Jusletter IT

Das Unternehmensserviceportal als Umsetzung des One-Stop-SHOP Ansatzes

  • Author: Arthur Winter
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Government, E-Justice
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2010
  • Citation: Arthur Winter, Das Unternehmensserviceportal als Umsetzung des One-Stop-SHOP Ansatzes, in: Jusletter IT 1 September 2010
Das USP unterstützt die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Melde- und Informationsverpflichtungen sowie in allen unternehmensspezifischen E-Government-Anwendungen. Dies durch die Bereitstellung von Applikationen und Informationen auf einem zentralen Portal, die heute jeweils auf unterschiedlichen Webseiten zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangssituation
  • 2. Architektur
  • 3. Ziele

1.

Ausgangssituation ^

[1]

Österreichische Unternehmen haben gegenüber dem Staat genau festgelegte Melde- und Informationsverpflichtungen. Hierzu zählen zum Beispiel Informationen zur Gründung eines Unternehmens, die An- bzw. Abmeldung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Sozialversicherung, die Einreichung der Körperschaftssteuererklärung, sowie die Meldung statistischer Werte. Diese rechtlich auferlegten Informations- und Meldepflichten werden insgesamt mehr als 230 Millionen Mal pro Jahr von österreichischen Unternehmen erfüllt. Bisher mussten Unternehmerinnen und Unternehmer diese Pflichten über verschiedene Webseiten und Portale abwickeln und Informationen, wenn sie überhaupt elektronisch angeboten werden, auf unterschiedlichen Webseiten zusammensuchen. Ein Zurechtfinden erfordert viel Zeit und Aufwand.

[2]

Derzeit wird das Unternehmensserviceportal (USP) aufgebaut. Das Unternehmensserviceportal setzt den One-Stop-Shop Ansatz für G2B, B2G und G2G Services um. Mittels des USP soll es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht werden, alle Informations- und Meldepflichten, die elektronisch getätigt werden können, zu erledigen. Weiters wird das USP auch umfassende Informationsmöglichkeiten bieten.

[3]

In erster Version steht das USP bereits seit dem 1. Jänner 2010 im Internet unter «www.usp.gv.at » zur Verfügung. Die Umsetzung ist in zwei großen Phasen geplant. Jede Phase ist in mehrere Stufen untergliedert. Die schrittweise Realisierung gibt die Möglichkeit für wiederholte Reviews, womit sichergestellt wird, dass die Ziele, die mit der Errichtung des Unternehmensserviceportals verfolgt werden, auch erreicht werden. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit auf zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren und neue oder vorrangige Ziele zu realisieren.

2.

Architektur ^

[4]

Das Unternehmensserviceportal stellt sich als Anwendung im Behörden- und Wirtschaftsportalverbund dar (siehe Abbildung 1).

[5]

Behörden können mit der bestehenden IT-Infrastruktur (d.h. ihren Stammportalen) ihren Mitarbeitern Zugriff auf die Anwendungen des Unternehmensserviceportals gewähren. Die Administration der Benutzer und deren Rechte erfolgt in der einzelnen Behörde.

[6]

Die unternehmensrelevanten Anwendungen werden nach der Idee des Wirtschaftsportalverbunds zur Verfügung gestellt. Somit kann die Administration von Benutzern und deren Rechteverwaltung direkt in den akkreditierten Unternehmen erfolgen. Unternehmen, die über eine entsprechende IT-Infrastruktur (d.h. Benutzer und Rechteverwaltung) verfügen, können deshalb direkt die zentral bereitgestellten Unternehmensservices nutzen. Voraussetzung hierfür ist eine Akkreditierung, in der die Rechte und Pflichten der Unternehmen geregelt werden. Die Vorgehensweise bezüglich der Akkreditierung ist noch zu definieren. Prinzipiell dürfte diese Zugangsvariante eher für große Unternehmen in Frage kommen.

[7]

Für KMUs bzw. Unternehmen ohne entsprechende IT-Infrastruktur, bietet das Unternehmensserviceportal Services für die Administration der Benutzer und Rechte an. Das Unternehmensserviceportal verfügt daher auch über eine Stammportalkomponente.

3.

Ziele ^

[8]

Primäres Ziel des USP ist es, die Bürokratiekosten für Unternehmen deutlich zu senken und zur Beschleunigung, erhöhten Qualität und Effizienz der Verwaltungsverfahren beizutragen. Beispielsweise werden Doppelmeldungen entfallen, Schnittstellen werden vereinheitlicht und die Unternehmen bekommen bessere Information etc. Die koordinierte elektronische Abwicklung der unternehmensrelevanten Verwaltungsverfahren soll eine Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen und eine Senkung der Kosten in der Verwaltung nach sich ziehen. Durch die Bereitstellung von Funktionalitäten und Informationen, die heute jeweils in den einzelnen Verfahren gebaut/betreut/gesammelt werden, erfolgt weiters eine Senkung von Kosten in der IT der Unternehmen und der Verwaltung. Zusätzlich führt die erhöhte Durchdringung des E-Government zur Zurückdrängung der «Papierverfahren».



Arthur Winter, Sektionschef.i.R, Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 17, 1030 Wien AT, arthur.winter@bmf.gv.at