1.
Einleitung ^
[1]
Dieser Beitrag hat zwei Ziele: Zum einen will er die empirische Studie «Fair Play» über den Gerechtigkeitssinn von 700 Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen, welche in den Jahren 2003 bis 2005 an Zürcher Primar- und Oberstufenschulen und verschiedenen Institutionen durchgeführt wurde, kurz beschreiben und deren Resultate aufzeigen.1 Zum andern soll in diesem Beitrag das Folgeprodukt zur Studie, eine Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche, «Kennst du das Recht?» inhaltlich und im Hinblick auf seine Gestaltung vorgestellt werden. Das dazugehörige Kinder- und Jugendbuch wird in Kürze veröffentlicht.
2.
Ausgangslage zur Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche «Kennst du das Recht?» ^
2.1.
Die Studie «Fair Play» und ihre Ergebnisse ^
[2]
Den Anstoss zum Buch «Kennst du das Recht?» gaben die Ergebnisse der empirischen Studie «Fair Play». Das Buch ist daher eine Anwendung der Ergebnisse der Studie.
[3]
Die Studie «Fair Play» hat auf eindeutige Weise gezeigt, dass Kinder bereits von der 1. Klasse an und unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft allgemeine Rechtsgrundsätze wie das Verschuldensprinzip, den Grundsatz von Treu und Glauben oder das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht nur kennen und verstehen, sondern von sich aus bei der Lösung rechtlicher Fragen anwenden. So erschien es sinnvoll, ein Lehrmittel und Lesebuch für Kinder und Jugendliche zu verfassen, um ihnen in einem nächsten Schritt das rechtliche Gerüst aufzuzeigen, welches das Ergebnis dieser allgemeinen Rechtsgrundsätze ist und unseren Alltag regelt. Dieses Wissen fehlt Kindern und Jugendlichen nämlich weitgehend, und doch kommen sie oft auf die eine oder andere Weise in Kontakt mit dem Recht und dem Gesetz.
[4]
Bevor mit der Studie «Fair Play» in ihrer hier beschriebenen Form begonnen wurde, war ein Pilotprojekt mit zwölf Kindern aus der Stadt Zürich vorangegangen.2 Es handelte sich bei den Testpersonen um PrimarschülerInnen zwischen 6 und 12 Jahren, schweizerischer und ausländischer Herkunft, aus verschiedenen Gesellschaftsschichten. Als festgestellt werden konnte, dass die Kinder mit den rechtlichen Fragestellungen und insb. mit der Visualisierung von Rechtsnormen zu Recht kamen, wurde die Studie «Fair Play» methodisch und fachlich vorbereitet und durchgeführt.
[5]
In der ersten Phase der Studie «Fair Play» wurde die Befragung von 423 PrimarschülerInnen durchgeführt. Diese waren im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, besuchten die Schule in der Stadt Zürich sowie in der Vorortgemeinde Watt-Regensdorf und der ländlichen Agglomeration Wetzikon. Der Ausländeranteil der Schüler war ausser in Wetzikon hoch und er setzte sich aus Kindern aller Kontinente und Ethnien zusammen.
[6]
Die Aussagen der Kinder wurden 2005 bis 2007 mit den Aussagen von insgesamt 142 OberstufenschülerInnen derselben Schulgemeinden, von 51 Schülern einer religiös ausgerichteten (jüdischen) Primarschule, von 30 Jugendlichen mit Polizeikontakten sowie von 44 Erwachsenen verglichen, um Ähnlichkeiten oder Verschiedenheiten im Fairness- und Gerechtigkeitssinn auszumachen.
[7]
In der Schweiz (Grossraum Zürich) wurden somit 690 Testpersonen mit denselben Aufgaben und Fragen konfrontiert. Zusätzliche wurde eine Studie mit 35 Studierenden der UCSD (University of California in San Diego) in den USA durchgeführt, um die Resultate unserer Zürcher Studie zu erhärten. (Total also 725 Testpersonen.)
[8]
Die Tests wurden in allen Klassen und bei allen Kontrollgruppen nach einem im Voraus genau festgelegten Skript und nach stets gleichem Zeitplan durchgeführt, damit die gewonnenen Daten vergleichbar waren. Die Analyse der Ergebnisse erfolgte mittels ANOVA (Varianzanalyse), post-ANOVA Scheffé und Neuman-Keuls Statistiktests.
[9]
Die Studie «Fair Play» vereinigt empirische Hypothesenprüfung und sorgfältige, kontextuelle qualitative Arbeit in sich, womit die Aussagekraft ihrer Resultate optimiert ist.
[10]
Als Haupt-Resultat der Studie kann man festhalten, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene einen Fairness- und Gerechtigkeitssinn haben, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Alters und ihres sozioökonomischen Status. Der Fairness- und Gerechtigkeitssinn scheint universell verankert zu sein. Das Schuldprinzip, der Grundsatz der Angemessenheit der Strafe, der Verhältnismässigkeit und Gesetzmässigkeit sind schon bei den Kindern die Leitlinien bei ihren Entscheidungen in rechtlichen Fragen.
[11]
Die vollständigen Auswertungen lassen auch den Schluss zu, dass nicht nur bei Kindern, wie 2005 gezeigt wurde, sondern auch bei Jugendlichen und Erwachsenen beinahe unabhängig von der Herkunft der emotionale Gehalt einer Lösung sehr wichtig ist, d.h. die Entschuldigung anstelle von Strafe. Die Kinder massen dieser Lösungsvariante jedoch die höchste Bedeutung zu, ihre Bewertung nahm mit zunehmendem Alter der Testpersonen leicht ab.
[12]
Zudem brachte die Studie auch Resultate im Bereich der Rechtsvisualisierung, indem sich herausstellte, dass Kinder einen abstrakten Gesetzestext visualisieren können. Alle diese Resultate ermutigten und gaben Anlass zum Verfassen des Buchs, das später näher vorgestellt wird.
2.2.
Visuelles Recht als methodischer Ansatz für die Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche «Kennst du das Recht?» ^
2.2.1.
Grundlagen des Visuellen Rechts ^
[13]
Die Studie «Fair Play» baut hier eine Brücke zwischen der Theorie der Rechtsvisualisierung und deren praktischen Umsetzung, indem das Sachbuch für Kinder und Jugendliche von zwölf bis sechzehn Jahren stark auf die Visualisierung des Rechts setzt, um den Adressaten Rechtsprobleme auf diese Weise näher zu bringen. Dass Visualisierung des Rechts das adäquate Mittel ist, das von allen Angesprochenen verstanden wird, liegt daran, dass es universale Kompositionsregeln für Bilder gibt, wieBoehme-Nessler feststellt.3 Somit ist die bildhafte Darstellung des Rechts die angemessene Methode, um universelle Rechtsgrundsätze einem völlig heterogenen Adressatenkreis näher zu bringen. Mittels Visualisierung soll also versucht werden, die Bedeutung des Rechts durch Ansprechen einer bisher wenig mit Recht befassten Gesellschaftsgruppe wie Kinder und Jugendliche zu verstärken. Und gerade diese heutigen Kinder und Jugendlichen werden die Gesetzgeber von morgen sein.
[14]
Eine grobe Einteilung des Fachgebietes unterscheidet zuerst einmal grundsätzlich zwischen Bildern im Recht und Bildern vom Recht.4 Wir befassten uns in der Studie vorwiegend mit Bildern im Recht, also mit Bildern, die in der rechtsinternen Kommunikation Verwendung finden, nicht mit Bildern vom Recht wie Darstellung von Hinrichtungen, Prozessen usw. in der Kunst. Solche Bilder werden aber im Sachbuch «Kennst du das Recht?» Bedeutung erlangen und stellen einen wichtigen Teil der Visualisierung dar.
[15]
Die Darstellung des Rechts (und damit von Rechtsnormen) mit Hilfe von Bildern, Illustrationen, hat eine lange Tradition. Schon im Mittelalter wurde der Sachsenspiegel (1220 – 1230), eine Sammlung des Volksrechts, durchEike von Repgow geschaffen, zuerst auf Latein, dann in niederdeutscher Sprache, und reich illustriert. Man könnte gleichsam von einem Rechtsbilderbuch sprechen. Der Sachsenspiegel enthält das Landrecht (Gewohnheitsrecht eines Bauernvolkes) und das Lehensrecht (Ordnung des Adels) und hatte bald die Bedeutung eines Gesetzbuches. Er fand grosse Verbreitung.5 Die Oldenburger, Wolfenbütteler und Heidelberger Bilderhandschriften sind beispielhaft und wurden vonBrunschwig6 ausführlich analysiert. Diese Arbeit bildet denn auch einen wesentlichen Grundstein der neuen Fachrichtung Rechtsvisualisierung beziehungsweise Visuelles Recht oder wie man sie nun nennen möchte.
[16]
Die Bilderfreundlichkeit des Mittelalters hängt auch mit der mangelnden Bildung breiter Volksmassen zusammen. Nur wenige Menschen konnten lesen und schreiben. Die Bibel wurde durch die Kirchenfenster und Altarbilder illustriert. Mit dem Aufkommen der gedruckten Bücher (Luther-Bibel) und mit der damit einhergehenden Verbesserung der Bildung nahm die Bedeutung der Bilddarstellungen (auch im Recht) ab. Bücher wurden für breitere Massen erschwinglich.7 Erst mit der Entwicklung der zunehmenden Verrechtlichung technischer Bereiche wie z.B. des Umwelt-, Bau- und Raumplanungsrechts fanden wieder Tabellen, Pläne und Skizzen Einzug in das Gesetz. Gewisse technische Details lassen sich fast nur noch mit Skizzen oder Plänen verständlich machen.8 Ungefähr seit den 1990er Jahren nimmt das Interesse der juristischen Fachwelt an Illustrationen verschiedenster Art wieder zu. Texte in klassischen juristischen Standardwerken werden vermehrt gegliedert mittels Fettdruck, Unterstreichungen, Punkten. Lehrbücher mit Tabellen oder Schaubildern, mit Comics usw. sind im Vormarsch. Entscheidbäume, Blöcke und Flussdiagramme sind üblich.9 Es befassen sich auch diverse Forschungsprojekte mit der Frage, inwieweit Bilder dem Rechtsunterricht dienlich sind.10 In Deutschland habenRöhl/Ulbrich et al .11 Pionierarbeit geleistet mit der Studie «Recht anschaulich». Das Fazit der Autoren ist eher negativ. Als spezifisches Problem hätte sich sehr schnell die Frage der Menge oder gar Vollständigkeit der Illustrationen und ihre Relation zum Text erwiesen. Eine durchgehende Illustration mit realistischen Bildern benötige sehr viel Platz und wirke schnell unverhältnismässig. Man könne auch nicht verhehlen, dass die intensive Beschäftigung mit den Bildern die Autoren von den eigentlichen Rechtsfragen abgelenkt, wenn nicht gar fortgelockt habe. So kommen sie zum Schluss, dass es darauf ankomme, sich bei der Visualisierung zu beschränken. Nicht durchgehende Illustration, sondern visuelle Reize an geeigneter Stelle, könnten der richtige Weg sein.12 Schon seit 1996, einige Jahre bevorWalser Kessel mit der Studie «Fair Play» begann, verwendete sie unabhängig von parallel verlaufenden Visualisierungstendenzen selber hergestellte Bilder im Comicstil in ihren juristischen Vorlesungen und Kursen an Berufsschulen, Fachhochschulen und an der Universität. Sie kann sich den kritischen SchlussfolgerungenRöhls und seines Forschungsteams nur teilweise anschliessen, denn ihre Erfahrungen beim Unterrichten waren mehrheitlich positiv. Die Visualisierungen halfen, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen sowie die Herleitung der Falllösung besser zu verstehen wie auch die Aufmerksamkeit der Studierenden zu erhöhen. Dies besonders dann, wenn an Stelle vorgefertigter Darstellungen die Bilder direkt vor dem Auditorium auf die Folie gezeichnet wurden.
2.2.2.
Visualisierung des Rechts durch Kinder in der Studie «Fair Play» ^
[17]
Auf Visualisierung wird im Buch «Kennst du das Recht?» grosser Wert gelegt. Die Studie «Fair Play» hat, wie schon erwähnt, eindeutig gezeigt, dass Kinder sehr gut in der Lage sind, z.B. Gesetzestexte zu visualisieren. Im Folgenden wird kurz dargestellt, wie diese Erkenntnisse zustande kamen:
[18]
Wir befassen uns im Rahmen dieser Arbeit mit unserer ersten Test-Aufgabe zur Rechtsvisualisierung einer Rechtsnorm. Dabei stützen wir uns auf die vonBrunschwig in ihrer Dissertation entwickelte Theorie. Wir haben Artikel 41 des Schweizerischen Obligationenrechts ausgewählt, eine Norm aus dem Haftpflichtrecht, und den Wortlaut leicht angepasst, damit Kinder ihn gut verstehen. Die Aufgabe lautet:«Das Gesetz sagt, dass eine Person, die eine andere absichtlich oder aus Versehen schädigt, dieser dafür irgendetwas geben muss. Versuche, diese Situation zu zeichnen.» Die Kinder mussten den Tatbestand illustrieren wie auch die Lösung des Gesetzes, die Rechtsfolge. Obwohl der Text etwas dem Kinderjargon angeglichen wurde, ist er deshalb nicht konkret geworden.
[19]
Alle Testpersonen bekamen dieselbe Aufgabe, alle hatten 15 Minuten Zeit. Das Erstaunliche war, dass selbst die kleinen Erstklässlerinnen und Erstklässler, die noch kaum lesen und schreiben konnten, die abstrakten Instruktionen sofort verstanden haben und ohne zu zögern mit dem Zeichnen begannen. Auch die älteren Fünft- und Sechstklässler machten sich relativ rasch an die Arbeit. Am meisten Mühe bekundeten die Dritt- und Viertklässler. Bei ihnen zeigte sich in fast allen Klassen aller Schulkreise eine gewisse Unselbständigkeit. Sie wurden jedoch aufgemuntert, selber zu denken, und auch sie schafften es dann innert der vorgegebenen Zeit.
[20]
Die Rechtsnormbilder, die dabei entstanden, kann man in verschiedene Bild-Kategorien einteilen. Es gibt die Strichmännchen – mit oder ohne Sprechblase – und kindliche Darstellungen von Personen mit vollen Körpern, wobei die meisten ein Gesicht haben, das eine Stimmung zeigt. Es fliessen Tränen, die Mundwinkel zeigen je nach Situation nach oben oder nach unten, die Augen schauen böse oder traurig. Oft werden die handelnden Personen in einen Situationsplan eingebunden, z.B. eine Strassenkreuzung mit Fussgängerstreifen und Signalisation bei der Darstellung eines Autounfalls oder es werden erklärende Texte in die Zeichnung eingefügt. Bei älteren Schülern kann man unschwer die Orientierung an gängigen Comicdarstellungen feststellen.
[21]
Die Inhalte werden sehr konkret dargestellt, etwa Unfälle, Kämpfe oder Beschädigungen aller Art. Hingegen zeigt sich bei der Darstellung der Lösungen – also der Rechtsfolge – oft ein symbolisches Moment. Es wird nicht einfach Geld bezahlt, sondern es werden Hände geschüttelt zum Zeichen der Versöhnung und Entschuldigung, es werden Geschenke wie ein Herz, Blumen, Bonbons oder Goldstücke dargereicht, die mit dem zu entschädigenden Sachwert nichts zu tun haben. Selbstverständlich gibt es auch die konkreten Lösungen wie Schadenersatz, Reparatur, Rückgabe usw. Aber die Emotionen und Symbole spielen eine wichtige Rolle.
[22]
In der Studie wurden die Rechtsnormbilder der Kinder aufgrund der ikonografischen, rechtlichen und rechtspsychologischen Kriterien untersucht.13
2.2.3.
Umsetzung des Visuellen Rechts in «Kennst du das Recht?» ^
[23]
Aus der «Fair Play»-Studie wurde die Erkenntnis gewonnen, dass Kinder fähig sind, Gesetze zu visualisieren, und dass Visualisierung generell geeignet ist, Kindern eine Materie näher zu bringen. Farbige, zum Text passende Bilder, Photos, Comics aus der eigenen Unterrichtstätigkeit sowie Kinderzeichnungen aus der Studie «Fair Play» sollen den rechtlichen Inhalt veranschaulichen. So werden den jungen Lesern die Welt des Rechts und die ungewohnten rechtlichen Strukturen näher gebracht. Die Bilder werden in die Aufgabenstellungen einbezogen. Es gibt nicht nur Fragen zu den Bildern, um deren Sinn und (symbolischen) Bedeutungsinhalt zu reflektieren, sondern auch Aufgaben, die von den Schülern eine eigene bildhafte Darstellung von Rechtsproblemen verlangen.
[24]
Es wurde bewusst eine «konservative», d.h. ruhige Darstellungsart gewählt: Keine ineinander geschobenen Bilder mit zackigen Umrissen oder über die ganze Seite verstreuten Textblöcke (wie man sie heute in Kinderbüchern und neulich in Tageszeitungen häufig sieht). Da der Inhalt sehr anspruchsvoll ist, soll die Aufmerksamkeit nicht durch eine wilde Grafik abgelenkt werden. Der Text soll durch die grafischen Akzente sowie gute, schöne und instruktive Bilder besser strukturiert und aufgelockert werden.
[25]
Grosse Bilddokumentationen sollen den jungen Leserinnen und Lesern die Wirkungsstätten des Gesetzes und der Juristen (Richter, Anwälte, Beamten) zeigen. So werden der Parlamentssaal, ein Gerichtsgebäude, eine Anwaltskanzlei sowie ein Gefängnis und ein Massnahmenzentrum für Jugendliche Straftäter mit vielen farbigen Fotos gezeigt. Künstlerische Darstellungen wie Justitia-Figuren oder das Jüngste Gericht gehören ebenso zu den Illustrationen, um zu zeigen, dass das Recht immer auch ein Ausfluss unserer Kultur ist und eng mit der Kunst (Malerei, Bildhauerei, Dichtung) verbunden ist. Das Recht in all seinen Facetten soll bildhaft erfasst werden.
3.
Zum Inhalt der Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche «Kennst du das Recht?» ^
3.1.
Die Eckdaten ^
[26]
Die Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche «Kennst du das Recht?» ist für den Blockunterricht konzipiert. Sie ist aber auch als Lesestoff geeignet und enthält unterhaltsame, interessante Geschichten zu rechtlichen Themen sowie die wichtigen fachlichen Informationen. Am Anfang eines Kapitels findet man meist eine Geschichte, die sich tatsächlich zugetragen hat. Entweder ist es ein Erlebnisbericht eines Jugendlichen oder ein besonders krasses Beispiel aus der Zeitung. So wird zum Beispiel im Strafrechtskapitel der «Fall München» der Schweizer Jungen dargestellt, die auf einem Schulausflug in München mehrere unbeteiligte Passanten zum Teil lebensgefährlich verletzt haben und kürzlich verurteilt wurden. Fragen runden jedes Kapitel ab. Die Leserschaft wird eingeladen, über die rechtlichen Inhalte nachzudenken und sie in ihren persönlichen Alltag zu integrieren. Zudem werden gestalterische Aufgaben gestellt, damit der Bezug zwischen Recht und Bild hergestellt werden kann. Die Jungen visualisieren also weiterhin das Recht, nicht nur in der Studie «Fair Play», sondern auch indem sie mit diesen Darstellungen arbeiten.
[27]
Während der Gestaltungsphase wurde sehr darauf geachtet, den Kontakt zu den späteren «Kunden», den jungen Leserinnen und Lesern, aufrecht zu erhalten. Es wurden bereits in der empirischen Studie «Fair Play» viele Erfahrungen damit gesammelt, wie man Kinder und Jugendliche zu rechtlichen Inhalten befragt. So sollen deren Meinung auch berücksichtigt werden und zwar nicht nur zu den Inhalten, sondern auch zu Form und Gestaltung der Einheiten. Dieses Lehrmittel ist also ganz nahe bei den Jugendlichen produziert werden, in ständigem Dialog mit ihnen. Wichtig war dabei, dass die Befragten – wie bei der «Fair Play» Studie – aus verschiedenen Milieus stammten, damit repräsentative Aussagen zur Verfügung stehen. Diese Befragungen waren stets sehr positiv.
3.2.
Kurze Beschreibung des Buchprojekts «Kennst du das Recht?» ^
[28]
Das Buch «Kennst Du das Recht?» ist ein Mischtyp zwischen Lese- und Schulbuch. Es wird daher als Sachbuch bezeichnet. Mit diesem Sachbuch sollen rechtliche Inhalte auf möglichst unterhaltsame Weise an die Kinder und Jugendlichen herantragen werden, denn diese werden in unserer zunehmend verrechtlichten Umwelt je länger je mehr im Alltag mit Recht konfrontiert. Das Buch soll allgemeine Rechtsgrundsätze vermitteln und allenfalls auch im Ausland verwendbar sein. Fairness ist die Grundmaxime dieses Buchs und zieht sich wie ein roter Faden durch alle Kapitel. Fairness wird in diesem Werk wie folgt definiert:Fairness ist im Rechtsbereich identisch mit der Gerechtigkeit, geht aber noch weiter, über die gesetzlich geregelten Bereiche hinaus, wie z.B. beim Sport oder beim Spiel im Privatbereich (wo dieser nicht gesetzlich geregelt ist), bei zwischenmenschlichen Beziehungen, soweit keine rechtliche Beziehung entsteht wie z.B. bei einem Vertrag oder der Ehe. Anstand und Rücksicht sind Elemente der Fairness.
[29]
Das Recht wird im Hinblick auf seinen Fairnessgehalt dargestellt. Gesetzestexte dienen deshalb nur als Beispiele, es soll kein Kurzlehrbuch für schweizerisches Recht sein.
[30]
Sodann will dieses Buch kritische Fragen aufwerfen. Die Erfahrungen mit der Studie «Fair Play» haben deutlich gezeigt, dass Kinder und Jugendliche sich sehr für «heisse Eisen» im Bereich von Fairness und Gerechtigkeit interessieren und auch in der Diskussion damit umgehen können. Selbst mit relativ kleinen Kindern (ab 7 Jahren) war es möglich, spannende Gespräche darüber zu führen. Sie verfügen über einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und Fairness.
3.3.1.
Fairness und Gerechtigkeit ^
[31]
Bunte Bilder von Gerichtsszenen und Gerichtssälen aus alten Handschriften werden verglichen mit eigens für dieses Buch von einem Richter erstellten Fotografien des Bezirksgerichts Zürich (grösstes erstinstanzliches Gericht der Schweiz).
[32]
Der Ablauf eines Straf- bzw. Zivilprozesses wird erläutert, wobei die allgemeingültigen Elemente und Grundsätze (Prozessmaximen und Fairnessregeln) hervorgehoben werden. Schematische Darstellungen (Visualisierungen) sollen das Verständnis erleichtern.
[33]
Weiter wird Kunterbuntes zu Fairness und Gerechtigkeit geboten. Kernstück ist, vor allem im Anschluss an die vorgängige Diskussion des Gerichtsprozesses, die Interviewserie mit einem Richter, einer Rechtsanwältin und dem Klienten eines Rechtsanwalts. Dabei zeigen Fotos, wie ein Anwaltsbüro aussieht.
[34]
Zuletzt wird die «Gerechtigkeit» im Spiegel von Gegenwart, Geschichte und Kultur dargestellt. Dabei dürfen Bilder der verschiedenen «Justitia-Damen» nicht fehlen. Die Schlussaufgabe an die Leser lautet: Schaffung eigener Fairnessregeln für den Alltag und bildhafte Darstellung der «Gerechtigkeit» als Dekoration für das Schulzimmer im Sinne einer Aufforderung zu fairem Verhalten.
[35]
Dass Kinder fähig sind, den abstrakten Begriff «Gerechtigkeit» gestalterisch darzustellen, wurde anhand eines Pilotprojektes (Workshop) gezeigt, welchesWalser Kessel zu Beginn der Studie «Fair Play» im Jahr 2002 mit sechs Primarschülern zwischen 6 und 12 Jahren durchgeführt hatte.
3.3.2.
Gesetz, Regel, Vertrag ^
[36]
Hier wird dargestellt, wie, weshalb und wo Gesetze entstehen und wie sie funktionieren, insbesondere in unserer multikulturellen Gesellschaft. Im Hinblick auf ihre Geltungsweise werden Schulhausregeln und bilaterale Abmachungen wie der Vertrag mit dem allgemein gültigen Gesetz verglichen.
[37]
Bilder vom Parlament, einer Hausordnung in einem Mietshaus in verschiedenen Sprachen und von Gesetzbüchern illustrieren den Text.
3.3.3.
Besitz und Eigentum – Mein und Dein ^
[38]
Die Stellung des Tiers in der Gesellschaft (ausgehend von der Revision des schweizerischen Sachenrechts) wird durch eine Karikatur dargestellt.
3.3.4.
Haftpflichtrecht – Wenn ein Schaden entsteht ^
[39]
Nach einer Einführung in den «Mechanismus» des Haftpflichtrechts, über Schadenersatz und Genugtuung, werden zur Frage der Kausalität und der Rechtsdurchsetzung zwei krasse, echte Fälle dargestellt. Zeichnungen und Aussagen von Kindern aus der Studie «Fair Play» zum Artikel über die Verschuldenshaftung des Schweizerischen Obligationenrechts runden diese Darstellung ab.
Abbildung 1: Kinderzeichnung aus der Studie «Fair Play»
3.3.5.
Strafrecht Was ist verboten und warum? Über Sinn, Zweck und Art der Strafe gegenüber Jugendlichen und Erwachsenen ^
[40]
Das Strafrecht ist wohl das Rechtsgebiet, das den Kindern und Jugendlichen am bekanntesten sein dürfte. Übersichten und Grafiken veranschaulichen den «Mechanismus» des Strafrechts. Im Kapitel über die Strafe zeigen viele Fotos ein modernes Gefängnis von aussen und innen. Es ist sogar ein Blick in eine Zelle möglich mit ihrer ganzen Einrichtung. Ein wichtiger Abschnitt widmet sich den Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Dabei kommt auch ein Praktiker zu Wort, der sich viele Jahre mit der Jugendstrafrechtspflege befasst hat. Damit sich die jungen Leserinnen und Leser auch vorstellen können, wie Jugendstrafrechtspflege «aussieht», gibt es eine grosse Fotodokumentation über eines der bekanntesten Massnahmenzentren der Schweiz. Auch hier werden die Zellen gezeigt, daneben die Wohn- und Arbeitsräume.
3.3.6.
Familie im Recht ^
[41]
Nach einer kurzen Einführung über die soziale Bedeutung und Situation der heutigen Familie wird eine Familiengeschichte erzählt, wie sie sich im Alltag ereignen kann. Ein Diagramm über die Familienstruktur in dieser Geschichte soll die rechtlichen Beziehungen darstellen.
3.3.7.
Vertragsrecht - Ich mache Geschäfte ^
[42]
Hier liegt das Besondere darin, dass die verschiedenen behandelten Verträge, die auch Kinder oft abschliessen, mittels Comics illustriert werden. Zum einen dient dies der Auflockerung des Textes. Zum anderen wird die Farbgebung gezielt eingesetzt, um rechtliche Beziehungen aufzuzeigen. So wechselt zum Beispiel ein Gegenstand die Farbe, wenn Eigentum übergeht. Der Gegenstand nimmt die Farbe des neuen Eigentümers an. Geht bloss Besitz über, so bleibt die Farbe des alten Besitzers und Eigentümers bestehen. Hier wird also die Rechtsvisualisierung angewendet, indem rechtliche Beziehungen im Bild dargestellt werden. Das Vertragsrecht eignet sich besonders gut dazu, weil in der Regel nur zwei Parteien miteinander agieren und der Sachverhalt relativ einfach ist. So bleibt auch die Visualisierung übersichtlich und hilft dem besseren Verständnis der rechtlichen Beziehungen. Wenn die Visualisierung komplexer Sachverhalte hingegen weniger verständlich ist als eine schriftliche Beschreibung, und gar ein umfangreiches Verzeichnis der verwendeten Bildelemente benötigt wird, um sie zu «übersetzen», hat sie ihren Zweck verfehlt. Es bleibt zu hoffen, dass die Comics in diesem Buch den Kindern das Verständnis von vertraglichen Beziehungen erleichtern und auch etwas Spass machen.
Abbildung 2: Comic zum Mietvertrag
3.3.8.
Verhältnis von Gnade und Recht ^
[43]
Ausgehend vom bekannten Sprichwort, man solle Gnade vor Recht ergehen lassen, wird die Funktion der Gnade im Verhältnis zum Recht und Gesetz diskutiert. Beispiele aus Kultur, Religion, Geschichte, Gesetzgebung und Gerichtspraxis führen zur Frage, wie Gnade und Fairness zueinander stehen. Künstlerische Darstellungen (Seelenwäger, Jüngstes Gericht) runden das letzte Kapitel ab. Zum Schluss werden die Kinder aufgefordert, selber zu versuchen, die Gnade bildhaft darzustellen.
4.
Schussbemerkungen ^
[44]
Die Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche «Kennst du das Recht?» orientiert sich am Grundsatz der Fairness. Es ist ein Anliegen, dass sich Kinder und Jugendliche schon früh mit diesem Begriff auseinandersetzen. Bilder sollen dabei helfen, da Kinder bildhaft denken. Wenn in den einzelnen Kapiteln gesetzliche Lösungen dargestellt werden, so geschieht dies immer im Hinblick auf ihren Fairnessgehalt. Der Begriff der Fairness zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Buch. Als praktizierende Rechtsanwältin hat die Autorin sich jedoch oft auch fragen müssen, ob Fairness, insbesondere im Rechtsalltag, wirklich immer zum Durchbruch gelangt. Leider muss man in der Praxis oft feststellen, dass berechtigte Anliegen mit formalistischen Begründungen abgelehnt werden. Häufig fehlt es den Gerichten und Behörden an Mut, eine sich aufdrängende Änderung der Rechtsprechung einzuleiten, obschon die an sich gesetzlich korrekte Lösung von den direkt Betroffenen wie auch von grossen Teilen der Öffentlichkeit als ungerecht empfunden wird. Der vorhandene Ermessensspielraum wird aus gedanklicher Bequemlichkeit nicht ausgeschöpft, um eine neue, kreative Lösung zu finden. Fairness kommt ohne Mut nicht zustande. Es bleibt zu hoffen, dass die vermehrte Beschäftigung Jugendlicher mit diesem Begriff zu einer Sensibilisierung führt, die sich dereinst im Alltag positiv niederschlagen wird. Mit diesem Projekt einer Visualisierung des Rechts soll Grundstein dazu legen werden.
5.
Literatur ^
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Caroline Walser Kessel, Dr. iur. Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen, Schweiz, Giblenstrasse 3, 8049 Zürich, CH,caroline.walser@vtxmail.ch ;
Homepage:www.walserlaw.ch ;http://fairplay-book.ch ;http://fairplay-study.ch
Das Sachbuch «Kennst du das Recht?» wird im Jahr 2011 im Verlag Editions Weblaw, Bern, Schweiz. veröffentlicht.
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Caroline Walser Kessel, Dr. iur. Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen, Schweiz, Giblenstrasse 3, 8049 Zürich, CH,caroline.walser@vtxmail.ch ;
Homepage:www.walserlaw.ch ;http://fairplay-book.ch ;http://fairplay-study.ch
Das Sachbuch «Kennst du das Recht?» wird im Jahr 2011 im Verlag Editions Weblaw, Bern, Schweiz. veröffentlicht.
- 1 Die ausführliche Beschreibung der Durchführung der Studie, ihrer wissenschaftlichen Grundlage, der ihr zugrunde liegenden Methode, der Auswertung sowie die Schlussfolgerungen der Untersuchung sind im Beitrag vonWalser Kessel, C.; Crespo, M. : Visualisierung von Rechtsnormen durch Kinder – Darstellung ihres Fairness- und Gerechtigkeitssinns in: Jusletter vom 24. August 2009, Bern 2009, publiziert.
- 2 Vgl. dazu die Webseite der Autorin:www.walserlaw.ch undwww.fairplay-study.ch , wo unter der Rubrik Download «Fair Play» die Vortragspräsentation «Projektbeginn» diese Pilottests ausführlich darstellt.
- 3 Boehme-Nessler,V .: Unscharfes Recht Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung Band 89, Berlin 2008, S. 314.
- 4 Röhl, K.F. & Röhl, H. Chr .: Allgemeine Rechtslehre, 3.A. Köln 2008, S. 20.
- 5 Wesel, U .: Geschichte des Rechts, von den Frühformen bis zum Vertrag von Maastricht, München 1997, S. 316 ff.
- 6 Brunschwig, C.: Visualisierung von Rechtsnormen, Legal Design, Zürich 2001, S. 154-216.
- 7 Zum Verhältnis Recht und Bild vgl.Boehme-Nessler, V .: Visualisierung des Rechts – Chancen und Risiken Rechtstheoretische Anmerkungen zum Einfluss der Bilder auf das Recht, in:Hilgendorf, E ., Hrsg.: Beiträge zur Rechtsvisulisierung, Berlin 2005, S. 141 ff.
- 8 Brunschwig, S. 150 f.
- 9 Vgl.Röhl/Röhl , Allgemeine Rechtslehre, S. 20ff.
- 10 Brunschwig, C .: Rechtsvisualisierung – Skizze eines nahezu unbekannten Feldes, in: MMR, Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, 2009, Bd. 1, S. IX.
- 11 Röhl, K.F.; Böhm, A.; Böhnke, M.; Langer, Th.; Machura, St.; Marfels, G.; Ulbrich, St.; Weiss, M .: Das Projekt «Recht anschaulich», in:Hilgendorf, E ., Hrsg.: Beiträge zur Rechtsvisualisierung, Berlin 2005, S. 51-121.
- 12 Röhl, K.F.; Böhm, A.; Böhnke, M.; Langer, Th.; Machura, St.; Marfels, G.; Ulbrich, St.; Weiss, M ., S. 56.
- 13 Vgl.Walser Kessel, C.; Crespo, M .: Visualisierung von Rechtsnormen durch Kinder – Darstellung ihres Fairness- und Gerechtigkeitssinns, in: Jusletter vom 24. August 2009, Bern 2009.