1.
Einleitung ^
Im Jahr 2019 haben sich in der Schweiz 16’611 Paare scheiden lassen.1 Die hohe Anzahl an jährlichen Scheidungen bedeutet für den Scheidungsmarkt viele potentielle Kunden, welche in ihrem Scheidungsprozess organisatorische, administrative und juristische Unterstützung brauchen können. Das Beiziehen eines Scheidungs-Anwalts assoziieren viele Personen mit hohen Kosten und intransparenten Preisen.2 Genau hier versuchen Online-Anbieter anzuknüpfen, indem sie ihre Kunden kompetent, effizient, benutzerfreundlich und transparent durch den Scheidungs- bzw. Trennungsprozess begleiten.3 Immer mehr Online-Anbieter stehen mit standardisierten «Scheidungen per Mausklick»4 und automatisierten Scheidungspaketen zu Pauschalpreisen in Konkurrenz zu Scheidungsanwälten, welche für ihre Klienten individuelle Scheidungskonventionen aufsetzen und dabei traditionell nach Stundenansatz abrechnen.5
Die folgende Arbeit beinhaltet eine Bestandesaufnahme der aktuellen Online-Angebote im Schweizerischen Scheidungs- und Trennungsmarkt. Dabei wird das Angebot der Scheidungsagentur (www.scheidungsagentur.ch) genauer betrachtet und kritisch gewürdigt. Dabei ist festzuhalten, dass keine entgeltliche Leistung der Online-Anbieter in Anspruch genommen wurde, so dass deren Service nicht vollumfänglich bewertet werden kann.
Die nötigen Daten wurden mittels Literaturanalyse, Recherche auf den jeweiligen Webseiten der Online-Anbieter und einem E-Mail-Interview mit Dr. Gian Sandro Genna, dem Geschäftsführer der Scheidungsagentur (www.scheidungsagentur.ch), beschafft.
Im zweiten Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen der Scheidung und Trennung dargelegt sowie die wichtigsten Begriffe erläutert. Zudem wird aufgezeigt, wieso gerade der Scheidungs- und Trennungsmarkt für Online-Anbieter geeignet ist. Das dritte Kapitel bietet eine Auflistung der Online-Anbieter, die im schweizerischen Scheidungs- und Trennungsmarkt aktiv sind. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit dem Angebot des Online-Portals «Scheidungsagentur.ch». Im fünften Kapitel werden die Grenzen einer reinen Online-Scheidung aufgezeigt, und es wird dargelegt, wie die Scheidungsagentur mit solchen Hürden umzugehen versucht. Das sechste Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.
2.1.
Scheidung und Trennung im Schweizer Recht ^
Die Begriffe Scheidung und Trennung müssen klar auseinandergehalten werden. Von einer Scheidung (i.S.v. ZGB 111 ff.) wird gesprochen, wenn eine bestehende Ehe durch ein Gerichtsurteil aufgehoben wird. Die Scheidungsparteien sind jeweils die beiden Ehegatten. Entscheidend ist dabei, ob eine Scheidung einvernehmlich oder strittig erfolgt. «Sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Nebenfolgen der Scheidung einig, so können sie eine Scheidungskonvention schliessen und beim Gericht ein Gesuch auf Scheidung auf gemeinsames Begehren stellen (ZGB 111). Das Gericht prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der Scheidungskonvention (Genehmigung).»6
Sind sich die Eheleute über die Nebenfolgen nicht einig, können sie gem. ZGB 112 eigene Anträge zu den strittigen Nebenfolgen stellen. Die Scheidung ist strittig, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung will. Um eine Scheidung zu erlangen, muss dieser eine Scheidungsklage einleiten (ZGB 113). Diese setzt eine Trennungszeit von mindestens zwei Jahren (ZGB 114) oder die Unzumutbarkeit der Ehe (ZGB 115) voraus. Eine Trennung erfolgt vor der Scheidung und beschreibt die Aufhebung des gemeinsamen Ehegattenhaushalts – mit oder ohne Mitwirkung eines Gerichts.7
2.2.
Irreführender Begriff «Online-Scheidung» ^
Der Begriff «Online-Scheidung» und das dadurch vermittelte Werbeversprechen, sich online scheiden lassen zu können, sind irreführend, da es in der Schweiz bis anhin nicht möglich ist, eine Scheidung ausschliesslich im Internet durchzuführen.8 Anders als bspw. in Dänemark, wo zerstrittene Eheleute einvernehmlich und mit sofortiger Wirkung auf einer Website der Behörden mit ihrem Bürger-Login die Scheidung einreichen können, setzt eine Scheidung in der Schweiz ein richterliches Urteil voraus.9
In «der Schweiz versteht man unter dem Begriff Online-Scheidung ein Vorgehen, bei dem die Vorbereitungen für ein bevorstehendes Scheidungsverfahren mittels der gängigen Kommunikationsmittel und hier insb. über das Internet abgewickelt werden. Ein persönliches Erscheinen beim Rechtsanwalt wird durch die Übermittlung der notwendigen Unterlagen und Informationen obsolet.»10
Anbieter von Online-Scheidungen verkaufen keine vollständige «Scheidung per Mausklick», sondern ein Dienstleistungspaket, welches darauf abzielt, ein allenfalls bevorstehendes Scheidungsverfahren vorzubereiten.
2.3.
Eignung des Scheidungsrechts für Online-Anbieter ^
Das Scheidungsrecht eignet sich gut für Online-Anbieter, da das Erstellen von Scheidungs- und Trennungskonventionen in der Schweiz sehr standardisiert abgewickelt werden kann. Jede einvernehmliche Scheidung bzw. Trennung läuft vom Prozess her gleich ab, nur die Personen und Zahlen ändern sich.11
Die erforderlichen, fallspezifischen Daten können mit Hilfe eines am Anfang der Bearbeitung stehenden Fragebogens jeweils direkt vom Kunden erhoben werden. Durch dieses standardisierte Verfahren der Datenerhebung und dem Einsetzen dieser Daten in bereits bestehende Vorlagen können Effizienzsteigerungen herbeigeführt und positive Skaleneffekte erreicht werden.12
Des Weiteren kann der Scheidungsprozess für die zerstrittenen Eheleute eine emotionale Herausforderung darstellen, welche aufgrund von Schamgefühlen eine gewisse Anonymität als wünschenswert erscheinen lässt. Zerstrittene Eheleute wollen meist nicht mehr viel miteinander zu tun haben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute oftmals schon im Voraus über die Nebenfolgen der Scheidung einig, und folglich kann unter Beiziehen eines Online-Anbieters der gemeinsame physische Gang zu einem Anwalt vermieden werden.13
3.
Online-Anbieter im schweizerischen Scheidungs- und Trennungsmarkt ^
Es fällt auf, dass die meisten Online-Anbieter im Scheidungs- und Trennungsmarkt sich ausschliesslich an Paare richten, die gemeinsam ein einvernehmliches Scheidungs- bzw. Trennungsbegehren einreichen wollen. Einer der Ehegatten muss dabei seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.14
Eine bereits vorhandene Einigung über die Gütertrennung, die Familienwohnung, Unterhaltsbeiträge, elterliche Vorsorge und Obhut der Kinder sowie die berufliche Vorsorge ist je nach Anbieter von Vorteil oder sogar Voraussetzung.15
Ein kurzer Überblick über die aktuellen Anbieter und deren Angebote:
3.1.
www.scheidungsagentur.ch ^
Die Scheidungsagentur (https://www.scheidungsagentur.ch) wurde vom K-Tipp im Jahr 2016 als bestes Online-Scheidungsportal ausgezeichnet.16 Die Scheidungsagentur bietet unterschiedliche Pakete zum Pauschalpreis an und wirbt mit voller Kostentransparenz. Dabei sieht sich die Scheidungsagentur als «Full-Service-Agentur» für Trennungen und Scheidungen.17
Die Angebote beginnen bei einer kostenlosen, 15-minütigen Erstberatung und reichen bis zum Paket «Scheidungskonvention max» für 2’500 Franken, welches sich an Ehepaare mit Kindern und Wohneigentum richtet.18 In den Paketen sind viele Leistungen inbegriffen, insb. das Erstellen einer individuellen Scheidungskonvention inkl. Detailregelungen, dem Einreichen dieser bei einem Gericht durch einen Anwalt, Gespräche mit Psychologen und Beratern, Berechnung des Unterhalts sowie der Zugriff auf Merkblätter und Checklisten.19
Weiter bietet die Scheidungsagentur Pauschalpakete für allgemeine Beratungen, Trennungen, Auflösungen von Konkubinaten, Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften und Mediationen an.20
Pakete rund um eine Scheidungsklage bzw. ein Eheschutzverfahren haben existiert, werden aktuell jedoch nicht mehr angeboten.21
Das Angebot der Scheidungsagentur wird in Kapitel vier genauer behandelt.
3.2.
www.onlinescheidung.ch ^
Das Angebot der Seite https://onlinescheidung.ch (auch www.divorce.ch) richtet sich an verheiratete Paare und Personen in eingetragenen Partnerschaften. Nach dem kostenlosen Eröffnen eines Kontos stehen Musterbriefe und andere Vorlagen bzw. Checklisten zur Verfügung, die einem im Sinne einer Schritt-für-Schritt-Anleitung die Scheidungs-, Trennungs- bzw. Auflösungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst erstellen lassen. Die angefertigten Dokumente müssen dem Gericht selbst zugestellt werden. Es fallen pauschal 550 Franken für eine Scheidung, 460 Franken für eine Trennung und 460 Franken für das Auflösen einer Partnerschaft an. Nach erfolgter Bezahlung stehen einem die selbst angefertigten Dokumente zum Download bereit. Diese müssen danach dem Gericht zugesendet werden.22
3.3.
www.einfache-scheidung.ch ^
Der Anbieter Einfache-Scheidung (www.einfache-scheidung.ch/www.easydivorce.ch) richtet sich an verheiratete Paare (mit oder ohne Kinder/mit oder ohne Liegenschaft). Auf der Website kann man sich mittels Ausfüllens eines Fragebogens selbst ein kostenloses Online-Dossier erstellen. Sobald man den Betrag von 390 Franken für eine Trennung oder 550 Franken für eine Scheidung bezahlt hat, erhält man den Zugriff auf die nötigen Dokumente sowie den Zugang zu einem «Gültigkeitsprüfung-Button.»23
Die auf Familienrecht spezialisierte Rechtsabteilung von Einfache-Scheidung überprüft jedes erstellte Dossier auf seine formelle Gültigkeit, damit es den Anforderungen des Gerichts standhält. Notwendige Ergänzungen der Dokumente werden ohne weitere Kosten für den Kunden vorgenommen.24
Nach der erfolgten Gültigkeitsprüfung muss man die Dokumente drucken, unterschreiben und dem Gericht zusenden.25
Um die User-Experience für den Kunden zusätzlich zu erhöhen, stellt Einfache-Scheidung eine App zur Verfügung, die einen durch die Erstellung seines Dossiers führt.26
3.4.
www.meinonlineanwalt.ch ^
Ein weiterer Online-Anbieter von Scheidungs- und Trennungspaketen ist MeinOnlineAnwalt (https://meinonlineanwalt.ch). Die Internetplattform richtet sich ebenfalls an scheidungs- und trennungswillige Paare.27
Die Plattform bietet, je nach persönlicher Situation und Bedürfnis des Kunden, vier unterschiedliche Scheidungs- und zwei Trennungspakete an. In allen Scheidungspaketen enthalten sind eine 120-minütige telefonische Beratung, das Erstellen der Scheidungskonvention durch einen Rechtsanwalt, die gerichtliche Berechnung des Unterhalts sowie eine Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege. Zudem erhält der Kunde Zugriff auf Merkblätter und Checklisten. Der Situation des Kunden angepasst, gibt es ein Grundpaket für 990 Franken, ein Kinder- bzw. Liegenschaftspaket für je 1’290 Franken sowie ein Kinder- und Liegenschaftspaket für 1’490 Franken. Nach der Bestellung und Bezahlung des gewählten Paketes erstellt ein Rechtsanwalt innert zwei Wochen die Scheidungskonvention. Eine allfällige Anpassung ist inklusive. Die Scheidungskonvention muss vom Kunden unterzeichnet und dem Gericht selbst zugeschickt werden.28 Bei den Trennungspaketen wird unterschieden zwischen dem Trennungspaket ohne Kinder für 750 Franken und dem Trennungspaket mit Kindern für 990 Franken. Die Leistung und das Verfahren decken sich mit denen der Scheidungspakete.29
3.5.
www.easyscheidung.ch/www.easyeheschutz.ch ^
Potentielle Kunden des Online-Anbieters NextLex (www.easyscheidung.ch) können zu Beginn von einer kostenlosen, 15-minütigen Telefonberatung profitieren, bei welcher der spezifische Fall besprochen und eine entsprechende Offerte unterbreitet wird.30 NextLex bietet danach zwei unterschiedliche Scheidungspakete an. Das günstigere Paket, «Scheidung easy», betrifft die Scheidung auf gemeinsames Begehren und kostet 748 Franken.31 Bei diesem Paket wird die passende Scheidungsvereinbarung erstellt, die dem Kunden danach per E-Mail zur Durchsicht und Ergänzung zugestellt wird. Nach einer Rückmeldung des Kunden wird ihm die definitive Scheidungsvereinbarung und der notwendige Scheidungsantrag per Post zugestellt. Die Unterlagen müssen von den Kunden unterzeichnet an das Gericht weitergeleitet werden.32
Als einziger der hier aufgeführten Online-Anbieter hat NextLex jedoch auch ein Paket, mit welchem eine Scheidungsklage erstellt werden kann. Das Paket «Scheidungsklage easy» für 1’248 Franken richtet sich an den einzelnen Ehegatten, der sich einseitig von seinem Partner scheiden lassen möchte.33 Eine Klage auf Scheidung kann jedoch gem. ZGB 114 erst eingereicht werden, wenn die Ehegatten bereits zwei Jahre getrennt gelebt haben oder ein weiteres Zusammenleben gem. ZGB 115 als unzumutbar erscheint. Dies sind folglich auch die Voraussetzungen, damit dieses Paket in Anspruch genommen werden kann.34 Weiter wird vorausgesetzt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, keiner der Ehegatten selbständig erwerbstätig ist und keiner der Ehegatten über Immobilien verfügt.35 Der Prozess für die Erstellung der Scheidungsklage ist der gleiche wie bei der Scheidungsvereinbarung.36
Neben den Scheidungspaketen bietet NextLex zusätzlich ein Trennungspaket für 748 Franken an.37
NextLex garantiert eine hohe Expertise und eine hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit zu tiefen Preisen. Dies ist möglich, da gem. NextLex auf Automatisierung gesetzt wird und nicht jedes juristische Dokument neu aufgesetzt werden muss. Indem der Kunde NextLex die wichtigsten Informationen online zur Verfügung stellt, können Abläufe effizienter gestaltet werden und der Kunde spart dadurch Kosten.38
3.6.
Preisvergleichs-Tabelle ^
Es fällt auf, dass für das gleiche Endergebnis die unterschiedlichsten Pauschalpreise anfallen. So bezahlt man je nach Anbieter für eine einfache Scheidungskonvention zwischen 550 und 1’900 Franken. In Kapitel vier wird das Angebot der Scheidungsagentur genauer analysiert, und es wird aufgezeigt, inwiefern sich die Leistung von anderen Online-Anbietern unterscheidet, bzw. weshalb der höhere Preis anfällt.
Anbieter | Auflösung Partnerschaft | Scheidungs- klage | Scheidungs- konvention | Trennungs- konvention |
www.easyscheidung.ch* | - | 1’248.–39 | 748.–40 | ab 748.–41 |
www.einache-scheidung.ch | - | - | 550.–42 | 390.– 41 |
www.meinonlineanwalt.ch* | - | - | ab 990.–43 | ab 750.–44 |
www.onlinescheidung.ch | 460.–45 | - | 550.– 44 | 460.– 44 |
www.scheidungsagentur.ch* | 2’200.–46 | - | ab 1’900.–47 | 1’500.–48 |
Tabelle 1: Preisvergleichs-Tabelle ausgewählter Online-Anbieter für verschiedene Pakete (eigene Darstellung)
*bietet kostenlose Erstberatung an
4.1.
Neue Kundenbedürfnisse ^
Das Beiziehen eines Anwalts für die eigene einvernehmliche Scheidung bzw. Trennung unterliegt in der heutigen Gesellschaft oft einer gewissen Hemmschwelle. Ein Anwalt wird von einem grossen Teil der Gesellschaft mit hohen, intransparenten Honoraren und niedriger zeitlicher Verfügbarkeit in Verbindung gebracht. Die klassische Stundenabrechnung der Scheidungsanwälte kann bei potentiellen Kunden Unbehagen auslösen. Um Unsicherheiten vermeiden zu können, muss von Anfang an Transparenz geschaffen und auf den einzelnen Kunden zugegangen werden.49
Die Digitalisierung führt langsam aber sicher auch in der Rechtsbranche dazu, dass der Kunde nicht mehr bereit ist, eine Vergütung nach dem klassischen Stundenansatzmodell zu akzeptieren. Der Kunde will Pauschalpreise für klar definierte Leistungen. Aufgrund der vielen, einfach zugänglichen, juristischen Gratisangebote (wie bspw. Musterverträge), entwickeln sich die Bedürfnisse der Kunden betreffend anwaltlicher Leistungen in Richtung «More for Less.»50
«Was der Kunde will, ist einfach: eine Dienstleistung, die ihm Mehrwert generiert, zu einem fairen Preis.»51 Vorausgesetzt sind, neben der fachlichen Expertise, die permanente Erreichbarkeit, welche durch moderne Kommunikationsmittel begünstigt wird sowie eine benutzerfreundliche und aussagekräftige Internetseite, damit die anwaltliche Leistung unkompliziert in Anspruch genommen werden kann.52
Der Kunde will, wer auch immer diese Dienstleistung erbringen kann, dass er sich an eine einzige Anlaufstelle wenden kann (sog. «One-Stop-Shop»), welche seine Scheidung bzw. Trennung möglichst einfach, zu einem im Voraus bekannten Preis und mit der nötigen Expertise über die Bühne bringt. Dem Kunden ist gedient, wenn er sich an eine einzige, auf sein Rechtsproblem spezialisierte Anlaufstelle wenden kann.53
Der Kunde möchte zusammengefasst eine qualitativ hochwertige, spezialisierte Dienstleistung zu einem fairen Preis, den er bereits im Voraus kennt.54
4.2.
Effizienzsteigerung durch Technologie und standardisierte Abläufe ^
Neue Online-Anbieter konzentrieren sich gerade im Vergleich zu traditionellen Anwaltsbüros «meist auf ein eng begrenztes Rechtsgebiet, bzw. einen Anwendungsfall davon. [...] Sie sind mithin extrem spezialisiert, und setzen ganz auf Digitalisierung und Standardisierung ihrer Leistungen.»55
Durch den sinnvollen und gezielten Einsatz von Technologie kann die Arbeit des Juristen vereinfacht werden. Dies kann bei einem effizienten Einsatz der Mittel zu einer Steigerung der Zeit- und Kosteneffizienz führen, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit eines Rechtsdienstleisters erhöhen kann.56
Die Scheidungsagentur setzt an diesen neuen Bedürfnissen an, indem sie sich auf ihre Kernkompetenz fokussiert und administrative Arbeiten sowie standardisierbare Rechtsdienstleistungen (teil-)automatisiert.57 Verschiedene administrative Prozesse, wie bspw. die Rechnungsstellung, das Mahnwesen und die Buchhaltung laufen in der Scheidungsagentur deshalb (teil-)automatisiert ab.58
Eine effiziente, benutzerfreundliche Online-Plattform, durch die stets hohe Qualität und juristische Expertise garantiert wird und durch welche dem Kunden gegenüber zu jedem Zeitpunkt volle Kostentransparenz gewährleistet werden kann, kommt dem Anspruch eines immer grösser werdenden Kosten- und Leistungsdrucks entgegen.59
Wie bereits in Kapitel 3.1 erwähnt, können scheidungs- bzw. trennungswillige Paare auf der Website der Scheidungsagentur ein an ihre Bedürfnisse angepasstes, modular strukturiertes Paket erwerben. Damit der Kunde trotz der hohen Anzahl an unterschiedlichen Paketen dasjenige findet und in Anspruch nimmt, welches auch wirklich seinen Bedürfnissen entspricht, stellt die Scheidungsagentur auf ihrer Website kostenlos ein regelbasiertes Tool zur Verfügung. Durch das Beantworten von maximal vier einfachen Fragen, auf die der Kunde mit «ja» oder «nein» antworten kann (wie z.B. «Sind sie verheiratet?» oder «Wollen beide Seiten die Scheidung?»), arbeitet sich der Kunde selbst durch einen Entscheidungsbaum, an dessen Ende ihm das passende Paket empfohlen wird.60
Das Tool dient dem Kunden kostenlos als eine Art digitaler Kaufberater, welcher zu verhindern versucht, dass der Kunde für eine Leistung bezahlt, die er gar nicht benötigt.
Aufgrund der standardisierten Verfahren im Scheidungsrecht kann für beinahe jede erdenkliche Situation des Kunden ein passendes Paket bereitgestellt werden. Der zu bezahlende Preis ist nicht nach einem Stundenaufwand festgelegt, sondern wird im Voraus der Komplexität der persönlichen Verhältnisse des Kunden angepasst. Der Kunde kann dadurch von Anfang an nachvollziehen, für welche Leistung pauschal wieviel bezahlt werden muss. Die Angst, dass die Rechnung grösser wird als im Voraus angenommen, entfällt mit den Pauschalpreisen ganz.61
Bei allen Paketen wird eine einfache und sichere Abwicklung garantiert. Nach dem Erwerb eines Pakets erhält der Kunde innerhalb von zwölf Stunden sein persönliches Login für einen «Help&Benefit Corner.»62 Durch diesen hat man den Zugang zu über fünfzig «einfach und verständlich verfassten Merkblättern und Checklisten zum Download.»63 Dem Kunden wird durch die Zurverfügungstellung rechtlicher Informationen eine Art Hilfe zur Selbsthilfe geboten, wodurch dieser Kosten sparen kann.64
In einem zweiten Schritt wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden ein E-Mail mit einem einfach verständlichen Fragebogen zur persönlichen Situation sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen zugeschickt. Dies dient der Effizienzsteigerung, da der Kunde von Anfang an weiss, welche Unterlagen er online bereitstellen muss. Rückfragen und lange Korrespondenzen können dadurch minimiert werden. Die Dokumente müssen zusammen mit dem Fragebogen an die Scheidungsagentur übermittelt werden. Innerhalb von zehn Arbeitstagen erhält der Kunde elektronisch einen Konventionsentwurf inkl. Unterhaltsberechnung. Dieser kann danach mit einem Rechtsanwalt der Scheidungsagentur besprochen werden.65
Dank einem strukturierten Vorgehen (mittels Fragebogen) und guten Vorlagen (Konventionen, Verträgen etc.) läuft das Erstellen einer Scheidungs- bzw. Trennungskonvention sehr effizient ab.66 Da dem Kunden durch die vielen Merkblätter, Checklisten und Vorlagen die Möglichkeit geboten wird, seine Dokumente selbst zu erstellen, kann dies zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen.67 Es wird verhindert, dass für jeden standardisierbaren Schritt im Scheidungs- bzw. Trennungsprozess teure anwaltliche Hilfe herbeigezogen werden muss.
4.3.
Generierter Kundennutzen ^
Kritische Stimmen sagen, dass der eigentliche Mehrwert einer Online-Scheidung ausschliesslich darin bestehe, dass die Unterlagen bei der betreuenden Kanzlei online eingereicht werden können und dadurch die Anfahrt zum Rechtsanwalt gespart werden kann.68 Tatsächlich kann durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel der persönliche Gang zum Anwalt hinfällig werden. Die Scheidungsagentur kann durch Telefon, Videotelefonie und Mail mit Kunden aus der ganzen Schweiz, losgelöst von einem Kanzleistandort, direkt in Kontakt stehen, ohne dass diese persönlich im Büro erscheinen müssen.69 Der Kunde benötigt lediglich eine Internetverbindung, um sich jederzeit mit einer Fachperson über den aktuellen Fall auszutauschen und in seinem persönlichen Login-Bereich stets auf sämtliche Unterlagen zugreifen zu können.70 Da durch die gute IT-Infrastruktur alle Prozesse webbasiert bzw. digital ablaufen, ist es bspw. auch trotz der aktuellen Einschränkungen rund um die COVID-19-Pandemie möglich, dem Kunden mit vollem Einsatz zur Seite zu stehen.71
Weiter profitieren Kunden durch die unterschiedlichen Pakete zu Pauschalpreisen während des ganzen Scheidungs- bzw. Trennungsprozesses von vollständiger Kostentransparenz. Der Kunde bezahlt nur, was er benötigt und erhält im Gegenzug eine im Voraus vereinbarte Leistung.72 Wird von der Scheidungsagentur mehr Zeit für die vereinbarte Dienstleistung benötigt, bekommt dies nicht der Kunde zu spüren. Denn profitieren soll nicht derjenige Scheidungsanwalt, der am meisten Zeit aufwendet, sondern derjenige, welcher eine Scheidung bzw. Trennung am effizientesten und erfolgreichsten durchführen kann.73
Die Dienstleistung der Scheidungsagentur geht zudem über den rein juristischen Service einer traditionellen Anwaltskanzlei hinaus. Der Service beinhaltet – je nach Wunsch des Kunden – neben der juristischen Unterstützung auch organisatorische und administrative Betreuung durch einen Scheidungsmanager. Durch diesen kann der Kunde sämtliche nicht-juristische Aufgaben rund um seine Scheidung bzw. Trennung auslagern. Dies beinhaltet Dienstleistungen wie die Suche einer neuen Wohnung, den Behördenkontakt oder die Organisation des Umzuges.74 Es werden auch Mediationen, psychologische Beratungen und Immobilienschätzungen angeboten. Mit diesem zentralisierten Angebot hebt sich die Scheidungsagentur von dem Angebot der traditionellen Kanzleien ab.75
Für den Kunden wird ein Mehrwert generiert, indem er von der Scheidungsagentur umfassend durch den gesamten Scheidungs- bzw. Trennungsprozess begleitet wird und dadurch nicht den Service mehrerer Dienstleister in Anspruch nehmen muss. Essentiell ist dabei die Zusammenarbeit der Scheidungsagentur mit professionellen Experten aus verschiedensten nicht-juristischen Umfeldern und Tätigkeitsgebieten.76
5.
Grenzen einer reinen Online-Scheidung ^
Gerade bei Scheidungen und Trennungen haben Kunden oft das Bedürfnis, sich an eine reale, fachlich spezialisierte Ansprechperson wenden zu können, da sie oft viele unstrukturierte Fragen haben. Aus diesem Grund wäre eine reine Online-Lösung für den Kunden unbefriedigend. Um einen umfassenden Service bieten zu können, muss der Kunde stets die Möglichkeit haben, sich an eine reale Person (mit Empathie) wenden zu können.77
Aktuell unterstützt die Technologie den Juristen schon stark, ersetzt ihn aber noch nicht.78
Gerade wenn es um wichtige Themen wie Unterhaltsbeiträge oder Fragen zu den gemeinsamen Kindern geht, übernimmt der Anwalt die Rolle eines Zuhörers, welche durch die Anonymität im Internet verloren gehen kann.79 Sollte eine persönliche Beratung (face-to-face) erwünscht sein, verfügt die Scheidungsagentur dank guter Vernetzung über viele Beratungsstandorte in der ganzen Schweiz.80
Eine rechtliche Hürde auf dem Weg zur reinen Online-Scheidung ist, dass die Ehe in der Schweiz durch ein Gerichtsurteil aufgelöst werden muss. Eine Scheidung setzt, unabhängig davon, wie gut die Vorbereitungen der Online-Anbieter auch sein mögen, den persönlichen Gang der Eheleute vor Gericht voraus.81
Die Online-Anbieter können sich dadurch unterscheiden, wie gut sie die Scheidung vorbereiten, bzw. einleiten.82 Eine vollständige «Scheidung per Mausklick» durchzuführen, ist in der Schweiz bis dato schon rein rechtlich unmöglich.
Dazu kommt, dass die Pauschalpreise, welche für die Pakete bezahlt werden müssen, nicht die gesamten Scheidungskosten widerspiegeln. Die Pauschalpreise der Online-Anbieter ersetzen bei der einvernehmlichen Scheidung lediglich alternativ anfallende Anwaltskosten; die Gerichtskosten müssen, anders als dies den Anschein erwecken könnte, in jedem Fall zusätzlich bezahlt werden. Je nach Kanton fallen in der Schweiz zwischen 600 Franken (im Kanton Genf) und 2’400 Franken (im Kanton Zürich) an.83 Sich für 550 Franken scheiden lassen zu können, ist auch trotz Beiziehen eines Online-Angebots nicht möglich.
Des Weiteren werben Online-Anbieter im Scheidungs- und Trennungsmarkt oftmals mit der Schnelligkeit ihrer Bearbeitung.84 Entscheidend ist jedoch in vielen Fällen insb. die Wartezeit bis zur Gerichtsverhandlung. Diese hängt von der Auslastung der Gerichte ab und kann vom Online-Anbieter nicht beeinflusst werden.85
Zudem haben die meisten Online-Anbieter viele Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit man ihren Dienst in Anspruch nehmen kann.86 Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob standardisierte Abläufe nur für Fälle geeignet sind, bei denen bereits im Voraus von den Parteien klare Verhältnisse, insb. in Hinsicht auf die Nebenfolgen einer Scheidung, geschaffen wurden.87
Bei den meisten Anbietern wurde in einem Test des K-Tipps juristische Mängel insb. im Bereich von Teuerungsausgleichen, komplexen Unterhaltsberechnungen, Ausgleichszahlungen und im Bereich der Regelungen zur Übernahme der ehelichen Wohnung festgestellt. Überdies bestehen Defizite in der User-Experience: Komplexe Zahlungsabwicklungen, doppelte Bezahlungen, nicht vorhandene Speichervorgänge sowie Hinweise und Fehlermeldungen in einer anderen als der gewünschten Sprache.88 Ob diese Mängel bis heute vollständig behoben wurden, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Klar ist: viele Links auf den verschiedenen Homepages führen auch heute noch ins Leere. Vor allem hinsichtlich der User-Experience bestünde sicherlich bei vielen Angeboten ein Verbesserungspotential.
Im Falle einer strittigen Scheidung bietet nur einer der untersuchten Anbieter, NextLex, ein Paket, mit welchem eine Scheidungsklage erstellt werden kann.89 Ansonsten sind die Online-Angebote nur für einvernehmliche Scheidungen geeignet.
6.
Fazit ^
Aufgrund der standardisierten Verfahren innerhalb des Scheidungsrechts eignet sich dieses besonders gut für Online-Anbieter. Im schweizerischen Scheidungs- und Trennungsmarkt gibt es deshalb einige Online-Anbieter, die an neue Kundenbedürfnisse ansetzen, indem sie auf ihrer Website vordefinierte Pakete zu Pauschalpreisen anbieten. Der Kunde profitiert, im Unterschied zum Service eines klassischen Anwaltes, während des gesamten Scheidungs- bzw. Trennungsprozesses von einer vollständigen Kostentransparenz.
Die Scheidungsagentur nutzt moderne Technologien, um verschiedene unternehmensinterne Prozesse zu automatisieren. Mit Hilfe eines regelbasierten Tools wird dem Kunden auf der benutzerfreundlichen Online-Plattform kostenlos geholfen, damit dieser sich für das richtige Paket entscheidet. Die Antworten eines Fragebogens ermöglichen, in Kombination mit bereits vorhandenen Vorlagen und Verträgen, eine effiziente Erstellung der Scheidungs- bzw. Trennungskonventionen. Das Angebot ist dazu geeignet, eine Scheidung bzw. Trennung effizient und unkompliziert vorzubereiten.
Durch moderne Kommunikationsmittel ist es für den Kunden zu jeder Zeit möglich, losgelöst von einem Kanzleistandort, mit einem Experten in Kontakt zu treten. Dabei hat er in seinem persönlichen Login-Bereich stets Zugriff auf seine Unterlagen. Durch dichte Partnerschaftsnetzwerke kann die Scheidungsagentur schweizweit persönliche Beratungsgespräche mit Experten anbieten.
Neben der juristischen Kerntätigkeit steht die Scheidungsagentur dem Kunden auf Wunsch aber auch in administrativen, organisatorischen und psychologischen Belangen zur Seite.
Die rechtlichen Grenzen einer reinen Online-Scheidung liegen darin, dass man sich in der Schweiz noch nicht vollständig online scheiden lassen kann. Ein Gericht muss die Ehe auflösen, und der persönliche Gang vor den Richter sowie dadurch anfallende Wartezeiten und Kosten können durch ein Online-Angebot nicht vermieden werden.
Anhang ^
1. E-Mail-Interview mit Dr. Gian Sandro Genna vom 21.04.2020
Fragen: | Manuel Schmid |
Antworten: | Dr. Gian Sandro Genna, Geschäftsführer von www.scheidungsagentur.ch |
Wieso ist gerade das Scheidungsrecht für LegalTech Angebote geeignet?
Antwort 1: «Weil Trennungen und Scheidungen sehr standardisiert abgewickelt werden können (im Prinzip ist jeder Fall genau gleich im Handling, nur die Personen und Zahlen ändern sich, nicht aber der Prozess).»
Welche juristischen Prozesse laufen in Ihrer Agentur automatisiert, sprich ohne menschliches Handeln ab? Wird bspw. ihr Fragebogen automatisch in eine Scheidungskonvention überführt?
Antwort 2: «Leider laufen bei uns bisher nur verschiedene administrative Prozesse (Rechnungsstellung, Mahnwesen, Buchhaltung etc.) (teil-)automatisiert ab, der Rest ist nach wie vor ‹Handarbeit›, welche allerdings dank strukturiertem Vorgehen (Fragebogen) und guten Vorlagen (Konventionen, Verträge etc.) sehr effizient abläuft.»
Inwiefern führt der Einsatz spezifischer Technologie zu einer Effizienzsteigerung (gerade im Vergleich zur klassischen Anwaltstätigkeit)?
Antwort 3: «Technologie unterstützt den Juristen, ersetzt ihn aber nicht. Gerade bei Trennungen/Scheidungen haben die Leute viele unstrukturierte Fragen und sind teilweise komplett überfordert mit dem Ganzen, sie haben daher das starke Bedürfnis, sich an eine fachliche spezialisierte Person zu wenden, nicht an einen ‹Automaten›. Wir bedienen Kunden aus der ganzen Schweiz, die Leute sehen wir aber (praktisch) nie ‹physisch› (schon vor ‹Corona› nicht...), sondern nur per Telefon, Videotelefon oder Mail. Der direkte Kontakt der Kunden mit unseren Fachleuten ist aber wichtig, eine reine Online-Lösung würde von unseren Kundinnen und Kunden nicht goutiert.»
Gibt es eine Tätigkeit, zu welcher eine Maschine nicht in der Lage ist und eine menschliche Fähigkeit zwingend herbeigezogen werden muss?
Antwort 4: «Ja, die empathische, persönliche Beratung, also das ‹psychologische› Element, von dem die moderne Rechtsberatung ganz stark lebt. Ich glaube persönlich nicht daran, dass sich dies durch Automatisierung ersetzen lässt. Automatisieren lassen sich aber die gesamten Prozesse rund um die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung einer Trennung oder Scheidung. Da stecken wir aber in der Schweiz noch völlig in den Kinderschuhen (so müssen z.B. viele Dokumente beim Gericht nach wie vor auf Papier eingereicht werden, zudem haben wir keine digitalen Lösungen zur Abfrage von Pensionskassenguthaben etc.).»
2. E-Mail-Interview mit Dr. Gian Sandro Genna vom 05.05.2020
Fragen: | Manuel Schmid |
Antworten: | Dr. Gian Sandro Genna, Geschäftsführer von www.scheidungsagentur.ch |
Ich habe auf Ihrer Internetseite gesehen, dass es vermutlich einmal das Paket Scheidungsklage, bzw. Eheschutzverfahren gegeben hatte, sprich, wenn die Scheidung nicht auf gemeinsames Begehren durchgeführt werden sollte. Gibt es dieses Angebot nicht mehr? Wenn man die Entscheidungshilfe in Anspruch nimmt, wird einem je nach Beantwortung der Fragen eines dieser Pakete empfohlen, der Link führt jedoch ins Leere. Ist folglich ein gemeinsames Scheidungsbegehren Voraussetzung, um von Ihrem Angebot profitieren zu können?
Antwort 5: «Danke, da haben Sie mich auf ein technisches Problem hingewiesen, das mir so nicht bewusst war (wir sind im Moment ohnehin daran, unsere Website technisch vollständig zu erneuern). In der Tat haben wir die ‹Klagepakete› vor rund 1 Jahr aus unserem Angebot aussortiert. Wir kriegen trotzdem viele Anfragen für die einseitige Einleitung von rechtlichen Schritten (Eheschutzgesuch und Scheidungsklage) und nehme solche Mandate natürlich auch gerne wahr zusammen mit unseren Partneranwälten. Wir wollen diese aber bewusst nicht mehr gegen Aussen propagieren, da wir uns auf die einvernehmliche Durchführung von Trennungen und Scheidungen spezialisieren und vorab so wahrgenommen werden wollen.»
Worin würden Sie als Geschäftsführer den eigentlichen Mehrwert Ihrer Online-Agentur für den Kunden sehen (im Vergleich zu einem klassischen Scheidungsanwalt)?
Antwort 6: «Wir sind eben gerade keine ‹klassische› Scheidungskanzlei, sondern eine Scheidungsagentur und möchten uns klar von den üblichen ‹Scheidungsanwälten› abgrenzen. Unser Angebot geht viel weiter als das von klassischen Kanzleien und umfasst z.B. auch Mediation, psychologische Beratung, Immobilienschätzungen etc. Zudem sind wir eben wie erwähnt nicht auf einseitige Scheidungen und Trennungen spezialisiert, sondern auf gemeinsame. Und schliesslich ist unser Angebot einfach und unkompliziert online zugänglich, transparent (insbesondere in Bezug auf die Pauschalhonorare) und hoch professionell (für uns arbeiten nur im Scheidungsrecht spezialisierte AnwältInnen). Damit liefern wir den KundInnen einen im Vergleich zum ‹klassischen› Anwalt deutlichen Mehrwert.»
Manuel Schmid, Student der Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften an der Universität St. Gallen (HSG).
- 1 Bundesamt für Statistik Homepage, Abschnitt «Scheidungen, Scheidungshäufigkeit». Abrufbar unter https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/heiraten-eingetragene-partnerschaften-scheidungen/scheidungshaeufigkeit.html (abgerufen am 11.05.2020).
- 2 Thaler, 6.
- 3 Vgl. z.B: https://onlinescheidung.ch, https://www.einfache-scheidung.ch, https://www.scheidungsagentur.ch.
- 4 Anner (1), Abschnitt «Scheidung per Mausklick».
- 5 Genna, 9.
- 6 Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Abschnitt «Scheidung einvernehmlich».
- 7 Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Abschnitt «Trennung».
- 8 Bondolfi/Walder, 28.
- 9 Anner (2), Abschnitt «Scheidung per Mausklick in Dänemark».
- 10 Ebd Rechtsanwälte, Abschnitt «Definition des Begriffs Online-Scheidung».
- 11 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 1 (s. Anhang).
- 12 Kummer/Pfäffli, 150.
- 13 Weber, Abschnitt «Anonym und günstig».
- 14 Vgl. https://www.scheidungsagentur.ch/trennung-scheidung/, https://onlinescheidung.ch/online-scheidung/konnen-sie-sich-online-scheiden-lassen, https://www.einfache-scheidung.ch/#qui, https://meinonlineanwalt.ch/scheidungspakete/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 15 onlinescheidung.ch Homepage, Abschnitt «Können Sie sich online scheiden lassen?» Abrufbar unter https://onlinescheidung.ch/online-scheidung/konnen-sie-sich-online-scheiden-lassen (abgerufen am 11.05.2020).
- 16 Bondolfi/Walder, 28–29.
- 17 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Über uns». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/kontakt/ueber-uns/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 18 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Angebot». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/angebot/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 19 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Scheidung». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/project/scheidungskonvention/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 20 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Angebot». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/angebot/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 21 Genna, E-Mail-Interview vom 05.05.2020, Antwort 5 (s. Anhang).
- 22 onlinescheidung.ch Homepage, Abschnitt «Methode und Preis». Abrufbar unter https://onlinescheidung.ch/wer-sind-wir/methode-und-preis (abgerufen am 11.05.2020).
- 23 einfache-Scheidung.ch Homepage, Abschnitt «Das Verfahren». Abrufbar unter https://www.einfache-scheidung.ch/#procedure (abgerufen am 11.05.2020).
- 24 einfache-Scheidung.ch Homepage, Abschnitt «Ein Team berät Sie». Abrufbar unter https://www.einfache-scheidung.ch/about/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 25 einfache-Scheidung.ch Homepage, Abschnitt «Das Verfahren». Abrufbar unter https://www.einfache-scheidung.ch/#procedure (abgerufen am 11.05.2020).
- 26 Apple App Store Homepage, Abschnitt «einfache-scheidung». Abrufbar unter https://apps.apple.com/fr/app/einfache-scheidung/id1208466435?ign-mpt=uo%3D4 (abgerufen am 11.05.2020).
- 27 MeinOnlineAnwalt Homepage, Abschnitt «Online Scheidung/Trennung». Abrufbar unter https://meinonlineanwalt.ch/online-scheidung-trennung/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 28 Mein Online Anwalt Homepage, Abschnitt «Scheidungspakete». Abrufbar unter https://meinonlineanwalt.ch/scheidungspakete/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 29 Mein Online Anwalt Homepage, Abschnitt «Trennungspakete». Abrufbar unter https://meinonlineanwalt.ch/trennungspakete/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 30 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Erstberatung». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/so-funktioniert-ihre-scheidung/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 31 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Ihr gemeinsames Scheidungsbegehren». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidung-auf-gemeinsames-begehren/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 32 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Beide Ehegatten möchten die Scheidung». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/so-funktioniert-ihre-scheidung/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 33 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Ihre individuelle Scheidungsklage». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 34 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Warum brauche ich das?» Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 35 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Ihre individuelle Scheidungsklage». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 36 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Sie lassen sich gegen den Willen Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin scheiden». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 37 vgl. https://easyeheschutz.ch (abgerufen am 11.05.2020).
- 38 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Weshalb ist eine Ehescheidung mit NextLex schneller und günstiger?» Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/unsere-philosophie/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 39 Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 40 Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidung-auf-gemeinsames-begehren/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 41 Abrufbar unter https://easyeheschutz.ch (abgerufen am 12.05.2020).
- 42 Abrufbar unter https://www.einfache-scheidung.ch (Abgerufen am 12.05.2020).
- 43 Abrufbar unter https://meinonlineanwalt.ch/scheidungspakete/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 44 Abrufbar unter https://meinonlineanwalt.ch/trennungspakete/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 45 Abrufbar unter https://onlinescheidung.ch/user (Abgerufen am 12.05.2020).
- 46 Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/project/aufloesungkonvention/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 47 Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/project/scheidungskonvention/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 48 Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/project/trennungskonvention/ (abgerufen am 12.05.2020).
- 49 Thaler, 6.
- 50 Genna, 13.
- 51 Thaler, 6.
- 52 Thaler, 6.
- 53 Genna, 13.
- 54 Genna, 13.
- 55 Genna, 10.
- 56 Kummer/Pfäffli, 132.
- 57 Vgl. Genna, 14.
- 58 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 2 (s. Anhang).
- 59 Kummer/Pfäffli, 132.
- 60 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Infos Trennung&Scheidung». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/trennung-scheidung/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 61 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Scheidung». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/project/scheidungskonvention/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 62 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «So funktioniert’s». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/angebot/so-funktionierts/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 63 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Voransicht Help Corner». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/help-benefit-corner/voransicht-help-corner/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 64 Kummer/Pfäffli, 146.
- 65 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «So funktioniert’s». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/angebot/so-funktionierts/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 66 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 2 (s. Anhang).
- 67 Kummer/Pfäffli, 146.
- 68 Ebd Rechtsanwälte, Abschnitt «Worin liegt der Vorteil der Online-Scheidung?».
- 69 Vgl. Genna, 14.
- 70 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 3 (s. Anhang).
- 71 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Trotz ‹Corona› für Sie im Einsatz!». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/news/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 72 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Angebot». Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/angebot/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 73 Vgl. Genna, 13 f.
- 74 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Was ist ein Scheidungsmanager, welche Dienstleistungen deckt er ab?» Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/kontakt/faq/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 75 Genna, E-Mail-Interview vom 05.05.2020, Antwort 6 (s. Anhang).
- 76 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und der Scheidungsagentur?» Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/kontakt/faq/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 77 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 3 und 4 (s. Anhang).
- 78 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 3 (s. Anhang).
- 79 Weber, Abschnitt «Missbrauchgefahr ist hoch».
- 80 Scheidungsagentur Homepage, Abschnitt «Beratungsstandorte» Abrufbar unter https://www.scheidungsagentur.ch/kontakt/faq/ (abgerufen am 11.05.2020).
- 81 Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Abschnitt «Ehescheidung».
- 82 Genna, E-Mail-Interview vom 21.04.2020, Antwort 4 (s. Anhang).
- 83 Hug, Abschnitt «Was kostet eine Scheidung?».
- 84 Vgl. https://easyscheidung.ch, https://onlinescheidung.ch.
- 85 EBD Rechtsanwälte, Abschnitt «Wie viel günstiger und schneller ist eine Online-Scheidung?».
- 86 Vgl. https://onlinescheidung.ch/online-scheidung/konnen-sie-sich-online-scheiden-lassen, https://www.einfache-scheidung.ch/#qui.
- 87 EBD Rechtsanwälte, Abschnitt «Wie viel günstiger und schneller ist eine Online-Scheidung?».
- 88 Bondolfi/Walder, 28–29.
- 89 NextLex AG Homepage, Abschnitt «Ihre individuelle Scheidungsklage». Abrufbar unter https://easyscheidung.ch/scheidungsklage/ (abgerufen am 11.05.2020).