Das von den Eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiierte Projekt Justitia 4.0 führt die Schweizer Justiz in die digitale Zukunft. Damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können, soll eine hochsichere, zentrale Plattform aufgebaut werden. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) will der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat er dazu die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 26. Februar 2021.
Der elektronische Rechtsverkehr soll für professionelle Anwenderinnen und Anwender (beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Behörden) obligatorisch werden. Private, die dem Obligatorium nicht unterstehen, können die Plattform ebenfalls nutzen. Sie können aber weiterhin per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren.
Bund und Kantone betreiben Plattform gemeinsam
Die neue digitale Kommunikationsplattform betrifft sämtliche Justizbehörden in der Schweiz. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden. Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren werden auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt.
Für die Nutzung der Plattform sollen die Behörden eine Gebühr bezahlen, die sie auf die Nutzerinnen und Nutzer überwälzen können. Bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren lassen sich die jährlichen Betriebs- und Weiterentwicklungskosten decken. Ausserdem werden mit dem elektronischen Rechtsverkehr Kosten wie Post- und Kopiergebühren eingespart.
Schnellere Verfahren und vereinfachte Prozesse
Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt die Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Namentlich wird die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie der Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Verfahrensbeteiligten erleichtert. Mit der Nutzung der elektronischen Identität (E-ID) wird zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet.
Quelle: Medienmitteilung des BJ vom 11. November 2020