1.
Zum Generalthema: Transformation juristischer Sprachen / Notes on the General Topic: Transformation of Legal Languages ^
IT-Support of the Multilinguality of EU-Law
Pascale Berteloot
The general framework of the intervention is the mutlilinguality of EU-law which has now existed for some 60 years. The number of languages has increased and consequently the number of linguistic combinations has exponentially grown. Through time, the fact remains: EU-law is available in the official languages of all Member States. Citizens, Member States and EU-Institutions agree that if EU-law is to be applied and implemented wherever on the territory of the Union, it has to be published and kept accessible in the languages of the citizens.
Neither globalisation nor the development of the Internet, neither the rising number of Member States nor the increasing central role played in the EU by the English language in political, economic and legal exchanges have modified this premise.
Since more than 40 years, the steady evolution of technologies has offered support to the EU-Institutions in their daily work and the important task of ensuring the principle of multilingualism.
Even if the EU Institutions have not so far developed a totally integrated "production chain" of legislative acts, beginning at the level of the draft and running through until its final published and disseminated version, such a chain exists for some legal texts, as case-law for example, and developments are continuous.
The aim of the presentation is to give a broad up-to-date overview of the support of multilinguality offered by IT and implemented in institutional life.
As far as translation is concerned, IT support is available for translation itself in the form of translation memories and of automated translation systems, for terminology and for the administration and the follow-up of workflows. The interinstitutional terminology database IATE contains some 8 million terms in 23 languages. The translation memory for EU legislation contains more than a million sentences in all official languages.
Standardised mark-up languages have been used for the multilingual publication of the Official Journal of the EU (OJ) since 1985. Currently, the standard used for publications is called "Formex 4" based on XML and an XML schema with a Unicode character set definition to allow the processing of all languages. Algorithm allow for synoptical printing of the different linguistic versions of the OJ.
As far as dissemination is concerned, an ambitious programme towards the standardisation of metadata which takes into account international standards is under way.
Member States have initiated studies for a European Case Law Identifier which in the meantime has been adopted by the Council and is about to be extended to legislation.
In addition a new infrastructure for the dissemination and the management for the multilingual thesaurus Eurovoc has been put in place. It is now ontology-based and uses semantic web technologies conformant to W3C recommendations.
More specific subjects include the publication of European tendering and digitalisation programmes of older documents only available on paper to offer more complete collections (for example the Official Journal since 1952 or case-law as published in the Reports).
Finally, the development of open data portals – tools to implement the reuse of public sector information policy - at the level of the Commission and of the Publications Office will give users and re-users access to huge sets of raw data.
2.
Rechtsinformation & Suchtechnologien / Legal Information & Search Technologies ^
Österreichische Juristische Bibliografie & RechtsbuchRank: Ein Werkstattbericht
Anton Geist
Jährlich verzeichnen wir in Österreich aktuell etwa 700 Buchneuerscheinungen im Bereich wissenschaftlicher juristischer Fachliteratur. Wenn man als erste grobe Annäherung von einer durchschnittlichen Aktualität juristischer Fachliteratur von 3 Jahren ausgeht, lässt sich der Umfang eines österreichischen juristischen Bibliotheks-Kernbestandes mit 2000 bis 3000 Buchtiteln beziffern. Gerade vor dem Hintergrund fundierter Ankaufsentscheidungen sowie von Produktvergleichen wäre es wünschenswert, eine solche „Juristische Bibliografie“ tagesaktuell zu besitzen (Schritt 1). Darüber hinaus eröffnet es weitere Möglichkeiten, jeden Einzeltitel mit einem individuellen Relevanzfaktor zu versehen (Schritt 2): So können insbesondere Fragen wie welche Titel in Mehrfachexemplaren angeschafft werden sollten, welche Titel elektronisch zur Verfügung stehen sollten, und wie Katalog-Trefferlisten sortiert werden könnten, professionell und einheitlich angegangen werden. Der vorliegende Beitrag wird einen Werkstattbericht in beiden oben genannten Bereichen bieten, wobei die Überlegungen vor dem konkreten Hintergrund des Neubaus der WU Wien (Wirtschaftsuniversität Wien) getroffen werden.
Vernetzte Recherche
Franz Kummer, Benjamin Hägler
Die Thematik „Suchtechnologien für Juristen“ wird weit interpretiert.1 Die bereits bestehenden Ansätze der WST (Weblaw Search Technology) wurden hinsichtlich einer Integration von Vernetzungskomponenten weiterentwickelt. Eine vernetzte Recherche umfasst:
- Vernetzte Suchparameter / Labels (Volltextsuchparameter, Deskriptoren, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Metadatenlabels, aktive Labels, etc.)
- Vernetzte Quellen (Datenablage, DMS, weitere Drittsysteme, Intranet, Internet, etc.)
- Vernetzte Technologie (Metadaten Extraktion, Content Services, zentrales Monitoring und Konfiguration, WST, Verbindung mehrerer WST Instanzen, etc.)
- Vernetzt mit Referenzen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur, lokale Metadaten, etc.)
- Vernetzte Benutzer (Benutzerkonten, "Community", Notizen, Favoriten, History, gespeicherte Abfragen, Monitore, Notifications, etc.)
Neben einer Verbesserung der Suchresultate werden mit dem Einsatz dieser Technologie auch Community-Ansätze und vernetztes Arbeiten gefördert.
Verbesserung der vielsprachigen Rechtstexte in der Europäischen Union im Verlauf der Rechtsetzung (zwischen Recht, Linguistik und Informatik)
Filip Křepelka
Der Beitrag analysiert rechtliche und praktische Maßnahmen für Verbesserung und Stabilisierung der mehrsprachigen Rechtstexte der Europäischen Union im Verlauf der Rechtsetzung einschließlich des Einsatzes von elektronischen Informationssystemen.
Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit tschechischen Dolmetschern werden für Erörterung der Eingliederung einer der neuen Sprachen im vielsprachigen System der Europäischen Union besprochen.
3.
Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen / Advanced Informatics Systems and Applications ^
ITIL Einsatz und Optimierung von Geschäftsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung als Grundlage des IT-Service-Managements
Antje Dietrich
Innerhalb der öffentlichen Verwaltung erlangt die Informationstechnologie als Querschnittsfunktion einen immer höheren Stellenwert. Dadurch ist eine durchdringende Umsetzung einer kundenorientierten Sicht auf den Bürger durch eine umfassende IT-Service-Management Orientierung möglich. Ziel der Prozessverantwortlichen ist, die Prozesse im Zuge einer Optimierung effektiver und effizienter ablaufen zu lassen. Um den Erfolg überprüfen zu können, sind geeignete Messmethoden notwendig. Im folgenden Beitrag wird daher auf die Verwendung von Kennzahlen (KPIs, Key Performance Indikators) um die Messung durchführen zu können, eingegangen. Diese KPIs bilden die Grundlage für das Controlling, die Prozessqualität zu messen und Optimierungsansätze aufzustellen. Es werden verschiedene typische KPIs vorgestellt, die den ITIL-Empfehlungen entsprechen. Innerhalb des Vortrages wird auf konkrete Beispiele aus der Verwaltung eingegangen werden, dabei wird besonders auf den Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung, der den Bürger als Kunden sieht, Bezug genommen.
Prototypes in the preparation of the Bill
Ulla Lund
The survey investigates changes of the Danish Prime Minister´s Circular No. 159 of 16/09/1998 for comments on Bills so the Circular is added a new provision that a Bill at the time of submission to the parliament must "specify" how the administration will be done by using IT – i.e. the interaction between the law and the computer (digitalization).
The survey investigates new ways of working with legal proposals and hereby giving the politicians and stakeholder better insight into the design of the administration created by the initiative.
The inspiration is drawn from industry and software development, where it is common in the design phase to work with 'prototypes' and thus not only 'words'. In the future, the administration created by a Bill will increasingly be handled by IT (and sometimes complex IT-solutions). The question is whether this development is going to have consequence as for example making a Bill described only in words more and more inadequate and outdated and creating risks for lacking understanding of what the Bill entails and the reality it will create for citizens and business.
The survey was carried out among members of the parliament in Denmark and other central stakeholders. The survey is assessed to be representative by including all leading parties in Denmark. Participating business organizations involves Confederation of Danish Industry, Danish IT, Crafts Council and the Danish Construction Association.
The project showed that the participating politicians and organizations evaluates prototypes:
- as better than words to create understanding
- as contributing to more information on legislation and IT
- as contributing to better steering of the public sector
- as increasing the information on smart solutions
The study suggests the need for further empirical investigations regarding the use of prototypes (UML and interactive modelling) as a supplement to the “legal language” in words.
The study also suggests that there is a need to work with the interplay between 'community' and computer (also called LawComputerInteraction (LCI)). So far there has not been very much focus on this field. On the other hand, there has been highly focus on the interaction between the human psyche and the computer (also called human computer interaction (HCI)) - an interaction which has helped to make the technology more user friendly.
4.
E-Government & Open Government ^
E-Government 2.0
Arthur Winter
Für jemanden, der nicht all zu sehr mit der IT vertraut ist, ist schon das Kürzel 2.0 erklärungsbedürftig. Softwareprodukte werden neben ihrem Namen z.B. Word auch mit einer Ziffernkombination versehen, wobei die erste Stelle für die Versionsnummer und die zweite Stelle für die Release (Fassung) der jeweiligen Version steht. Die Version 1.0 stellt die erste stabile Gebrauchsvariante dar, Weiterentwicklungen haben dann die Bezeichnungen 1.1 bis 1.9. Mit einer neuen Versionsnummer wird immer auch ausgedrückt, dass es sich um wesentliche Neuerungen zum Teil sogar um eine vollkommene Neuausrichtung bei dieser Version handelt.
Mit Web 2.0 wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Benutzer erstellen, bearbeiten und verteilen in entscheidendem Maße Inhalte selbst, wobei sie von interaktiven Anwendungen unterstützt werden. In besonderem Ausmaß kommt dies bei Social Software zum Ausdruck, wo eine Vielzahl von Benutzern (in manchen Bereichen mehrere hundert Millionen!) sich untereinander vernetzen und kommunizieren. Die Entwicklung des E-Government 1.0 umfasst die gesamte Bandbreite seit Mitte der 1990er-Jahre. Beginnend mit Web-Auftritten und Portalen wurde eine Neuorientierung Richtung Bürger und Unternehmen eingeleitet. Die Öffnung elektronischer Register wie Firmenbuch und Grundbuch, die Schaffung von Transaktionssystemen wie FinanzOnline sowie interne Workflowsysteme wie ELAK waren weitere Schritte in diese Richtung.
Mit E-Government 2.0 erfolgt nun ein neuer Entwicklungssprung. Viele in der Vergangenheit isoliert entwickelte Verfahren sind nicht für eine verwaltungsweite Interoperabilität geeignet. Diese Anwendungssilos gilt es wenn möglich zu integrieren, um Prozesse losgelöst von Zuständigkeitsgrenzen in Form von Prozessketten organisationsübergreifend gestalten zu können. Die Einbindung der Bürger und Unternehmen geht zunehmend in Richtung eines durchgehenden automationsunterstützten Prozesses, der von der Antragstellung über die Bearbeitung, Bezahlung, bis zur elektronischen Zustellung ohne Medienbruch erfolgen kann. Nach wie vor bleibt in diesem Bereich antragsbezogener Verfahren die Gestaltungskompetenz bei der Verwaltung. Anders verhält es sich beim sogenannten Government 2.0. Hier werden das Wissen und die Informationen von Regierung und Verwaltung der Allgemeinheit im Sinn von Open Data zur Verfügung gestellt. Soweit Daten nicht dem Datenschutz unterliegen, wie etwa Geodaten, können sie von jedermann verwendet oder wirtschaftlich verwertet werden. Eine andere Dimension ist die Einbeziehung des Bürgers in demokratische Entscheidungsprozesse. Insbesondere im kommunalen Bereich gibt es vielversprechende Ansätze eines Mitbestimmens in Teilbereichen in Form von kollaborativen Entscheidungsprozessen.
E-Government im BMF – von Verwaltungsvereinfachungen in der Einheitsbewertung bis zur Handysignatur
Erich Waldecker
Mit dem Ziel, vorhandene Verwaltungsdaten über Behördengrenzen hinweg zu nutzen und damit die Verwaltungskosten zu senken und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, versucht die Finanzverwaltung die bestmögliche Serviceleistung für die Verwaltung, die Wirtschaft und die BürgerInnen bereitzustellen.
FinanzOnline, welches beim internationalen E-Government-Wettbewerb 2010 den hervorragenden zweiten Platz in der Kategorie „Das nachhaltigste E-Government-Projekt des Jahrzehnts“ belegte, bietet ein weites Spektrum an Leistungen an, die die Entlastung seiner Anwender zum Ziel haben. Nicht nur mit dieser Serviceleistung kann die Finanzverwaltung mit seinen E-Government-Anwendungen seinen Erfolgskurs beibehalten. Wie eine aktuelle Umfrage belegt, arbeitet sie weiterhin an technologischen Innovationen, die nachhaltig mit hoher Akzeptanz und Zufriedenheit von den Anwendern angenommen werden.
Folgende erfolgreiche Projekte werden beim „Symposium IRIS 2012“ behandelt:
- Effizientere Einheitsbewertung durch Nutzung der Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters
- Handysignatur: Freischaltung in den Finanzämtern
- Bundesweite Ausrollung Scanning für Arbeitnehmerveranlagung
- Leistungserweiterungen FinanzOnline
Rechtsauskunft im Dialog – BMUKK
Elfriede Kaut, Kurt Nowotny
Online-Anspruchsprüfung für Schul- und Heimbeihilfe durch Online-Ratgeber beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Das BMUKK unterstützt seit 1.9.2011 Antragsteller bei der Anspruchsprüfung und führt in dieser komplexen Materie mittels Online-Ratgeber zum richtigen Formular. Sowohl Bürger als auch Verwaltung werden entlastet, da viele Fälle ohne Anspruchsvoraussetzung bereits im Vorfeld abgeklärt werden. Im Online-Ratgeber findet der Bürger Experten-Know-how und Rechtsmaterie in einem einfachen, verständlichen Dialog umgesetzt, nicht der Antragsteller muss „Zutreffendes“ auswählen, sondern der Online-Ratgeber gibt nach kurzem Dialog die korrekte Antwort. Im Vortrag wird eingegangen auf Motivation und Erwartungshaltung der Behörde, Umsetzungsprojekt, Erfahrungsbericht, Ausbaupläne.
Electronic Payment Instruments in the Czech Republic during a New Millennium
Libor Kyncl
Keywords: Electronic payment instrument, payment instrument, electronic money, e-money, payment services, city cards, payment cards, consumer
The talk will sum up basic milestones of the electronic payment instruments' evolution from the late 1990s to the year 2012. It has been the era of the transition from (nearly) no regulation to the current detailed regulation of these instruments. Current regulation complies with the Directive 2007/64/EC of the European Parliament and of the Council on payment services in the internal market as amended and with the E-Money Directive 2009/110/EC as amended. This evolution has also been accompanied by the technological upgrades, changes in the infrastructure of payment cards, the introduction of so called city cards and changes in the supervision. What were the effects of the regulation on the payment system in general?
How did the amendments and new acts affect the consumer's position? The author will try to answer these questions.
Connect the pieces: E-Government-Basistechnologien für Open Government Data
Carl-Markus Piswanger
In diesem Vortrag wird beschrieben, welche in der BRZ bereits vorhandenen Basistechnologien, sowie, welche Technologien der österreichischen E-Government-Entwicklungen für eine effiziente Open Government Data-Umsetzung herangezogen werden können.
Open Government-Prinzipien aus der Sicht österreichischer Nationalratsabgeordneter
Judith Schossböck, Carl-Markus Piswanger, Robert Harm
Der Vortrag behandelt die Einschätzung von Open Government-Prinzipien aus der Sicht österreichischer PolitikerInnen. Mittels einer Online-Umfrage 2011 unter Nationalratsabgeordneten wurde deren Einstellung zu den einzelnen Elementen des Open Government-Konzeptes (z.B. Transparenz, Kollaboration) einer genaueren Betrachtung unterzogen. Neben einer Zusammenfassung der aktuellen Forschung im Bereich Open Government und der österreichischen Spezifika behandelt der Vortrag die Bedeutung des Themas im politischen Alltag der Befragten sowie politische Potentiale in Österreich, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Strategien zur Veröffentlichung von Daten.
Open Data in Österreich - Potentiale & Status Quo
Peter Parycek, Johann Höchtl
Open Government Data (OGD) wird als die Grundlage von Open Government-Initiativen gesehen. Denn ohne einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu Rohdaten und Information des Staates fehlt für die Zusammenarbeit des Staates mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine zentrale Grundlage. Neben demokratiepolitischen Potentialen wird Open Government Data aber auch als zentraler Wirtschaftsfaktor für die Softwareindustrie gesehen und als nationale digitale Infrastrukturmaßnahme gewertet. In der vorliegenden Untersuchung wurden mit Hilfe einer qualitativen Analyse im Rahmen von vier eintägigen Workshops mit zentralen Stakeholdern in Österreich deren Positionen und Einschätzungen zu Open Government Data erhoben.
5.
E-Democracy ^
Ein Sicherheitsvergleich zwischen der Briefwahl und E-Voting
Alexander Prosser
Der VfGH hat im Zusammenhang mit dem Verordnungsprüfungsverfahren der Hochschülerschaftswahlordnung HSWO 2008 zu E-Voting, Erkenntnis V 85-96, festgestellt, „dass die Wahl auf elektronischem Weg die Einhaltung der Grundsätze zumindest im gleichen Ausmaß garantieren muss, wie dies bei der Briefwahl der Fall ist ...“ (Punkt II/2.4.1 des Erkenntnisses). Nun mag es zwar prima facie naheliegen, „Briefwahl“ und die elektronische Stimmabgabe über das Internet gleichzusetzen, da es sich bei beiden um Distanzwahlen handelt. Die beiden Wahlformen weisen jedoch sehr wohl auch relevante Unterschiede auf; die Frage, wieweit diese beiden Standards tatsächlich zusammenhängen, erfordert daher ein vergleichendes Eingehen auf die Besonderheiten der Briefwahl, die in dem Beitrag durchgeführt wird. Es zeigt sich, dass „E-Voting“ als solches in sich keinen einheitlichen technischen Sicherheitsstandard darstellt, daher das relative Sicherheitsverhältnis zwischen Briefwahl und E-Voting essentiell von der Art des betrachteten Wahlsystems abhängt.
6.
Elektronische Rechtsetzung / E-Law-making ^
Workshop „elektronische Rechtsetzung“
Günther Schefbeck
„Elektronische Rechtsetzung“ steht zum einen für die informationstechnische Unterstützung von Rechtsetzungsprozessen – also von hochformalisierten Geschäftsprozessen, die durch verfassungs- und verfahrensrechtliche Regeln gesteuert werden, welche eine tief in die Papierkultur zurückreichende Tradition aufweisen –, zum anderen für neue Umgebungen, in denen sich Rechtsetzung vollzieht, und zwar nicht nur technische, sondern auch soziale Umgebungen, die durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geprägt sind. Österreich nimmt in der elektronischen Rechtsetzung im europäischen Rahmen eine Vorreiterrolle ein; umso mehr erscheint es geboten, die jeweils aktuellen Entwicklungen zu beobachten und zur Grundlage für den weiteren Ausbau legistikspezifischer Anwendungen zu machen. Aus diesem Grund richtet der Workshop den Blick über die Grenzen – über die Grenzen Österreichs, vor allem aber auch über die Grenzen der heute operativen Systeme.
Dieser Perspektive auf eine weiter wachsende Bedeutung der neuen Technologien für die Unterstützung der Dynamik des normativen Systems entsprechend, widmet sich bereits zum fünften Mal im Rahmen des IRIS ein Workshop dem Thema „Elektronische Rechtsetzung“. Der erste Workshop dieser Art, im Jahr 2008, hat das Hauptaugenmerk auf elektronische Anwendungen zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Partizipation im Rechtsetzungsprozess gerichtet. Im Mittelpunkt des zweiten Workshop, im Jahr 2009, sind die neuen Ansätze des Wissensmanagement und insbesondere der semantischen Technologien in ihrer Anwendbarkeit auf den Rechtsetzungsprozess gestanden. Der dritte Workshop, im Jahr 2010, hat sich besonders mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Gestaltung legistischer Arbeitsumgebungen zu richten sind und wie solche Umgebungen künftig beschaffen sein könnten. Im Rahmen des vierten Workshop, im Jahr 2011, ist die Beschäftigung mit diesem Thema fortgeführt, der Schwerpunkt aber auf die Diskussion der Möglichkeiten der semantischen Modellierung für Rechtsetzung und Rechtsfolgenabschätzung gelegt worden.
Entsprechend dem Generalthema, unter welchem IRIS 2012 steht, nämlich „Transformation juristischer Sprachen“, beschäftigt sich der fünfte Workshop schwerpunktmäßig mit der Sprache der Rechtsetzung: Das ist zum einen natürlich die sprachliche Repräsentation der Rechtsetzungsprozesse selbst, zum anderen und vor allem aber die normative Sprache, derer sich die Legistik in der Gestaltung normativer Texte bedient bzw. zu bedienen hat. Die erste Session des Workshop widmet sich einerseits Grundsatzfragen der informationstechnischen semantischen Verarbeitung normativer Sprachen und ihrer Transformation, andererseits innovativen IT-Lösungen österreichischer legislativer Körperschaften. In der zweiten Session werden Projekte vorgestellt, die sich mit Werkzeugen zur automationsunterstützten (Weiter-)Entwicklung und mit der Nutzung von Auffangnetzen für normative Sprachen befassen, nämlich von normativen Terminologiedatenbanken.
Transformation normativer Sprachen zwischen Konvergenz und Divergenz
Günther Schefbeck
Die Informationstechnologien stellen Werkzeuge zur Verfügung, welche die Handhabung normativer Sprachen unterstützen; Taxonomien, Thesauri und Ontologien leisten solche Unterstützung in unterschiedlicher Tiefe und spannen zugleich Netze auf, in denen die Variabilität normativer Sprache mit dem Ziel ihrer die systematische Interpretation der Normen erleichternden Konvergenz aufgefangen werden kann. Einen Konvergenzdruck erzeugen aber auch die Informationstechnologien selbst, weil sie verwendeter Sprache ein höheres Maß an Präzision abverlangen als der menschliche Intellekt. Gleichzeitig kann andererseits das Überlappen von normativen Systemen, wie es die europäische Integration mit sich bringt, zu Divergenz der normativen Sprache innerhalb eines einzelnen involvierten normativen Systems führen – einer Divergenz, die umso mehr einer Herausforderung für die Rechtsinformation gleichkommt, welche die hinter diversifizierter normativer Sprache stehenden normativen Konzepte fassbar zu machen hat. Die Transformation normativer Sprachen weist also nicht unbedingt eine kohärente Entwicklungsrichtung auf, nimmt aber an Dynamik jedenfalls zu.
Semantik und Graphik – Neue Wege der Mustererkennung in normativen Sprachen
Hannes Stefko
Sprache bezeichnet Objekte und Zustände, die sich als Muster konzeptualisieren lassen. Die Erkennung solcher Muster erlaubt die automationsunterstützte semantische Verarbeitung von Mengen an sprachlichen Zeichen, also von Texten. Zwischen sprachlichen Mustern und den Mustern aus erkennbaren Abläufen in Graphiken bestehen Ähnlichkeiten, und zwar sowohl auf der Ebene der sprachlichen bzw. graphischen Repräsentation als auch auf der darunter liegenden binären Ebene. An graphischen Mustern entwickelte Techniken der Mustererkennung können daher auch auf die Erkennung sprachlicher Muster angewandt werden. Präsentiert werden aktuelle Entwicklungen in der graphischen Mustererkennung und ihre mögliche Anwendung auf die Erkennung von Mustern in normativen Texten.
IT und parlamentarischer Systemwandel: Das PALLASt-System
Jürgen Dumpelnik/Maximilian Weiss
Mit dem PALLASt-System hat der Steiermärkische Landtag nicht nur ein Werkzeug zur umfassenden elektronischen Unterstützung seiner Funktionen geschaffen, sondern zugleich auch einen Systemwandel eingeleitet, der sich u.a. auch in der sprachlichen Repräsentation des Rechtsetzungsprozesses manifestiert. Der Vortrag präsentiert folgende Themenschwerpunkte:
- Grundidee zur Umstellung auf ein authentisch papierloses Parlamentsverwaltungssystem
- Strukturierte Vorbereitung in legistischer und IT-Arbeitsgruppe
- Konvergenzdruck auf die Geschäftsordnung
- Begleitender Systemwandel im parlamentarischen Procedere
- Eckpunkte der technischen Durchführung
- Schrittweise Erweiterungen (Regierungsvorlagen, Landesrechnungshofberichte, Livestream, Vorsitzführung, Stenografendienst)
- Implementierungserfordernisse aufgrund technischen Fortschritts
- Vom Laptop zum iPad
Untersuchungsausschuss und Datenflut – Mediale Transformation großer Textmengen
Wolfgang Engeljehringer
Der legislativen Funktion des Parlaments korrespondiert im gewaltenteilenden Verfassungsmodell seine Kontrollfunktion, zu deren Instrumenten das Untersuchungs- oder Enqueterecht zählt, also das Recht, im Rahmen der Tätigkeit eines eigens eingesetzten Ausschusses bestimmte Vorgänge im Bereich der Vollziehung zu untersuchen. Auf Verlangen eines vom Nationalrat eingesetzten Untersuchungsausschusses haben alle öffentlichen Ämter ihre Akten, also die schriftförmige Dokumentation ihrer Vollziehungshandlungen, vorzulegen – bei einem umfangreichen Untersuchungsthema wie jenem des jüngst eingesetzten Ausschusses zur Untersuchung von Korruptionsvorwürfen sind das Millionen von Textseiten. Diese Datenflut wirft zwei praktische Probleme auf, nämlich zunächst jenes effizienter Verteilung dieser Texte an die Ausschussfraktionen unter gleichzeitiger Sicherstellung der Wahrung der Vertraulichkeit der Dokumente, dann aber umso mehr jenes der selbst mit größeren als den gegebenen Personalressourcen faktisch unmöglichen intellektuellen Durchdringung dieser Textmengen. Die Präsentation eröffnet einen Blick hinter die Kulissen des Untersuchungsausschusses und auf die informationstechnischen Lösungen für diese beiden Probleme.
Österreichische und deutsche Rechtsterminologie im Kontext der EU – Vergleich und Probleme der Integration
Rudolf Muhr
Inhalt des Vortrages ist ein Bericht über das Projekt ATERM, das am Forschungszentrum Österreichisches Deutsch der Universität Graz in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt zwischen 2007 und 2010 durchgeführt wurde und das Ziel hatte, einen Rechtsterminologievergleich zwischen österreichischem und deutschen Recht vorzunehmen und mindestens 1500 österreichische Rechtstermini zu bestimmen, die sich vom deutschen Recht unterscheiden. Die Termini sollten terminologisch exakt beschrieben werden, in die Arbeitssprachen Englisch und Französisch übersetzt und so aufbereitet werden, dass sie in die EU-Datenbank IATE integriert werden können.
Damit sollte die Stellung des österreichischen Deutsch auf der Ebene der EU gestärkt und den Übersetzerinnen und Übersetzern ein Hilfsmittel für die Übersetzung österreichischer Rechtstexte in die Hand gegeben werden.
Der Vortrag berichtet über die Ergebnisse und verschiedene Erkenntnisse, die sich aus dem Projekt ergeben haben.
LISE Web Service: An Online Collaboration Portal to Facilitate Legal Language Harmonization
Michael Wetzel
The LISE Web Service is the Internet based collaboration platform of LISE – Legal Language Interoperability Services. This European project enables data owners in public administrations to manage their terminological data without the help of external expertise of database experts. It supports language specialists on the inter-institutional, interdisciplinary, and multilingual level of work.
ESTeam, member of the LISE consortium, is developing the LISE Web Service. This service is the crucial technology to easily enable contributors from different institutions, disciplines and member states to share terminologies and information, to communicate about progress, and to trigger new activities.
The technical approach to the LISE Web Service is influenced by the experience with successful modern social media platforms: all communication is based on simple yet context tagged postings to an overall project stream. No new and unaccustomed concepts, tools, or naming conventions have to be learned. Contributors can just start using it.
The presentation will report on the current state of the LISE Web Service and how it helps to harmonize multilingual legal language and to facilitate the transformation between and translation of official languages.
Potentiale kontrollierter (und vernetzter) Vokabulare: SKOS-Thesauri als Basis für Textextraktion, teilautomatisierte Annotation und semantische Suche
Martin Kaltenböck
Der Vortrag erläutert die Potentiale und den Nutzen kontrollierter vernetzter (verlinkter) Vokabulare in Hinsicht auf das Management großer Informations- / Content- bzw. Datenbestände. Er zeigt die Möglichkeiten des Einsatzes von SKOS-Thesauri in den Bereichen semantische Annotation, Textextraktion und semantische Suche anhand der zugrunde liegenden Konzepte sowie konkreter Demos. Abschließend präsentiert er ein Best Practice-Beispiel für die Entwicklung und den Einsatz eines Linked Open Data SKOS Thesaurus eines Informationsdienstleisters im Bereich Recht & Wirtschaft.
7.
Rechtstheorie / Legal Theory ^
Das freie Mandat: Praxis contra Theorie
Peter Warta
Gerade in repräsentativen Demokratien mit Verhältnis- und Listenwahlrecht und der damit verbundenen Dominanz der Parteien bei der Wahl der Kandidaten für die Parlamente käme der von der Verfassung geforderten Freiheit der gewählten Abgeordneten von Aufträgen eben dieser Parteien eine große Bedeutung zu. Tatsächlich aber wird die Praxis des parlamentarischen Lebens vom Klubzwang innerhalb der Fraktionen dominiert. Warum ist das rechtlich überhaupt möglich? Und: wer könnte was tun, um die parlamentarische Praxis verfassungskonform zu verändern?
Jurisprudenz als metatheoretische Herausforderung
Meinrad Handstanger
Der Begriff Jurisprudenz konnotiert Praxis. Er lenkt – anders als das Synonym Rechtswissenschaft – den Blick vor allem auf die Teilnahme am rechtlichen Geschehen. Das darin enthaltene prudentia insinuiert, dass Wissenschaft zur Erklärung des bzw. zur Anleitung für dieses Geschehen nicht ausreicht. Das rechtliche Geschehen ist freilich Gegenstand einer Reihe von (Teil )Wissenschaften, etwa der Rechtssoziologie, der Rechtspsychologie, der Rechtsgeschichte, die das Phänomen Recht vor allem beschreiben, aber auch der auf die Systematisierung von Rechtsquellen und deren Deutung und Anwendung gerichteten Rechtsdogmatik samt juristischer Methodenlehre, ferner (grundlagenorientiert für alle anderen Disziplinen) der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie sowie der Rechtsinformatik. Offenbar bringt das Konzept der Jurisprudenz Erkenntnisse dieser (Teil )Wissenschaften integriert zum Tragen. Darüber hinaus geht es insofern, als es diese Erkenntnisse (wohl) nach bestimmten Routinen verknüpft und auch davon (bislang) nicht erfasstes Wissen inkludiert. Damit setzt sich die Jurisprudenz in eine Metaposition gegenüber den Disziplinen der Rechtswissenschaft(en). Das Bestreben, sie theoretisch zu erfassen, bedeutet den Versuch einer Metatheorie. Möglicherweise lassen sich für die Rechtsinformatik daraus Anregungen für Erfassung und Darstellung des Rechtsstoffes gewinnen.
Der Wert des Lebens aus Sicht von Peter Singers Präferenzutilitarismus
Robert Kogler
Im Referat wird dargestellt, welcher Wert dem Leben unterschiedlicher Wesen im Präferenzutilitarismus zukommt. Dabei müssen drei verschiedene Kategorien von Lebewesen untersucht werden: erstens Personen, zweitens bloß bewusste Lebewesen und drittens Lebewesen ohne Bewusstsein.
Als erstes wird geklärt, was Peter Singer mit „Person“ meint, da er entgegen der gängigen Auffassung nicht nur Menschen, sondern auch bestimmte Tiere als Personen bezeichnet. Danach erfolgt eine nähere Betrachtung der drei oben genannten Kategorien, wobei im Ergebnis den Personen eine Präferenz am Leben selbst zugesprochen wird, welche den bloß bewussten Lebewesen fehlt. Das Leben von Wesen ohne Bewusstsein (=ohne Empfindungsfähigkeit) hat überhaupt keinen direkten Wert. Wichtig ist, dass auch viele menschliche Wesen zur zweiten oder dritten Kategorie gehören und somit dem Leben mancher Menschen im Präferenzutilitarismus Singers überhaupt kein direkter Wert zukommt. Das widerspricht der verbreiteten Vorstellung, dass alle Menschen über eine Würde verfügen, die ihr Leben besonders wertvoll macht. Am Ende des Referats wird zu zeigen versucht, dass, selbst wenn man Singers Präferenzutilitarismus nicht teilt, zumindest folgende Forderung plausibel ist: Nicht-menschliche Tiere sollen nicht automatisch abgewertet werden, nur weil sie keine Menschen sind.
Aktive vs. Passive Sterbehilfe: Paradoxien ethischer und rechtlicher Argumentation
Jeremy Wenninger
In der ethischen und rechtlichen Diskussion aktiver und passiver Sterbehilfe hat sich ein weit reichender Grundkonsens herausgebildet. Nach diesem ist passive Sterbehilfe stets legitim, wohingegen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für aktive Sterbehilfe das diametrale Gegenteil gilt. Interessanterweise werden diese gegensätzlichen Ergebnisse mit den identischen Argumenten begründet. So ist z. B. allein der Respekt vor der Autonomie hinreichend einen autonomen Wunsch nach passiver Sterbehilfe zu legitimieren und zwar unabhängig davon, ob der individuelle Wunsch unvernünftig oder nicht nachvollziehbar ist. Demgegenüber kann ein autonomer Wunsch – egal wie vernünftig und nachvollziehbar – keinesfalls die Gewährung aktiver Sterbehilfe rechtfertigen. Der Respekt vor der Autonomie schützt die Möglichkeit der Inanspruchnahme passiver Sterbehilfe, während die Verhinderung der Möglichkeit der Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe den Respekt vor der Autonomie schützt. Diese paradoxe Argumentation ist aber nur eine vieler Inkonsistenzen in der aktuellen Sterbehilfe-Debatte. In diesem Vortrag werden argumentative Ungereimtheiten im Rahmen der ethischen wie rechtlichen Diskussion aktiver und passiver Sterbehilfe dargestellt. Neben der Darstellung wird geklärt, ob sich die gegensätzliche ethische wie rechtliche Beurteilung der passiven und aktiven Sterbehilfe in einer überzeugenden Weise rechtfertigen lässt.
Das Rechtsgefühl im Spannungsfeld zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus
Wolfgang Kraus
Das Thema des Vortrags ist das Rechtsgefühl. Das Rechtsgefühl wird darin als ein Phänomen beschrieben, welches einerseits in Zusammenhang mit dem Naturrecht steht und andererseits dem Rechtspositivismus entsprechen muss. Im Vortrag werden die Zusammenhänge des Rechtsgefühls mit dem Naturrecht behandelt und es werden die damit einhergehenden Probleme erläutert. Weiters wird geklärt, warum der Rechtspositivismus einen entscheidenden Einfluss auf die Betrachtung des Rechtsgefühls hat bzw. haben muss. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen für den Begriff des Rechtsgefühls und für dessen Verständnis.
Eine non-essentialistische Theorie der Rechtssprache
Günther Kreuzbauer
Die Rechtssprache ist eine Fachsprache, die von der Sprachphilosophie nur wenig analysiert wird, obwohl es nur wenige Fachsprachen gibt, die gesellschaftlich relevanter sind als sie. Um die Rechtssprache zu verstehen ist ein Begriff von Sprache im Allgemeinen notwendig. Sprache wird in der heutigen Sprachphilosophie aber immer noch mit dem Begriffsapparat zu erfassen versucht, der sich aus den Arbeiten von Saussure, Searle, Chomsky etc. entwickelt hat, und der auf einem essentialistischen Sprachbegriff aufbaut. Das Moderne von der Evolutionstheorie beeinflusste Populationsdenken hat dem gegenüber Methoden entwickelt, die versprechen, die Realität von Sprache besser modellieren zu können als die alten begrifflichen Instrumente. In dem Vortrag werden diese neuen Methoden vorgestellt und gezeigt, wie ein auf diesen Ansätzen basierender non-essentialistischer Sprachbegriff aussehen könnte, mit dem man dann auch die Natur der Rechtssprache besser verstehen kann.
8.
Rechtsvisualisierung / Legal Visualisation ^
Towards Contract Clarity and Successful Business Relationships
Katri Rekola, Kerttuli Boucht
The servitization trend emphasizes the role of long-term service relationships, a concrete manifestation of which is a service contract. Consequently, the role of a contract becomes more pronounced. Given that, it makes sense to facilitate the use of contracts as relationship management tools. The goal of this talk is to discuss the role of contracts and contract visualization and to initiate a search for ways to make contracts more user-friendly, with contract clarity as the ultimate goal. The talk presents a case study in which an industrial equipment manufacturer was facing the challenge of selling services. The main source for confusion was the complexity of the services and the multiplicity of options offered to the customers. The company decided to try contract visualization to facilitate communication and to clarify the service content. The conclusion drawn from the experiment was that visuals can help but are not the answer to all communication problems. Based on the case as well as a literature study and several interviews, we offer the idea that the ultimate goal should be contract clarity, meaning a clear message, whether textual or visual or a combination of the two. Using plain language to begin with, can facilitate the visualization effort and, at times, even make it unnecessary. A sensible combination of text and visuals could indeed help make contracts work as relationship management tools.
- 1 Erich Schweighofer/Anton Geist/Franz Kummer, Einführung zu den Schwerpunkten Rechtsinformation & juristische Suchtechnologien, in: Jusletter IT 1. September 2010 Rz 14 ff.