint nicht realistisch, aber jeder Schritt in diese Richtung wäre schon ein Forschritt. Ein solcher kann mit der Ideemöglicher ethischer Welten beschritten werden, was nun kurz auszuführen ist: Der Begriff der möglichen Welt wurde soweit bekannt erstmals von Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) entwickelt und man bringt ihn natürlich in erster Linie mit der im Wesentlichen von Saul Kripke (*1946) entwickelten Mögliche-Welten-Semantik («Kripke-Semantik») der alethischen Modallogik in Verbindung. Offenkundig wird hier ein Begriff der Möglichkeit verwendet, der die alte Unterscheidung zwischen Actus und Potentia aufgreift, der aber metaphysisch sehr schwer zu fassen ist, weil sich bei Möglichkeiten bzw. möglichen Phänomenen unter anderem die Existenz- und Individuationsfrage stellt. Um die Dinge für den hier zu verfolgenden Zweck nicht unnötig kompliziert zu machen, wird von einer reflektierten, einfachen und schwach naturalistischen Auffassung vom Universum10 ausgegangen, worunter wir die Summe aller Phänomene verstehen – auch der potentiellen – und uns, so nicht anders angegeben, auf die Auffassungen der heutigen Naturwissenschaften stützen. Axiomatisch wird angenommen, dass darin nicht alle Phänomene determiniert sind. Aufgrund dieser Indeterminiertheit existieren zu mindestens einen Zeitpunktt zwei mögliche verschiedene zukünftige Universumszustände, die hier der allgemeinen Nomenklatur folgend «mögliche Welten» genannt werden. Aus der Ex-Post-Perspektive lässt sich die empirische – wenn auch nicht unbedingt entscheidbare – Behauptung aufstellen, dass von einem früheren Zeitpunktt-2 aus betrachtet zum jetzigen Zeitpunktt0 oder auch einem früheren Zeitpunktt-1 , der zwischent-2 undt0 liegt, zwei mögliche alternative Universumszustände gegeben hat, dass die aktuale Welt also auch anders aussehen hätte können. Mögliche Welten gibt es also sowohl mit Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Es ist wichtig, dass mögliche Welten selbst auch mögliche Welten enthalten können.
[8]
Wenn man nun ein singuläres Interesse einer Person annimmt, so gibt es mögliche Welten, die für die Erfüllung dieser Interessen eher ein Bonum darstellen (wir nenn das ‹benign ›), und welche die diesbezüglich eher ein Malum sind (wir sagen dann ‹malign ›). Da es im Kontext dieses Beitrags um Ethik geht, nennen wir alle solchen möglichen Welten: ‹mögliche ethische Welten ›. Da mögliche Welten selbst mögliche Welten enthalten können, ist zwischenaktualen benignen/malignen undpotentiellen benignen/malignen möglichen ethischen Welten zu unterscheiden: In den aktualen benignen möglichen Welten ist das Interesse hinreichend erfüllt, in aktualen malignen möglichen Welten ist die Erfüllung unmöglich. Die potentiellen benignen/malignen möglichen Welten besitzen das Potential, aktual zu werden, d.h. sie enthalten aktuale mögliche Welten. Potentielle mögliche Welten bringen einem der Erfüllung gewissermaßen näher oder ferner, ohne dass die Erfüllung oder finale Nicht-Erfüllung vollständig wäre. Damit lassen sich potentielle mögliche ethische Welten in aktuale mögliche ethische Welten umrechnen. Wichtig sind aber nun folgende zwei Grundüberlegungen:

(1) Die erste Grundüberlegung besagt,dass ein Interesse umso mehr erfüllt ist, je mehr benigne mögliche Welten es dafür gibt und umso weniger, je mehr maligne es gibt. Es ist wichtig zu verstehen, dass es dabei egal ist, um welches und um wessen Interesse es sich handelt. Das heißt, dass es nichts ausmacht, ob es sich dabei um kurz- oder langfristige Interessen dreht, oder um mögliche, sinnvolle etc., bzw. um wessen Interesse. Selbst wenn es um viele Interessen von vielen unterschiedlichen Personen geht, lässt sich diese als eine Kombination vieler benigner und maligner möglicher Welten interpretieren. Wenn ein Interesse zwar erfüllbar, in der aktuellen Welt aber nicht erfüllt ist, gibt es potentielle mögliche Welten, wenn es erfüllt ist, dann gibt es aktuale mögliche Welten, also solche, bei denen die Erfüllung des Interesses in dieser möglichen Welt gegeben ist.

(2) Die zweite Grundüberlegung besagt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Relevanz eines Interesses und der Anzahl der möglichen ethischen Welten, dergestalt gibt, dass gilt: Je relevanter ein Interesse ist,desto mehr benigne und maligne mögliche Welten gibt es gleichzeitig.
[9]
Zusammengefasst heißt das also: Wenn das Verhältnis zwischen der Anzahl der benignen und der malignen möglichen Welten groß ist, so ist auch der Erfüllungsgrad des Interesses groß. Sind beide Anzahlen hoch, so ist die Relevanz dieses Interesses hoch. Alle qualitativen Charakteristika von Bonum und Malum lassen sich damit als eine Kombination benigner/maligner möglicher Welten interpretieren und man kann die Grundprinzipien der Ethik so umformulieren:

Prinzip 1: Es ist ethisch gut, die Anzahl der benignen möglichen Welten zu erhöhen.
[‹ BE ((ABX)›]11
Prinzip 2: Es ist ethisch gut, die Anzahl der malignen möglichen Welten zu vermindern.
[‹ BE ((AMX)›]
Prinzip 3: Es ist ethisch schlecht, die Anzahl der malignen möglichen Welten zu erhöhen.
[‹ ME ((AMX)›]
Prinzip 4: Es ist ethisch schlecht, die Anzahl der benignen möglichen Welten zu vermindern.
[‹ ME ((ABX)›]

3.

Ethik und der Transfer von Gütern ^

[10]

Mögliche Welten sind zwar für die ethische Grundlagenforschung interessant, für die praktische Ethik – unser eigentliches Ziel – ist aber zu fragen, wie und wodurch sich der Bestand an möglichen Welten ändern kann und welche Rolle Personen dabei spielen. Dabei ist eine normative Ethik, die den Transfer von Gütern regelt, hilfreich und der Zusammenhang zu den möglichen ethischen Welten besteht dann darin, dass jede Veränderung im Rahmen in der Zuordnung von Gütern im Universum zu Personen im Universum eine Veränderung im Bestand an möglichen ethischen Welten bedeutet . Das folgt der offensichtlichen Idee, dass sich dann, wenn man bestimmte Güter erhält oder verliert, neue mögliche ethische Welten aufmachen. Dazu müssen aber zunächst wieder ein paar Grundüberlegungen angestellt werden:

[11]
Wir gehen davon aus, dass Personen im Rahmen ihrer jeweils spezifischen soziokulturellen Einbettung zu Gütern ein bestimmtes Naheverhältnis haben, wie Eigentum, Besitz, Nutzungsrechte etc. Alles was nun nicht Person ist, wird hier als «Gut» aufgefasst. Es wird also ein sehr weiter Güterbegriff verwendet, der mit Absicht nicht nur an den Begriff der Sache des § 285 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs sondern auch an den allgemeinen Begriff des Rechtsguts erinnert, ohne wie dieses aber auf den juristischen Bereich beschränkt zu sein. Unter Gütern werden also insb. alle Dinge und Ereignisse sowie ihre Eigenschaften und Beziehungen verstanden, die für den Menschen Relevanz in Hinblick auf die Aufrechterhaltung von Lebensfunktion und Lebensqualität haben. Darunter fallen (ohne Anspruch auf eine vollständige und konsistente Kategorisierung): (1) Materielle Güter, wie Lebensmittel, eine Wohnung, aber auch eine bestimmte Mindestqualität der Umwelt; (2) immaterielle Güter, wie Informationen, Dispositionen oder bestimmte Eigenschaften; (3) höchstpersönlichen Güter, wie Leben, Freiheit, Sicherheit, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit; (4) institutionelle Güter, wie die Beziehung zu anderen Menschen, die Familie und die Gemeinschaft, Schulden, ethische oder rechtliche Ansprüche etc.
[12]

Güter können aktuale wie auch potentielle Phänomene sein, wobei zu letzteren insb. auch Anwartschaften, Chancen, Risiken etc. zählen. Analog zum Vorigen gehen wir von Interessen einer Person aus und davon, dass es dafür günstige –benigne – und ungünstige – maligne – Güter gibt. Jede Person hat ein Güterprofil , worunter wir hier die Gesamtheit aller für die Person relevanten Güter und deren jeweiliges unterschiedliches Naheverhältnis zu ihr verstehen wollen. Das Güterprofil einer Person wird mit Bezug auf ihre relevanten Interessen durch jede Hinzufügung eines benignen Gutes oder die Wegnahme eines malignen Gutes verbessert und durch die Wegnahme eines benignen Gutes und die Hinzufügung eines malignen Gutes (z.B. eines Risikos, einer Schuld etc.) verschlechtert. Neutrale Güter lassen sie gleich. Es ist allerdings kaum vorstellbar ist, dass es tatsächlich Güter in einem relevanten Ausmaß gibt, die sich in einem Naheverhältnis zu einem bestimmten Menschen befinden und gleichzeitig neutral sind, weshalb sie im Folgenden ausgeklammert werden.

[13]
Die Nahebeziehungen der verschiedenen Güter zu den Personen kann man die ‹primäre Güterverteilung › nennen. Die Ethik theoretisiert und schafft dem gegenüber einesekundäre Güterverteilung . Der Mensch hat im Laufe seiner kulturellen Entwicklung viele primäre und sekundäre Güterverteilungssysteme entwickelt, zu denen etwa Solidaritätsnormen gehören, die dazu führen, dass Fleisch oder Früchte innerhalb einer Gemeinschaft verteilt werden, egal wer sie eingebracht hat, die Wirtschaft oder auch das Recht. Während die Wirtschaft auf der Idee des freiwilligen, formalisierten und reglementierten Güteraustausches mit gleichwertigen Gegenleistungen beruht (wobei Ideal und Wirklichkeit wohl des Öfteren stark auseinander klaffen), sind Ethik und Recht Güterverteilungssysteme, die auf Normativität beruhen, wobei sich das Recht von der Ethik u.a. durch eine wesentlich stärkere Bedeutung der Sanktion des Normenverstoßes unterscheidet. Im Folgenden wird es also weniger um Werte als vielmehr um Normen gehen.
[14]

Bevor nun an die Systematisierung der Güterverteilungsethik gegangen wird, muss daran erinnert werden, dass es für einen ähnlichen Bereich, nämlich die Systematisierung von Rechtstypen, bereits eine sehr plausible und elegante Lösung gibt, welche Stig und Helle Kanger in ihrem im Jahre 1966 in Theoria erschienenen Aufsatz «Rights and Parliamentarism»12 vorgeschlagen haben. Die beiden Autor(inn)en haben mit dieser Arbeit (unter anderem) den Versuch unternommen, das Konzept der rechtlichen Norm zu explizieren.13 Das heißt, sie wollten möglichst genau festlegen, was man vernünftigerweise meinen kann, wenn man davon spricht, ein Recht zu haben, und welche verschiedenen Möglichkeiten von Rechten es gibt. Das Ergebnis, der neue präzisierte Begriff der Rechtsnorm ergibt sich dann aus der Vereinigungsmenge aller dieser Möglichkeiten. Das Vorgehen von Kanger & Kanger kann man so skizzieren: Zunächst wird axiomatisch angenommen, dass es acht Typen von «einfachen Rechten» («simple rights») gibt.14 Diese einfachen Rechtstypen werden anschließend mit Hilfe einer reglementierten («semi-formalized») Sprache expliziert. Als nächster Schritt werden gewisse Schlussregeln aufgestellt, und bestimmte Beziehungen zwischen den einfachen Rechtstypen untersucht. Aus dem allen können Kanger & Kanger 26 «atomare Rechtstypen»15 («atomic types of rights») gewinnen, die in bestimmten Beziehungen zueinander stehen, welche genauer diskutiert werden. Daraus ergeben sich Rechtstyp- und Rechtsnormbegriff. Schließlich wird noch der Begriff der «Rechtsregel» («rule of rights») vorgestellt. Der Aufsatz schließt in seinem ersten Teil mit einem kurzen Vergleich mit anderen ähnlichen Systemen und dem Versuch, diese Theorie auf ein praktisches Beispiel anzuwenden. Der zweite Teil besteht zur Gänze in einem Anwendungsbeispiel.16

[15]
Der Ansatz und Kanger & Kanger wurde in der Folge von anderen Wissenschaftler(inne)n aufgenommen und teilweise weiter entwickelt.17 Bei allem Respekt für alle diese verdienstvollen Leistungen wird dem System von Kanger & Kanger hier nicht gefolgt. Dies begründet sich unter anderem damit, dass bei dieser Lösung das Einschreiten eines dritten Elements, so wie etwa einer Person oder höherer Gewalt nicht abgebildet wird und weil der Transfer von Gütern dem am Begriff des Rechtsguts geschulten, praktischen juristischen Denken näher liegt, als der Ansatz von Kanger & Kanger.

4.

Wichtige Aspekte für eine Systematisierung einfacher ethischer Normtypen ^

[16]
Wenn man Personen und Güter zum Ausgangspunkt einer Ethik wählt, sind folgende Grundbegriffe festzulegen:

(1) Person: Damit meinen wir alle Agenten, die Handlungsfähigkeit besitzen, also intentional und hinreichend rational Verhalten produzieren können.

(2) Güterprofil und Güterbilanz: Das Güterprofil ist die Zuordnungen von Gütern zu einer bestimmten Person. Wenn sich dieses Güterprofil ändert, wird das in einer Güterbilanz abgebildet, welche positiv (+), negativ (–) oder neutral (0) sein kann, je nachdem welche Güter in welche Richtung transportiert werden.

(3) Benigne und maligne Güter: Benigne Güter (B) sind für die Erfüllung der Interessen einer Person günstig, maligne Güter (M) ungünstig.18 Es ist für die Interessen einer Person deshalb gut, benigne Güter zu erhalten und maligne zu verlieren. Dementsprechend verändert sich das Güterprofil der betreffenden Person.

(4) Übertragbare und nicht-übertragbare Güter: Übertragbare Güter können vom Güterprofil einer Person zum Güterprofil einer anderen transferiert werden. Bei nicht-übertragbaren Gütern ist das nicht möglich. Dazu gehört insbesondere der Fall von Gütern, die nur für eine Person wertvoll sind, und die eine andere Person nur wegnehmen, sie sich aber nicht zueignen kann. Zu diesen Gütern gehört deshalb z.B. das Leben.

(5) (Güter-)Objekt: Die Personen können die Rolle des Güter-Objekts (auch nur ‹Objekt› genannt) einnehmen. Dem Objekt sind die Güter zugeordnet. Das ist zu unterscheiden vom Güter-Subjekt (bzw. nur ‹Subjekt› genannt) und vom deontischen Objekt (dazu gleich unten). Es gibt drei Güter-Objekte: X, Y und das Out. Das Out kann dabei z.B. eine dritte Person sein, oder jeder andere Zuordnungsbereich außerhalb des Verhältnisses von X und Y. Wenn eine Person einer anderen ein Gut wegnimmt, ohne es sich zuzueignen, wird das so interpretiert, dass das Gut damit ins Out befördert wurde. Bei der Wegnahme nicht-übertragbarer Güter ist das immer der Fall, d.h. dass das Töten eines Menschen als Zuordnung des Gutes ‹Leben› ins Out modelliert wird.

(6) (Güter-)Subjekt: Das GüterSubjekt (bzw. nur Subjekt) ist die Person die eine Veränderung verursacht. Auch das Out kann Subjekt werden. Das kann dann heißen, dass entweder ein Dritter eingreift, oder dass irgendeine andere Kraft von außerhalb in das Verhältnis zwischen X und Y eingreift, z.B. auch der Zufall.

(7) Primäre Handlungen: Darunter sollen alle Handlungen verstanden werden, die einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen (‹X © p›)19 , und ihre Unterlassungen (‹¬(X © p)›)20 .

(8) Sekundäre Handlungen: Darunter sollen Handlungen verstanden werden, die einen bestimmten Sachverhalt verhindern (Hinderung) (‹X © ¬p›)21 oder die Unterlassung einer solchen Handlung (Duldung) (‹¬(X © ¬p)›)22 .

(9) Deontisches Objekt23 :das ist die Person, der etwas befohlen, verboten, freigestellt oder erlaubt wird. (Das ist meistens der ethische Agent; das Out kann nicht deontisches Objekt werden.)

(10) Recht und Pflicht: Beides korrespondiert in der Form miteinander, dass das Recht des einen die Pflicht des andern bedeutet und umgekehrt. Es gibt drei Güter-Objekte und vier deontische Grundmodalitäten, ansonsten immer zwei Möglichkeiten.

5.

Systematisierung einfacher ethischer Normtypen ^

[17]
Unsere Systematisierung geht nun – wie die der Kangers – davon aus, dass X in allen Fällen die begünstigte Person des Rechts ist, und Y die belastete. Die Beziehungen zwischen Y und Out sind irrelevant.

5.1.

Erster Schritt: Veränderungen im Güterprofil ^

[18]
Die erste Tabelle zeigt, welche Veränderungen möglich sind. Es handelt sich dabei um eine Verknüpfung zwischen Güterprofil, Güterbilanz, Güterarten (benign, malign, übertragbar und nicht übertragbar), Güter-Objekt und Subjekt:
[19]
Die Zeilen mit der mageren Schrift berühren nur das Verhältnis zwischen Y und Out. Sie können weggelassen werden, womit folgende 30 Möglichkeiten bleiben:

5.2.

Zweiter Schritt: Deontische Qualitäten der Veränderungen ^

[20]
Bevor diese Verknüpfung gestartet werden kann, muss noch die Unterscheidung zwischen Y als primär und als sekundär Handelndem vollzogen werden. Wenn Y sekundär Handelnder ist, so bedeutet das, dass eine andere Person bereits vorher eine Handlung gesetzt hat, und sich dann die Frage stellt, welche Pflichten sich daraus für Y ergeben. Wenn Y sekundär Handelnder ist, sind zwei primär Handelnde denkbar, nämlich X selbst und das Out. Ersteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn Y die Pflicht hat, X vor sich selbst zu schützen, letzteres, wenn Y die Pflicht hat Y vor den Handlungen einer dritten Person oder vor höherer Gewalt zu schützen. Y bleibt dabei in allen Fällen deontisches Objekt.

5.2.1.

Y als primär Handelnder ^

[21]
Wenn Y der primär Handelnde ist, ergibt sich folgende Tabelle:
[22]
Die Zeilen 1 und 6 sind unmöglich. Alle anderen Zeilen können paarweise zusammen gefasst werden.

5.2.2.

X als primär und Y als sekundär Handelnder ^

[23]
Die entsprechende Tabelle lautet:
[24]
Die Zeilen 1 und 6 werden auch durch die anderen Zeilen hinreichend ausgedrückt. Alle anderen Zeilen können paarweise zusammengefasst werden.

5.2.3.

Das Out als primär und Y als sekundär Handelnder ^

[25]
Die entsprechende Tabelle lautet:
[26]
Die Zeilen 1 und 6 sind unmöglich, alle anderen Zeilen können paarweise zusammengefasst werden.

6.

Ergebnis 1: Einfache güterbasierte Normtypen ^

[27]

Aus der Zusammenfassung der Tabellen gelangen wir zu folgender Liste einfacher Normtypen für X, die mit den entsprechenden Pflichttypen für Y korrespondieren:

1. Verboten: Y nimmt X ein benignes Gut.
[‹F (Y © ¬ N(X,B))›]24
2. Geboten: Y gibt X ein benignes Gut.
[‹O (Y © N(X,B))›]
3. Geboten: Y nimmt X ein malignes Gut.
[‹O (Y © ¬ N(X,M))›]
4. Verboten: Y gibt X ein malignes Gut.
[‹F (Y © N(X,M))›]
5. Verboten: Y hindert X daran, sich ein benignes Gut zu holen.
[‹F (Y © ¬ (X © N(X,B)))›]
6. Verboten: Y hindert X daran, ein malignes Gut abzugeben.
[‹F (Y © ¬ (X © ¬ N(X,M)))›]
7. Erlaubt25 : Y hindert X daran, ein benignes Gut abzugeben.
[‹P (Y © ¬ (X © ¬ N(X,B)))›]
8. Erlaubt26 : Y hindert X daran, ein malignes Gut zu holen.
[‹P (Y © ¬ X © N(X,M))›]
9. Geboten: Y verhindert, dass X vom Out ein benignes Gut genommen wird.
‹O (Y © ¬ (Out © ¬ N(X,B)))›
10. Verboten: Y verhindert, dass X vom Out ein benignes Gut bekommt.
[‹F (Y © ¬ Out © N(X,B))›]
11. Verboten: Y verhindert, dass X vom Out ein malignes Gut genommen wird.
[‹F (Y © ¬ Out © ¬ N(X,M)))›]
12. Geboten: Y verhindert, dass X vom Out ein malignes Gut bekommt.
[‹O (Y © ¬ (Out ©N(X,M)))›]
[28]
Dieses Ergebnis umfasst alle in einer Interessensethik mit Bezug auf Gütertransfer möglichen Normtypen.

7.

Ergebnis 2: Ethische Werttypen mit Bezug zu möglichen ethischen Welten ^

[29]

Dies lässt sich aber auch auf ethische Werttypen mit Bezug zu möglichen ethischen Welten anwenden, womit sich folgende Liste ergibt:

 
1. Ethisch schlecht: Y vermindert die Anzahl der möglichen benignen Welten von X.
[‹ME (Y © ¬ ((ABX))›]
2. Ethisch gut: Y vermehrt die Anzahl der möglichen benignes Welten von X.
[‹BE (Y © ((ABX))›]
3. Ethisch gut: Y vermindert die Anzahl der möglichen malignen Welten von X.
[‹BE (Y © ¬ ((AMX))›]
4. Ethisch schlecht: Y vermehrt die Anzahl der möglichen malignen Welten von X.
[‹ME (Y © ((AMX))›]
5. Ethisch schlecht: Y hindert X daran, die Anzahl der benignen ethischen Welten von X zu erhöhen. [‹ME (Y © ¬ (X © ((ABX)))›]
6. Ethisch schlecht: Y hindert X daran, die Anzahl der möglichen malignen Welten von X zu verringern. [‹ME (Y © ¬ (X © ¬ ((AMX)))›]
7. Nicht ethisch schlecht27 : Y hindert X daran, die Anzahl der benignen möglichen Welten von X zu verringern. [‹¬ME (Y © ¬ (X © ¬ ((ABX)))›]
8. Nicht ethisch schlecht28 : Y hindert X daran, die Anzahl der malignen möglichen Welten von X zu erhöhen. [‹¬ME (Y © ¬ X © ((AMX))›]
9. Ethisch gut: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der benignen möglichen Welten von X verringert. [‹BE (Y © ¬ (Out © ¬ ((ABX)))›]
10. Ethisch schlecht: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der benignen möglichen Welten von X erhöht. [‹BE ¬ (Y © ¬ Out © ((ABX))›]
11. Ethisch schlecht: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der malignen möglichen Welten von X verringert. [‹ME (Y © ¬ Out © ¬ ((AMX)))›]
12. Ethisch gut: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der malignen ethischen Welten von X erhöht. [‹BE (Y © ¬ (Out ©((AMX)))›]

8.

Zusammenfassung ^

[30]
Im Ergebnis konnten also je 12 grundlegende Normtypen und 12 Werttypen isoliert werden. Mit diesen beiden Listen wird Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, was natürlich die Konsequenz nach sich zieht, dass dieser Anspruch in weiteren Forschungen konsequent getestet werden muss.

9.

Zu den Formeln ^

[31]
Hier wird kein logischer Kalkül angestrebt, dennoch sind einige Formeln in (semi-)formaler Sprache sinnvoll. Dafür werden die üblichen und hier nicht weiter erklärungsbedürftigen Zeichen der Aussagen- und Prädikatenlogik verwendet (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Tabelle_logischer_Symbole [10. Dezember 2010]). Zusätzlich gilt:

‹ABX› := ‹Anzahl möglicher benigner Welten von X›
‹AMX› := ‹Anzahl möglicher maligner Welten von X›
‹B› := ‹ein Bonum›
‹ME› := ‹ethisch schlecht› (‹malum›)
‹F› := ‹verboten›
‹©› := ‹verursacht› (Kausalitätsoperator)
‹BE› := ‹ethisch gut› (‹bonum›)
‹M› := ‹ein Malum›
‹N(X,B)› := ‹es besteht ein Naheverhältnis zwischen X und B›
‹O› := ‹geboten›
‹P› := ‹erlaubt›
‹(› := ‹erhöht› (Erhöhungsoperator)
‹(› := ‹vermindert› (Verminderungsoperator)
‹› := ‹semantisch folgt› (semantisches Folgerungszeichen)
‹V› := ‹freiwillig [im Sinne von ‹nicht geboten›]›
[32]

Weiters gilt:

(1) ‹ME› ( ‹BE ¬› ‚ d.h.: ‹ethisch schlecht› ist äquivalent mit ‹ethisch gut, dass nicht›

(2) Deontische Operatoren: O, F, P, V; hier gelten folgende Äquivalenzen29 :
[33]
Auf den Abdruck weiterer logischer Regeln, Prinzipien etc. kann verzichtet werden, da diese im Text nicht verwendet werden.

10.

Literatur ^

Adomeit, Klaus (1990): Rechtstheorie für Studenten; 3. Aufl., R.v. Decker Verlag, Heidelberg.

Beauchamp, Tom, L. & Childress, James F. (2009): Principles of Biomedical Ethics; 6. Aufl., Oxford University Press, Oxford et al.

Blind, Christian G. (2008): Moralische Rechte: Verschiedene Formen des Rechts auf Arbeit: Eine normenlogische Analyse nach der Methode von Stig Kanger; VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken.

Holmström-Hintikka, Ghita, Lindström, Sten & Sliwinski, Rysiek (Eds.) (2001): Collected Papers of Stig Kanger with Essays on his Life and Work; Kluwer Academic Publishers, Dordrecht et al.

Kamitz, Reinhard (2009): Rechtsbegriff und normenlogischer Handlungskalkül im Logiksystem nach Stig Kanger; LIT-Verlag, Wien et al.

Kanger, Stig & Kanger, Helle (2001): Rights and Parliamentarism; in: G. Holmström-Hintikka, S. Lindström & R. Sliwinski (Eds.): Collected Papers of Stig Kanger with Essays on his Life and Work; Bd. 1, Kluwer Academic Publishers, Dordrecht et al., 120–145. [Originalpublikation: Kanger, Stig & Kanger, Helle (1966): Rights and Parliamentarism; Theoria 32, 85-115.]

Kreuzbauer, Günther (2006): Die Norm im Völkerrecht: Eine rechtsphilosophische und rechtstheoretische Untersuchung; LIT-Verlag, Wien et al.

Kreuzbauer, Günther (2007): Ist Recht die bessere Ethik? in: M. Fischer & M. Strasser (Eds.): Rechtsethik [Serie: «Ethik transdisziplinär»; hg. von M. Fischer]; Bd. 6, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main et al., 65–86.

Morscher Edgar (1980): Norm, in: J. Speck (Ed.): Handbuch wissenschaftstheoretischer Begriffe; Bd. 2, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 451-456.

Morscher, Edgar (2004a): Stig Kanger, seine Rechtslogik und deren Anwendungsmöglichkeiten; in: E. Morscher (Ed.): Was heißt es, ein Recht auf etwas zu haben? Stig und Helle Kangers Analyse der Menschenrechte; Academia Verlag, Sankt Augustin, 11-15.

Morscher, Edgar (Ed.) (2004b): Was heißt es, ein Recht auf etwas zu haben? Stig und Helle Kangers Analyse der Menschenrechte; Academia Verlag, Sankt Augustin.

Schurz, Gerhard (2008): Einführung in die Wissenschaftstheorie; 2. Aufl., Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt.

Simons, Peter (2003): The Universe; Ratio (New Series) 16, 236-250.



Günther Kreuzbauer, Assistenzprofessor, Universität Salzburg, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, AT,guenther.kreuzbauer@sbg.ac.at ;www.uni-salzburg.at


  1. 1 Vgl. Kreuzbauer, 2007, 66 ff.
  2. 2 Eine solche Begrifflichkeit erscheint uns angemessener, als die klassische Unterscheidung zwischen «Moral» und «Ethik», da zwischen diesen beiden Begriffen keine klare Trennlinie gezogen werden kann. Dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend werden wir aber manchmal auch den Begriff der Moral verwenden, wenn aus dem Kontext klar wird, was damit gemeint ist.
  3. 3 Als ‹mental› werden hier innere Prozesse wie Denken, Fühlen, Wollen etc. bezeichnet.
  4. 4 Kreuzbauer, 2007, 66.
  5. 5 Kreuzbauer, 2007, 66.
  6. 6 Vgl. Kreuzbauer, 2006, 170; sowie Morscher 1980, 451 ff.
  7. 7 Vgl. Kreuzbauer 2006, 160 ff., mit weiteren Verweisen.
  8. 8 Vgl. Schurz 2008, 43 zum Thema «Zweck-Mittel-Schlüsse».
  9. 9 Beauchamp & Childress 2009, 12 f. und passim.
  10. 10 Vgl. dazu Simons 2003, 250: «The universe is the totality of all actually existing objects, and that is all the objects there are.”
  11. 11 Zu dieser und den folgenden Formeln siehe Punkt 6.
  12. 12 Vgl. Kanger & Kanger 2001; zitiert wird hier aus der im Jahre 2001 erschienen Gesamtedition der Schriften von Stig Kanger (vgl. Holmström-Hintikka, Lindström & Sliwinski 2001). Vgl. dazu auch Morscher 2004a.
  13. 13 Kanger & Kanger, 2001, 120.
  14. 14 Kanger & Kanger, 2001, 121.
  15. 15 Kanger & Kanger, 2001, 127.
  16. 16 Kanger & Kanger, 2001, 135 ff.
  17. 17 Vgl. beispielsweise Morscher 2004b, Blind 2008 und Kamitz 2009.
  18. 18 Dass dies vom Kontext abhängt und sich natürlich auch ändern kann, ist an dieser Stelle nicht weiter zu thematisieren.
  19. 19 Lies: ‹X verursacht den Sachverhalt p.›; zu dieser und den folgenden Formeln siehe Punkt 6.
  20. 20 Lies: ‹X verursacht nicht den Sachverhalt p.› ‹ oder: ‹X unterlässt es, den Sachverhalt p zu verursachen.›.
  21. 21 Lies: ‹X verursacht den Sachverhalt nicht-p.›, oder: ‹X verhindert die Verursachung des Sachverhalts p.›.
  22. 22 Lies: ‹X verursacht nicht den Sachverhalt nicht-p.›, oder: ‹X unterlässt es, die Verursachung des Sachverhalts p zu verhindern.› bzw. ‹X duldet die Verursachung des Sachverhalts p.›.
  23. 23 Zu den deontischen Modalitäten siehe Punkt 6.
  24. 24 Zu den Formeln siehe Punkt 6.
  25. 25 Die Zuordnung des Operators «erlaubt» ist hier nicht eindeutig möglich. Je nach Ethik könnten hier auch andere Operatoren angemessener sein.
  26. 26 Siehe das zum Normtyp 7 gesagte.
  27. 27 Die Zuordnung der Negation des Operators «ethisch schlecht» ist hier nicht eindeutig möglich. Je nach Ethik könnten hier auch andere Operatoren angemessener sein.
  28. 28 Siehe das zu Werttyp 7 gesagte.
  29. 29 Vgl. dazu Adomeit 1990, 43 ff.