Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Transparenzrichtlinie: Entgegennahme, Speicherung und Zurverfügungstellung von Informationen durch die OeKB
Die Transparenzrichtlinie verlangt nach einem amtlich bestellten System für die zentrale Speicherung von Informationen, die Wertpapieremittenten vorgeschrieben sind. In Österreich wurde die Österreichische Kontrollbank AG mit der Bereitstellung eines solchen Systems betraut. Der Beitrag zeigt die Grundzüge auf, nach denen das System ausgestaltet wurde.