1.
Einleitung ^
Forderung der EU-DLR | Realität in Deutschland |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ... | Bund und 16 Länder regeln in eigener Zuständigkeit hunderte von Verwaltungsverfahren. |
– alle Verfahren und Formalitäten, die | – alle bis auf einige Tausend |
– die Aufnahme oder | |
– die Ausübung | |
einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, | |
– problemlos | – Nein |
– aus der Ferne und | – ja |
– elektronisch | – ein Stück weit |
– über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder | – inzwischen als Mailadressen flächendeckend existent. |
– bei der betreffenden zuständigen Behörde | – Mailadressen sind die Regel. |
abgewickelt werden können. | abgewickelt: würde bedeuten, mindestens sämtliche kommunikativen Verfahrens-schritte sind "problemlos" elektronifiziert. (Die interne Aktenhaltung der Behörde bleibt deren Angelegenheit.) |
Und zwar bis 28.12.20091 | Nein. (Ende 2011) |
2.
Innerdeutsche Rechtslage ^
Die Umsetzungsbehauptung steht in der amtlichen Fußnote zum Vierten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008 Seite 2418, in Kraft ab 18.12.2009). Es wurde zwar ein § 71e über die elektronische Verfahrensabwicklung in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingefügt. Allerdings änderte dieses Gesetz ausdrücklich nicht den § 3a VwVfG, sondern ließ ihn sogar unberührt. Diese Norm verhilft aber oft nicht zur elektronischen Kommunikation, weil sie ebenso wie der § 10 VwVfG (Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens), nur gilt, "soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen". Dasselbe gilt für die parallelen Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer.
3.
Anwendungsversuche ^
3.1.
Beispiel Kreditvermittlung, Finanzdienstleistung ^
3.2.
Beispiel Inkassounternehmen ^
3.3.
Beispiel Handwerk ^
4.
Anspruch und Wirklichkeit ^
4.1.
Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerabzugsmerkmale ^
4.2.
Handelsregister ^
5.
Bewertung ^
- 1 Artikel 44 der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
- 2 Universität Heidelberg, Gutachten des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Europa-Internationales/EU-Verbraucherpolitik/EUDienstleistungsrichtlinie/Studie-EU-Dienstleistungsrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile (Seite 231).
- 3 Vgl. VGH Mannheim, Entscheidung vom 9.10.2001 (Az. 10 S 519/00) sowie Fetzer/Stollhof, gutachterliche Stellungnahme http://www.eudlr.eu/fileadmin/eudlr/publikationen/20091026_Stellungnahme_Schriftformerfordernisse.pdf.
- 4 http://www.heilbronn.de/bue_rat/virtuell/eap/.
- 5 Hervorhebung vom Verf., Link mit individuellem Session-ID abgerufen am 10.1.2012 unter http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=0?llid=1860023&llmid=0.
- 6 http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/Zustaendigkeitsliste.pdf.
- 7 http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=0?action=processes&vbid=1794673&vbmid=0&llid=637522&llmid=0.
- 8 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111202-Dieelektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html?__nnn=true.
- 9 https://www.handelsregister.de/rp_web/faq.do.
- 10 http://www.it-planungsrat.de, abgerufen am 1.10.2012.
- 11 Hervorhebung vom Verf.
- 12 http://www.itplanungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/6._Sitzung/Projekt_und_Anwendungsplan _des%20ITPlanungsrats2012.pdf?__blob=publicationFile.
- 13 Pressemitteilung der Vorsitzenden des IT Planungsrates Staatssekretärin Rogall-Grothe unter http://www.itplanungsrat.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/Sep24.html (am Ende).