1.
Einleitung ^
Rechtsinformation und Suchtechnologien sind heute wieder im Umbruch. Die Fülle der Dokumentsammlungen, die Komplexität der Suchmöglichkeiten, die Notwendigkeit von semantischem Mark-up, die zunehmende Kluft zwischen «Google»-Suche und juristischem Retrieval hat einen Wechsel eingeleitet, bei dem wir erst am Beginn stehen. Die angehende Umgestaltung von EUR-Lex ist ein Zeichen dieser Entwicklung.
Neben den öffentlichen und privaten Rechtsinformationssystemen gewinnen die Bemühungen der Zivilgesellschaft für ein frei zugängliches weltweites Rechtsinformationssystem an Bedeutung (www.worldlii.org). Das Beispiel des AustLII hat viele motiviert, ebenfalls diesen Weg zu gehen. Derzeit ist der Ansatz in der Verbesserung von Rechtsinformation in Entwicklungsländern sehr wichtig. Von österreichischer Seite laufen Bemühungen, frei zugängliche öffentliche Rechtsinformationssysteme in das WorldLII einzubinden und gewissermaßen eine «Unterstützergruppe» für ein «Back-up» für die freie Zugänglichkeit dieser Textkorpora zu etablieren; aber auch die öffentlichen Sammlungen in wichtigen Bereichen zu ergänzen.
2.
Rechtsinformation ^
Probleme der für die Printwelt geschaffenen juristischen Zitierweise zeigt Margit Vetter1 auf. Sie entwickelt Lösungsansätze, die die juristische Zitierweise an die heutigen Online-Realitäten anpassen könnte. «Derzeit ist der Markt in einem Transformationsprozess von Print auf Online. Die Zitierweise, die in einer durchgängigen Printwelt sinnvoll ist, macht Online eine Menge Probleme und führt zu massiven Qualitätsverlusten in Online-Publikationen. Die Probleme sollen aufgezeigt werden und Lösungsvorschläge skizziert werden.»
Jürgen Lintzel präsentiert alternative Zugänge zu Rechtsdokumenten.
Die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon untersucht Volker Heydt2 aus Sicht des Zuganges zu EU-Rechtsinformation. «Mit dem Vertrag von Lissabon sind die Gründungsverträge von Maastricht (EU, 1992) und Rom (EWG/EG, 1957) neu gefasst und nummeriert worden. Der EG Vertrag(r EGV) hat gar einen neuen Titel bekommen und heißt nun Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AVEU). Die zahlreichen Bezugnahmen im sekundären Unionsrecht auf die bisherigen Verträge sind damit erläuterungs- oder anmerkungsbedürftig geworden. Dies gilt nicht nur für die Bezugnahme auf die Verträge mit den Artikeln in den Titeln und Bestimmungen bzw. rechtssetzenden Teile der Rechtsakte, sondern auch für die Erwägungsgründe. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der angegebenen Rechtsgrundlage für die verschiedenen Gesetzgebungsverfahren. Selbst der Text ist anpassungsbedürftig, wenn z.B. von Gemeinschaft(en) oder Gemeinschaftsrecht die Rede ist: es gibt jetzt keine Gemeinschaft und kein Gemeinschaftsrecht mehr, sondern nur noch die Union, das Unions- oder auch das EU-Recht.
Ist eine systematische Konsolidierung aller EU-Rechtsvorschriften durch die EU geboten, um einen effizienten Zugang zum EU-Recht zu gewährleisten? Oder kann es privaten Nachdrucken überlassen bleiben, selektiv die wichtigsten bzw. als relevant erachteten Rechtsakte entsprechend aufzubereiten?»
Weiterentwicklungen der Findok, dem Rechts- und Fachinformationssystem des österreichischen Finanzressorts, erläutert Angela Stöger-Frank3 in ihrem Vortrag. «Die Findok ist das Rechts- und Fachinformationssystem des österreichischen Finanzressorts und steht seit Mai 2006 über die BMF-Homepage kostenlos zur Verfügung: www.bmf.gv.at oder direkt http://findok.bmf.gv.at/findok. Um den Datenbestand der UFS-Berufungsentscheidungen (jährlich kommen etwa 5000 Dokumente hinzu) schnell und effizient sichten zu können, wurde die Abfrage und die Anzeige der Rechercheergebnisse laufend verbessert. So erleichtern Zusatzfunktionen wie z.B. eine Sortierung nach Relevanz, Info-Symbole und spezielle Anmerkungen oder Hyperlinks im Text sowie Rechtssatzketten die Durchsicht der Dokumente. Automatische Sortierung der Ergebnisliste nach Relevanz: Wenn bei der Abfrage mehrere Suchbegriffe verwendet wurden, werden jene Dokumente bevorzugt, die die Suchbegriffe nebeneinander in der eingegebenen Reihenfolge bzw. in einem nahen textlichen Umfeld enthalten. Wird der Suchbegriff nur im freien Text eines Dokumentes gefunden, erscheint dieses Dokument weniger bedeutsam als jenes, das den Suchbegriff im «Betreff» bzw. als «Schlagwort» aufweist. Daher finden sich z.B. UFS-Entscheidungen, in denen die Suchworte in der Überschrift oder in den Schlagworten vorkommen am Anfang der Liste unabhängig davon, welches Approbationsdatum sie haben. Die Auflistung nach Relevanz ist zwar für eine juristische Datenbank neu, aber aus Sicht des Benutzers durchaus zufrieden stellend. Denn Dokumente, die die gesuchten «Stichworte» nur im Text erwähnen, stehen in der «Prioritätenliste» weiter hinten. Die Kriterien für eine Relevanzsortierung erscheinen allerdings noch ausbaufähig. Wer mit der Reihenfolge der Ergebnisliste nicht zufrieden ist, kann sie sehr leicht nach Datum oder Geschäftszahl umsortieren: Info-Symbol für Entscheidungen mit Zusatzinformationen: Entscheidungen, die einen Eintrag in der Kategorie «Beachte» und/oder in «Anmerkungen/Veröffentlicht in» haben, werden in der Ergebnisliste und in der Volltextanzeige mit einem «Info-Zeichen» gekennzeichnet. Damit erkennt der Findok-Benützer sofort, dass bei dieser Entscheidung z.B. eine VwGH-Beschwerde anhängig ist (Beachte) oder diese Entscheidung abweichend zu einer Richtlinie erfolgte oder auf eine neue Rechtsprechung/Gesetzeslage hinweist (Anmerkungen). Wenn man die «Maus» über das Symbol bewegen, erscheint die entsprechende Information: Hyperlinks im Text: Im Volltext der Entscheidungen werden (soweit der Verfasser des Dokumentes dies auch vorgesehen hat) Verweise auf Judikaturzitate (EuGH, OGH, UFS, VfGH und VwGH) und auf Findok-Richtlinien verlinkt. Damit kann man schnell in das RIS (Rechtsinformationssystem des BKA) wechseln, um ein VwGH-Erkenntnis oder andere Dokumente einzusehen. Daneben stehen in den Zusatzinformationen am Ende jedes Dokumentes weitere Hyperlinks zur Verfügung. Anzeige von Rechtssatzketten: Verweist eine UFS-Entscheidung auf einen bereits existierenden Rechtssatz, entsteht dadurch ein «Folgerechtssatz» der die rechtliche Aussage des Stammrechtssatzes bestätigt und eventuell ergänzt. Die Rechtssatzkette stellt den Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen (Stamm)Rechtssatz und den auf ihn verweisenden Folgerechtssätzen dar.»
Marius Roth4 stellt Ausgangslage, vorgesehene Etappen und Funktionsweise des Projektes GovDat vor, bei dem ein umfassendes Rechtsinformationsportal der Schweiz aufgebaut werden soll. «Bund, Kantone und Gemeinden haben in der Schweiz 2007 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des E-Governments geschlossen. Ziel dieser übergreifenden «E-Government Strategie Schweiz» ist die Umsetzung verschiedener Vorhaben, die bis anhin aufgrund der Strukturen nicht in Angriff genommen werden konnten. Ziel ist es, umfassende Lösungen zu finden, die alle föderalen Ebenen umschließen. Die Umsetzung der E-Government Strategie erfolgt im Rahmen von «priorisierten Vorhaben». Jedes davon wird von einer federführenden Organisation betreut, id.R. ein politischer Träger des Projektes. Eines dieser Vorhaben ist «A2.08 – Zugang zu Rechtsdaten». Die Federführung wurde von den Kantonen unter der Leitung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) übernommen, weil diese Organisation Trägerin des kleineren Projektes LexFind ist, welches bereits Gegenstand von Ausführungen an der IRIS bildete. Konkret soll in der Schweiz basierend auf LexFind ein umfassendes Rechtsinformationsportal aufgebaut werden, welches nicht nur die Gesetzgebung und dazugehörenden Materialien, sondern auch das Gemeinderecht (die Schweiz verfügt über rund 2'700 Gemeinden), Rechtsprechung aller föderalen Stufen sowie internationales Recht beinhalten wird. Mit anderen Worten soll der Schweizer Bürger in die Lage versetzt werden, sämtliche staatlichen Rechtsinformationen über ein einziges Portal beziehen zu können. GovDat wird ähnlich wie LexFind kaum in die Abläufe bzw. Kompetenzen der einzelnen Institutionen eingreifen, sondern wird die Daten nach Möglichkeit ohne aktive Beihilfe der verschiedenen Akteure sammeln. Die Arbeiten an diesem Portal werden 2010 beginnen. Im Rahmen des Vortrags werden die Ausgangslage, die vorgesehenen Etappen und die Funktionsweise genauer erläutert.»
Alexander Konzelmann (siehe Beitrag in diesem Tagungsband) präsentiert my-Web2print-Lawbook-on-demand, ein kommerzielles books on demand Angebot für personalisierte aktuelle Gesetzessammlungen.
Vom Betrieb eines Fach-Weblog als Marketing-Instrument durch eine deutsche Anwaltskanzlei berichtet Jochen Notholt.5 «Seit November 2009 betreibt die deutsche IT-Rechts-Praxis der Kanzlei DLA Piper ein Weblog zum Technologierecht (http://blog.dlapiper.com/de/technology). Nach unseren Recherchen hat dieses Projekt zwar nicht international, aber zumindest national einen gewissen Pionierstatus. Große Kanzleien sind bislang extrem zurückhaltend darin, das «Web 2.0» für ihre Zwecke zu nutzen. Ich möchte in meinem Vortrag zum einen unser Projekt und die Hintergründe kurz vorstellen. Zum anderen möchte ich der Frage auf den Grund gehen, in welchem Umfang Großkanzleien in Deutschland und im Ausland neue Web-Technologien nutzen, und welche Gründe es dafür jeweils geben könnte.»
Lothar Hofmann6 untersucht Restriktionen im Zugang zu Rechtsinformationen, insbesondere zu Entscheidungen und Literatur. «Dies soll im Besonderen unter kartellrechtlichen Prämissen, aber auch im Sinne der Nachprüfbarkeit und Transparenz untersucht werden»
Den Aufbau und Betrieb einer Online-Fachcommunity für Juristen durch einen deutschen Fachverlag beleuchtet Ralf Zosel7. «Das beck-blog, das der Referent beim letzten Internationalen Rechtsinformatik Symposium in Salzburg8 vorgestellt hat, wurde inzwischen weiterentwickelt und zu einer Online-Fachcommunity für Juristen ausgebaut.»
Der Referent stellt das Konzept vor und führt in die grundlegenden Funktionen der beck-community ein. Er berichtet von den Erfahrungen beim Aufbau der beck-community und zeigt anhand konkreter Beispiele die Chancen, aber auch die Risiken des user generated content in der Praxis, und zwar sowohl aus Sicht der Nutzer, als auch aus Sicht des Verlags. Auch die technischen Aspekte beim Betrieb einer Online Community sollen beleuchtet werden. Die beck-community basiert auf einem Open Source Framework, das eine Programmierer-Community sehr dynamisch weiterentwickelt. Schließlich sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sprache kommen. Wobei eine Online Community in ganz besonderem Maße auf das Vertrauen der Nutzer angewiesen ist, so dass es in der Praxis weniger um die Frage des gerade noch rechtlich zulässigen geht, sondern vielmehr um faire Regelungen, die den Interessen der Nutzer und des Betreibers der Plattform gerecht werden.
Andreas Wiebe und Martin Heigl9 berichten von Aufbau und Betrieb der frei zugänglichen Plattform Knowledgebase Copyright Law. «Künstler, Institutionen und Unternehmen aus dem kreativen Bereich sind in vielen Bereichen ihres Schaffens mit urheberechtlichen Fragestellungen konfrontiert, welche angesichts der Vielfältigkeit der Sachverhalte und der Komplexizität des Urheberechts für juristische Laien oft nur schwer erfassbar sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung von Werken ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen, einerseits für den Urheber selbst, anderseits für die Einrichtungen, die diese Werke im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit weiterverbreiten. Dabei gewinnen zunehmend grenzüberschreitende Sachverhalte an Bedeutung, was dazu führt, dass nicht nur nationale Regelungen, sondern auch unterschiedliche Rechtssysteme und deren Normen beachtet werden müssen.
Mit 1. Oktober 2009 wurde die frei zugängliche Plattform Knowledgebase Copyright Law (KB-LAW, http://kb-law.info) mit neuem Layout und umfassend erweitertem Angebot neu gestartet. Die multimediale Online-Datenbank liefert Antworten auf Fragen zum Urheberrecht auf verschiedenen Ebenen – einerseits für juristische Laien, aber auch für Experten. Das Angebot richtet sich vor allem an die Kunst- und Kulturschaffende sowie die Creative Industries, die im Rahmen ihrer Tätigkeit immer öfter mit urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind.
Durch nur einen Klick kann der User auf KB-LAW zwischen allgemein verständlichen Überblicksantworten und ausführlichen Detailantworten mit zahlreichen Verweisen und Zitaten wechseln und auf diesem Weg auch gleich direkt zu den zitierten Urteilen und Gesetzen (als Volltext oder als Link erfasst) zu gelangen. Eine fließende Online-Navigation wird so ohne Medienbruch und den damit verbundenen Effizienzverlusten gewährleistet. Ebenso ist es möglich für dieselbe Fragestellung die Rechtslage aus dem Blickwinkel verschiedener Staaten (Österreich/Deutschland/Großbritannien/USA/Spanien) zu betrachten sowie zwischen verschiedenen Sprachversionen (derzeit Deutsch/Englisch/Spanisch) zu wählen.
Hinter KB-Law steht ein Team aus JuristInnen und RechtsinformatikerInnen der Wirtschaftsuniversität Wien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Die Datenbank setzt die Grundidee der Informationsgesellschaft um, nämlich die Verbreitung von Wissen zu fördern. Daher ist die Datenbank frei zugänglich und ihre Inhalte können im Rahmen der Creative-Commons-Lizenz genutzt werden. Die dahinterliegende Plattform ist so aufgebaut, dass die Inhalte mit einem zentral verwalteten Redaktionssystem örtlich unabhängig aktuell gehalten werden und auch neue Inhalte unter redaktioneller Kontrolle ergänzt werden können.»
3.
Workshop «Suchtechnologien für Juristen» ^
Die Thematik «Suchtechnologien für Juristen» wird hier weit interpretiert. Betroffen sind nicht nur Suchfelder- und Strategien, auch wenn deren Funktionen und methodischen Ansätze bei einer juristischen Recherche durchaus helfen können. Die Qualität eines Suchresultats wird früh festgelegt, es handelt sich quasi um das Erbgut eines Dokumentes. Der bestehende juristische Dokumentenstamm (interne Dokumente wie Content im Web) ist groß, meist liegt er in nicht strukturierter Form vor. Die Dokumentenmenge steigt unaufhörlich, mit user generated content wird dem nicht unbedingt gegen gesteuert. Alle Information zu strukturieren oder händisch mit Metadaten zu versehen, ist auf Grund des riesigen Aufwandes praktisch nicht möglich. Insofern sind Automatismen gefragt. Entsprechende Automatismen (Referenzerkennung, Annotation, Verlinkung, Übersetzungen, Kategorisierung, Vernetzung etc.) setzen das Einhalten von Regeln beim Verfassen eines Dokuments voraus. Es sind die für den jeweiligen Fachbereich relevanten und gebräuchlichen Termini zu verwenden, Gesetze (Erlasse und Normen), Rechtsprechung (Entscheide) und Literatur sind korrekt zu zitieren (Verwendung von Publikationsrichtlinien). Ein Schwerpunkt bei der Verfassung von Publikationsrichtlinien ist die Gewährleistung von Eindeutigkeit.
Die oben aufgeführten automatisiert gewonnenen Informationseinheiten (Referenzen, Zitate, Begriffe, Übersetzungen etc.) lassen sich gewinnbringend für den Zugang zu Rechtsinformationen einbinden. Dies kann mittels Unterstützung bei der Formulierung einer Suchanfrage, zur Definition von Relevanzkriterien oder zu gänzlich anderen Zugangsmöglichkeiten (automatisch generierte Register, Informationskategorien etc.) eingesetzt werden. Auswertungen von Statistiken juristischer Suchmaschinen zeigen, dass Nutzer wenig von komplexen Suchanfragen Gebrauch machen, die sie selber definieren müssen. Usability bzw. in ein Suchfeld integrierte einfache Suchhilfen werden immer wichtiger, ohne dass die Qualität des Suchresultats darunter leidet.
In diesem Sinne umfasst der Bereich «Suchtechnologie für Juristen» die Spanne von der Dokumentenerstellung bis zur Präsentation des Suchresultats (und darüber hinaus die usergenerierten statistischen Informationen, die zumindest in Teilbereichen eine zukünftige Suchanfrage mit beeinflussen).
Die Integration einer «Vorschlagsliste» in die Rechercheoberfläche einer deutschen kommerziellen Rechtsdatenbank bespricht Jörg Reichert.10 «Anfang des Jahres 2008 hat die juris GmbH zur Unterstützung der Nutzer bei der Eingabe und Auswahl von Suchbegriffen eine «Vorschlagsliste» in ihre Rechercheoberfläche integriert. Dieser Vortrag gibt eine kurze funktionale und technische Beschreibung der Funktionalität sowie Live-Demonstrationen.»
Franz Kummer,11 Automatisierte Textannotation und Suchunterstützung, zeigt anhand der «Suchapplikation des Schweizerischen Bundesstrafgerichts» (http://bstger.weblaw.ch), wie unstrukturierte Texte automatisiert annotiert und für eine Suche vorbereitet werden.»
Klassifikationsbasierte Zugangsmöglichkeiten für justische Online-Rechercheprodukte untersucht Roman Huditsch12 (die Ausarbeitung seines Vortrages ist auch bereits im Tagungsband enthalten). «Klassische Volltextsuchen stellen nach wie vor den primären Informationszugang vieler Online-Rechercheprodukte dar. Mit Hilfe von Methoden und Werkzeugen des Bibliothekswesens wären jedoch auch andere, klassifikationsbasierte Zugangsmöglichkeiten denkbar. Derartige Implementierungen mit konkretem Kundennutzen sind jedoch nach wie vor spärlich gesät. Dieses Dokument soll sowohl interessante Möglichkeiten für den praktischen Einsatz dieser Instrumente als auch mögliche damit einhergehende Problematiken aufzeigen.»
Matthias Kraft13 beschreibt den Entwicklungsprozess eines Rechtsdatenbanken-Systems, das versucht, die Einfachheit von Google mit der Präzision und Vollständigkeit klassischer Rechtsdatenbanken zu verbinden. «Während die Aktienkurse der großen Fachinformationsanbieter stagnierten, stieg der Kurs von Google im vergangenen Jahr wieder um 100%. Dennoch sind die Suchergebnisse bei Suchmaschinen für juristische Fachinformationen unbefriedigend. Ausgehend von der These, dass der Nutzer ein Werkzeug wünscht, das die Einfachheit von Google mit der Präzision und Vollständigkeit klassischer Rechtsdatenbanken verknüpft, wird der Entwicklungsprozess eines solchen Systems beschrieben. Als Beispiel dient das neue Portal «Lindeonline», das als erste der großen österreichischen Verlagsdatenbanken auf ein reines Google-ähnliches Suchkonzept setzt. Es wird ein Bogen gespannt von der Datenaufbereitung über die Softwareentwicklung bis zur Vermarktung.»
Erich Schweighofer, Ao. Universitätsprofessor, Universität Wien, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik (DEICL/AVR), Schottenbastei 10-16/2/5, 1010 Wien, AT; erich.schweighofer@univie.ac.at; http://rechtsinformatik.univie.ac.at
Franz Kummer, Gründer und Inhaber, Weblaw AG, CyberSquare, Laupenstrasse 1, 3008 Bern, CH, franz.kummer@weblaw.ch; http://www.weblaw.ch
Anton Geist, Projektassistent, Universität Wien, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik (DEICL/AVR), Schottenbastei 10-16/2/5, 1010 Wien, AT, anton.geist@univie.ac.at; http://rechtsinformatik.univie.ac.at
- 1 Editierte Version des Abstracts von Vetter.
- 2 Editierte Version des Abstracts von Heydt.
- 3 Editierte Version des Abstracts von Stöger-Frank.
- 4 Editierte Version des Abstracts von Roth.
- 5 Editierte Version des Abstracts von Notholt.
- 6 Editierte Version des Abstracts von Hofmann.
- 7 Editierte Version des Abstracts von Zosel.
- 8 Der Vortrag wurde aufgezeichnet und zusammen mit der Präsentation im beck-blog via SlideShare veröffentlicht. Bis heute gab es über 1.000 Abrufe. http://blog.beck.de/2009/03/01/beck-20-vortrag-bei-der-iris-2009/.
- 9 Editierte Version des Abstracts von Wiebe und Heigl.
- 10 Editierte Version des Abstracts von Reichert.
- 11 Editierte Version des Abstracts von Kummer.
- 12 Editierte Version des Abstracts von Huditsch.
- 13 Editierte Version des Abstracts von Kraft.