In dem Entwurf verweist die Bundesregierung auch darauf, dass im Gegensatz zur Verschuldenshaftung die Gefährdungshaftung auf Höchstbeträge begrenzt sei – bei Personenschäden in Höhe von fünf Millionen Euro, bei Sachschäden in Höhe von einer Millionen Euro. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes bei Fahrzeugen mit automatisierten Systemen soll laut der Vorlage die Regelung über Höchstbeträge geändert werden, «indem diese Beträge erhöht werden, wenn der Unfall durch einen Systemfehler verursacht wurde». Mangels vorhandener Erfahrungen über Unfälle von beteiligten Fahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen sollen diese Höchstbeträge pauschal um 100% angehoben werden, schreibt die Regierung.
Quelle: Medienmitteilung des Bundestags Nr. 129/2017 vom 6. März 2017
Weitere Informationen:
- Drucksache 18/11300 – Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes