OpenJustitia ist ein Paket gerichtsspezifischer Software, die auf Open-Source-Komponenten aufbaut. Die Anwendungen wurden vom Bundesgericht ab 2006 mangels geeigneter Marktangebote selber entwickelt und fortlaufend den Bedürfnissen des Gerichts angepasst. Seit September 2011 wurde das OpenJustitia-Paket vom Bundesgericht im Rahmen der Grundsätze von Open-Source interessierten Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Aktuell gehören 18 Mitglieder zur OpenJustitia-Community, wobei fast ausschliesslich eine Nutzung durch Gerichte in Betracht fällt. Die unentgeltliche Weitergabe von OpenJustitia ist geeignet, die Informatik-Kosten der öffentlichen Hand zu senken und den Steuerzahler zu entlasten. Das Bundesgericht kann seinerseits von den Weiterentwicklungen anderer Teilnehmer profitieren.
Bei seinem Entscheid zur Freigabe von OpenJustitia im Rahmen einer Open-Source-Community ging das Bundesgericht davon aus, dass dieser Schritt mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Insbesondere vertrat es die Auffassung, dass es bei der kostenlosen Öffnung des Zugangs zur OpenJustita-Software nicht gewerblich tätig ist und dass das OpenJustitia-Projekt dem im Finanzhaushaltgesetz (FHG) festgelegten Grundsatz entspricht, wonach der Bund für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu sorgen hat (Artikel 12 Absatz 4 FHG). Zudem stützte es seinen Freigabe-Entscheid auf die E-Government-Strategie des Bundesrates (E-Government-Strategie Schweiz, vom Bundesrat verabschiedet am 24. Januar 2007) und die entsprechende öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen (Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz [2007–2015], vom Bundesrat verabschiedet am 29. August 2007) ab, gemäss denen der «Mehrfachnutzung von Daten und Leistungen» eine zentrale Bedeutung zukommt.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 23. Oktober 2014