[1]
Seit dem 7. Juli 2014 ist das EU e-Justice Portal (https://e-justice.europa.eu) um eine One-Stop-Shop-Anwendung erweitert worden. Unter der Website https://e-justice.europa.eu/content_interconnected_insolvency_registers_search-246-de.do können die Insolvenzregister von Deutschland, Estland, der Niederlande, Rumänien, Slowenien, der Tschechischen Republik und von Österreich europaweit in einer Anwendung abgefragt werden. Dies erleichtert die Suche nach insolventen natürlichen und juristischen Personen in den teilnehmenden EU-Staaten insbesondere für Unternehmer, Gläubiger und Investoren ganz erheblich. In einer weiteren Ausbaustufe werden künftig noch weitere Mitgliedsstaaten folgen. Die gegebenen Informationen stehen kostenfrei und ohne weitere Voraussetzungen in der Sprache des Anfragers zur Verfügung. Fachbegriffe der jeweiligen nationalen Insolvenzordnungen werden erklärt.
[2]
Das Projekt der europäischen Insolvenzregister-Vernetzung geht auf eine Initiative des österreichischen Justizministeriums zurück. Auch bei der anschliessenden Realisierung hat das österreichische Justizministerium als Projektkoordinator eines Konsortiums mehrerer Mitgliedsstaaten mit Unterstützung durch die Bundesrechenzentrum GmbH eine führende Rolle übernommen. Das Projekt konnte in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erfolgreich realisiert werden.
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Der europaweite Zugang zu den Insolvenzregistern wird die Effizienz von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren erhöhen. Eine effiziente Justiz trägt wiederum zu stabilem Wirtschaftswachstum bei.
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In Österreich können auf der Edikte-Website (www.edikte.justiz.gv.at) bereits seit dem Jahr 2000 Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und andere gerichtliche Veröffentlichungen eingesehen werden.
Quelle: Medienmitteilung des österreichischen Bundesministeriums für Justiz vom 25. Juli 2014
Dr. Martin Schneider, Leiter der Rechtsinformatikabteilung und CIO der österreichischen Justiz.
Dr. Thomas Gottwald, Referent in der Rechtsinformatikabteilung.