Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Urheberrechtlicher Schutz der Webseiten
Das Tschechische und das Deutsche Urhebergesetz entsprechen den selben internationalen Abkommen und dem Recht der EU. Beide Gesetzbücher können auch auf den Internetbereich angewendet werden. Das am weitesten verbreitete Werk im Internet ist die Webseite. Die Webseite kann man von verschiedenen urheberrechtlichen Seiten betrachten: Als HTML-Quellcode – also als reines Computerprogramm, als Sammelwerk – also als ein Werk, das aus verschiedenen Objekten gebaut ist, oder als eine Datenbank.