Christine Guy-Ecabert /
Alexandre Flückiger
Zusammenfassung Gab es ein Goldenes Zeitalter der Gesetzgebung? Die Geschichte zeigt: Der Eindruck, dass die Gesetze schlechter werden, ist nicht neu. Die Gesetze wurden – unabhängig von Ort und Epoche – seit je kritisiert: Sie seien zu lang, schlecht formuliert oder nicht genügend bestimmt. Man kann sich auch fragen, ob sie heute anderswo besser sind als in der Schweiz. Um dies zu beantworten, müsste man nicht nur zahlreiche Rechtssysteme gründlich evaluieren, sondern es bräuchte auch eine klare Vorstellung davon, was ein gutes Gesetz ist. Mit dem Ziel, das Interesse an einer solchen vergleichenden Forschungsarbeit auszuloten, gehen die Autorin und der Autor dem Begriff das Waldes in fünf ausgewählten Rechtssystemen nach. Das Resultat? Mangels allgemeingültiger und einheitlicher Kriterien, die das gute Gesetz definieren würden, ist ein Vergleich praktisch nicht möglich. Die Vorstellung, dass es ein perfektes Gesetz gibt, ist illusorisch. Dies ist aber kein Grund, um nicht bestmögliche Gesetze anzustreben.
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Categoria di articoli: Evento celebrativo
Heinrich Koller
Der Beitrag will auf den Wert des Vorverfahrens (von der Auftragsanalyse über das Projektmanagement und das methodische Vorgehen bei der Erarbeitung von Erlassen bis hin zur Begleitung im parlamentarischen Verfahren) und insbesondere auf jene Rahmenbedingungen hinweisen, die zum Gelingen bzw. Misslingen von Rechtsetzungsprojekten beigetragen haben bzw. beitragen können. Gegenstand sind Gesetzgebungsprojekte, welche die Verwaltung über längere Zeit intensiv beschäftigt haben; es sind mehrheitlich fächerübergreifende Grossprojekte, die der Verfasser zwischen 1989 und 2006 persönlich leiten durfte und die einander auch zeitlich gefolgt sind. Schliesslich wird an einigen Beispielen zu zeigen versucht, wie notwendig der frühzeitige Einbezug der politischen Behörden im Vorverfahren ist.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Georg Müller
Für die Ausarbeitung von Rechtsnormen braucht es – wie für die Rechtsanwendung – besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie werden mit Hilfe der Rechtssetzungslehre vermittelt, einer eigenständigen, interdisziplinären, aber stark von der Rechtswissenschaft geprägten Disziplin. In der Schweiz hat sich die Rechtssetzungslehre neben der Rechtsanwendungs- oder Methodenlehre etabliert, mit der sie allerdings eng verzahnt ist. Für ihre Entwicklung, die schon vor etwa 70 Jahren einsetzte, war in den letzten 25 Jahren die Zeitschrift LeGes von grosser Bedeutung. Sie wurde von der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung gegründet, die sie noch heute trägt und prägt. Als praxisorientiertes Publikationsorgan mit wissenschaftlichem Anspruch dient sie sowohl dem Erfahrungsaustausch wie der Diskussion von theoretischen Fragen der Methode, des Verfahrens und der Technik der Rechtssetzung. Zu wünschen wäre, dass künftig noch etwas mehr Beiträge zu Grundsatzfragen publiziert und die Berichte aus der Praxis kritischer reflektiert würden. Beiträge von Fachleuten der Ökonomie, Politologie oder Soziologie könnten sodann die Interdisziplinarität der Rechtssetzungslehre fördern.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Werner Bussmann
Seit 1990 und somit noch vor der Umbenennung der Zeitschrift in «Gesetzgebung & Evaluation» ist die Evaluation ein wichtiges Thema für LeGes. Die Beiträge legen Zeugnis ab von Konstanz – finden sich doch über die Jahre immer wieder Ergebnisse wichtiger Evaluationsstudien. Sie widerspiegeln aber auch wichtige Entwicklungen in der Schweiz: Die Schaffung eines Verfassungsartikels (Art. 170 BV) und weitere Institutionalisierungsbemühungen, die Verwaltungsreformen im Sinne des New Public Management (NPM) und ihr Bezug zur Evaluation, die Gründung der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und insbesondere die SEVAL-Standards. Zu vermerken sind aber auch Beiträge über Neuentwicklungen, insbesondere in methodischer Hinsicht. Was noch fehlt, sind Auseinandersetzungen über den Einsatz und die Nutzung der Evaluation für das, was im Fokus von LeGes liegt, nämlich bessere Gesetzgebung.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Michele A. Cortelazzo
Il processo di semplificazione e modernizzazione del linguaggio amministrativo in Italia è stato avviato negli anni Novanta del secolo scorso e ha portato ad alcuni risultati positivi. Gli effetti di tale processo, però, sono stati meno rilevanti di quanto ci si sarebbe aspettato. Negli ultimi anni, poi, il processo si è molto rallentato, quando addirittura non ha iniziato a presentare tracce di regresso. Non mancano, però, i segnali positivi, che riguardano i primi tentativi di armonizzazione delle iniziative di regolazione della scrittura delle leggi con le azioni di semplificazione dei testi amministrativi; l’affiancamento di sintesi esplicative ai testi normativi più complessi; la produzione di modelli di comunicazioni standard, che possano servire da esempio per tutte le amministrazioni interessate; l’applicazione dei suggerimenti per il pari trattamento di genere; l’inserimento delle pratiche di riforma del linguaggio amministrativo in un’ottica europea.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Jean-Luc Egger
Negli ultimi 25 anni la legislazione federale in lingua italiana ha conosciuto un’evoluzione significativa sia quanto al suo statuto istituzionale sia sotto il profilo della sua qualità redazionale. Si è inoltre preso maggiore coscienza, a tutti i livelli, della complessità dei problemi legati a una legislazione multilingue. La tendenza verso una maggiore tecnicizzazione della legge pone tuttavia seri limiti all’accessibilità dei testi normativi ad un ampio pubblico.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Categoria di articoli: Resoconti di convegni
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Categoria di articoli: Calendario
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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Categoria di articoli: Riferimenti bibliografici