Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Der Hyperlink an sich beeinträchtigt als automatisierter URL-Aufruf weder das Urheber- noch das Wettbewerbsrecht; bestimmte Techniken im Zusammenhang mit dem Link, insbesondere das Framing, können aber bei Vorliegen besonderer Umstände zu derartigen Rechtsverstößen führen.