1.
Einleitung ^
2.
Definition von «Open Data» ^
Bei der Diskussion über Open Data ist es entscheidend, dass Klarheit über die Begrifflichkeiten herrscht. Nur zu oft schmücken sich Behörden und Firmen mit dem Label «Open Data» und halten sich dabei nicht im Geringsten an die Anforderungen. Zugegebenermassen sind die Open Data Kriterien sehr anspruchsvoll, wenn sie alle vollumfänglich eingehalten werden sollen. Dennoch machen alle zehn der sogenannten Open Data Prinzipien Sinn: 2
- Vollständigkeit: Daten werden so detailliert wie möglich inklusive Metadaten, Formeln und anderen Erläuterungen veröffentlicht.
- Primärquelle: Daten werden soweit wie möglich in ihrer ursprünglichen Form d.h. nicht aggregiert oder anderweitig modifiziert veröffentlicht.
- Zeitnähe: Daten werden möglichst rasch veröffentlicht, idealerweise in Echtzeit zugänglich über eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface API).
- Zugänglichkeit: Daten werden ohne organisatorische oder technische Hürden so veröffentlicht, dass sie möglichst einfach und gut auffindbar zugänglich sind.
- Maschinenlesbarkeit: Daten werden in strukturierten Formaten freigegeben, die ohne Einschränkungen durch Software gelesen und weiterverarbeitet werden können.
- Einschränkungsfreiheit: Daten werden ohne Registrierung und ohne die Angabe von Rechtfertigungsgründen freigegeben.
- Verwendung offener Standards: Daten werden in Formaten abgespeichert, die ohne proprietäre Software gelesen werden können.
- Freie Lizenz: Daten werden unter einer offenen Lizenz freigegeben, sodass sie uneingeschränkt genutzt, verändert und auch kommerziell weiterverwendet werden können (bspw. Creative Commons Namensnennung CC-BY oder Public Domain CC0)
- Dauerhaftigkeit: Daten werden permanent online zur Verfügung gestellt und Aktualisierungen werden versioniert veröffentlicht.
- Kostenlos: Daten stehen ohne Gebühr zur Verfügung.
3.
Herausforderungen bei Open Data ^
3.1.
Strategie ^
3.2.
Datenschutz ^
Open Data sind per Definition Daten, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen, um deren Privatsphäre nicht zu verletzen. Ausnahmen bilden in gewissen Situationen öffentliche Personen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft. In jedem Fall muss bei der Freigabe von Daten grosser Wert auf den Datenschutz gelegt werden, um persönliche Daten zu schützen und bestehende Gesetze oder andere Vorgaben wie Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht zu verletzen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass auch durch Verlinken mit anderen anonymen Daten keine Individuen identifiziert werden können und dadurch schützenswerte Informationen veröffentlicht würden. Trotzdem sollte der Datenschutz aber auch nicht vorschnell als Pauschalargument für die Verhinderung von Open Data eingesetzt werden, denn oftmals besteht die Möglichkeit, Personendaten zu anonymisieren oder auf andere Weise freizugeben ohne dass der Datenschutz verletzt wird.
3.3.
Sicherheit ^
3.4.
Datenqualität ^
3.5.
Externes Interesse ^
3.6.
Aufwand ^
4.
Governance durch Bewertung der Datenfreigabe ^
Herausforderung | Erläuterung | Bewertung |
1. Strategie | Welches ist die strategische Bedeutung der Datenfreigabe als Open Data? | 0: Einzigartige wettbewerbsdifferenzierende Daten bzw. gesetzliche Gebührenpflicht 1: Wesentliche strategische Nachteile 2: Unwesentliche strategische Nachteile 3: Keine strategischen Nachteile 4: Keine strategischen Nachteile und strategische Vorteile möglich 5: Keine strategischen Nachteile und sicher strategische Vorteile |
2. Datenschutz | Handelt es sich um personenbezogene Daten bzw. wird der Datenschutz verletzt? | 0: Personenbezogene Daten 1: Nicht anonymisierbare Daten, fehlende Zustimmung kaum einholbar 2. Nicht anonymisierbare Daten, fehlende Zustimmung einholbar 3: Zustimmung zur Veröffentlichung vorhanden 4: Anonymisierbare Daten 5: Kein Rückschluss auf Personen oder Unternehmen ableitbar, bzw. keine Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen |
3. Sicherheit | Unterliegen die Daten Geheimhaltungspflichten oder tangieren sie die Sicherheit auf andere Weise? | 0: Geheimhaltungspflicht gegeben 1: Einschränkungen vorhanden, kaum änderbar (z.B.: EU-Vorgaben) 2: Einschränkungen vorhanden, änderbar (z.B.: Gesetz) 3: Einschränkungen vorhanden, leicht änderbar (z.B.: Verordnung) 4: Einschränkungen vorhanden, sehr leicht änderbar (z.B.: interne Richtlinien, Verwaltungskultur) 5: keine Einschränkungen |
4. Datenqualität | Wie hoch wird die Datenqualität eingeschätzt? | 0: Datenqualität nicht vertretbar 1: Die Datenqualität ist sehr gering 2: Die Datenqualität ist gering 3: Die Datenqualität ist durchschnittlich 4: Die Datenqualität ist hoch 5: Die Datenqualität ist sehr hoch |
5. Externes Interesse | Wie hoch wird das Interesse bei den Zielgruppen eingeschätzt? | 1: Das externe Interesse ist sehr gering 2: Das externe Interesse ist gering 3: Das externe Interesse ist durchschnittlich 4: Das externe Interesse ist hoch 5: Das externe Interesse ist sehr hoch |
6. Aufwand | Wie hoch ist der Aufwand für die Veröffentlichung? | 0. Aufwand nicht vertretbar 1: Der Aufwand ist sehr hoch 2: Der Aufwand ist hoch 3: Der Aufwand ist durchschnittlich 4: Der Aufwand ist gering 5: Der Aufwand ist sehr gering |
5.
Scheinargumente gegen Open Data ^
6.
Schlussfolgerungen ^
Matthias Stürmer (Dr. sc. ETH Zürich, lic.rer.pol.) ist Leiter der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Bern und ist dort als Dozent, Forscher und Berater zu Open Data, Open Government, Open Source Software und ICT-Beschaffungen tätig. Er ist ausserdem Geschäftsleiter der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, Präsident von tcbe.ch – ICT Cluster Bern, Vorstandsmitglied der Vereine CH Open und Opendata.ch sowie Stadtrat von Bern.
- 1 Wendy Carrara/Wae San Chan/Sander Fischer/Eva van Steenbergen (2015), Creating Value through Open Data: Study on the Impact of Re-use of Public Data Resources. European Commission. http://www.europeandataportal.eu/sites/default/files/edp_creating_value_through_open_data_0.pdf (alle Internetquellen zuletzt besucht am 17. Mai 2016).
- 2 John Wonderlich (2010), Ten Principles for Opening Up Government Information, Sunlight Foundation, 11. August 2010. http://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/.
- 3 https://opendata.swiss/de/organization/schweizerische-bundesbahnen-sbb.
- 4 Bernhard Krabina/Thomas Prorok/Brigitte Lutz (2016), Open-Government-Vorgehensmodell 3.0 – Umsetzung von Open Government. KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung.