Bei Verwaltungsprozessen sind oft verschiedene Behördenstellen involviert und dies über alle drei Staatsebenen hinweg. Die Digitalisierung dieser Prozesse erfordert daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Mit der dritten gemeinsamen E-Government-Strategie Schweiz streben die drei Staatsebenen eine engere Zusammenarbeit an. Wo nötig wollen sie diese auf neue rechtliche und organisatorische Grundlagen stellen. Eine Erneuerung der Rahmenbedingungen erachten sie als notwendig, um den eigentlichen Handlungsbedarf im E-Government effektiv angehen zu können. Dabei geht es beispielsweise um den Ausbau und die Verbesserung des Online-Angebots oder die Bereitstellung von Basisdiensten wie eine staatlich anerkannte elektronische Identität oder gemeinsam nutzbare Datenregister. Die vom Bundesrat ebenfalls verabschiedete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zur Umsetzung der Strategie ist daher auf zwei Jahre begrenzt und soll danach durch eine neue Rechtsgrundlage abgelöst werden.
Die gemeinsame Organisation E-Government Schweiz sieht in den vier strategischen Handlungsfeldern «Interaktion und Partizipation», «Basisdienste und Infrastruktur», «Organisation und rechtliche Grundlagen» sowie «Vertrauen und Wissen» verschiedene Massnahmen vor, damit der digitale Kanal gemäss dem strategischen Leitbild «Digital First» zur ersten Wahl im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung wird.
Die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Vorstände des Städte- und des Gemeindeverbandes ihr zustimmen.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 20. November 2019