Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Störerhaftung für Handlungen Dritter im Bereich der IT
Dem Prinzip der Haftung für Handlungen Dritter kommt durch den zunehmenden Einsatz von IT eine neue Bedeutung und Brisanz zu. Gerade im Bereich der IT ist es ein häufiges Szenario, dass mehrere Personen dieselbe IT-Struktur nutzen, jedoch nur eine Person nach außen in Erscheinung tritt. Auch durch die Vielzahl der Möglichkeiten, Kommentare und Meinungen auf fremden Plattformen im Internet zu platzieren, tauchen verstärkt Fragen auf, wer im Fall einer Verletzung der Rechte Dritter durch Inhalte im Internet haftet. In der Rechtsprechung wird ein gemeinsamer Nenner sichtbar, wie mit dieser Problematik umzugehen ist.