Am 6. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes verabschiedet. Der vorliegende Text geht auf einige grundlegende Neuerungen des Gesetzesentwurfs (E-FMG) ein, soweit Anbieterinnen von Fernmeldediensten betroffen sind.1
Der Bundesrat schlägt zunächst vor, die allgemeine Meldepflicht für Anbieterinnen von Fernmeldedienste abzuschaffen.2 Nachdem die bisherige Regelung einige Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich brachte (etwa in Bezug auf «Over-the-Top-Dienste» [OTT] wie Internettelefonie, die über das Internet erbracht werden),3 erscheint dies sinnvoll. Registrieren müssen sich künftig nur noch Anbieterinnen, die konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente wie Telefonnummern nutzen (Art. 4 E-FMG). Alle Unternehmen, die in der Schweiz Fernmeldedienste erbringen (auch OTT-Dienste), sollen jedoch weiterhin der Aufsicht durch das Bundesamt für Kommunikation unterstehen.4
Eine Erweiterung betrifft die Transparenz- und Informationspflichten der Anbieterinnen: Verletzungen der sogenannten Netzneutralität sollen eine Informationspflicht der Provider auslösen. Allerdings ist zu erwarten, dass diese Massnahme ihren Zweck zumindest teilweise verfehlen wird, weshalb eigentlichen Verhaltenspflichten (wie einem Diskriminierungsverbot) der Vorzug zu geben wäre. Insbesondere «Zero Rating», bei dem bestimmte bevorzugte Dienste nicht auf das Inklusiv-Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, ist bereits heute bei allen grossen Schweizer Mobilfunkanbieterinnen üblich. Weil solche Preispläne auf den ersten Blick für die Endkunden attraktiv scheinen (man kann beispielsweise Dienste wie Spotify oder Zattoo nutzen, ohne dass dies weitere Kommunikationskosten verursacht), ist mehr Transparenz gegenüber dem Endkunden kaum hilfreich, um die in solchen Preisplänen inhärente Diskriminierung nicht vergünstigter Anbieter zu vermeiden. Im Gegenteil könnte sie sogar dazu führen, dass solche Angebote an Attraktivität gewinnen. Es drohen innovationsschädliche Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Diensteanbietern.6
Weitere Änderungsvorschläge des Entwurfs betreffen beispielsweise die Regulierung von Roamingtarifen, den Konsumenten- sowie Kinder und Jugendschutz, den Schutz vor unerwünschter Werbung, Adressierungselemente und Internet-Domains, Notrufe sowie die Sicherheit von Informationen und von wichtigen Infrastrukturen und -diensten.
Simon Schlauri
- 1 BAKOM, Teilrevision des Fernmeldegesetzes, tinyurl.com/y6vytvcy.
- 2 Dazu Matthias Amgwerd/Simon Schlauri, Telekommunikation, in: Giovanni Biaggini/Isabelle Häner/Urs Saxer/Markus Schott (Hrsg.), Fachhandbuch Verwaltungsrecht – Expertenwissen für die Praxis, Zürich 2015, N 6.60.
- 3 Amgwerd/Schlauri (Fn. 2), N 6.64.
- 4 Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes vom 7. September 2017, tinyurl.com/y8zve2gm, 3.
- 5 Botschaft (Fn. 4), 57 ff.
- 6 Vgl. bereits Simon Schlauri, Auch kommerzielle Diskriminierung verletzt die Netzneutralität, in: Jusletter IT 26. Februar 2015.