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Umfrage unter den Österreichischen Gemeinden zu E-Government: Ergebnisse und Handlungsempfehlungen

  • Authors: Franz Fahrngruber / Johann Höchtl / Walter Seböck / Peter Parycek
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Democracy
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2009
  • Citation: Franz Fahrngruber / Johann Höchtl / Walter Seböck / Peter Parycek, Umfrage unter den Österreichischen Gemeinden zu E-Government: Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, in: Jusletter IT 1 September 2009
Im Jahr 2002 beauftragte der Österreichische Gemeindebund die Donau-Universität Krems mit der Durchführung einer Umfrage unter allen Österreichischen Gemeinden. Die Umfrage wurde in der Form einer konventionellen schriftlichen Befragung gestaltet und auf dem Postweg verteilt. Ein Schlüsselergebnis aus 2002 war die Fragmentierung des Informationsangebotes und elektronischer Services über verschiedene Portale. Diese Situation führte zu keinen gefühlten Effizienzsteigerungen in der täglichen Gemeindearbeit. Als Konsequenz wurde eine Methode modelliert die schließlich zur Konzeption von kommunalnet.at führte. 2008 entschloss sich der Gemeindebund die Befragung zu wiederholen. Die höchste Priorität wurde auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2002 und der zu erwarteten aus 2008 gelegt, was eine umfangreiche Änderung der Befragungsmodalität nur bedingt gestattete. Die Ergebnisse helfen dem Österreichischen Gemeindebund den Fortschritt der Umsetzung der E-Government Strategie zu kontrollieren und gegebenenfalls neu auszurichten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Österreichische E-Government Strategie
  • 2. E-Government Bereitschaft
  • 3. Umfragegestaltung
  • 4. Hypothesentwurf
  • 5. Durchführung der Umfrage
  • 5.1. Auswertung
  • 5.2. Daten genereller statistischer Bedeutung
  • 5.3. Vergleich der Ergebnisse aus 2002 und 2008
  • 5.4. Ergebnisse aus 2008
  • 6. Diskussion und Empfehlungen

1.

Die Österreichische E-Government Strategie ^

[1]

Die Österreichische E-Government Strategie ist auf dem Verwaltungsportal «Österreich Digital», der Plattform zur Koordination und strategischen Entscheidungsfindung der Österreichischen Verwaltung definiert und lautet:«Alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen sämtliche Verfahren der öffentlichen Verwaltung einfach und rasch ohne besondere Kenntnisse von Zuständigkeiten und ohne technisches Spezialwissen elektronisch ausführen können». Mit diesem strategische Standpunkt wird eine Frage unvermeidlich aufgeworfen: Wo beginnen sämtliche Verfahren, wo ist eine Abgrenzung zu ziehen? Soll damit jeder konventionelle Verwaltungsprozess elektronisch verfügbar gemacht werden oder eine sensiblere Herangehensweise gewählt werden?

[2]

Im Jahr 2001 begann das Land Salzburg eine Alles-oder-Nichts Strategie umzusetzen. Das Ziel war eine vollständige elektronische Abbildung sämtlicher Verwaltungsverfahren. 2006 prüfte der Landesrechnungshof und kam zu einem mehr als ernüchternden Ergebnis. Auf 83 Seiten wurde kritisiert, das Projekt sei mehr als 30% über Budget, avisierte Umsetzungen fehlen oder wären hinter dem Zeitplan. Zwischen 2001 und 2005 langten lediglich 577 Anträge elektronisch ein1 . Eine der Hauptkritikpunkte waren die fehlende Frequenzmessung und die mangelnde Einbindung der betroffenen MitarbeiterInnen durch die Projektleitung, was zu impraktikablen Lösungen führe.

[3]

Öffentliches Projektmanagement ist ein Schlüsselfaktor erfolgreicher Umsetzung elektronischer Services. Eine wichtige Komponente davon ist die Identifikation relevanter Prozesse zur Umsetzung, mit Faktoren wie Verfahrensfrequenz, Kosten-Nutzen, Risiko-Nutzen und erwartete Prozesskosteneinsparungen, nur um einige wichtige zu nennen. Einige dieser Faktoren können einfach durch Befragung der betroffenen Gruppen erhoben werden und eine Umfrage ist ein Instrument um zu diesen wichtigen Größen zu gelangen.

2.

E-Government Bereitschaft ^

[4]

Der Bericht des Landesrechnungshofes Salzburg konzentrierte sich auf die Kritik zu Versäumnissen im Projektmanagement, ein anderer wichtiger Aspekt blieb dabei aber unberücksichtigt: Die Bereitschaft zu E-Government2, wobei Bereitschaft in diesen Feldern verortet werden kann:

  • Commitment der politischen und administrativen Führung zu E-Government als ein komplementäres Werkzeug öffentlicher Verwaltung zur raschen, flexiblen und friktionsfreien Erfüllung öffentlicher Dienste.
  • Rechtlicher Rahmen: Gibt es gesetzliche Grundlagen, die eine elektronische Durchführung und Kommunikation mit und unter den Abteilungen und Ämtern erlaubt?
  • Organisatorische Bereitschaft: Elektronische Verfahrenflüsse verhalten sich orthogonal zum traditionellen, bürokratischen top-down Informationsfluss in der Verwaltung. Der «E-bereite Staat» muss über ein Vorgehensmodell verfügen, wie rechtlich verbindlich mit informellen Kommunikationsflüssen berücksichtigt werden.
  • Kompetenzbereitschaft: Die betroffenen Mitarbeiter müssen über das notwendige Wissen verfügen, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch effizient einzusetzen. Nicht nur auf einer dem strikten Arbeitsablauf angepassten, technischen, Schritt-für-Schritt Beschreibung, sondern auf der konzeptionellen Ebene der «Verstehens»
  • Technologische Bereitschaft: Die notwendige Infrastruktur für E-Government muss vorhanden sein was alle technischen Einrichtungen zur Informationsverteilung, wie Netzwerke, Computer und Software umfasst. In Entwicklungsländern muss hier auch eine stabile Stromversorgung hinzugerechnet werden.
  • Bereitschaft der Zielgruppe: Selbst wenn alle Vorbedingungen gegeben sind, muss die Zielgruppe, die Empfänger der Serviceleistung, in letzter Konsequenz die Bürgerin und der Bürger, die elektronischen öffentlichen Dienste auch annehmen. Das wird nicht nur von der Bedienbarkeit dieser Dienste gesteuert, sondern ist auch eine Kulturfrage. Während in Österreich hier vor allem ein Stadt-Land Gefälle zu tragen kommt, ist in anderen Ländern die Alphabetisierungsrate entscheidend.
[5]

Neben diesem ex-ante Bereitschaftsindex identifiziert die E-Government Befragung der Vereinten Nationen eine Reihe von Faktoren zur ex-post Analyse des E-Government Angebots von Staaten3 . Einige der dort aufgestellten Reihungsgrößen beeinflussten die Formulierung der Umfrage:

  • Der Bericht unterscheidet fünf Evolutionsstufen von E-Government. Dieses Konzept wurde verwendet um den Transaktionsgrad von Online-Formularen zu erheben
  • IKT- Index: Bestandteile dieser Zahl wurden verwendet um die IKT – Durchdringung der österreichischen Gemeinden zu erheben. Darunter fallen die Anzahl der verfügbaren Internetverbindungen, Anzahl der Computer oder die Art des Internetanschluss und ob er breitbandig ausgeführt ist.
  • E-Partizipationsindex: Darin erhebt der Bericht der Vereinten Nationen elektronisch durchführbare Beteiligungsverfahren und deren Qualität. Teile dieser Größe wurden verwendet um die Österreichischen Gemeinden nach ihren elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten zu befragen.
[6]

Diese Konzepte helfen in der Fragenidentifikation. Wie diese Fragen zu formulieren und zu gestalten sind war Bestandteil des nächsten Schritts.

3.

Umfragegestaltung ^

[7]

Die Umfrage des Jahres 2002 wurde traditionell auf Papier durchgeführt, für 2008 wurde eine Online-Befragung erwogen, die eine Reihe von Vorteilen bietet:

  • Schnellere und günstigere Verteilung
  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten: HTML-Elemente wie drop-down Boxen oder Auswahlfelder helfen den Befragten und spiegeln eine allgemein verständliche, logische Struktur wider.
  • Kleinere Fehler (wie Rechtschreibfehler, ungenaue Erläuterungen) können im Verlauf der Befragung noch behoben werden.
  • Einfachere Datenerhebung: Die Daten werden direkt elektronisch erfasst, wodurch Fehler der manuellen Datenübernahme in ein elektronisches System entfallen.
  • Eine intelligente Führung durch den Fragebogen reduziert die Komplexität und erhöht die Qualität der erhaltenen Antworten4.
[8]

Neben den Vorteilen einer Online-Umfrage wurden diese Einflussfaktoren erwogen:

  • Die Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung zu E-Government sind bekannt und können durch Befragung der Gemeinden ermittelt werden. Das Beantwortet die Frage Warum soll Befragt werden undWelche Fragen werden gestellt?
  • Der Auftraggeber und die Problemdefinition ergaben Wer soll befragt werden? Die Zahl der Befragten ist selbstverständlich eine Einflussgröße, weshalb ein repräsentativer Querschnitt gefunden werden musste.
  • Bereits die Umfrage aus 2002 ergab eine sehr gute Durchdringung mit IKT-Infrastruktur. Statistik Austria, die die technische Befragung würde durchführen können, bestätigte, das jede Gemeinde in Österreich per E-Mail erreichbar wäre. Die Vermutung war daher eine allgegenwärtige Internetverfügbarkeit und unterstützte die Entscheidung die Befragung online durchzuführen. Das beantwortete die Frage Welches Befragungsmedium soll verwendet werden?

4.

Hypothesentwurf ^

[9]

Neben den Analyse der Antworten, somit der Auswertung des IST Standes und einer Gegenüberstellung zu den Ergebnissen aus 2002, sind Ergebnisse von Interesse, die aufgrund des Charakters der Frage nicht direkt gestellt werden konnten oder so komplex sind, dass nur eine Analyse des Datenmaterials nach Befragung in Betracht kommen kann. Von besonderem Interesse war unter anderem die Analyse dieser Themen:

  1. Haben Werbemaßnahmen für den Internetauftritt einer Gemeindewebseite eine positive Wirkung auf die Zugriffszahlen?
  2. Werden technologieaverse Gemeinden IT-Angebot auch dann ablehnen, wenn sie per se kostenfrei sind und auch keine Folgekosten nach sich ziehen?
[10]

Die formulierten Hypothesen lauten entsprechend:

Hypothese 1: Werbung hat Einfluss auf die Zugriffszahlen von Gemeindewebseiten

1.H0: Der Mittelwert der Seitenzugriffszahlen jener Gemeinden, die keine Werbung für den Internetauftritt durchführen, entspricht dem Mittelwert der Zugriffszahlen auf die Gemeindewebseite der Gemeinden, die Werbung für den Internetauftritt machen; μ0 = μ

1.H1: Der Mittelwert der Seitenzugriffszahlen jener Gemeinden, die keine Werbung für den Internetauftritt durchführen, entsprichtnicht dem Mittelwert der Zugriffszahlen auf die Gemeindewebseite der Gemeinden, die Werbung für den Internetauftritt machen; μ0 ≠ μ

Hypothese 2: Angebote der öffentlichen Verwaltung, die weder mit Kosten noch Risiko verbunden sind, werden von technologieaversen Gemeinden dennoch abgelehnt.

2.H0: Es besteht kein Zusammenhang zwischen Gemeinden, die angeben, keine barrierefreie Gemeindewebseite anbieten zu wollen und die das freie Angebot des Bundeskanzleramtes nach einer gv.at – Domäne nicht annehmen.

2.H1: Es bestehtein Zusammenhang zwischen Gemeinden, die angeben, keine barrierefreie Gemeindewebseite anbieten zu wollen und die das freie Angebot des Bundeskanzleramtes nach einer gv.at – Domäne nicht annehmen.

5.

Durchführung der Umfrage ^

[11]

Die Umfrage wurde am 9. Juli 2008 durch den Österreichischen Gemeindebund angekündigt und die Befragungsplattform wurde am 10. Juli 2008 freigeschalten. Die technische Durchführung lag bei der Statistik Austria. Mitarbeiter der Statistik Austria und des Zentrums für E-Government standen den Befragten zur Verfügung um bei Unklarheiten auszuhelfen. Fragen wurden gesammelt und helfen in einer zukünftigen Umfrage die Qualität des Fragebogens weiter zu steigern.

[12]

Die Umfrage aus 2002 wurde anonym gestaltet mit der Möglichkeit freiwillig Angaben zu Person und Gemeinde zu machen. Mehr als 95% der erhaltenen Antworten waren personalisiert, was zur Entscheidung beitrug, den Zugang mit einem personalisierten Login zu versehen. Zusätzlich hatte diese Vorgehensweise den Vorteil, das Zwischenergebnisse zur späteren Weiterbeantwortung gespeichert werden konnten und nicht der Fragebogen in einem Schritt ausgefüllt werden musste.

[13]

Am 22. August 2008 wurde der Fragebogen geschlossen. Dem voran gingen zwei Aufforderungen, an der Befragung teilzunehmen bzw. noch nicht vollständige Fragebögen abzuschließen. Die Daten wurden von der Statistik Austria als SPSS-Image Datei zur Verfügung gestellt und mit dem freien R-Statistiksystem ausgewertet5.

5.1.

Auswertung ^

[14]

Bei Durchführung der Analysen und Grafiken war die Online-Community «R-Help» eine wertvolle Quelle zur Klärung diffiziler Auswertungs- und Visualisierungsfragen.

5.2.

Daten genereller statistischer Bedeutung ^

[15]

Die Auswertung erfolgte auf Ebene Gesamtösterreich, Bundesland (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Salzburg, Tirol, Kärnten, Vorarlberg) und Gemeindegröße. Der gängigen Klassifikation des Gemeindebundes folgend, wurde diese Einteilung vorgenommen:

 
Jahr
  2002 2008
Anzahl Gemeinden 2'359 2'357
Teilnahme, Absolut 810 1'249
Teilnahme, Prozent 34,34% 52,99%
Zweiseitige Relevanz der Umfrage   4%
  Grösse Einwohner6 Gemeinden innerhalb dieses
Grössenbereichs
1 Kleinst kleiner als 1'000 598
2 Klein 1'001 – 2'000 889
3 Mittel 2'001 – 5'000 653
4 Gross 5'001 – 10'000 144
5 Sehr gross grösser als 10'000 73

 

5.3.

Vergleich der Ergebnisse aus 2002 und 2008 ^

[16]

Besondere Bedeutung wurde auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus 2002 und 2008 gelegt. Einige bedeutsame Ergebnisse:

Frage 2002 2008
Gemeinde hat Webseite 76% 93%
erreichbar unter .gv.at 8.1% 49.14%
Trägt die Webseite zum positiven Image der
Gemeinde bei? Antwort «ja»
66.45% 79.76%
Gemeindemitarbeiter 32 27.7
Davon Gemeindemitarbeiter im IKT-Bereich 1.9 1.6
  • Verhältnis
5.8 5.9
Gemeinde mit Netzwerk ausgestattet 21.1% 87.9%
Sicherheitsinfrastruktur:    
  • Antivirus
94% 94,9%
  • Firewall
42.1% 87.7%
  • Backup
38.3% 54.8%
Tragen E-Government Lösungen zur Effizienzsteigerung
bei? Antwort «ja»
83.4% 68.3%
[17]

Speziell die Ergebnisse im Bezug zur Effizienzsteigerung waren bemerkenswert: Innerhalb von sechs Jahren ist eine Verschlechterung von 15,2% in der Meinung, ob E-Government Lösungen zur Effizienzsteigerung beitragen, zu bemerken. Das ist bedeutsam, als dadurch das Stimmungsbild der Gemeindemitarbeiter an der Basis ausgedrückt wird, was einen direkten Einfluss auf die Bereitschaft zur Umsetzung neuer E-Government Projekte hat.

5.4.

Ergebnisse aus 2008 ^

[18]

Von 2.357 befragten Gemeinden wurden 1.249 gültige Fragebögen retourniert, eine ausgezeichnete Beteiligung von beinahe 53%. Wichtige Ergebnisse sind:

Umsetzung geplant für
Umgesetzt
Jetzt
½ Jahr
Jahr
Später
Nie
Gemeinde hat Webseite (n=1'166)
93.3%
0.3%
1.4%
1.8%
1.4%
1.8%
Die Webseite ist unter der Domäne .gv.at erreichbar (n=1'163)
49.3%
2.7%
7.7%
5.3%
3.1%
31.9%
Webseitenauftritt ist barrierefrei gestaltet? (n=1'164)
56%
4%
3.5%
11.9%
7.6%
7%
Einführung der Amtssignatur für Dokumente und Bescheide (n=1'238)
4.8%
0.2%
4.1%
14.7%
23.6%
52.6%
Elektronische Zustellung: Bekanntheit und Plan zur Einführung (n=1'242)
Einführung geplant für:
Unbekannt
Eingeführt
½ Jahr
Jahr
Später
Nie
49.6%
0.9%
1.6%
6.1%
12.2%
29.5%
[19]

Eine weitere wichtige Frage war die Anzahl an Abfragen an kommunale Webseiten, bezogen auf Einwohnerzahl und Gemeindegröße. Während die absoluten Zugriffszahlen auf Webseiten großer Gemeinden durchaus eindrucksvoll sind, ergibt sich bei relativer Betrachtung bezogen auf die Gemeindegröße ein anderes Bild.

 
Gemeindegrösse
 
1
2
3
4
5
Wien
Anzahl an Seitenaufrufen je
Einwohner je Monat
5.72
3.13
1.68
1.17
2.14
1.55
[20]

Gerade die kleinsten und kleinen Gemeinden schneiden bei den Zugriffen auf die Gemeindewebseiten gut ab, erstaunlicherweise besser als mittlere und große Gemeinden, obwohl diese ein höheres Informations- und Serviceangebot aufweisen! Der Trend kehrt sich bei den größten Gemeinden wieder um, hier steigen die Zugriffszahlen wieder an und liegen sogar über jenen Gemeinden mittlerer Größe.

[21]

Eine Fragestellung bezog sich auf Werbemaßnahmen für den Webseitenauftritt und in wie weit sich solche Initiativen positiv auf die Zugriffszahlen auswirken. Die erhobenen Daten wurden daher in zwei Gruppen geteilt: Jene Gemeinden, die Werbung durchführen und jene Gemeinden, die keine Werbemaßnahmen setzen. Die Ergebnisse wurden wieder je Gemeindegröße aufbereitet:

[22]

Das Ergebnis scheint inkonsistent: Während Werbemaßnahmen für kleinste Gemeinden sogar eine negative Wirkung auf die Seitenaufrufe zu haben scheint, ist die Wirkung im Bereich der kleinen, mittleren und großen Gemeinden inkonsistent. Die größten Gemeinden können hingegen eindeutig positive Effekte durch Werbemaßnahmen erwirken. Um diesem Verhalten eine statistische Aussage entgegenstellen zu können und um Hypothese 1 zu klären, wird der Welch-t-Test herangezogen:

Hypothese 1: Werbung hat Einfluss auf die Zugriffszahlen von Gemeindewebseiten

H0: Es gilt μ0 = μ
H1: Die wahre Differenz der beobachteten Mittelwerte ist größer als Null.

Testergebnis: t=1,85, p=0,064 bei 382,215 Freiheitsgraden, Durchschnitt in «ja»-Gruppe: 39,612; Durchschnitt in «Nein»-Gruppe: 8,523
Kritischer Wert der t-Verteilung bei 95%-Quantil und 382,215 Freiheitsgraden: 1,65
[23]

Das Testergebnis ist größer als der kritische Wert; die Null-Hypothese wird verworfen: Es besteht auf dem 95%-Konfidenzintervall ein signifikanter Zusammenhang zwischen Werbung und Anzahl der Seitenaufrufe. Das Fazit lautet: Werbung beeinflusst die Zahl der Seitenzugriffe zwar tendenziell positiv, das Ergebnis fällt aber nicht sehr deutlich aus.

Hypothese 2: Angebote der öffentlichen Verwaltung, die weder mit Kosten noch Risiko verbunden sind, werden von Technologieaversen Gemeinden dennoch abgelehnt
  Plant Barrierefreiheit,
Anzahl Gemeinden
  ja nein
Plant .gv.at Domäne,
Anzahl Gemeinden
ja 102 14
nein 148 42
H0: Es besteht kein Zusammenhang zwischen .gv.at und Barrierefreiheit
H1: Es besteht ein Zusammenhang zwischen .gv.at und Barrierefreiheit


Testergebnis: χ²=4.21, p=0,04
Kritischer Wert der χ²-Verteilung bei 95%-Quantil und einem Freiheitsgrad 3,84

[24]

Das Testergebnis ist größer als der kritische Wert; die Null-Hypothese wird verworfen: Es besteht auf dem 95%-Konfidenzintervall ein kritischer Zusammenhang zwischen den beiden Plänen, eine .gv.at-Domain bzw. Barrierefreiheit der Gemeindewebseite einzuführen. Obwohl mit der Annahme des «gv.at»-Angebotes des Bundeskanzleramtes Kostenvorteile bzw. Kostenneutralität bestehen, nehmen die Gemeinden das Angebot nicht an. Dies dürfte auf fehlendes Wissen in diesen Gemeinden zurückzuführen sein bzw. wenn darüber Kenntnis besteht auf eine tendenzielle Ablehnung der bestehenden Technologien.

6.

Diskussion und Empfehlungen ^

[25]

Für kommunale Webseiten ist es von hoher Priorität die gesetzlichen Richtlinien der Barrierefreiheit zu befolgen. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung7 , ein Eckpfeiler des i2010 Rahmenwerks8 und eine ethische und moralische Verpflichtung. Nach einer vom Bundeskanzleramt Österreich durchgeführten Studie9 erfüllen Webseiten in Bundesverwaltung zwischen 83% und 100% Barrierefreiheit nach WAI-A mit einem respektablen Mittelwert von 94%. Die gegenständliche Umfrage hat allerdings gezeigt, dass 7% der österreichischen Gemeinden nicht beabsichtigen in absehbarer Zeit diese Richtlinien umzusetzen.

[26]

Einige Grundpfeiler der Österreichischen E-Government Strategie bedürfen besseren Marketings und Informationspolitik oder aber einer Änderung der Rahmenbedingungen: 49,6% der befragten Gemeinden kannte die elektronische Zustellung nicht und 52,6% geben an, niemals Dokumente elektronisch signieren zu wollen. Eine intensivierte Zusammenarbeit von Software Anbietern, Consultants für öffentliche Services und z.B. eine Strategiebroschüre «In fünf Schritten zu elektronischen Zustellung» könnte dazu beitragen, diese Situation zu verbessern.

 



Donau-Universität Krems, Dr. Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, AT, peter.parycek@donau-uni.ac.at
 

 

  1. 1 Landesrechnungshof Salzburg, Bericht des Landesrechnungshofes über die Projekte E-Government und ELISA (Land Salzburg, 2006).
  2. 2 Ahmed Al-Omari and Hussein Al-Omari, «E-Government Readiness Assessment Model,»Journal of Computer Science, 2 (2006), 841-845.
  3. 3 United Nations,UN E-Government Survey 2008 (New York: Department of Economic and Social Affairs Division for Public Administration and Development Management, 2008).
  4. 4 Valerie M. Sue and Lois A. Ritter, Conducting Online Surveys illustrated ed. (Sage, 2007), 194.
  5. 5 http://www.r-project.org.
  6. 6 Hauptgemeldet
  7. 7 E-Government Gesetz (2008), BGBl. I Nr. 7/2008.
  8. 8 The European Union, i2010 | EUROPA, http://europa.eu.
  9. 9 Gregor Eibl und Heike Wagner-Leimbach, Erhebung Barrierefreiheit 2007 (Wien: Bundeskanzleramt, IKT-Strategie des Bundes, Abteilung I/11, E-Government – Recht, Organisation, Internationales, 2007), 36.