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Formularlegistik 2.0

  • Author: Felix Gantner
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Advanced Legal Informatics Systems and Applications
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2011
  • Citation: Felix Gantner, Formularlegistik 2.0, in: Jusletter IT 24 February 2011
Semantische Technologien können beim Entwurf und der Wartung von Formularen genutzt werden. Es wird an Hand eines theoretischen Modells juristischer Formulare und eines konkreten Beispiels dargestellt, wie Formularlegistik mit modernen technischen Mitteln unterstützt werden kann und wie ein System zur Erstellung und Bearbeitung semantischer Formulare aussieht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Semantic Web
  • 2. Das juristische Formular als Schnittstelle in der Subsumtion
  • 2.1. Ein Beispiel
  • 3. Formulare und die Technik des Semantic Web
  • 3.1. Das semantische Formular
  • 3.1.1. Erzeugung des konkreten Formulars
  • 3.1.2. Formularinformation
  • 3.1.3. Formularwartung
  • 4. Literatur

1.

Semantic Web ^

[1]
«Semantic Web»1 beschreibt im Gegensatz zum «klassischen» World Wide Web, das auch als ein Netzwerk der Dokumente bezeichnet wird, die Vision eines Internet, in dem Informationen auf der Bedeutungsebene verknüpft sind. Ziel ist es, Daten strukturiert und formalisiert darzustellen, so dass auch Computer diese automatisiert bearbeiten und interpretieren können. Damit soll es möglich werden, dass auch die Bedeutung von Daten standardisiert abgebildet wird.
[2]
Die Realisierung des Semantic Web ist damit eng verbunden mit Konzepten der Wissensrepräsentation und deren Techniken, wie z.B. dem Aufbau von Ontologien.2
[3]
Natürlich gibt es auch im Bereich des eGovernments3 und des Rechts4 zahlreiche Initiativen zur Realisierung von semantischen Systemen, insbesondere zum Aufbau von Ontologien5 .
[4]
Eine wesentliche Hürde für die Realisierung semantischer Systeme ist vor allem der nicht zu unterschätzende Aufwand, der mit der Erstellung von Ontologien verbunden ist. In einem so dynamischen Bereich wie dem des Rechts, das durch laufende Änderungen (Novellen, …) und Erweiterungen (neue Rechtsprechung und Rechtsnormen) des Datenbestands gekennzeichnet ist, kommt noch der Aufwand der laufenden Aktualisierungen und Anpassungen der Systeme hinzu. Nicht zuletzt auf Grund der Kosten für diesen Aufwand ist ein juristisches semantisches Web noch in weiter Ferne.6
[5]
Unabhängig davon, ob und welche semantischen Systeme für den Rechtsbereich entwickelt werden, wird im Folgenden für den Spezialbereich7 der Formularlegistik dargestellt, wie die für das Semantic Web entwickelten Techniken die Erstellung, Wartung und Verwendung von Formularen verändern könnten.

2.

Das juristische Formular als Schnittstelle in der Subsumtion ^

[6]
In einer ersten Annäherung kann ein juristisches Formular8 angesehen werden als standardisierte Schnittstelle zwischen einer Behörde oder sonstigen Institution und einem Sachverhalt, der bearbeitet, also in einem juristischen Verfahren unter bestimmte Rechtsnormen subsumiert werden soll.
Abbildung 1: Juristische Subsumtion und Formular

[7]
Mit Alexy9 kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der Subsumtion eines Sachverhalts SV unter einen Tatbestand T die Elemente des Tatbestands so lange schrittweise argumentativ in Richtung des Sachverhalts entfaltet werden, bis eine oder keine Übereinstimmung mit dem Sachverhalt festgestellt werden kann und damit die Subsumtion möglich ist oder scheitert.
[8]
In jedem Entfaltungsschritt werden die Eigenschaften von Tatbestandselementen mittels genereller Argumentation ausgelegt und in Richtung von Sachverhaltselementen präzisiert. Alternativ ist auch eine auf den Einzelfall bezogene Entfaltung von Sachverhaltsmerkmalen in Richtung des Tatbestands möglich.
[9]
Diese argumentative Entfaltung kann in der Rechtsprechung sehr gut in der Begründung von Entscheidungen beobachtet werden. So z.B. In OGH 7Ob222/00y vom 27.4.2001, in dem entschieden werden musste, ob eine «Rampe» ein «Gebäude» i.S.d. § 418 ABGB ist.
[10]
Der OGH entfaltete das Tatbestandsmerkmal «Gebäude» dahingehend, dass die Merkmale «Bauwerk», «für die Dauer bestimmt» und «grundfest» vorliegen müssten (1. argumentative Entfaltung des Tatbestands). Dann interpretierte er den Sachverhalt, dass es sich um ein Stahlrohrgestell mit aufgelegten Holzbrettern und eine Aufstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses handelte, in mehreren Entfaltungsschritten so, dass er ein Sachverhaltsmerkmal «begrenzte Dauer» ableitete. Unter das abgeleitete Tatbestandsmerkmal «für die Dauer bestimmt» konnte das abgeleitete Sachverhaltselement «begrenzte Dauer» nicht subsumiert werden.
[11]
Für die Verwendung von Formularen ist wesentlich, dass, auch wenn in jedem einzelnen Fall der Sachverhalt gesondert interpretiert werden muss, die generelle Argumentation und Entfaltung des Tatbestands «wiederverwendet» werden kann. Ähnliche Sachverhalte können unter Wiederverwendung der Ergebnisse bereits vorgenommener juristischer Argumentationsarbeit subsumiert werden.
[12]
In einem Formular werden die entfalteten Tatbestandselemente abgebildet. Es ist eine standardisierte Schnittstelle zwischen durch Interpretation gewonnenen Elementen des Tatbestands und den in den einzelnen Verfahren zu bearbeitenden Sachverhalten.
[13]
Durch den Einsatz von Formularen kann neben der juristischen Interpretationsarbeit des Tatbestands auf Seiten der Behörde besonders viel Arbeit eingespart werden, wenn die Interpretationsarbeit des Sachverhalts im Einzelfall durch den Antragsteller beim Ausfüllen des Formblatts geleistet wird.
[14]
Da in einem Formular mehrere Tatbestandsvarianten überlagert werden, kann die Ersparnis an juristischer Interpretationsarbeit noch gesteigert werden.

2.1.

Ein Beispiel ^

[15]
Für die Praxis der Gestaltung von Formularen bedeutet die Tatsache, dass jedes Eingabefeld eines Formblatts unmittelbar auf ein Tatbestandselement zurückzuführen ist. Die in diesen Feldern abgefragten Daten sind entweder mittelbar auf Verfahrensvorschriften oder auf konkrete materielle Rechtsnormen zurückzuführen.
[16]
Dies soll an Hand eines Ausschnitts aus einem Formular gezeigt werden:
Abbildung 2: Antragsteller im Formular «Familienbeihilfe (Zuerkennung/Änderung/Wegfall)»10

[17]
In diesem Abschnitt des Formulars werden die Daten des Antragstellers erhoben. Einige Beispiele zeigen, wie verfahrens- und materiellrechtliche Grundlagen in einem Formblatt verwoben sind11 :

Formularfeld Rechtliche Grundlage
Familien- oder Nachname und Vorname Verfahren (Adressierung des Antragstellers)
Versicherungsnummer Verfahren (eindeutige Adressierung des Antragstellers)
in einem Haushalt gemeinsam mit der Lebensgefährtin/dem Lebensgefährten Familienlastenausgleichsgesetz 1967: § 35 (2) Als monatliches Familieneinkommen gilt der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, die die das Kind betreuende Person und deren im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte oder Lebensgefährte monatlich beziehen.
[18]
Für die Formularlegistik bedeutet diese Kombination aus Verfahrens- und Tatbestandselementen, dass großes Fachwissen in beiden Bereichen benötigt wird, um ein vollständiges und effizient einsetzbares Formblatt zu entwickeln.

3.

Formulare und die Technik des Semantic Web ^

[19]
Das W3C stellt fest: «The term ‹Semantic Web› refers to W3C’s vision of the Web of linked data.» (vgl. FN 1). Ziel des Semantic Web ist die Verknüpfung bzw. Verlinkung von Daten. Aufbauend auf diesen Verknüpfungen können dann intelligente Anwendungen entwickelt werden.
[20]
Was bedeutet dies für den Bereich der Formularlegistik? Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Grundstruktur und -funktionen eines semantischen Systems zur Unterstützung der Arbeit des Formularlegisten dargestellt.

3.1. Ist-Stand
[21]
Für die augenblickliche Situation in der Formularlegistik gilt folgendes:
Abbildung 3: Ist-Stand

[22]
Das Formular wird auf Grund der Rechtsgrundlagen erzeugt, ist aber selbst nicht als intelligentes oder semantisches Konstrukt anzusehen. Das Formular «weiß» bzw. seine Elemente «wissen» nicht, auf welchen Rechtsgrundlagen das Formblatt aufbaut.
[23]
Die Verbindung zwischen Rechtsvorschriften und Formular ist – zumindest soweit es die Formularlegistik betrifft – nur in Richtung des Formulars vorhanden.

3.1.

Das semantische Formular ^


Abbildung 4: Das semantische Formular

[24]
Der Wechsel von der «klassischen» Formularlegistik zur semantischen bedeutet eine neue Sicht auf das Formular: Es ist nicht mehr nur ein Druckwerk, das schriftlich oder – heute oft auch als pdf-Datei – elektronisch vorliegt und vom Antragsteller ausgefüllt wird. Vielmehr ist das eigentliche semantische Formular eine semantisch angereicherte Daten-Definition, das abstrakte Formular.
[25]
Neben das abstrakte Formular tritt die Formularontologie. Diese enthält eine semantische Beschreibung und Definition der im Formular enthaltenen Elemente und Datenstrukturen.12
[26]
Im abstrakten Formular wird auf die Elemente der Formularontologie verwiesen. Ebenso wird aber auch eine Verbindung zur Rechtsvorschrift, auf der das Eingabeelement des Formulars beruht, abgespeichert. Das semantische Formular kann daher für jedes seiner Elemente herausfinden, welche Rechtsgrundlage diesem zugeordnet wird.

3.1.1.

Erzeugung des konkreten Formulars ^

[27]
Aus dem abstrakten Formular werden die konkreten Formulare über automatisierte Transformationen mit medienabhängigen Stildefinitionen erzeugt13 . Dies kann so weit gehen, dass auch die Benutzeroberflächen14 für Software zur Verfahrensverwaltung und -abwicklung auf Grund der im abstrakten Formular enthaltenen semantischen Informationen erzeugt werden können.

3.1.2.

Formularinformation ^

[28]
Durch die Verknüpfung von Eingabeelementen des Formulars und der Rechtsvorschrift bzw. der Rechtsvorschriften, auf denen das Formular beruht, ist es möglich, das Formular auch als erweitertes Hilfe- und Informationssystem zu gestalten. In elektronischen Fassungen des Formulars kann der Ausfüllende daher direkt über die Rechtsgrundlagen informiert werden.

3.1.3.

Formularwartung ^

[29]
Eine besondere Stärke des semantischen Formulars ist die Möglichkeit, die Wartung von Formularen zu vereinfachen und zu verbessern.
Abbildung 5: Formularwartung

[30]
Wird die dem Formular zu Grunde liegende Rechtsvorschrift verändert, so kann dies unterschiedliche Auswirkungen auf das Formular haben. Im einfachsten Fall wird das Formular nicht verändert oder es müssen neue Formularelemente hinzugefügt werden. Dieser Fall ist meist unproblematisch.
[31]
Größere Probleme können entstehen, wenn Formularfelder entfallen. Bei der konventionellen Methode der Formularlegistik stellt sich immer das Problem, alle Felder, die entfernt werden müssen, zu finden und auch sicherzustellen, dass das Eingabeelement tatsächlich entfernt werden kann. Ist es nämlich in mehreren Rechtsvorschriften begründet, von denen nur eine entfallen ist, darf es nicht entfernt werden.
[32]
Da im semantischen Formular die Verknüpfungen zu den Rechtsvorschriften im abstrakten Formular enthalten sind, können die Auswirkungen von Änderungen im Formular oder in der Rechtsgrundlage unmittelbar dargestellt werden.
[33]
Das semantische Formular kann seine eigene Wartung unterstützen.

4.

Literatur ^

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Felix Gantner, EDV-Berater, infolex, Bei der Kapelle 7, 3592 Röhrenbach, AT,gantner@infolex.at ;www.infolex.at


  1. 1 «In addition to the classic ‹Web of documents› W3C is helping to build a technology stack to support a ‹Web of data,› the sort of data you find in databases. The ultimate goal of the Web of data is to enable computers to do more useful work and to develop systems that can support trusted interactions over the network. The term ‹Semantic Web› refers to W3C’s vision of the Web of linked data. Semantic Web technologies enable people to create data stores on the Web, build vocabularies, and write rules for handling data. Linked data are empowered by technologies such as RDF, SPARQL, OWL, and SKOS.» (www.w3.org/standards/semanticweb/ )
  2. 2 Granitzer, & Kienreich, Semantische Technologien: Stand der Forschung und Visionen.
  3. 3 Vgl. z.B.Klischewski, Semantic Web for E-Government.
  4. 4 Vgl.Benjamins & Casanovas & Breuker & Gangemi , Law and the Semantic Web;Schwarz, Normative Wissensverarbeitung mit Faktor Norms;Breuker & Valente & Winkels, Use and Reuse of Legal Ontologies in Knowledge Engineering and Information Management;Francesconi & Montemagni & Peters & Tiscornia, Integrating a Bottom-Up and Top-Down Methodology for Building Semantic Ressources for the Multilingual Legal Domain.
  5. 5 Vgl.Schweighofer, An Ontological Representation of EU Consular Law;Schweighofer & Geist, Legal Query Expansion using Ontologies and relevance Feedback.;Schweighofer & Liebwald, Konzeption einer Ontologie der österreichischen Rechtsordnung;Schweighofer & Liebwald, Konzeption einer Ontologie der österreichischen Rechtsordnung;Schweighofer & Liebwald, Projekt LOIS: Juristische Ontologien und Thesauri;Gangemi, Design patterns for legal ontology construction;Valente, Types and Roles of Legal Ontologies.
  6. 6 Gantner , Rechtstexte und Ontologien, 205 f.
  7. 7 Für den Bereich der Legistik allgemein vgl. z.B.: Strauss, Der Einsatz moderner Software in der Gesetzgebungsarbeit: Erfahrungen aus der Strukturreform des Versorgungsausgleichs;Ven & Hoekstra & Winkels & Maat & Kollár, MetaVex: Regulation Drafting meets the Semantic Web;Agnoloni & Francesconi & Spinosa , xmLegesEditor: an Opensource Visual XML Editor for supporting Legal National Standards;Francesconi & Tiscornia, Building Semantic Ressources for Legislative Drafting: The DALOS Project.
  8. 8 Zu den folgenden theoretischen Ausführungen über Formulare vgl.Gantner, Theorie der juristischen Formulare.
  9. 9 Alexy, Theorie der juristischen Argumentation, 274 ff.
  10. 10 http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/9999/Beih1.pdf
  11. 11 Ziel dieser Darstellung ist eine exemplarische Darstellung von Strukturzusammenhängen und keine vollständige rechtsdogmatische Interpretation des Formulars. Es kann sein bzw. ist sogar wahrscheinlich, dass nicht alle Beziehungen zu materiellrechtlichen Vorschriften dargestellt werden, da ähnlich wie Software-Reengineering auch ein «Formular-Reengineering» ohne umfangreiches Detailwissen zum Verfahren kaum möglich ist.
  12. 12 Für Details zur Definition von Ontologie-Elementen mit dem Standard OWL vgl.Horrocks & Patel-Schneider & McGuinness & Welty, OWL: a Description-Logic-Based Ontology Language for the Semantic Web, 474ff.
  13. 13 Solche Transformationen sind Stand der Technik und können unter Verwendung von entsprechenden Standards wie XSLT, XSLT-.FO, CSS, DITA, DARWIN, … realisiert werden.
  14. 14 Benutzeroberflächen wurden in der «Urzeit» der EDV auch alls «Formulare auf Glas» bezeichnet. (Vgl.Brinckmann & Grimmer & Höhnmann & Kuhlmann & Schäfer, Formulare im Verwaltungsverfahren, S. 177.)