1.1.
Einleitung ^
Das Rechtsinformationssystem (RIS) – eine elektronische Datenbank – wird vom Bundeskanzleramt (BKA) unentgeltlich im Internet unter der Adresse www.ris.bka.gv.at zur Verfügung gestellt.1 Bis Ende 2003 waren sämtliche Inhalte des RIS rechtlich unverbindlich und dienten somit lediglich der Information über das Recht der Republik Österreich. Seit 1. Jänner 2004 werden die im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften rechtlich verbindlich im Rahmen des RIS (Anwendung: «Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004») kundgemacht.2 Seit seinen Anfängen hat sich das RIS stets weiter entwickelt und ist heute das umfangreichste «Rechtsportal» Österreichs, das ohne Entgelt zu bedienen ist.
1.2.
Entwicklung des RIS ^
In der Anfangsphase bestand das RIS aus folgenden drei Teilen:
- Index des Bundesrechts
- Der Index des Bundesrechts, der in Sachgebiete, Haupt- und Untergruppen gegliedert ist, ist eine Sammlung der Titel aller in Geltung stehenden Bundesrechtsvorschriften mit der Angabe zu den Fundstellen der Novellen. Zu Beginn war der Index noch eine eigene Datenbank, der jedoch später in das Bundesrecht aufgenommen wurde. In der Zwischenzeit ist der Index auch als Verzeichnis im RIS ersichtlich.3
- Bundesrecht (Textausgaben)
- Beim Aufbau der geltenden Fassung des Bundesrechts wurde mit dem Dienstrecht der öffentlich Bediensteten4 und mit dem Bundes-Verfassungsgesetz begonnen, da zu diesen Materien im Bundeskanzleramt die entsprechenden Fachjuristen tätig waren bzw. sind.
- Bundesgesetzblätter
- Beginnend mit dem Jahr 1983 wurden alle kundgemachten Bundesgesetzblätter im RIS dokumentiert, wobei damals Anlagen oder umfangreiche Tabellen – im Gegensatz zur derzeitigen Version dieser Datenbank – aus technischen Gründen nicht erfasst werden konnten.
1.3.
Applikationen ^
1.3.1.
Bereich «Bundesrecht» ^
Daneben findet man unter «Bundesrecht» auch die Bundesgesetzblätter (BGBl) seit 1848, wobei die BGBl seit 2004 rechtsverbindlich im RIS kundgemacht werden. Im Zusammenhang mit der authentischen BGBl-Kundmachung im RIS muss selbstverständlich auch die Applikation e-Recht (elektronischer Rechtserzeugungsprozess) erwähnt werden. Neben der Weiterentwicklung des RIS hat sich der Jubilar für die Umsetzung des e-Recht Systems besonders engagiert. Mit Hilfe von E-Recht, das aus einem Workflow und speziellen Formatvorlagen besteht und von allen Bundesministerien verwendet wird, wird die Erstellung von Rechtsnormen, die im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, unterstützt und vereinfacht.15
1.3.2.
Bereich «Landesrecht» ^
Ähnlich zum Bundesrecht findet man in diesem Bereich das konsolidierte Landesrecht und die Landesgesetzblätter.17 Ergänzt wird das Angebot durch den «Index des Landesrechts»18. Es handelt sich dabei um eine monatlich aktualisierte, nicht authentische Sammlung der wichtigsten in Kraft stehenden Rechtsvorschriften der Länder, die von der Verbindungsstelle der Bundesländer dem BKA zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich findet man Verweise zur Österreichischen Nationalbibliothek, die auf deren Homepage historisches Landesrecht anbietet.19
1.3.3.
Bereich «Gemeinderecht» ^
1.3.4.
Unionsrecht ^
Im Zuge des umfangreichen RIS-Relaunch im Jahr 2008 wurde auf die neuerliche Aufnahme des Europäischen Gemeinschaftsrechts verzichtet, da nun die EU, genauer das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union21, ein kostenloses und umfangreiches Rechtsinformationssystem (EUR-Lex) zur Verfügung stellt.22
1.3.5.
Bereich «Judikatur» ^
1.3.6.
Bereich «Erlässe» ^
1.3.7.
Gesamtabfrage ^
- Mit dem Eintragen von Begriffen im Suchfeld auf der RIS-Startseite bzw. den Übersichtsseiten zu den einzelnen Bereichen werden automatisch alle RIS-Anwendungen durchsucht.
- Bei der «Gesamtabfrage»23 kann gewählt werden, ob man Begriffe in allen oder nur in einzelnen RIS-Anwendungen suchen möchte.
1.4.
Abfragesystem ^
1.5.
Dateneinbringung ^
1.6.1.
RIS-App ^
Seit April 2012 ist das österreichische Rechtsinformationssystem (RIS) mobil. Mit der RIS-App24, die derzeit für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten wird, wurde eine optimierte und kostenfreie Lösung geschaffen, die es erlaubt, auch unterwegs auf Rechtsvorschriften zugreifen zu können.25 Neben der Suche in der konsolidierten Fassung des Bundes- und Landesrechts werden auch eine Favoritenfunktionalität und eine Pushbenachrichtigung bei Novellierungen angeboten. Ferner können Dokumente im Format PDF versendet werden.26
1.6.2.
RIS und Open Government Data ^
1.6.3.
Authentisches Landesgesetzblatt ^
1.6.4.
Verwaltungsgerichtbarkeit ^
1.6.4.1.
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ^
- der Asylgerichtshof
- der Umweltsenat
- der Bundeskommunikationssenat
- das Bundesvergabeamt
- die Disziplinaroberkommission
- die Berufungskommission
- die Datenschutzkommission
- die Personalvertretungs-Aufsichtskommission
1.6.4.2.
Bundesfinanzgericht ^
1.6.4.3.
Landesverwaltungsgerichte ^
1.6.5.
Gleichbehandlungskommissionen ^
2.
Zusammenfassung ^
3.
Literatur ^
Janeschitz, Elisabeth / Korenjak, Simon / Lachmayer, Friedrich / Weichsel, Helmut, Die Gemeinderechtsdokumentation im RIS, in: Anderwald, Karl / Karpf, Peter (Hrsg.), Kärntner Jahrbuch für Politik 2002 (2002)
Schwehla, Martin / Weichsel, Helmut, Die Entwicklung der Landesrechtsdokumentation im RIS, in: Bußjäger, Peter / Lachmayer, Friedrich (Hrsg.), Rechtsbereinigung und Landesrechtsdokumentation (2001)
Stöger, Helga / Weichsel, Helmut, Neuerungen im Rechtsinformationssystem des Bundes, JusIT 2009 (2009)
Stöger, Helga / Weichsel, Helmut, E-Recht und das verbindliche BGBl im RIS, in: Schweighofer, Erich / Liebwald, Doris / Kreuzbauer, Günther / Menzel, Thomas (Hrsg.), Informationstechnik in der juristischen Realität – Internationales Rechtsinformatik Symposium IRIS 2004 (2004)
Wass, Clemens / Tschabuschnig, Günther, Die RIS:App als Beispiel für eine Open Government Data-Anwendung, jusIT 2012 (2012)
Weichsel, Helmut, Das Rechtsinformationssystem und die elektronische BGBl-Kundmachung in: Geist, Anton / Brunschwig, Colette R. / Lachmayer, Friedrich / Schefbeck, Günther (Hrsg.), Strukturierung der Juristischen Semantik – Structuring Legal Semantic, FS für Erich Schweighofer (2011)
Winter, Michael, Update zum «RIS neu», JAP 2007/2008 (2007)
Helmut Weichsel, Bundeskanzleramt, e-Government – Programm- und Projektmanagement (Abt. I/13), Wien.
Am 20. Februar 2014 wurde dem Jubilar Friedrich Lachmayer im Rahmen des Internationalen Rechtsinformatik Symposions die Festschrift «Zeichen und Zauber des Rechts» überreicht. Nachträglich hat Prof. Dr. Lachmayer zu den in der Festschrift gesammelten Beiträge Visualisierungen erstellt. Die Visualisierung zum vorliegenden Beitrag «Sammelgesetze und -novellen», verfasst von Wolfgang Steiner, finden Sie unter folgendem Link: http://jusletter-it.weblaw.ch/visualisierung/visualisierung.html.
Dort stehen Ihnen ausserdem weitere Visualisierungen, Audiofiles und Texte von Prof. Dr. Friedrich Lachmayer (Universität Innsbruck), Dr. Harald Hoffmann (Wien) und Prof. Dr. Vytautas Čyras (Vilnius University) zum Download zur Verfügung.
- 1 Vgl. auch Weichsel, Das Rechtsinformationssystem und die elektronische BGBl-Kundmachung in: Geist/Brunschwig/Lachmayer/Schefbeck, Strukturierung der Juristischen Semantik – Structuring Legal Semantic, FS für Erich Schweighofer, 361 ff.
- 2 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ (8. März 2013).
- 3 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/UI/Bund/Bundesnormen/IndexBundesrecht.aspx?TabbedMenuSelection=BundesrechtTab (8. März 2013)
- 4 Beispielsweise wurden das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 im RIS dokumentiert.
- 5 Es handelt sich dabei um die Dokumente der Rechtsdatenbank (RDB), die heute Teil der MANZ’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH ist.
- 6 Die Abkürzung steht für: Communitatis Europeae Lex.
- 7 Eine schriftliche Anfrage von Kathleen Van Brempt (PSE, NL) an die Kommission vom Oktober 2002 ging dieser Entscheidung voran.
- 8 Siehe http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (8. März 2013).
- 9 Die Abkürzung steht für: Storage and Information Retrieval System.
- 10 BGBl 1996/201.
- 11 Vgl. § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz.
- 12 Nähere Informationen zur Web Accessibility Initiative (WAI) findet man beispielsweise unter http://www.w3.org/WAI/ (8. März 2013).
- 13 Vgl. auch Winter, Update zum «RIS neu», JAP 2007/2008, 18 ff sowie Stöger/Weichsel, Neuerungen im Rechtsinformationssystem des Bundes, JusIT 2009/15, 30 ff.
- 14 Es entfallen etwa 85 Prozent aller RIS-Zugriffe auf diese Anwendung.
- 15 Siehe auch Stöger/Weichsel, E-Recht und das verbindliche BGBl im RIS, in: Schweighofer/Liebwald/Kreuzbauer/Menzel (Hrsg), Informationstechnik in der juristischen Realität – Internationales Rechtsinformatik Symposium IRIS 2004, 281 ff.
- 16 So ist beispielsweise das «Theresianisches Gesetzbuch» (k.k. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780) verfügbar.
- 17 Vgl. auch Schwehla/Weichsel, Die Entwicklung der Landesrechtsdokumentation im RIS, in: Bußjäger/Lachmayer (Hrsg), Rechtsbereinigung und Landesrechtsdokumentation 2001, 89 ff.
- 18 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/IndexLR.pdf (8. März 2013).
- 19 Siehe
- 20 Vgl. auch Janeschitz/Korenjak/Lachmayer/Weichsel, Die Gemeinderechtsdokumentation im RIS, in: Anderwald/Karpf (Hrsg), Kärntner Jahrbuch für Politik 2002, 213 ff.
- 21 Siehe http://publications.europa.eu/index_de.htm (8. März 2013).
- 22 Siehe http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (8. März 2013).
- 23 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Gesamtabfrage/ (8. März 2013).
- 24 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/UI/RISApp.aspx (8. März 2013).
- 25 Vgl. auch Wass/Tschabuschnig, Die RIS:App als Beispiel für eine Open Government Data-Anwendung, jusIT 2012/90, 191 ff.
- 26 Siehe auch http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__21094/5595/ default.aspx#a4 (8. März 2013).
- 27 Siehe http://data.gv.at/datensatz/?id=31430a9f-c8ba-4654-ab68-c9c3dff0361b (8. März 2013).
- 28 BGBl I 2012/51.
- 29 Diese Veranstaltung fand im November 2012 statt.
- 30 Das Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich besteht aus auswechselbaren Blättern (Lose-Blatt-Sammlung), vgl. http://www.noel.gv.at/ Politik-Verwaltung/Rechtsinformation/Landesgesetzblatt-Beschreibung-/SystematikLandesgesetzblatt.html (8. März 2013).
- 31 Das Salzburger Landesgesetzblatt wird seit April 2005 auf der Homepage des Landes Salzburg (http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?prodextern= true&gruppeldap=lgbl&sortierung=datum desc, nummerID desc (8. März 2013)) kundgemacht, dazu auch Sbg LGBl 2005/18.
- 32 Vgl. beispielsweise Art 41a Abs. 4 Tiroler Landesordnung 1989 (idF Tir LGBl 2012/147).
- 33 Eine Aufstellung jener Verwaltungsbehörden, die aufgelöst werden, befindet sich in der Anlage 1 zum B-VG, die am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, um Disziplinarkommissionen, um Grundverkehrskommissionen in den Ländern, um den Asylgerichtshof, den Umweltsenat, den Bundeskommunikationssenat oder die Datenschutzkommission.
- 34 So sind beispielsweise auch die Entscheidungen des Unabhängigen Bundesasylsenats im RIS abfragbar, obwohl er seine Tätigkeit mit 30. Juni 2008 beendete.
- 35 Vgl. § 20 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, BGBl I 2013/10.
- 36 BGBl I 2008/4.
- 37 Vgl. UFS-Gesetz, BGBl I 2002/97 idgF.
- 38 Siehe https://findok.bmf.gv.at/findok/ (8. März 2013).
- 39 BGBl I 2013/14.
- 40 RV 2007 BlgNR, 24. GP 13.
- 41 Vgl. Art 129a B-VG idF BGBl I 2012/51.
- 42 Vgl. Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl 1993/100.
- 43 Siehe http://www.frauen.bka.gv.at/site/5555/default.aspx (8. März 2013).
- 44 Siehe http://www.frauen.bka.gv.at/site/5467/default.aspx (8. März 2013).
- 45 BGBl 1979/108.
- 46 Siehe z. B. http://www.frauen.bka.gv.at/site/5542/default.aspx (8. März 2013).