Die Blockchain-Technologie, die Kryptowährungen wie dem Bitcoin zugrunde liegt, ist weltweit auf dem Vormarsch. Digitale «Tokens» können aber auch den Besitz einer Immobilie oder die Nutzungsrechte an einem Auto repräsentieren. In der Schweiz, insbesondere im sogenannten «Crypto Valley» im Kanton Zug, entsteht eine eigene Szene.
Punktuelle Ergänzungen
Die Corona-Krise hat den Trend nun zwar gebremst. Der Bundesrat möchte die moderne Technologie aber langfristig fördern. Er hatte vergangenes Jahr eine Vorlage beschlossen, die mehrere Bundesgesetze im Zivil- und Finanzmarktrecht punktuell anpasst. Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, Hürden für Blockchain-Anwendungen zu beseitigen und Missbrauchsrisiken zu begrenzen.
So soll die Schweiz ein innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen bleiben. Der Bundesrat gehe davon aus, dass die Digitalisierung weiter voranschreite, sagte Finanzminister Ueli Maurer. «Wir geben den Rahmen, ohne in die Technologie einzugreifen.» Rechtssicherheit und ein gutes Umfeld für Innovation sollen Tech-Unternehmen und Investoren in die Schweiz locken.
Administrative Entlastung
Der Nationalrat hatte verschiedene Anpassungen an der Vorlage gemacht, der Ständerat hat diese unverändert übernommen. Geändert wurde die Vorlage betreffend Datenzugang und Ombudsstellen. So soll jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an Daten nachweist, Zugang zu diesen oder deren Herausgabe verlangen können.
Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich keiner Ombudsstelle anschliessen. Das soll kleine DLT-Handelssysteme administrativ entlasten. Um Missbrauch einzudämmen, soll eine neue Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbieter geschaffen werden.
Weiter wird das geltende Recht angepasst, um den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen. Schliesslich wird die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage ohne Gegenstimme an. Diese bereit für die Schlussabstimmung.
Quelle: Medienmitteilung des Parlements vom 10. September 2020