1.
Einleitung ^
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich ethische Werte und Normen typisieren und kategorisieren lassen. Zur Relevanz dieser Frage und zu den Details wird sogleich Stellung genommen, zunächst sollen aber die verwendeten Begriffe geklärt werden: Beim Begriff der Ethik1 werden wir zwischen einer Ethik im engeren Sinne und einer Ethik im weiteren Sinne unterscheiden.2 Unter «Ethik im engeren Sinn » soll «die Gesamtheit aller mentalen3 Reaktionen von Menschen auf die Schädigung der Interessen von Menschen durch das Verhalten anderer Menschen sowie die Reaktionen auf solche Reaktionen»4 verstanden werden. Ethik im weiteren Sinne ist die «kognitive und kulturelle Ausformung dieser Reaktionen, insbesondere die Produktion und Tradition von Informationen über ethische [im engeren Sinne] Themen sowie der Versuch, diese zu systematisieren»5 und damit auch zu reflektieren. Die Frage, was man im Einzelnen zur Ethik hinzuzählt und was nicht, kann dabei die Frage, was ethisch gut (wir werden den Begriff «bonum» dafür verwenden) und was ethisch schlecht («malum») ist, natürlich nicht von vorne herein determinieren. Werte fassen wir als Hypostasierungen von mentalen Präferenzerlebnissen auf und Normen als Forderungen bei denen die Erfüllung der Forderung als ethisch höher bewertet wird als die Nichterfüllung.6 Sowohl Werte als auch Normen lassen sich zu Typen abstrahieren.
Im Hintergrund steht dabei die Aufgabe, derjenigen Gesellschaft, die die Lohnkosten der Philosoph(inn)en trägt, eine zeitgemäße, theoretisch gut fundierte und gleichzeitig einfach handhabbare Ethik zur Hand zu geben, welche die Alltagsethik hinreichend modelliert; eine Ethik also, die man als Ethiker/in den Menschen für ihre alltägliche Entscheidungen guten Gewissens empfehlen kann. Um theoretisch gut fundiert zu sein, muss so eine Ethik einigermaßen systematisch aufgebaut sein, wozu noch ein beträchtliches Stück an Grundlagenforschung notwendig ist. Einen viel beachteten Ansatz zur Systematisierung der praktischen Ethik liefern dabei Tom L. Beauchamps und James F. Childress mit ihrem viel beachtetem Buch «Principles of Biomedical Ethics»9 . Ihr Ausgangspunkt ist der Begriff des Prinzips, und die beiden Autoren geben folgende vier grundlegende Prinzipien der biomedizinischen Ethik an:
2. Nonmalefizienz («Non maleficence»)
3. Benefizienz («Beneficience»)
4. Gerechtigkeit («justice»)
Für «Autonomie» und «Gerechtigkeit» genügt das normale Alltagsverständnis. Unter «Benefizienz» und «Nonmalefizienz» soll – in unserer eigenen Formulierung – Folgendes verstanden werden:
- «Benefizienz» meint das Prinzip, nach dem es ethisch gut ist, dass einem ethischen Objekt ein Interessen-Bonum zugefügt wird (d.h. dass die Erfüllung seiner Interessen gefördert wird).
- Nonmalefizienz meint das Prinzip, nach dem es ethisch gut ist, dass einem ethischen Objekt kein Interessen-Malum zugefügt wird (d.h. dass der Erfüllung seiner Interessen nicht geschadet wird).
(2) Bonum und Malum für unterschiedliche Personen: Bonum und Malum ergeben sich meist nicht nur für eine, sondern für viele Personen, weil damit ja die Umwelt geschädigt, zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten beigetragen etc. werden kann.
(3) Interessenbezug: Daneben ist zu fragen, auf welche Interessen sich Bonum und Malum beziehen: auf diejenigen Interessen, die Personen tatsächlich haben oder auf die, die sie haben sollten? Denn für eine Magersüchtige beispielsweise besteht Bonum darin, dass sie nichts isst, was aber auf lange Sicht zu großem Malum führen kann.
(4) Ethik und Ressourcenknappheit: Schließlich stellt sich das Problem von Ethik unter der Bedingung von Ressourcenknappheit, d.h. dass es entweder nicht möglich ist, einer Person hinreichend Bonum zuzuteilen oder sie vor Malum zu bewahren, sondern dass das Bonum auf mehrere Personen möglichst optimal aufzuteilen ist, bzw. ihnen Malum abzunehmen. Eine Person beispielsweise, der spürbar weniger Bonum zugeteilt wird, als vergleichbaren anderen Personen, kann sich zurückgesetzt fühlen und bekommt damit nicht nur ein Non-Bonum sondern sogar ein Malum.
2.
Ethik und mögliche ethische Welten ^
(2) Die zweite Grundüberlegung besagt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Relevanz eines Interesses und der Anzahl der möglichen ethischen Welten, dergestalt gibt, dass gilt: Je relevanter ein Interesse ist,desto mehr benigne und maligne mögliche Welten gibt es gleichzeitig.
[‹ BE ((ABX)›]11
Prinzip 2: Es ist ethisch gut, die Anzahl der malignen möglichen Welten zu vermindern.
[‹ BE ((AMX)›]
Prinzip 3: Es ist ethisch schlecht, die Anzahl der malignen möglichen Welten zu erhöhen.
[‹ ME ((AMX)›]
Prinzip 4: Es ist ethisch schlecht, die Anzahl der benignen möglichen Welten zu vermindern.
[‹ ME ((ABX)›]
3.
Ethik und der Transfer von Gütern ^
Mögliche Welten sind zwar für die ethische Grundlagenforschung interessant, für die praktische Ethik – unser eigentliches Ziel – ist aber zu fragen, wie und wodurch sich der Bestand an möglichen Welten ändern kann und welche Rolle Personen dabei spielen. Dabei ist eine normative Ethik, die den Transfer von Gütern regelt, hilfreich und der Zusammenhang zu den möglichen ethischen Welten besteht dann darin, dass jede Veränderung im Rahmen in der Zuordnung von Gütern im Universum zu Personen im Universum eine Veränderung im Bestand an möglichen ethischen Welten bedeutet . Das folgt der offensichtlichen Idee, dass sich dann, wenn man bestimmte Güter erhält oder verliert, neue mögliche ethische Welten aufmachen. Dazu müssen aber zunächst wieder ein paar Grundüberlegungen angestellt werden:
Güter können aktuale wie auch potentielle Phänomene sein, wobei zu letzteren insb. auch Anwartschaften, Chancen, Risiken etc. zählen. Analog zum Vorigen gehen wir von Interessen einer Person aus und davon, dass es dafür günstige –benigne – und ungünstige – maligne – Güter gibt. Jede Person hat ein Güterprofil , worunter wir hier die Gesamtheit aller für die Person relevanten Güter und deren jeweiliges unterschiedliches Naheverhältnis zu ihr verstehen wollen. Das Güterprofil einer Person wird mit Bezug auf ihre relevanten Interessen durch jede Hinzufügung eines benignen Gutes oder die Wegnahme eines malignen Gutes verbessert und durch die Wegnahme eines benignen Gutes und die Hinzufügung eines malignen Gutes (z.B. eines Risikos, einer Schuld etc.) verschlechtert. Neutrale Güter lassen sie gleich. Es ist allerdings kaum vorstellbar ist, dass es tatsächlich Güter in einem relevanten Ausmaß gibt, die sich in einem Naheverhältnis zu einem bestimmten Menschen befinden und gleichzeitig neutral sind, weshalb sie im Folgenden ausgeklammert werden.
Bevor nun an die Systematisierung der Güterverteilungsethik gegangen wird, muss daran erinnert werden, dass es für einen ähnlichen Bereich, nämlich die Systematisierung von Rechtstypen, bereits eine sehr plausible und elegante Lösung gibt, welche Stig und Helle Kanger in ihrem im Jahre 1966 in Theoria erschienenen Aufsatz «Rights and Parliamentarism»12 vorgeschlagen haben. Die beiden Autor(inn)en haben mit dieser Arbeit (unter anderem) den Versuch unternommen, das Konzept der rechtlichen Norm zu explizieren.13 Das heißt, sie wollten möglichst genau festlegen, was man vernünftigerweise meinen kann, wenn man davon spricht, ein Recht zu haben, und welche verschiedenen Möglichkeiten von Rechten es gibt. Das Ergebnis, der neue präzisierte Begriff der Rechtsnorm ergibt sich dann aus der Vereinigungsmenge aller dieser Möglichkeiten. Das Vorgehen von Kanger & Kanger kann man so skizzieren: Zunächst wird axiomatisch angenommen, dass es acht Typen von «einfachen Rechten» («simple rights») gibt.14 Diese einfachen Rechtstypen werden anschließend mit Hilfe einer reglementierten («semi-formalized») Sprache expliziert. Als nächster Schritt werden gewisse Schlussregeln aufgestellt, und bestimmte Beziehungen zwischen den einfachen Rechtstypen untersucht. Aus dem allen können Kanger & Kanger 26 «atomare Rechtstypen»15 («atomic types of rights») gewinnen, die in bestimmten Beziehungen zueinander stehen, welche genauer diskutiert werden. Daraus ergeben sich Rechtstyp- und Rechtsnormbegriff. Schließlich wird noch der Begriff der «Rechtsregel» («rule of rights») vorgestellt. Der Aufsatz schließt in seinem ersten Teil mit einem kurzen Vergleich mit anderen ähnlichen Systemen und dem Versuch, diese Theorie auf ein praktisches Beispiel anzuwenden. Der zweite Teil besteht zur Gänze in einem Anwendungsbeispiel.16
4.
Wichtige Aspekte für eine Systematisierung einfacher ethischer Normtypen ^
(2) Güterprofil und Güterbilanz: Das Güterprofil ist die Zuordnungen von Gütern zu einer bestimmten Person. Wenn sich dieses Güterprofil ändert, wird das in einer Güterbilanz abgebildet, welche positiv (+), negativ (–) oder neutral (0) sein kann, je nachdem welche Güter in welche Richtung transportiert werden.
(3) Benigne und maligne Güter: Benigne Güter (B) sind für die Erfüllung der Interessen einer Person günstig, maligne Güter (M) ungünstig.18 Es ist für die Interessen einer Person deshalb gut, benigne Güter zu erhalten und maligne zu verlieren. Dementsprechend verändert sich das Güterprofil der betreffenden Person.
(4) Übertragbare und nicht-übertragbare Güter: Übertragbare Güter können vom Güterprofil einer Person zum Güterprofil einer anderen transferiert werden. Bei nicht-übertragbaren Gütern ist das nicht möglich. Dazu gehört insbesondere der Fall von Gütern, die nur für eine Person wertvoll sind, und die eine andere Person nur wegnehmen, sie sich aber nicht zueignen kann. Zu diesen Gütern gehört deshalb z.B. das Leben.
(5) (Güter-)Objekt: Die Personen können die Rolle des Güter-Objekts (auch nur ‹Objekt› genannt) einnehmen. Dem Objekt sind die Güter zugeordnet. Das ist zu unterscheiden vom Güter-Subjekt (bzw. nur ‹Subjekt› genannt) und vom deontischen Objekt (dazu gleich unten). Es gibt drei Güter-Objekte: X, Y und das Out. Das Out kann dabei z.B. eine dritte Person sein, oder jeder andere Zuordnungsbereich außerhalb des Verhältnisses von X und Y. Wenn eine Person einer anderen ein Gut wegnimmt, ohne es sich zuzueignen, wird das so interpretiert, dass das Gut damit ins Out befördert wurde. Bei der Wegnahme nicht-übertragbarer Güter ist das immer der Fall, d.h. dass das Töten eines Menschen als Zuordnung des Gutes ‹Leben› ins Out modelliert wird.
(6) (Güter-)Subjekt: Das GüterSubjekt (bzw. nur Subjekt) ist die Person die eine Veränderung verursacht. Auch das Out kann Subjekt werden. Das kann dann heißen, dass entweder ein Dritter eingreift, oder dass irgendeine andere Kraft von außerhalb in das Verhältnis zwischen X und Y eingreift, z.B. auch der Zufall.
(7) Primäre Handlungen: Darunter sollen alle Handlungen verstanden werden, die einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen (‹X © p›)19 , und ihre Unterlassungen (‹¬(X © p)›)20 .
(8) Sekundäre Handlungen: Darunter sollen Handlungen verstanden werden, die einen bestimmten Sachverhalt verhindern (Hinderung) (‹X © ¬p›)21 oder die Unterlassung einer solchen Handlung (Duldung) (‹¬(X © ¬p)›)22 .
(9) Deontisches Objekt23 :das ist die Person, der etwas befohlen, verboten, freigestellt oder erlaubt wird. (Das ist meistens der ethische Agent; das Out kann nicht deontisches Objekt werden.)
(10) Recht und Pflicht: Beides korrespondiert in der Form miteinander, dass das Recht des einen die Pflicht des andern bedeutet und umgekehrt. Es gibt drei Güter-Objekte und vier deontische Grundmodalitäten, ansonsten immer zwei Möglichkeiten.
5.
Systematisierung einfacher ethischer Normtypen ^
5.1.
Erster Schritt: Veränderungen im Güterprofil ^
5.2.
Zweiter Schritt: Deontische Qualitäten der Veränderungen ^
5.2.1.
Y als primär Handelnder ^
5.2.2.
X als primär und Y als sekundär Handelnder ^
5.2.3.
Das Out als primär und Y als sekundär Handelnder ^
6.
Ergebnis 1: Einfache güterbasierte Normtypen ^
Aus der Zusammenfassung der Tabellen gelangen wir zu folgender Liste einfacher Normtypen für X, die mit den entsprechenden Pflichttypen für Y korrespondieren:
1. | Verboten: Y nimmt X ein benignes Gut. [‹F (Y © ¬ N(X,B))›]24 |
2. | Geboten: Y gibt X ein benignes Gut. [‹O (Y © N(X,B))›] |
3. | Geboten: Y nimmt X ein malignes Gut. [‹O (Y © ¬ N(X,M))›] |
4. | Verboten: Y gibt X ein malignes Gut. [‹F (Y © N(X,M))›] |
5. | Verboten: Y hindert X daran, sich ein benignes Gut zu holen. [‹F (Y © ¬ (X © N(X,B)))›] |
6. | Verboten: Y hindert X daran, ein malignes Gut abzugeben. [‹F (Y © ¬ (X © ¬ N(X,M)))›] |
7. | Erlaubt25 : Y hindert X daran, ein benignes Gut abzugeben. [‹P (Y © ¬ (X © ¬ N(X,B)))›] |
8. | Erlaubt26 : Y hindert X daran, ein malignes Gut zu holen. [‹P (Y © ¬ X © N(X,M))›] |
9. | Geboten: Y verhindert, dass X vom Out ein benignes Gut genommen wird. ‹O (Y © ¬ (Out © ¬ N(X,B)))› |
10. | Verboten: Y verhindert, dass X vom Out ein benignes Gut bekommt. [‹F (Y © ¬ Out © N(X,B))›] |
11. | Verboten: Y verhindert, dass X vom Out ein malignes Gut genommen wird. [‹F (Y © ¬ Out © ¬ N(X,M)))›] |
12. | Geboten: Y verhindert, dass X vom Out ein malignes Gut bekommt. [‹O (Y © ¬ (Out ©N(X,M)))›] |
7.
Ergebnis 2: Ethische Werttypen mit Bezug zu möglichen ethischen Welten ^
Dies lässt sich aber auch auf ethische Werttypen mit Bezug zu möglichen ethischen Welten anwenden, womit sich folgende Liste ergibt:
1. | Ethisch schlecht: Y vermindert die Anzahl der möglichen benignen Welten von X. [‹ME (Y © ¬ ((ABX))›] |
2. | Ethisch gut: Y vermehrt die Anzahl der möglichen benignes Welten von X. [‹BE (Y © ((ABX))›] |
3. | Ethisch gut: Y vermindert die Anzahl der möglichen malignen Welten von X. [‹BE (Y © ¬ ((AMX))›] |
4. | Ethisch schlecht: Y vermehrt die Anzahl der möglichen malignen Welten von X. [‹ME (Y © ((AMX))›] |
5. | Ethisch schlecht: Y hindert X daran, die Anzahl der benignen ethischen Welten von X zu erhöhen. [‹ME (Y © ¬ (X © ((ABX)))›] |
6. | Ethisch schlecht: Y hindert X daran, die Anzahl der möglichen malignen Welten von X zu verringern. [‹ME (Y © ¬ (X © ¬ ((AMX)))›] |
7. | Nicht ethisch schlecht27 : Y hindert X daran, die Anzahl der benignen möglichen Welten von X zu verringern. [‹¬ME (Y © ¬ (X © ¬ ((ABX)))›] |
8. | Nicht ethisch schlecht28 : Y hindert X daran, die Anzahl der malignen möglichen Welten von X zu erhöhen. [‹¬ME (Y © ¬ X © ((AMX))›] |
9. | Ethisch gut: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der benignen möglichen Welten von X verringert. [‹BE (Y © ¬ (Out © ¬ ((ABX)))›] |
10. | Ethisch schlecht: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der benignen möglichen Welten von X erhöht. [‹BE ¬ (Y © ¬ Out © ((ABX))›] |
11. | Ethisch schlecht: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der malignen möglichen Welten von X verringert. [‹ME (Y © ¬ Out © ¬ ((AMX)))›] |
12. | Ethisch gut: Y verhindert, dass das Out die Anzahl der malignen ethischen Welten von X erhöht. [‹BE (Y © ¬ (Out ©((AMX)))›] |
8.
Zusammenfassung ^
9.
Zu den Formeln ^
‹AMX› := ‹Anzahl möglicher maligner Welten von X›
‹B› := ‹ein Bonum›
‹ME› := ‹ethisch schlecht› (‹malum›)
‹F› := ‹verboten›
‹©› := ‹verursacht› (Kausalitätsoperator)
‹BE› := ‹ethisch gut› (‹bonum›)
‹M› := ‹ein Malum›
‹N(X,B)› := ‹es besteht ein Naheverhältnis zwischen X und B›
‹O› := ‹geboten›
‹P› := ‹erlaubt›
‹(› := ‹erhöht› (Erhöhungsoperator)
‹(› := ‹vermindert› (Verminderungsoperator)
‹› := ‹semantisch folgt› (semantisches Folgerungszeichen)
‹V› := ‹freiwillig [im Sinne von ‹nicht geboten›]›
Weiters gilt:
(2) Deontische Operatoren: O, F, P, V; hier gelten folgende Äquivalenzen29 :
10.
Literatur ^
Beauchamp, Tom, L. & Childress, James F. (2009): Principles of Biomedical Ethics; 6. Aufl., Oxford University Press, Oxford et al.
Blind, Christian G. (2008): Moralische Rechte: Verschiedene Formen des Rechts auf Arbeit: Eine normenlogische Analyse nach der Methode von Stig Kanger; VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken.
Holmström-Hintikka, Ghita, Lindström, Sten & Sliwinski, Rysiek (Eds.) (2001): Collected Papers of Stig Kanger with Essays on his Life and Work; Kluwer Academic Publishers, Dordrecht et al.
Kamitz, Reinhard (2009): Rechtsbegriff und normenlogischer Handlungskalkül im Logiksystem nach Stig Kanger; LIT-Verlag, Wien et al.
Kanger, Stig & Kanger, Helle (2001): Rights and Parliamentarism; in: G. Holmström-Hintikka, S. Lindström & R. Sliwinski (Eds.): Collected Papers of Stig Kanger with Essays on his Life and Work; Bd. 1, Kluwer Academic Publishers, Dordrecht et al., 120–145. [Originalpublikation: Kanger, Stig & Kanger, Helle (1966): Rights and Parliamentarism; Theoria 32, 85-115.]
Kreuzbauer, Günther (2006): Die Norm im Völkerrecht: Eine rechtsphilosophische und rechtstheoretische Untersuchung; LIT-Verlag, Wien et al.
Kreuzbauer, Günther (2007): Ist Recht die bessere Ethik? in: M. Fischer & M. Strasser (Eds.): Rechtsethik [Serie: «Ethik transdisziplinär»; hg. von M. Fischer]; Bd. 6, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main et al., 65–86.
Morscher Edgar (1980): Norm, in: J. Speck (Ed.): Handbuch wissenschaftstheoretischer Begriffe; Bd. 2, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 451-456.
Morscher, Edgar (2004a): Stig Kanger, seine Rechtslogik und deren Anwendungsmöglichkeiten; in: E. Morscher (Ed.): Was heißt es, ein Recht auf etwas zu haben? Stig und Helle Kangers Analyse der Menschenrechte; Academia Verlag, Sankt Augustin, 11-15.
Morscher, Edgar (Ed.) (2004b): Was heißt es, ein Recht auf etwas zu haben? Stig und Helle Kangers Analyse der Menschenrechte; Academia Verlag, Sankt Augustin.
Schurz, Gerhard (2008): Einführung in die Wissenschaftstheorie; 2. Aufl., Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt.
Simons, Peter (2003): The Universe; Ratio (New Series) 16, 236-250.
Günther Kreuzbauer, Assistenzprofessor, Universität Salzburg, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, AT,guenther.kreuzbauer@sbg.ac.at ;www.uni-salzburg.at
- 1 Vgl. Kreuzbauer, 2007, 66 ff.
- 2 Eine solche Begrifflichkeit erscheint uns angemessener, als die klassische Unterscheidung zwischen «Moral» und «Ethik», da zwischen diesen beiden Begriffen keine klare Trennlinie gezogen werden kann. Dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend werden wir aber manchmal auch den Begriff der Moral verwenden, wenn aus dem Kontext klar wird, was damit gemeint ist.
- 3 Als ‹mental› werden hier innere Prozesse wie Denken, Fühlen, Wollen etc. bezeichnet.
- 4 Kreuzbauer, 2007, 66.
- 5 Kreuzbauer, 2007, 66.
- 6 Vgl. Kreuzbauer, 2006, 170; sowie Morscher 1980, 451 ff.
- 7 Vgl. Kreuzbauer 2006, 160 ff., mit weiteren Verweisen.
- 8 Vgl. Schurz 2008, 43 zum Thema «Zweck-Mittel-Schlüsse».
- 9 Beauchamp & Childress 2009, 12 f. und passim.
- 10 Vgl. dazu Simons 2003, 250: «The universe is the totality of all actually existing objects, and that is all the objects there are.”
- 11 Zu dieser und den folgenden Formeln siehe Punkt 6.
- 12 Vgl. Kanger & Kanger 2001; zitiert wird hier aus der im Jahre 2001 erschienen Gesamtedition der Schriften von Stig Kanger (vgl. Holmström-Hintikka, Lindström & Sliwinski 2001). Vgl. dazu auch Morscher 2004a.
- 13 Kanger & Kanger, 2001, 120.
- 14 Kanger & Kanger, 2001, 121.
- 15 Kanger & Kanger, 2001, 127.
- 16 Kanger & Kanger, 2001, 135 ff.
- 17 Vgl. beispielsweise Morscher 2004b, Blind 2008 und Kamitz 2009.
- 18 Dass dies vom Kontext abhängt und sich natürlich auch ändern kann, ist an dieser Stelle nicht weiter zu thematisieren.
- 19 Lies: ‹X verursacht den Sachverhalt p.›; zu dieser und den folgenden Formeln siehe Punkt 6.
- 20 Lies: ‹X verursacht nicht den Sachverhalt p.› ‹ oder: ‹X unterlässt es, den Sachverhalt p zu verursachen.›.
- 21 Lies: ‹X verursacht den Sachverhalt nicht-p.›, oder: ‹X verhindert die Verursachung des Sachverhalts p.›.
- 22 Lies: ‹X verursacht nicht den Sachverhalt nicht-p.›, oder: ‹X unterlässt es, die Verursachung des Sachverhalts p zu verhindern.› bzw. ‹X duldet die Verursachung des Sachverhalts p.›.
- 23 Zu den deontischen Modalitäten siehe Punkt 6.
- 24 Zu den Formeln siehe Punkt 6.
- 25 Die Zuordnung des Operators «erlaubt» ist hier nicht eindeutig möglich. Je nach Ethik könnten hier auch andere Operatoren angemessener sein.
- 26 Siehe das zum Normtyp 7 gesagte.
- 27 Die Zuordnung der Negation des Operators «ethisch schlecht» ist hier nicht eindeutig möglich. Je nach Ethik könnten hier auch andere Operatoren angemessener sein.
- 28 Siehe das zu Werttyp 7 gesagte.
- 29 Vgl. dazu Adomeit 1990, 43 ff.