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Für alle Kantone Zugang zum ÖREB-Kataster

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: E-Government
  • Citation: Jurius, Für alle Kantone Zugang zum ÖREB-Kataster, in: Jusletter IT 16 December 2021
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist nun in allen 26 Kantonen der Schweiz verfügbar. Es macht die Eigentumsbeschränkungen von Grundstücken in der ganzen Schweiz leicht zugänglich, ohne dass die Behörden kontaktiert werden müssen.
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Wer in der Schweiz ein Grundstück besitzt, kann dieses nicht nach Belieben nutzen. Es gilt, sich an den vom Gesetzgeber und den Behörden geschaffenen Rechtsrahmen zu halten. Alle solche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die Einschränkungen schaffen, werden als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet. Heutige und künftige Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich über die Beschränkungen ihres Grundstücks informieren. Dazu mussten sie bislang unter Umständen langwierige Nachforschungen bei verschiedenen Behörden anstellen.

Die Schweiz, eine Pionierin

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Um den Zugang zu diesen Daten zu erleichtern, wurde ab 2012 – aufgrund eines Bundesratsbeschlusses von 2009 – der ÖREB-Kataster aufgebaut. Die Schweiz war das erste Land der Welt, das diesen Zugang ermöglichte. In einer Pilotphase von 2012 bis 2015 stellten acht Kantone (BE, GE, JU, NE, NW, OW, TG, ZH) ihr ÖREB-Katasterportal online. Die von den Behörden beschlossenen Beschränkungen für Grundstücke wurden auf diese Weise zentral bekannt gemacht. Dadurch wurde die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums erhöht.

Einheitlichkeit und Nachhaltigkeit

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Ab 2016 begannen auch die übrigen Kantone mit dem Aufbau des ÖREB-Katasters und nutzten dabei die in den Pilotkantonen gesammelten Erfahrungen. Der vom Bundesrat geforderte Nachweis der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des ÖREB-Katasters ist erbracht und seit diesem Jahr haben alle Kantone ihren ÖREB-Kataster aufgebaut. Folgende Informationen sind nun für alle zugänglich: ÖREB betreffend Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Wasser, Lärm, Wald sowie Versorgung und Entsorgung. Dies kommt sowohl den Eigentümerinnen und Eigentümern als auch den verschiedenen Akteuren auf dem Immobilienmarkt, den Behörden und der öffentlichen Verwaltung zugute. Wo sie bereits existieren, sind die Informationen in digitaler Form verfügbar. Das kantonale ÖREB-Katasterportal ermöglicht den Zugang zu diesen Informationen über das Internet.

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Der ÖREB-Kataster entwickelt sich ständig weiter. Bis 2023 sollen sechs weitere Themen und neue Funktionalitäten hinzukommen: Planungszonen, Waldreservate, Gewässerraum, Projektierungszonen Starkstromanlagen, Baulinien Starkstromanlagen und Baulinien ausserhalb der Nutzungsplanung.

Weitere Informationen:

ÖREB-Kataster Schweiz