Das 23. Internationale Rechtsinformatik Symposion steht unter dem Motto „Verantwortungsbewusste Digitalisierung“.
Die Digitalisierung bestimmt zunehmend unser tägliches Leben. Nachrichten in Echtzeit, Kommunikationstools, Apps sowie digitale Vertragsabschlüsse und Behördengänge sind Realität und für uns selbstverständlich. Digitale Ämter, Waren und Dienstleistungen über E-Commerce, datengetriebene Industriefertigung, Einsatz von KI und Robotik sind die Charakteristika dieser Wissens- und Netzwerkgesellschaft. Das Internet, das Netz der Netze, bietet die nötige Infrastruktur, die mit der fortschreitenden Digitalisierung auch stärker ausgebaut wird. Smartphones werden zum unentbehrlichen digitalen Begleiter. Künstliche Intelligenz ist in aller Munde und ändert grundlegend die Produktions- und Arbeitsbedingungen. Die ethische und soziale Komponente dieses tiefgreifenden Wandels tritt immer mehr ins Zentrum der Diskussion.
Doch diese Fortschritte polarisieren, wie man unter anderem auch am Beispiel der künstlichen Intelligenz erkennen kann: Erwartet uns eine futuristische Utopie oder bewegen wir uns auf den von Kritikern prophezeiten Orwellschen Überwachungsstaat zu?
Wie können wir den Weg der Digitalisierung verantwortungsbewusst, also in einer dem Menschen dienenden Weise, beschreiten? Welche Maßnahmen müssen wir jetzt ergreifen, um den kommenden Herausforderungen der Digitalisierung entgegenzutreten – seien es die täglichen Hürden oder gar die mögliche Singularität? Ein wesentlicher Ansatz sind ethische Leitlinien für AI und Robotik.
Wie gewohnt umfasst der Tagungsband neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Beiträge zu den praktischen Problemstellungen und Anwendungen der Rechtsinformatik. Die multimediale Publikation in Zusammenarbeit mit Editions Weblaw wird fortgesetzt.
Der Tagungsband ist in folgende Themengruppen gegliedert:
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Die Organisatoren des IRIS 2020 sind zahlreichen Personen, die dazu beitragen, dass diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik abgehalten werden kann, zu Dank verpflichtet. Die vielen Stakeholder sind auf den nachfolgenden Seiten unter IRIS-Organisation angeführt. Besonders zu erwähnen sind die Universitäten Wien (ARI Arbeitsgruppe Rechtsinformatik in Zusammenarbeit mit dem WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Wissensnetzwerk Recht Wirtschaft und Arbeitswelt), der Programmvorsitzende Erich Schweighofer und die Co-Vorsitzenden Franz Kummer, Ahti Saarenpää und Walter Hötzendorfer; die lokale Koordinatorin Maria Stoiber und das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Leitung von Dietmar Jahnel und Peter Mader sowie das Wiener Organisationsteam.
Den Autorinnen und Autoren gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge, die mit größtmöglicher Sorgfalt editiert wurden.
Tagungsbände sind Dokumentationen von Momentaufnahmen der Wissenschaft, und zwar der gehegten und gepflegten Treffen der Wissenschaftsgemeinde. Das IRIS-Konzept sieht größtmögliche Dissemination der Ergebnisse vor.
Der Verlag Editions Weblaw publiziert zusätzlich zum gedruckten Tagungsband eine Online-Version in der Zeitschrift Jusletter IT (https://www.jusletter-it.eu). Zahlreiche Beiträge, die in der gedruckten Ausgabe keinen Platz mehr gefunden haben, werden der interessierten Leserschaft in der Online-Version zur Verfügung gestellt. Die bisher publizierten Tagungsbände (ab dem Jahr 2000) können im Archiv von Jusletter IT abgerufen werden.
Besonderer Dank gebührt Philip Hanke, Verlagsleiter Editions Weblaw, für die umsichtige und engagierte Unterstützung des Publikationsprozesses.
Wir hoffen, dass dieser Tagungsband in gedruckter und in elektronischer Form mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie die Tagungsbände der Vorjahre!
Wien, Bern und Rovaniemi, im Februar 2020
Erich Schweighofer, Franz Kummer, Ahti Saarenpää, Walter Hötzendorfer