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Der Abschlussbericht liege seit Juni 2019 vor, schreiben die Fragesteller in einer Kleinen Anfrage (19/12838). Sie wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung das Hamburger Modell zur Einführung eines «Beschleunigten Online-Verfahrens» und eine zeitlich befristete Testphase eines solchen Verfahrens als Pilotprojekt in den Ländern befürwortet und ob sie die Ermöglichung der Einführung für Rechtsstreitigkeiten mit geringfügigem Streitwert plant. Weitere Frage betreffen den in den letzten Jahren zu beobachtenden Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit.
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Quelle: Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 10.9.2019