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Der lange Weg zum Studium der Rechtsinformatik: Wie gestaltet man ein Legal Tech-Curriculum?

  • Authors: Bettina Mielke / Christian Wolff
  • Category of articles: Legal Informatics
  • Category: Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Legal Informatics
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2020
  • DOI: 10.38023/003394dd-30f3-457d-b550-bf0137de0323
  • Citation: Bettina Mielke / Christian Wolff, Der lange Weg zum Studium der Rechtsinformatik: Wie gestaltet man ein Legal Tech-Curriculum? , in: Jusletter IT 27 Mai 2020
Legal Tech ist ein seit einigen Jahren vieldiskutiertes Feld der Rechtsinformatik. Vor dem Hintergrund der Entwicklung eines Executive Masters Legal Tech LL. M. an der Universität Regensburg erörtern wir Inhalte und Formen bestehender universitärer Legal Tech-Veranstaltungen sowie die verschiedenen Modelle, entsprechende Inhalte ins juristische Studium zu integrieren. Im Anschluss erläutern wir die Designüberlegungen zu dem geplanten Weiterbildungsstudiengang an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Vergleich mit der Entwicklung in den digitalen Geisteswissenschaften (digital humanities)
  • 3. Zur Integration in das Studium der Rechtswissenschaft
  • 3.1. Querschnittsveranstaltungen Legal Tech/Digitalisierung
  • 3.2. Zusatzangebote für Interessierte
  • 3.3. Integration in einen Schwerpunktbereich
  • 3.4. Integration in die Referendarausbildung
  • 3.5. Verankerung im deutschen Richtergesetz
  • 4. Studiengänge Legal Tech / Legal Technology / Rechtsinformatik
  • 5. Auswertung von universitären Legal Tech-Veranstaltungen
  • 6. Inhaltliche Ausgestaltung
  • 7. Wie hältst Du’s mit dem Programmieren? – die Gretchenfrage der Rechtsinformatikausbildung
  • 8. Weiterbildungsstudiengang Legal Tech LL.M. an der Universität Regensburg
  • 8.1. Vorgehensweise und Designprinzipien
  • 8.2. Modulstruktur und Inhalte
  • 9. Ausblick
  • 10. Literatur

1.

Einführung ^

[1]

Im Zusammenhang mit Legal Tech-Angeboten wird derzeit in Deutschland kontrovers erörtert, ob diese Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbringen und die entsprechenden Angebote daher dem Erlaubnisvorbehalt des RDG unterliegen. Die Diskussion wird vor dem Hintergrund der praktischen Bedeutung von Legal Tech-Angeboten zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des «Abgasskandals» oder der Mietpreisbremse1 besonders intensiv geführt. Es existieren bereits mehrere (sich teilweise widersprechende) Gerichtsentscheidungen, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist im November 2019 ergangen.2 Man könnte annehmen, dies sei eine rein rechtliche Fragestellung. Bei näherer Betrachtung wird aber schnell deutlich, dass es (zumindest auch) auf die konkrete technische Ausgestaltung des Legal Tech-Angebots im Einzelfall ankommt3 und damit für die Beurteilung derartiger Fälle eine Mischung aus rechtlicher und technischer Kompetenz erforderlich ist. Dieses Beispiel zeigt schlaglichtartig die Relevanz von Legal Tech einerseits und die Problematik der Verschränkung rechtlicher und technischer Fragen andererseits.

[2]

Legal Tech ist ungeachtet der großen Resonanz, die das Thema in Wissenschaft und Praxis bereits erfahren hat (zum Beispiel als Motto des deutschen Anwaltstags 20174 oder als Dauerthema einer Denkfabrik des bayerischen Justizministeriums5), in der akademischen Lehre bisher kaum verankert. Es finden sich derzeit (Herbst 2019) noch keine Studiengänge, die diesen Begriff aufgreifen würden. Allerdings lassen sich unterschiedliche Veranstaltungsformen im Vorfeld einer systematischen curricularen Behandlung beobachten.

[3]

Vor dem Hintergrund einer in Regensburg derzeit laufenden Curricularplanung zu einem Executive Master Legal Tech LL.M. wollen wir in diesem Beitrag diskutieren, welche Veranstaltungsformen zu Legal Tech bisher existieren, welche Angebote grundsätzlich denkbar erscheinen und welche Inhalte sinnvollerweise mit dem Thema verbunden sein sollten.

2.

Vergleich mit der Entwicklung in den digitalen Geisteswissenschaften (digital humanities) ^

[4]

Dabei erscheint es sinnvoll, auf vergleichbare Entwicklungen in benachbarten Wissenschaftsfeldern zu blicken: Beispielsweise gibt es in den digitalen Geisteswissenschaften (digital humanities) eine seit vielen Jahren anhaltende Debatte um Status und Ausprägung von Bildungsangeboten für diesen Bereich. Am einen Ende des Spektrums steht die vollständige Integration digitaler Arbeitstechniken in die grundständigen Fächer. Dies bedeutet beispielsweise, dass digitale Editionstechnik direkt in den Philologien, beispielsweise in der Germanistik oder Romanistik, unterrichtet wird. Nach einem solchen Modell wären eigenständige Studienangebote für die digitalen Geisteswissenschaften nicht erforderlich, da die Fächer die inhaltlichen und methodischen Herausforderungen der Digitalisierung in das eigene Angebot integrieren. Den Digitalisierungsfächern (Informatik und benachbarte Fächer) kommt in einem solchen Modell die Rolle einer Hilfswissenschaft zu.

[5]

Ein weiteres Modell, das ebenfalls Verbreitung gefunden hat, ist die Konzentration auf explizite Weiterqualifikationsangebote. Dies betrifft u.a. Masterstudiengänge, die ein Bachelorstudium in geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächern voraussetzen und darauf aufbauend eine Fortbildung in Richtung Digitalisierung, digitaler Methoden und Informatik anbieten. Ein solches Beispiel ist etwa der Masterstudiengang Digital Humanities, wie ihn die Universität Regensburg im Rahmen des Campusnetzwerks Techné (Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Universität Regensburg) anbietet. Dort tragen die in einem geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Kontext angesiedelten Fächer Informationswissenschaft und Medieninformatik gemeinsam den Studiengang.6 Auf der Skala der eigenständigen Ausbildung von Studienangeboten für die digitalen Geisteswissenschaften wäre dann das andere Extrem das Anbieten grundständiger Studienangebote für die digitalen Geisteswissenschaften, um «Digitale Humanisten» auszubilden. Im Rahmen des erwähnten Campusnetzwerks bietet beispielsweise die FAU Erlangen-Nürnberg ein eigenes Bachelor-Studium Digital Humanities an.7

[6]

Diese Konstellationen lassen sich auf die Problematik der Integration von Digitalisierungswissen in rechtswissenschaftliche Studiengänge übertagen: Vom einfachen (hilfswissenschaftlichen) Angebot einer Basisqualifikation in Informatik/Legal Tech/Digitalisierung über Weiterbildungsstudiengänge bis hin zu eigenständigen Rechtsinformatik-(Teil-)Studiengängen im Bachelorbereich ist auch hier alles vorstellbar. Ebenso wie bei den digitalen Geisteswissenschaften kann man für die Rechtswissenschaften unterschiedliche Intensitätsstufen und Vertiefungsniveaus ausmachen, die die verschiedenen Studiengänge prägen könnten.

3.

Zur Integration in das Studium der Rechtswissenschaft ^

[7]

Im Kontext der Diskussion zur fortschreitenden Digitalisierung im Rechtsbereich wird erörtert, wie dieses Thema im juristischen Curriculum etabliert werden soll. Hierzu sind – teilweise parallel zur Debatte in den digitalen Geisteswissenschaften – verschiedene Möglichkeiten denkbar:

  • Querschnittsveranstaltungen in der regulären universitären Juristenausbildung
  • Universitäre Zusatzangebote für Interessierte
  • Integration in einen Schwerpunktbereich
  • Integration in die Referendarausbildung
[8]

Daneben wird die Notwendigkeit der Verankerung im deutschen Richtergesetz (DRiG) diskutiert.

3.1.

Querschnittsveranstaltungen Legal Tech/Digitalisierung ^

[9]

Zu der Frage, ob Querschnittsveranstaltungen zu Legal Tech/Digitalisierung in der regulären universitären Juristenausbildung anzubieten sind, lautet eine gängige Ansicht, dass das Thema überall in die Lehre einfließen müsse. So habe eine Vorlesung zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs darauf einzugehen, inwieweit Computer Willenserklärungen abgeben können, eine Sachenrechtsvorlesung darauf, ob die Fernsperrung einer Mietsache verbotene Eigenmacht darstelle und Lehrveranstaltungen zum Zivilprozessrecht auf die Möglichkeiten zur elektronischen Prozessführung und zur digitalen Strukturierung.8 Als Problem erscheint, dass dies allenfalls mittel- bis langfristig zu realisieren ist, da im universitären Umfeld – zumindest bislang – ausreichend Dozenten mit der notwendigen Sachkenntnis fehlen, ebenso die Zeit, in die bestehenden Pflichtveranstaltungen zusätzliche Inhalte zu integrieren. Zudem handle es sich oft um Spezialprobleme, die zumindest zu Beginn der Juristenausbildung nur unzureichend durchdrungen werden können.9

3.2.

Zusatzangebote für Interessierte ^

[10]

In der universitären Praxis werden zunehmend Zusatzveranstaltungen in Form von (Ring-)Vorlesungen, Seminaren etc. angeboten.10 An diesen freiwilligen Vortrags- und Seminarangeboten ohne Leistungskontrolle wird kritisiert, dass sie zwar sinnvolle Ergänzungen bilden, für sich genommen aber nicht ausreichen, nachdem sie angesichts der Menge an Pflichtstoff von den Studierenden nicht oder nur «mit schlechtem Gewissen» ob der Verkürzung der Lernzeit für die Pflichtinhalte wahrgenommen würden.11

[11]

An einigen deutschen Universitäten werden spezifische Zusatzprogramme für Juristen in Zertifikatsform aufgelegt, wie etwa an der Universität Bayreuth, die seit dem Wintersemester 2019/2020 ein interdisziplinäres Zusatzstudium Informatik und Digitalisierung (DigiZ)12 für Juristinnen und Juristen anbietet. Als Anreiz zur Teilnahme ist vorgesehen, dass Teilnehmer den sogenannten «Freischuss» im juristischen Staatsexamen um ein Semester nach hinten verlegen können.13

3.3.

Integration in einen Schwerpunktbereich ^

[12]

In Deutschland stellt gemäß § 5a Abs. 2 Satz 1 DRiG das Schwerpunktbereichsstudium mit Wahlmöglichkeiten neben den Pflichtfächern einen Teil des Studiums dar. Nach § 5a Abs. 2 Satz 4 DRiG dienen die Schwerpunktbereiche «der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts». Insofern bietet sich an, die entsprechenden Themen zu Digitalisierung/Legal Tech in einem entsprechenden Schwerpunktbereich unterzubringen.14 In Teilbereichen ist dies bereits erfolgt, etwa an der Universität Passau mit dem Schwerpunktbereich Informations- und Kommunikationsrecht (acht SWS Medien- und Informationsrecht, zehn SWS zu Rechtsfragen des E-Government und E-Commerce und eine Veranstaltung Rechtsinformatik mit zwei SWS)15 oder an der EBS Law School in Wiesbaden mit dem Schwerpunktbereich Recht der Digitalisierung, wo im Einführungsmodul die Auswirkungen der Digitalisierung auf bestimmte Bereiche (z.B. Grundrechtsschutz oder Gerichtsalltag) und im Spezialisierungsmodul aktuelle Entwicklungen behandelt werden, etwa Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, Datenschutzrecht, Blockchain und Recht, Künstliche Intelligenz.16 Als Problem bei Errichtung eines solchen Schwerpunktbereichs wird ausgemacht, dass Legal Tech damit nur einen Teil der interessierten Studierenden erreichen wird17 – unabhängig davon, dass dies nur in Teilbereichen und an wenigen Universitäten realisiert ist und in aller Regel lediglich bezogen auf Rechtsfragen, wie etwa auch der Schwerpunktbereich Recht der Informationsgesellschaft in Regensburg18.

3.4.

Integration in die Referendarausbildung ^

[13]

Es wird weiter vertreten, dass bestimmte Aspekte, insbesondere berufsrechtliche etwa zum Rechtsdienstleistungsgesetz oder zum anwaltlichen Berufsrecht nicht in das universitäre Curriculum, sondern in die Referendarausbildung gehörten.19 Dem trägt z.B. die Neufassung der in Baden-Württemberg seit 30. April 2019 geltenden Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung – JAPrO) Rechnung, wenn es zur Referendarausbildung in § 45 Abs. 1 Satz 3 JAPrO heißt: «Die Ausbildung berücksichtigt auch die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung.»20

3.5.

Verankerung im deutschen Richtergesetz ^

[14]

Gefordert wird teilweise, das Thema Digitalisierung im deutschen Richtergesetz zu verankern – und zwar zum einen durch Aufnahme in den Katalog der Pflichtfächer des rechtswissenschaftlichen Studiums, zum anderen als Schlüsselqualifikation gemäß § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG.21 Pflichtfächer gemäß § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Dieser Katalog könnte um den Zusatz «einschließlich der Querschnittskenntnisse des Informations- und Kommunikationsrechts»22 ergänzt werden. Eine Digital-Kompetenz oder – wie manche es nennen – E-Justice-Kompetenz23 könnte bei den erforderlichen Schlüsselqualifikationen in § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG verankert werden. Dort heißt es bislang: Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Zur Vermittlung der Digital-Kompetenz erscheinen Lehrveranstaltungen, «in denen Legal-Tech-Tools vorgestellt, rechtstheoretische Fragen nach der Veränderung der Rechtsanwendung durch Digitalisierung aufgeworfen werden und die juristische Medienkompetenz durch Einbeziehung der Frage nach dem richtigen Umgang mit digitalen Lernmedien gefördert wird», vorstellbar.24

4.

Studiengänge Legal Tech / Legal Technology / Rechtsinformatik ^

[15]

Eine Recherche zu Studiengängen mit der Bezeichnung Legal Tech beziehungsweise Legal Technology in der Datenbank Hochschulkompass der deutschen Hochschulrektorenkonferenz25 lieferte im Oktober 2019 keine Treffer – insofern gibt es in Deutschland derzeit keine (offiziell gelisteten) Studienangebote unter diesem Namen. Eine Vergleichsrecherche zum Schlagwort Rechtsinformatik ergibt drei Treffer, von denen nur der Master-Studiengang Informationstechnologie und Recht an der Universität des Saarlandes einschlägig sein dürfte – zum Vergleich: in derselben Datenbank sind 490 (!) Studienangebote zum Thema Wirtschaftsinformatik dokumentiert. Daraus lässt sich unschwer folgern, dass die Rechtsinformatik in Deutschland auf Studiengangsebene kaum existent ist26 – das Fach wird auch nicht in der Liste kleiner Fächer geführt.27

5.

Auswertung von universitären Legal Tech-Veranstaltungen ^

[16]

Seit dem Wintersemester 2018/2019 publiziert Fries Übersichten zu den an deutschen Universitäten angebotenen Legal Tech-Veranstaltungen als Blogbeiträge in der Beck Community des Münchener C.H. Beck-Verlags.28 Eine Auswertung der dort genannten Hochschulen ergibt für die drei Semester vom Wintersemester 2018/2019 bis zum Wintersemester 2019/2020 jeweils zwischen 19 und 20 Universitäten, die insgesamt zwischen 28 und 30 Veranstaltungen anbieten. Die Humboldt-Universität zu Berlin ist dabei mit elf Veranstaltungen führend vor der LMU München mit sieben und der FAU Erlangen-Nürnberg, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Passau mit jeweils sechs Veranstaltungen insgesamt in drei Semestern. Die Mehrzahl der von Fries ermittelten Veranstaltungen ist punktueller Natur (z.B. ein einzelner (Gast-)Vortrag oder eine Ringvorlesung), für das Wintersemester 2018/2019 nennt er folgende Veranstaltungstypen: Blockseminar, Consumer Law Clinic, DGRI Tech Law Clinic, Gespräche, kick-off-Event, Mini-Symposium, Ringvorlesung, Seminar, Seminar und Vortragsreihe, Tagung, Tutorium, Vorlesung, Vortrag, Vortragsreihe.29

6.

Inhaltliche Ausgestaltung ^

[17]

Hinsichtlich der Studieninhalte steht an erster Stelle die Frage nach der grundsätzlichen Ausrichtung: Ist ein Studienangebot Legal Tech ein rechtswissenschaftlicher oder informatischer Studiengang? Betrachtet man vergleichbare Bindestrich-Informatiken (z.B. Medien-, Medizin- oder Wirtschaftsinformatik, sog. Typ 2-Studiengänge nach der Curricularsystematik der Gesellschaft für Informatik30), so wäre von einer an der Informatik ausgerichteten Schwerpunktsetzung auszugehen. Eine Besonderheit der Rechtsinformatik könnte aber darin bestehen, dass sie bisher vor allem von Jurist*innen betrieben wird. Praktisch wird der ergänzende Charakter eines solchen Studiengangs primär mit Blick auf die Weiterqualifikation von Jurist*innen im Vordergrund stehen, was für eine angemessene Mischung juristischer und informatischer Inhalte spricht.

7.

Wie hältst Du’s mit dem Programmieren? – die Gretchenfrage der Rechtsinformatikausbildung ^

[18]

Programmieren, also die Fähigkeit, aus gegebenen Anforderungen korrekten Programmcode zu erstellen und dabei Vorgehensmodelle und Qualitätsstandards des Software Engineering zu beachten, ist sicherlich die entscheidende Qualifikation von Informatiker*innen. Eine wesentliche Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung von Veranstaltungen / Schwerpunktbereichen / Studiengängen zum Thema Legal Tech betrifft die Frage, inwieweit Programmierkenntnisse vermittelt werden sollen. Soweit ersichtlich, lässt sich feststellen, dass zwar überwiegend der Forderung, dass Juristen programmieren können müssen, eine Abkehr erteilt wird, es gleichwohl aber als notwendig angesehen wird, dass Juristen die technischen Möglichkeiten von Soft- und Hardware zutreffend erfassen können, also verstehen, wie Programme funktionieren oder wie Programmierer arbeiten.31

[19]

Argumentativ wird dies wie folgt untermauert: So sei zwar eine Mehrfachspezialisierung im Einzelfall nützlich, könne aber nicht allgemeine Zielvorgabe sein, da Rechtswissenschaft und Informatik sehr unterschiedliche Disziplinen seien32 und die Vertiefung des Themas wertvolle Studienzeit in Anspruch nehme, die besser für andere Ausbildungsstoffe verwendet werden könnte, etwa im wirtschaftlichen, sozialen oder psychologischen Bereich.33 Letztlich sei eher auf eine interprofessionelle Zusammenarbeit zu setzen.34 Zudem habe sich die Mehrheit der heute eingesetzten Softwareprodukte im Bereich Legal Tech gerade deswegen am Markt etabliert, weil die Basisfunktionen intuitiv zu bedienen seien, eine gesonderte Unterrichtung sei daher nicht erforderlich.35 Dass dennoch ein Grundverständnis für das Programmieren erforderlich sei, wird teilweise mit «der Wettbewerbsfähigkeit im Anwaltsmarkt» begründet. So befänden sich Rechtsanwälte heute in einem Preiswettbewerb, den sie nur bei Minimierung unnötiger Kosten durch Automatisierung einfacher Tätigkeiten bestehen könnten.36 Außerdem sollten künftige Jurist*innen in die Lage versetzt werden, die technischen Möglichkeiten von Soft- und Hardware zutreffend zu erfassen und die juristische Sinnhaftigkeit von Digitalisierungs-Projekten einschließlich ihrer Risiken beurteilen zu können, z.B. auch durch Praxisübungen mit der einfach zu erlernenden Programmiersprache Python oder der Auszeichnungssprache HTML.37

[20]

Auch der in Regensburg geplante Weiterbildung-Master Legal Tech sieht mehrere Schwerpunkte im Bereich der Grundlagen der Programmierung bzw. dem Einsatz moderner daten-analytischer Verfahren (Text Mining/Big Data) vor. Diese erreichen vom Volumen her nicht die Qualität vergleichbarer Angebote eines Informatikstudiengangs, sollen aber eine Basisqualifikation leisten, die Jurist*innen in die Lage versetzt, einfache Legal Tech-Anwendungen zu entwickeln, vorhandene Angebote zu nutzen und insbesondere in interdisziplinären Teams die fachliche Perspektive der Rechtswissenschaft zu vertreten.

8.

Weiterbildungsstudiengang Legal Tech LL.M. an der Universität Regensburg ^

[21]

An der Fakultät der Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ist ein Executive Master (LL.M.) Legal Tech in Vorbereitung, der zum Wintersemester 2020/2021 starten soll. Die Entwicklung dieses Studiengangs wurde von Frank Maschmann, dem Studiendekan der juristischen Fakultät der Universität Regensburg, initiiert, der den Studiengang auch verantwortlich begleitet.38 Den Studiengang können ausgebildete Juristen mit erstem juristischem Staatsexamen aufnehmen, der Master umfasst zwei Semester und 60 ECTS.

8.1.

Vorgehensweise und Designprinzipien ^

[22]

Zur Vorbereitung des Curriculums haben wir neben der Analyse der mittlerweile recht umfangreichen Fachliteratur zu Legal Tech39 auch die bisherigen Veranstaltungsangebote an (deutschen) Universitäten und deren inhaltliche Ausgestaltung untersucht. Dabei ergaben sich drei Leitgedanken:

  • Fokussierung auf Jurist*innen, die sich für Legal Tech weiterqualifizieren wollen.
  • Ausgewogene Berücksichtigung juristischer und technisch-informatischer Inhalte.
  • Einbindung von Schlüsselinhalten der Digitalisierung.

8.2.

Modulstruktur und Inhalte ^

[23]

In fachwissenschaftlicher Hinsicht wird ein Querschnitt durch wichtige Rechtsgebiete mit Bezug zu Legal Tech bzw. Informationstechnologie angeboten, der die Inhalte des juristischen Staatsexamens ergänzt und erweitert. Hinsichtlich der technischen Inhalte wird zunächst ein breit gefächerter Überblick zu aktuellen Themen der Digitalisierung und ihres technischen Umfelds geboten. Zwei größere Schwerpunkte vertiefen daneben zum einen die informationstechnischen Grundlagen und führen insbesondere in die Programmierung ein, während ein eigenes Modul unter dem Titel Big Data/Data Science für Juristen aufzeigt, wie datenanalytische Verfahren, insbesondere aus dem Bereich Text Mining, auf juristische Datenbestände (Dokumente, Akten, wissenschaftliche Literatur, Entscheidungen) angewandt werden können. Gerade letzteres ist nach unserer Beobachtung bislang in den bestehenden Veranstaltungsformaten (und auch der dazu erschienenen Literatur40) selten enthalten. Das Konzept wird ergänzt um Inhalte aus dem Bereich digital entrepreneurship (u.a. Plattformökonomie, business model generation und (legal) design thinking). Zur Diskussion der rechtlichen Bezugsdimensionen einerseits und der technischen Grundlagen andererseits kommt als dritte wesentliche Komponente die Diskussion konkreter Anwendungsbezüge von Legal Tech in den verschiedenen juristischen Arbeitsfeldern (Anwaltschaft, Justiz, Unternehmensjuristen) hinzu. Außerdem runden psychologische und ethische Aspekte der Digitalisierung das Studium ab. Insgesamt überwiegen die rechtswissenschaftlichen Inhalte knapp, nicht zuletzt auch deswegen, da das Studienangebot an einer juristischen Fakultät angesiedelt sein soll.

[24]

Der Studiengang soll aus insgesamt neun Modulen bestehen. Nach einem fünftägigen Einführungsmodul zu allen wesentlichen rechtlichen und technischen Themen im Zusammenhang mit Legal Tech sollen zwei dreitägige Module mit eher technischen Themen folgen. Es schließen sich drei dreitägige Module zum Digital Law mit den Themen IP-Recht/Haftungsrecht/Datenschutz, Vertragsrecht/Fin Tech/Digitale Arbeitswelt sowie E-Commerce/Verbraucherschutz/Alternative Streitbeilegung/Algorithmenregulierung an. Weitere Module widmen sich informationstechnischen Grundlagen (Softwareentwicklung/Künstliche Intelligenz/Plattformmodelle) und den Bereichen Cybersecurity/Cybercrime sowie internationalen Bezügen. Im letzten (Master-)Modul sollen die Masterarbeiten vorgestellt und diskutiert werden.

9.

Ausblick ^

[25]

Um auf den Ausgang zurückzukommen: Allein die Diskussion zur rechtlichen Einordnung von Legal Tech-Angeboten als Rechtsdienstleistung nach dem RDG zeigt, dass dies ohne technische Durchdringung der Anwendungen nicht gelingen dürfte. Sollte künftig beispielsweise eine Reihe von Legal Tech-Angeboten als Rechtsdienstleistung eingeschätzt werden, könnte dies den Qualifikationsdruck für Anwälte sogar erhöhen. Aber auch in der öffentlichen Verwaltung gibt es erhebliches Weiterqualifikationspotential in diesem Bereich. Insofern gehen wir davon aus, dass der geplante Weiterbildungsmaster Legal Tech ein attraktives Studienangebot darstellt.

10.

Literatur ^

Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes, Legal Tech: Herausforderungen durch die Justiz vom 1. Juli 2019, S. 1–119.

 

Anzinger, Heribert, Juristenausbildung in Zeiten der Digitalisierung: Müssen Anwälte der Zukunft programmieren können?, https://www.legal-tech.de/juristenausbildung-in-zeiten-der-digitalisierung-muessen-anwaelte-der-zukunft-programmieren-koennen/ (diese und alle anderen URLs zuletzt abgerufen am 30.10.2019).

 

Bernhardt, Wilfried/Leeb, Christina-Maria, IT in der Juristenausbildung: E-Justice-Kompetenz. In: Kramer, Urs/Kuhn, Thomas/Putzke, Holm (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten? Dritte Fachtagung des Instituts für Rechtsdidaktik vom 12. und 13. September 2016 an der Universität Passau, Boorberg, Stuttgart et al. 2019, S. 84–91.

 

Breidenbach, Stephan, Juristenausbildung und Legal Tech. In: Breidenbach, Stephan/Glatz, Florian (Hrsg.), Rechtshandbuch Legal Tech, C.H. Beck, München 2018, S. 205–210.

 

Breidenbach, Stephan/Glatz, Florian (Hrsg.), Rechtshandbuch Legal Tech, C.H. Beck, München 2018.

 

Burghardt, Manuel/Isemann, Daniel/Kattenbeck, Markus/Ludwig, Bernd/Wolff, Christian, Digital Humanities an der Universität Regensburg. Geschichte – Projekte – Studiengang. In: Klinke, Harald (Hrsg.), #DigiCampus. Digitale Forschung und Lehre in den Geisteswissenschaften, open publishing LMU – Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität, München 2018.

 

Burghardt, Manuel/Wolff, Christian, Digital Humanities: Buzzword oder Strukturwandel in den Geisteswissenschaften? Stand und Perspektiven anhand Regenburger Beispiele, Blick in die Wissenschaft: Forschungsmagazin der Universität Regensburg, 2014, 23, S. 39–47.

 

Burghardt, Manuel/Wolff, Christian, Humanist-Computer Interaction: Herausforderungen für die Digital Humanities aus Perspektive der Medieninformatik, DHd-Workshop Informatik und die Digital Humanities, 2014, S. B.2, 1–4.

 

Fries, Martin, Studium digitale? Fünf Thesen gegen eine Revolution. In: Kramer, Urs/Kuhn, Thomas/Putzke, Holm (Hrsg.), Juristenausbildung 4.0, Boorberg, Stuttgart et al., wird voraussichtlich 2020 erscheinen.

 

Gesellschaft für Informatik e. V., Empfehlungen für Bachelor- und Masterprogramme im Studienfach Informatik an Hochschulen (Juli 2016). In GI-Empfehlungen. Bonn: Gesellschaft für Informatik e.V., https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/20120.

 

Hähnchen, Susanne/Bommel, Robert, Die Chancen von Legal Tech nutzen und Risken vermeiden, AnwBl 2018, 600–603.

 

Hartung, Dirk, Judex Calculat – Neue Berufsbilder und Technologie in der juristischen Ausbildung. In: Hartung, Markus/Bues, Micha-Manuel/Halbleib, Gernot (Hrsg.), Legal Tech. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts, C.H.Beck/Vahlen, München 2018, S. 237–244.

 

Kilian, Wolfgang, Idee und Wirklichkeit der Rechtsinformatik in Deutschland, CR 2017, S. 202–212.

 

Kummer, Franz/Pfäffli, Daniel, #LegalTech – Bestandesaufnahme und Herausforderung für die juristische Aus- und Weiterbildung, ZSR 2017 II, S. 121–154.

 

Leeb, Christina-Maria, Digitalisierung, Legal Technology und Innovation. Der maßgebliche Rechtsrahmen für und die Anforderungen an den Rechtsanwalt in der Informationsgesellschaft, Duncker & Humblot, Berlin 2019.

 

Lorenz, Pia, Kein Vertragsgenerator ohne Anwaltszulassung. LG Köln verbietet Legal-Tech-Angebot, https: //www.lto.de/recht/juristen/b/lg-koeln-urteil-33o3519-smartlaw-vertragsgenerator-legal-tech-modell-verboten-rdg/.

 

Mattig, Daniel, Wahlfach: Legal Technology. In: Klafki, Anika/Würkert, Felix (Hrsg.), Digitalisierung und Recht. Tagung des eingetragenen Vereins Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht an der Bucerius Law School am 26. November 2016, Bucerius Law School, Hamburg 2016 [Schriften der Bucerius Law School, Bd. 2/31], S. 113–124.

 

Schneider, Marcel, Digitale Ausbildung an der Uni Bayreuth. Hilft auch gegen Jura-Lethargie Jahr, https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/uni-bayreuth-informatik-digitale-zusatzausbildung-jura-studenten/.

 

Yuan, Tianyu, Mein Weihnachtswunsch. Eine moderne Juristenausbildung, Gastbeitrag vom 19. Dezember 2018, https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/eine-moderne-juristenausbildung-digitalisierung-legal-tech/.

 

Zwickel, Martin, Jurastudium 4.0? – Die Digitalisierung des juristischen Lehrens und Lernens, JA 2018, S. 881–888.

  1. 1 Vgl. https://www.myright.de/abgasskandal und https://www.wenigermiete.de/mietpreisbremse.
  2. 2 BGH, Urt. v. 27. 11. 2019, NJW 2020, 208–235; vgl. auch LG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2019, Az. 33 O 35/19, in juris (nicht rechtskräftig) zu einem digitalen Rechtsdokumentengenerator sowie Lorenz 2019.
  3. 3 Siehe dazu den Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe 2019, S. 39: «Im Ergebnis ist danach für jedes Internetportal und jedes Legal Tech-Produkt im Einzelfall zu überprüfen, ob die digitalisiert erbrachte Dienstleistung eine individualisierte «rechtliche Prüfung» und damit eine erlaubnispflichtige Rechtsberatung beinhaltet, die über eine bloß schematische Rechtsanwendung hinausgeht.»
  4. 4 Https://anwaltstag.de/de/informationen/vergangene-anwaltstage/id-68-deutscher-anwaltstag-in-essen.
  5. 5 Https://www.rechtsstandortbayern.de/startseite.html.
  6. 6 Vgl. dazu Burghardt et al. 2018.
  7. 7 Zu den Digital Humanities-Studienangeboten der FAU Erlangen-Nürnberg vgl. https://www.izdigital.fau.de/studium/.
  8. 8 Fries 2020; vgl. auch Zwickel 2018, S. 883.
  9. 9 Zwickel 2018, S. 881 ff.; Yuan 2018 merkt an, dass die meisten Professoren gar nicht die Fähigkeiten hätten, um Themen wie juristisches Projektmanagement, Künstliche Intelligenz im Recht, Legal Tech oder Legal Design zu unterrichten, da die Digitalisierung auch für sie (noch) Neuland sei. Hartung 2018, S. 243 plädiert für die Vermittlung eines grundlegenden Technologieverständnisses durch die Integration von wenigstens drei Kursen (Einführung in die Informatik, in die Datenwissenschaft und in die Programmierung) in den verpflichtenden Teil der juristischen Ausbildung.
  10. 10 Vgl. dazu unten Kap. 5, v.a. Fn. 28.
  11. 11 Leeb 2019, S. 363.
  12. 12 Vgl. dazu https://www.digiz.uni-bayreuth.de/de/index.html. Zu weiteren Zertifikaten etwa in Bonn, München, Münster, Saarbrücken siehe Leeb 2019, S. 364 bei Fn. 238.
  13. 13 Schneider 2019. Ohne genaue Verortung im juristischen Curriculum diskutiert Mattig 2016, S. 117 ff. Inhalte eines Wahlfachs Legal Technology, das aus 14 Doppelstunden (zwei Semesterwochenstunden (SWS)) bestehen und durch eine mündliche Prüfung zu den Theorieeinheiten und eine Praxisaufgabe abgeschlossen werden soll.
  14. 14 So Bernhardt/Leeb 2019, S. 90 f.
  15. 15 Universität Passau, Schwerpunktbereiche und Juristische Universitätsprüfung, Informationsbroschüre (nach StudPrüfO-Reform, gültig ab 1. April 2019), https://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/fakultaeten/jura/Studiendekan/SPB-Informationsbroschuere_2019_final_01.pdf.
  16. 16 http://www.ebs.edu/de/pressemeldung/ebs-universitaet-foerdert-digitalkompetenz-im-jurastudium. Zu weiteren Beispielen Bernhardt/Leeb 2019, S. 90 f.
  17. 17 Leeb 2019, S. 363; Zwickel 2018, S. 883.
  18. 18 https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/recht-informationsgesellschaft/lehre/index.html.
  19. 19 Fries 2020.
  20. 20 http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=JAPV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-JAPVBW2019pP45.
  21. 21 Bernhardt/Leeb 2019, S. 90; Leeb 2019, S. 364.
  22. 22 Bernhardt/Leeb 2019, S. 90.
  23. 23 Nach Leeb 2019, S. 362 soll damit keine Verengung auf den Justizbereich intendiert sein, vielmehr gehe es darum, in allen Vorlesungen die Schnittstellen zwischen Recht und Technik stärker zu berücksichtigen. Siehe auch Bernhardt/Leeb 2019, S. 87.
  24. 24 Zwickel 2018, S. 883 f.; siehe auch Leeb 2019, S. 364. Kritisch Hähnchen/Bommel 2018, S. 603. In Baden-Württemberg ist im neugefassten § 3 Abs. 2 Satz 2 JAPrO (siehe oben unter Kap. 3.4.) zu den Inhalten des Studiums ausgeführt, dass sie auch die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung erfassen. Zudem fanden in § 3 Abs. 5 Satz 1 JAPrO digitale Kompetenzen Aufnahme in den Katalog der Schlüsselqualifikationen.
  25. 25 Die ist die maßgebliche Dokumentation von Studiengängen an deutschen Hochschulen, vgl. https://www.hoch schulkompass.de.
  26. 26 Studienangebote wie der an der Leibniz-Universität Hannover angebotene LL. M. IT-Recht und Recht des digitalen Eigentums tragen zwar im Englischen die Bezeichnung European Legal Informatics Study Programme, die Inhalte weisen aber klar auf eine rechtswissenschaftliche Ausrichtung hin, vgl. dazu auch Kilian 2017, S. 205.
  27. 27 Die seit vielen Jahren durchgeführte «Kleine Fächer-Studie» kartiert Fächer und Studienangebote, die nur an wenigen Universitäten angeboten werden, vgl. https://www.kleinefaecher.de.
  28. 28 Übersicht zum WS 2018/19: https://community.beck.de/2018/10/12/legal-tech-an-meiner-uni, zum SS 2019: https://community.beck.de/2019/04/08/legal-tech-im-sommersemester-2019 und zum WS 2019/20: https://community.beck.de/2019/10/11/legal-tech-im-wintersemester-2019/20.
  29. 29 Eine Übersicht zu Aktivitäten von Legal Tech-Lehrbeauftragten findet sich unter: https://www.linkedin.com/posts/wehrs_legaltech-legalrevolution-aolegaltech-activity-6608674186162393088-I16I.
  30. 30 Vgl. Gesellschaft für Informatik 2016.
  31. 31 Anzinger 2017; Fries 2020; Zwickel 2018, S. 883; für eine Einführung in die Programmierung und eigene Programmiererfahrung vgl. Hartung 2018, S. 243.
  32. 32 Fries 2020.
  33. 33 Hähnchen/Bommel 2018, S. 603; siehe auch Zwickel 2018, S. 883.
  34. 34 Fries 2020.
  35. 35 Hähnchen/Bommel 2018, S. 603.
  36. 36 Fries 2020; ähnlich auch Anzinger 2017.
  37. 37 Zwickel 2018, S. 883.
  38. 38 An der inhaltlichen Konzeption waren die Autor*innen dieses Beitrags maßgeblich beteiligt.
  39. 39 Stellvertetend seien hier der Überblicksartikel Kummer/Pfäffli 2017 oder das Rechtshandbuch Legal Tech (Breidenbach/Glatz 2018) genannt.
  40. 40 Vgl. etwa Breidenbach 2018, 205 ff., der v.a. die drei Bereiche Industrialisierung des Rechts, Künstliche Intelligenz und Vernetzung durch Blockchain ausmacht.