Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die elektronische Verfahrensführung nach dem AVG Rechtslage und erste Erfahrungen
Grundsätzlich stehen im Anwendungsbereich des AVG der elektronischen Kommunikation von den Bürgerinnen und Bürgern zur Behörde (Antrag, Erklärung, Beilagen) via E-Mail oder Web-Formular keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Auch die Kommunikation von der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern und die Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte (Verbesserungsauftrag, Einscannen, Erhebungen, Rechtsbelehrung, Aktenvermerk, Niederschrift, Kundmachungen, Akteneinsicht, Parteiengehör) kann aus rechtlicher Sicht – zum Teil auch unabhängig von der ursprünglich gewählten Kommunikationsform- elektronisch erfolgen. Die Zustellung von Bescheiden via E-Mail oder in der Form der elektronischen Bereitstellung ist rechtlich zulässig. Eine nachweisliche Zustellung auf elektronischem Weg begegnet derzeit allerdings nicht unerheblichen Problemen.