Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Google – Störerhaftung oder Haftungsprivilegierung
Suchmaschinen wie Google werten im Wesentlichen – auch wenn immer mehr Zusatzdienste angeboten werden – fremde Inhalte aus und präsentieren die gefundenen Ergebnisse, angereichert um kontextsensitive Werbung. Für die angezeigten Inhalte und Werbetexte sind primär die jeweiligen Urheber verantwortlich, allerdings kommt in engen Grenzen auch eine Verantwortlichkeit des Suchmaschinenanbieters nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Betracht, typischerweise aber erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung.