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Im Einzelfall kämen insbesondere der Tatbestand der Volksverhetzung sowie Beleidigungstatbestände zum Tragen. «Für eine Wirksamkeit des Strafrechtsschutzes sprechen Berichte über eine in letzter Zeit zunehmende Zahl von Strafverfahren gegen Personen in Deutschland wegen volksverhetzender Äußerungen in sozialen Netzwerken», stellt die Bundesregierung fest. Gefragt nach einer angekündigten Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins mit dem Ziel, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann zu bestrafen, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird, antwortet die Bundesregierung, dass sie «dem Grundanliegen» aufgeschlossen gegenüberstehe.
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Die Ansicht der Fragesteller, dass die Maßnahmen einer «Reihe von Plattformanbietern» gegen strafbare Äußerungen im Netz «bei Weitem nicht ausreichen», teilt die Bundesregierung. Sie setze sich «mit Nachdruck» für ein wirksameres Vorgehen ein. Die Regierung verweist außerdem auf Vorhaben der EU im Rahmen ihrer Digital-Single-Market-Strategie, welche «einer nationalen Regelung vorzugswürdig» seien. Des Weiteren weist die Bundesregierung auf von ihr geförderte Programme gegen Rechtsextremismus hin, in deren Rahmen auch das Thema «Hate Speech» behandelt werde.