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Die Noosphäre als Bezugsrahmen für das Recht

  • Author: Elisabeth Hödl
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Science fiction and utopias
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2012
  • Citation: Elisabeth Hödl, Die Noosphäre als Bezugsrahmen für das Recht , in: Jusletter IT 29 February 2012
Für das Ubiquitous Computing als Vision gilt die These kollektiver Handlungen in Verbindung mit einem Bio- und Gedankenkosmos der entsteht, wenn sich das Internet der Dinge mit dem Internet der Menschen verbindet. Hier begrifflich die Noosphäre, ein Begriff, der auf seinen juristischen Bedeutungsgehalt geprüft werden soll.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Noosphäre als Begriff
  • 3. Noosphäre und Medientheorie
  • 4. Noosphäre und Hackerethik
  • 5. Noosphäre und Recht
  • 6. Noosphäre und Rechtstheorie
  • 7. Schlussfolgerung
  • 8. Literatur

1.

Einleitung ^

[1]
Nach der Vision des Ubiquitous Computing werden alle Bereiche des menschlichen Lebens von Computern bestimmt. Tatsächlich sind Computer heute zu einem festen Bestandteil im Leben der Menschen geworden. Die Welt hat sich verändert. Wie in einem Kippbild der Geschichte steht plötzlich alles im Zeichen des Digitalen, das Digitale schafft neue Bedingungen und eine davon ist die Digitalisierung der Gedanken. Ein digitalisierter Gedanke ist teilbar und unendlich reproduzierbar, zugleich aber, und dies scheint - angesichts der in diesem Symposium aufgeworfenen Frage nach der Transformation juristischer Sprache - entscheidend zu sein, sind Gedanken auf eine noch nie dagewesene Weise ubiquitär. Daten werden gesammelt, gespeichert, verknüpft und sind zeitlich und räumlich unbegrenzt verfügbar. Die Noosphäre wird als der „Raum aller denkbarer Gedanken“1 bezeichnet und bildet den Bezugsrahmen für diese Abhandlung. Wie reagiert das Recht auf diesen neuen und gedanklichen Raum, der zugleich ein Territorialbegriff ist?

2.

Noosphäre als Begriff ^

[2]
In „Der Mensch im Kosmos“2 beschreibt der Jesuitenpriester, Anthropologe, Geologe und Philosoph Teilhard de Chardin im Jahr 1922 einen evolutionären Prozess durch Vernetzung. Die Biosphäre entwickelt sich im Laufe der Evolution zu einer Soziosphäre.3 Teilhard spricht von der Verschmelzung des Einzelwesens mit einem größeren Ganzen und meint damit die Entstehung eines gedanklichen Gemeinwesens. Noosphäre4 ist demnach eine Phase geistiger Entwicklung, in der die Menschheit zu einem einzigen Geist zusammenwächst.5 Der Geist webt den Teppich der Noosphäre und breitet ihn aus.6 Demnach erleben wir einen „Wechsel der Zeitalter“, das Zeitalter der Industrie, des Erdöls, der Elektrizität und des Atoms wird abgelöst vom Maschinenzeitalter, das zugleich das Zeitalter der großen Kollektive und der Wissenschaft darstellt.7 In dieser Transformation kommt es zu einem Zwang des Verwachsens.8 Die Verbindung aller denkenden Elemente der Erde lässt sich im Sinne eines riesigen psycho-biologischen Vorgangs deuten, die Teilhard als Mega-Synthese im Tangentialen bezeichnet.9 Immer mehr Komplexität - daher noch mehr Bewußtsein.10 Die Entwicklung der Erde wird als ein Prozess an Zunahme an Komplexität auf materieller Ebene begriffen und ist zugleich auch eine Zunahme an Zentriertheit auf geistiger Ebene.

3.

Noosphäre und Medientheorie ^

[3]
Der Begriff der Noosphäre wird in Folge vom Medientheoretiker Marshall McLuhan aufgegriffen, wobei dieser den Begriff enttheologisiert hat. Dadurch dient er in der Medientheorie zur Beschreibung virtueller Realitäten. McLuhan spricht von einer „kosmischen Membran“, die sich durch die elektrische Erweiterung der menschlichen Sinne um den Globus legt.11 Die Noosphäre ist damit der zentrale Begriff für das Neuronale der Digitalnetze, das technische Gehirn für die Welt. Der Cyberpionier John Perry Barlow12 sieht die Noosphäre in der Umhüllung der Welt durch Telefonkabel, Satellitennetze und Computernetzwerken und spricht in der Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace jene Fragen an, die für den gesellschaftspolitischen Umgang mit Ressourcen in derartigen Infrastrukturen von Bedeutung sind. 13

4.

Noosphäre und Hackerethik ^

[4]
Ein neuerlicher Wandel des Begriffs der Noosphäre finde sich schließlich in dem Essay des Programmierers und Mitbegründers der Open-Source-Initiative (OSI) Eric S. Raymond mit dem Titel „Homesteading the Noosphäre.“14 Hier wird der Begriff der Noosphäre als besiedelbarer Raum begriffen. Der Essay Raymonds gibt Einblick in das Selbstverständnis der (frühen) Hacker-Communities im Hinblick auf den Open-Source-Gedanken. Übereinstimmung scheint in der Szene darüber zu bestehen, dass Open-Source - und damit ist Software gemeint, die frei distribuierbar, gut entwickelt und modifizierbar ist - eine wichtige gesellschaftliche Angelegenheit darstellt. Zu ihrer Entwicklung bedarf es sohin kollektiver Anstrengungen.
[5]
Das Bedürfnis, die Entwicklung freier Software zu forcieren, kann für einen Hacker durchaus unterschiedlich stark entwickelt sein.15 Auch die Haltung gegenüber kommerzieller Software ist von Bedeutung und kann ebenfalls variieren16 . Ist die Haltung in hohem Grad unkommerziell, ist damit eine starke Ablehnung gegenüber der Wirtschaft verbunden. Die Ablehnung richtete sich dabei nicht allein gegen das Horten von Ressourcen, sondern vor allem gegen die Übermacht und Monopolisierung einzelner Unternehmen.17 Die Ablehnung richtet sich gegen Königsprotokolle des Software-Establishments wie IBM und heute Microsoft.
[6]
Um „Eigentum“ an einem Open-Source-Projekt zu erwerben, gibt es nach Raymond drei Möglichkeiten. An erster Stelle gehört ein Projekt dem, der es entwickelt hat, an zweiter Stelle ist an die Übernahme vom Vorbesitzer zu denken18 und an dritter Stellt besteht die Möglichkeit ein Projekt weiter zu entwickeln, das verwaist ist.19
[7]
Die heutige Gesellschaft ist als Tauschwirtschaft konzipiert,20 der soziale Status wird daher vom Ausmaß der Kontrolle über Güter bestimmt. Um die Open-Source-Kultur zu verstehen, muss man auch die Idee der Geschenkkultur (gift culture) kennen. Geschenkkulturen sind nicht von Knappheit bestimmt, sondern vom Überfluss.21 Diese Güter müssen nicht unbedingt materieller Natur sein. In Geschenkkulturen wird der soziale Status nicht durch das bestimmt, was jemand besitzt, sondern durch das, was er weitergeben kann.
[8]
Hacker, die sich dieser Idee verpflichtet sehen, wenden unzählige Stunden und große Konzentration auf, um hochwertige Open-Source-Codes zu schreiben, die sie dann als Gabe (gift) an die Community weitergeben. Raymond überträgt das akademische Gleichnis „Zwerge auf den Schultern von Riesen“ auf die Hackerkultur und sieht offensichtliche Parallelen der Geschenkkultur der Hacker zur akademischen Welt. Das Gleichnis soll das Verhältnis von Wissenschaft zur eigenen Tradition und den Leistungen früherer Generationen darstellen. Gelehrte mit Blick auf ihre Wissenschaftstradition sehen ihre Vorgänger als Riesen und sich selbst als Zwerge. Doch sie profitieren von den Pionierleistungen ihrer Vorgänger. Indem der Wissenschaftler die eigenen Beiträge dem vorgefundenen Wissensschatz hinzufügt, entsteht Fortschritt. Auf diese Weise können die Zwerge die Riesen überragen.
[9]
Wie aber ist der Wert einer Gabe (gift) in Form von Open-Source-Codes einzustufen? Das verfügbare Maß für Erfolg ist der Ruf unter Kollegen.22 Im Laufe der Zeit scheinen sich folgende Regeln in der frühen Hacker-Kultur etabliert zu haben:
[10]
  1. Ein Projekt, das nicht funktioniert, ist wertlos, gleichgültig wie clever und originell es ist.
  2. Arbeiten, die die Noosphäre ausweiten, sind besser, als Arbeiten die ein bestehendes Stück funktionalen Territoriums duplizieren. Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen23. Die Mitglieder der Samba-Gruppe etwa gelten als Helden, weil sie ein von Microsoft beherrschtes Territorium neutralisiert haben und damit die Noosphäre erweitert haben.24
  3. Arbeiten mit großer Distribution, die sich großräumig verbreiten, sind renommierter, als andere.25
  4. Wird ein Projekt von vielen genutzt, ist dies die größte Form der Anerkennung.
  5. Das Hinzufügen einer weiteren Funktion wird als höherwertig eingestuft, als die Beseitigung von Fehlern und Bugs (außer natürlich, es handelt sich um einen überaus hartnäckigen Fehler, so dass dessen Behebung auf ungewöhnliche Fähigkeiten und Kenntnisse hinweist).26
[11]

Neben dem Einsatz von Energie und Zeit sind Gaben (gifts) in Form von Codes komplexe Artefakte des Denkens.ERR Im Vergleich zu der Kultur der Cracker und den Piraten-Kulturen gilt in der Hacker-Community nach der Definition Raymonds die eigene Arbeit als Statement. Die Qualität der Arbeit muss für sich selbst sprechen.28 Nur wenn der Code funktioniert, erhöht sich das Wissen der Gemeinschaft. Was den Begriff der Noosphäre betrifft, so wird Raymond explizit: Eigentum ist die Abstraktion von Territorium. Die Gründung eines Open-Source-Projektes ist ein territorialer Anspruch auf die Noosphäre.29

[12]

Neben dem Einsatz von Energie und Zeit sind Gaben (gifts) in Form von Codes komplexe Artefakte des Denkens.29 Im Vergleich zu der Kultur der Cracker und den Piraten-Kulturen gilt in der Hacker-Community nach der Definition Raymonds die eigene Arbeit als Statement. Die Qualität der Arbeit muss für sich selbst sprechen.30 Nur wenn der Code funktioniert, erhöht sich das Wissen der Gemeinschaft. Was den Begriff der Noosphäre betrifft, so wird Raymond explizit: Eigentum ist die Abstraktion von Territorium. Die Gründung eines Open-Source-Projektes ist ein territorialer Anspruch auf die Noosphäre.31

[13]
Die Free Software Foundation um Richard M. Stallman (RMS) unterstützte seit den frühen 1980er Jahren große Open-Source-Entwicklungen.32 Ein wichtiges Ziel für Stallman war es, ein Instrument zur Förderung des Austausches von Software zu kreieren.33 Insgesamt gesehen kam es zu einem Stimmungsumschwung in der Hacker-Szene. Die wachsende und kommerzielle Linux-Industrie befürwortete den Einsatz hochwertiger kommerzieller Software für bestimmte Aufgaben. Dieser Richtungswechsel wurde unter den puristischen und fanatischen Anhänger der anfänglichen Hacker-Szene massiv abgelehnt, da sie ihre Werte verhöhnt sah. Im Februar 1998 wurde Navigator 5.0 als offene Source verteilt, was zur Folge hatte, dass in der Wirtschaftswelt das Interesse für freie Software geweckt wurde.34 Damit wandelte sich die Szene der Free Software zu einem Kooperationspartner für Recht und Wirtschaft.35

5.

Noosphäre und Recht ^

[14]
Was also bedeutete der Begriff der Noosphäre als Bezugsrahmen für das Recht? Geht man von dem eben dargelegten Gedanken der Open Source Initiative aus und bejaht man den Wert öffentlichen Wissens,36 nimmt man Barlows politische Forderungen für den Cyberspace dazu, und betont man die öffentliche Nutzung von Telekommunikationsnetzen, nutzt man den medientheoretischen Blick und betrachtet man die Noosphäre als elektronisches Gehirn für die Welt, so kehrt man letztlich an den Anfang der Idee zurück, und sieht mit Teilhard das Zeitalter der Wissenschaft und der Kollektive kommen und ein geistiges Gemeinwesen wachsen. Mit diesem Blick auf die Noosphäre entsteht eine Ahnung davon, was die Transformation juristischer Sprachen im Ubiquitous Computing bedeuten könnte. Wie sieht die Steuerungsfähigkeit des Rechts aus?
[15]
Im Raum aller denkbaren Gedanken stehen Rechtsinformationen und juristische Materialien potentiell unbegrenzt und ubiquitär jedermann zur Verfügung. Im juristischen Kontext ist die Noosphäre also das juristische Wissen der gesamten Menschheit. Global gesprochen sind es kollektive Erkenntnisse von Juristen und damit komplexe Artikfakte des Denkens. Dieses Denken umfasst Rechtsnormen, Prinzipien, Gewohnheitsrecht, Sitten, Judikatur und rechtswissenschaftliche Literatur. Diese juristischen Gedanken sind in einer digitalisierten Welt in digitalisierter Form verfügbar. Die Summe dieser Gedanken bildet eine weltweite Rechtsdatenbank, in der Informationen verwaltet werden. Um den utopistischen Gedanken der Noosphäre nun zu Ende zu denken, so müsste man fragen, ob diese Datenbank nicht längst schon mehr ist, als eine bloße Datenbank. Was passiert denn, wenn diese Datenbank nicht nur Wissen verwaltet, sondern auch eigenständig Entscheidungen treffen kann?37 Ist das die „weltumspannende denkende Hülle“ im Sinne der Noopshäre? Diese Idee findet in folgenden Phänomenen ihren argumentativen Rückhalt:
  • Entgrenzung des Rechts
  • Vernetzung des Rechts
  • Fragmentierung des Rechts
  • Automatisierung juristischer Verfahren
  • Semantische Netze und Urteilsfindung
[16]
Die Entgrenzung und Vernetzung durch die Digitalisierung des Denkens wird für den Juristen zunehmend deutlich.38 Hypertexte sind ein Beispiel dafür, denn durch die Hypertext-Technologie entwickelt sich das Internet zunehmend zu einer umfassenden virtuellen Rechtsbibliothek.39 Immer mehr juristische Informationen werden im Internet gespeichert und für alle zugänglich. Rechtliches Wissen und rechtliche Informationen sind von nun an nicht allein Spezialisten vorbehalten, sondern werden immer mehr zum Allgemeingut. Rechtstexte, Urteile und wissenschaftliche Literatur sind in demokratischen Gesellschaften für Bürger einsehbar. Sie könnten als Allmende verstanden werden.
[17]
Rechtssysteme sind keine autarken Systeme, sondern Regelwerke, die in einer Welt der Netze ebenfalls Netze sind. Wie in Netzen üblich, spielen hier Kommunikation und Kooperation eine Rolle. Das Recht wird sich zunehmend Verbündete und Kooperationspartner suchen. Man kann dies als „transrechtliche Kooperationen“40 bezeichnen. Gemeint sind hier Kooperationspartner aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
[18]
Die moderne Weltgesellschaft in der Noosphäre ist eine Weltökonomie und Weltkultur mit einem gleichzeitigen Trend zur Regionalisierung. Dies führt zu einer Fragmentierung der Lebenswelten. Das Recht wird polyzentrischer.41 Es sind sohin viele Zentren, die Recht setzen, das gleichzeitig in identischen Sachbereichen zur Anwendung gelangt. Ein zentrales Rechtssetzungsorgan, das konsistentes Recht schaffen könnte, existiert nicht. Immer mehr Politikfelder werden auf der supranationalen Ebene und international, zunehmend auch von privaten und weniger legitimierten Organen getroffen42 . Internet Governance bekommt zunehmend Bedeutung.43
[19]
Aber der evolutionäre Sprung, der das Internet erst zur Noosphäre macht, zur kosmischen juristischen Membran, ist die eigenständige Verarbeitung von Informationen. Die Rede ist von automatisierten Verfahren. Computer können Bedeutungen semantischer Daten erkennen, indem sie über Hyperlinks die Definition von Kennwörtern und die zu ihrem Kontext gehörenden Schlussregeln und Verwendungsregeln nachschlagen. Kann sich der Computer den Inhalt selbst erschließen44 , kann er sich sohin auch selbstständig verhalten und wird damit in einer hochvernetzten Welt zum ubiquitären Urteilsautomaten.
[20]
Die Verflechtung des Internets mit dem „Internet der Dinge“ ermöglicht es auch, mittels Softwareagenten juristische Aufgaben von Computern erledigen zu lassen.45 Ganz so wie es bereits in der Wirtschaft geschieht. An der Londoner Börse wurden im Jahr 2006 etwa 40% aller Transaktionen von sogenannten Algotradern durchgeführt.46 Die Händler delegieren damit die Aufträge ihrer Kunden einem Computerprogramm, das den Markt anhand von Kennzahlen „beobachtet“ und dann auf der Basis einer bestimmten Strategie Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen trifft. Hierzu zählen die Wahl des günstigen Zeitpunktes oder eine Stückelung in Teiltransaktionen.47 In einem weiteren Schritt verfolgt man das Ziel, diese Programme lernfähig zu machen, sie sollen mehrere Varianten einsetzen und auf Grund der Resultate erfolgreiche Strategien künftig bevorzugen.
[21]
Damit überzieht ein extrem ausdifferenziertes Regelgeflecht die digitalisierte Gesellschaft, delegiert zugleich aus sich selbst heraus und übernimmt selbständig immer mehr Aufgaben.48 Oder anders gesprochen: Computer weben von sich aus Regeln in die Noosphäre.

6.

Noosphäre und Rechtstheorie ^

[22]
Damit muss aber auch gefragt werden, wie sich der Begriff der Noosphäre rechtstheoretisch behandeln lässt. Digitalisierung verändert das Recht und seine Instrumente.49 Dabei lässt sich durch die Noosphäre eine zunehmende Unschärfe in der Lebenswelt und im Recht feststellen, die zur rechtstheoretischen Herausforderung wird. Kreuzbauer hat für die Rechtstheorie folgende Kernbereiche identifiziert, die hier als Orientierung für erste Überlegungen und mögliche Ansätze der Debatte dienen können50 :
  1. Sozialität des Rechts51
  2. Normativität des Rechts52
  3. Sprachphilosophie des Rechts53
  4. Ideengeschichte der Rechtsphilosophie54
  5. Spezielle Probleme der Rechtsdogmatik aus rechtsphilosophischer Sicht55

 

[23]

Im Lichte dieser Strukturierung sollen hier mögliche Themenstellungen für rechtstheoretische Ansätze in Bezug auf die Noosphäre gegeben werden.

[24]
Was die Sozialität des Rechts betrifft, so werden sich durch die Noosphäre sozialethische Themenstellungen ergeben, die sich insbesondere in der zunehmenden Mensch-Maschine-Verflechtung manifestieren, die zugleich Bewusstseinsfragen und den Begriff der Willensfreiheit berühren.56 So ist auch von „spirituellen Maschinen“57 die Rede.
[25]
In Bezug auf die Normativität des Rechts fällt auf, dass in der Noosphäre die Idee des in die Technik selbst integrierten Rechts debattiert werden muss, wie dies etwa am Beispiel des eingebauten Datenschutzes passiert.58 Hierzu wird etwa vom Europäischen Datenschutzbeauftragten die Notwendigkeit der rechtlichen Verankerung des Grundsatzes des „eingebauten Datenschutzes“ betont.59 Der sicherlich bedeutsamste Begriff für die rechtliche Debatte bezüglich der Noosphäre ist damit der Begriff „Law by Design“.60
[26]
Durch die Entterritorialisierung des Rechts wird in der Noosphäre zudem die Überlagerung einzelner Rechtskreise evident, aber auch die Notwendigkeit von Bündnissen zu anderen Bereichen der Gesellschaft, wie Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Die Prinzipienbildung und die Ressourcenverteilung im Rahmen der Internet Governance werden ebenfalls rechtstheoretisch vertieft werden.
[27]
In der Sprachphilosophie des Rechts wird die zunehmende Visualisierung des Rechts in der Noosphäre evident. Hier seien nur beispielhaft der Einsatz von Piktogrammen als Instrumente rechtlicher Informationspflichten gegenüber Betroffenen (etwa bei RFID-Systemen)61 , der Einsatz von Tabellen und Bildern in Rechtsnormen, oder die Visualisierung durch die Medien (wie dies in der Litigation-PR zu beobachten ist)62 genannt.
[28]
Durch die Noosphäre des Rechts wird die Ideengeschichte der Rechtsphilosophie weiter entwickelt werden müssen. Der entscheidende und rechtsphilosophisch sensible Punkt besteht in der Legitimierung von Gesetzen, Rechten und Geboten.63 Positive Rechte entstehen immer auch als Konsequenz bestimmter Herrschaftsverhältnisse. In der Demokratie ist es das souveräne Volk das über seine Vertreter die Gesetzgebung bestimmt. In der Noosphäre ist es die zunehmende Verflechtung menschlicher und technischer Systeme, die das Design von Normen bestimmen werden.
[29]
Zu den speziellen Problemen der Rechtsdogmatik in der Noosphäre gehört beispielhaft die Einordnung ideeller Werte, des Eigentumsbegriffs, des Subjekts und der Willensfreiheit.

7.

Schlussfolgerung ^

[30]
Nach diesem Befund über die Noosphäre könnte man die Transformation juristischer Sprache in der Entwicklung einer neuen Terminologie sehen. Drei Begriffswolken zur Noosphäre:

8.

Literatur ^

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  1. 1 Programmierer und Hacker Eric S. Raymond, Homesteading the Noosphere. http://catb.org/~esr/writings/homesteading/homesteading/index.html#id2764205 aufgerufen 5.2.2012 (2000)
  2. 2 Teilhard de Chardin, Der Mensch im Kosmos3, C.H.Beck, München 193ff. (2005).
  3. 3 Teilhard de Chardin wurde wegen seiner evolutionistischen Anschauungen 1926 in ein zwanzigjähriges Exil nach China geschickt.
  4. 4 Der Begriff der Noosphäre wurde davor von Wladimir Iwanowitsch Wernadski verwendet, dessen Schüler Teilhard de Chardin war. Wernadski selbst verwendet den Begriff in seinen Schriften jedoch erst viel später, etwa in „Der wissenschaftliche Gedanke als planetare Erscheinung“. Vgl. Levit, G.S.: Biogeochemistry - Biosphere - Noosphere. The growth of the theoretical system of Vladimir Ivanovich Vernadsky. In: Studien zur Theorie der Biologie. Bd. 4, VWB, Berlin (2001).
  5. 5 „Nun hat sich uns aber gezeigt, daß mit der Verwicklung der Formen und Organe, die im Lauf der Geschichte immer mehr zugenommen hat, die Gehirne gewachsen sind, nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ (und demzufolge auch die Bewußtheit), in einem unumkehrbaren Prozeß.“ Vgl. FN 2, S. 152.
  6. 6 Vgl. FN 2, S. 193.
  7. 7 Vgl. FN 2, S. 218.
  8. 8 Es ist die geometrische Begrenzung eines Gestirns, denn nachdem der freie Raum besetzt war, mussten die Bewohner sich enger aneinanderdrängen. Mit dem Verwachsen der Elemente kommt es zur MEGA-Synthese. Evolution = Aufstieg des Bewußtseins. Aufstieg des Bewußtseins = Einigungswirkung.
  9. 9 Infolgedessen handelt es sich um einen Sprung der Radialenergien nach vorwärts in Richtung der Hauptachse der Evolution.
  10. 10 Vgl. FN 2, S. 250-251.
  11. 11 McLuhan, M., Die Magischen Kanäle. Understanding Media. Econ.-Verlag, Düsseldorf (1968).
  12. 12 Barlow, J.P., Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace (Übersetzung Stefan Münker) http://www.heise.de/tp/artikel/1/1028/1.html aufgerufen 5.2.2012 (1996)
  13. 13 Zur Frage der Netzneutralität vgl. Hödl, E./Hofmann, Ch., Philosophie des Datentransports. Lösungen im österreichischen Recht, In: Taeger (Hersg.), Die Welt im Netz – Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft, OlWIR, Oldenburg S. 665-679 (2011); Eine literarische Deutung findet sich bei Hödl, E., Nachrichten aus der Noosphäre, In: perspektive – hefte für zeitgenössische literatur, Nr 69/70, S. 22-29 (2011).
  14. 14 Siehe FN 1.
  15. 15 Raymond fasst das sinngemäß so zusammen: Eine Person, mit großem Eifer würde wohl sagen: „Freie Software ist mein Leben! Ich existiere, um nützliche, schöne Programme und Informationsressourcen zu erstellen“. Eine Person mittleren Eifers würde sagen: „Open Source ist eine gute Sache, ich bin bereit, viel Zeit zu investieren“, und eine Person mit geringerem Eifer würde sagen, „Ja, Open Source ist in Ordnung, ich spiele damit und respektiere alle, die an diesem Projekt arbeiten.“
  16. 16 Denn jemand der eine sehr starke Abneigung gegen kommerzielle Software hat, betrachtet diese zugleich als Ausdruck des Ressourcendiebstahls und als das maßlose Horten gesellschaftlicher Ressourcen. Eine solche Person, wird sich daher zum Ziel setzen, freie Software zu entwickeln, um diesem Übel entgegenzutreten. Ist jemand in seiner Ablehnung gemäßigter, so wird er kommerzielle Software nicht grundsätzlich ablehnen. Er wird der Ansicht sein, dass Programmierer für ihre Arbeit bezahlt werden müssen, dass aber Unternehmen, die von dieser Arbeit übermäßig profitieren, nicht unterstützt werden dürfen. Letztlich könnte die Haltung aber auch die sein, dass gegen kommerzielle Software nichts einzuwenden ist, solange die Software tut, was der Nutzer möchte. In den Anfängen der Hacker-Kultur stufte sich der überwiegende Teil der Hacker als sehr eifrig und sehr unkommerziell im Sinne der obigen Differenzierung ein.
  17. 17 Sie seien Ausdruck der Unterdrückung von Unix und offenen Standards und Open-Source-Software durch überlegene Softwareansätze.
  18. 18 In guten Hacker-Gemeinschaften gilt es als interne Regel, dass die Entwickler eines Projekts die Pflicht haben, es kompetenten Nachfolgern zu übergeben, wenn sie nicht mehr bereit sind oder in der Lage, die nötige Zeit in Entwicklung und Wartung der Software zu stecken.
  19. 19 Will ein Hacker das Projekt weiterentwickeln, muss er sich bemühen den Eigentümer der Software zu finden. Wenn dies nicht erfolgreich ist, so wird in einer Usenet-Newsgroup, die auf diese Fragen spezialisiert ist, verlautbart, dass das Projekt offenbar verwaist zu sein scheint, und dass die betreffende Person die Verantwortung übernimmt möchte. Vor der Übernahme und der Bitte das Projekt übernehmen zu können, gehört es zum guten Stil, diese öffentliche Bekanntmachung in möglichst vielen einschlägigen Foren, Newsgroups und Mailinglist bekannt zu geben, und dabei Geduld bei der Antwort zu haben. Ist dieser Prozess durch die User-Community erfolgt, und gibt es keine Einwände, kann der Anspruch auf das Eigentumsrecht an den verwaisten Projekten geltend gemacht werden. Damit ist der Staffelstab übernommen. Tatsächlich wird ein Hacker aber erst als legitimer Nachfolger eines solchen Projekts betrachtet, wenn er eine wesentliche Verbesserung des Projekts in den Augen der User-Community damit erzielt. Viele Hacker haben diese Regeln mehr oder weniger bewusst eingehalten. Hier findet sich auch die Abgrenzung der Hackerethik gegenüber jener der Cracker und Piraten Kulturen; vgl. FN 28.
  20. 20 Für Regierungen, Militär und kriminellen Vereinigung, gilt entweder das Prinzip der Tauschwirtschaft oder das der Zwangshierarchie.
  21. 21 Geschenkkulturen werden in der Regel von Ökonomen und Anthropologen nicht als eigenständige Gesellschaftsform anerkannt. In der Deutungsvariante der Hacker-Kultur entstehen Geschenkkulturen dort, wo keine signifikante Knappheit in Bezug auf das Überleben besteht. Informationen gehören zu jener Art von Ressourcen, die man weitergeben kann, ohne den Informationswert zu verlieren.
  22. 22 Cracker hingegen horten Geheimnisse, anstatt andere daran teilhaben zu lassen.
  23. 23 Das Duplizieren von Funktionen bestehender geschlossener Software kann genauso hoch eingeschätzt werden, wenn dadurch ein geschlossenes Format oder Protokoll durchbrochen wird und dadurch ein neues Territorium zur Verfügung gestellt wird. Als eines der höchsten Prestigeprojekte in der Open Source-Welt gilt der Samba-Code. Unix-Maschinen als Clients oder Server für proprietäre Microsoft-SMB-Filesharing-Protokolle.
  24. 24 Siehe ausführlich dazu: www.samba.org.
  25. 25 Dies sind etwa die großen Linux-Distributionen wie Red Hat, Debian, Caldera und SuSE. Aber auch andere, wie BSD-Distributionen oder die Free Software Foundation Quellen Sammlung.
  26. 26 Ein neues Tool, das nur selten genutzt wird, kann weniger wert sein, als mehrere Erweiterungen zu einem bestehenden Werkzeug, das täglich von einer großen Anzahl von Nutzern verwendet wird. Harte und langwierige Arbeit wie Debugging oder das Schreiben von Dokumentationen gilt aber als löblich.
  27. 27 Cracker suchen Anerkennung für die Freigabe von „Zero-Day-Warez“, also gecrackte Software von dem jeweiligen Tag, nicht älter als 24 Stunden alt und verschweigen zugleich, wie sie es gemacht haben. Aus diesem Grund erhöht sich das Wissen der Cracker-Kultur nur sehr langsam. Unter Warez versteht man illegal beschaffte Software (Schwarzkopie). Vgl. auch No Copy – die Welt der digitalen Raubkopie, www.no-copy.org/.
  28. 28 Siehe FN 1.
  29. 29 Einen anderen Weg der Statuserlangung als den über den Respekt gibt es nicht. Egoismus und Ich-basierte-Motivation werden verachtet, etwa Eigenwerbung. Dies wird in der in Europa und Amerika vorherrschenden Haltung gegenüber dem Ego, dem Selbst, dem Ich hergeleitet, die als eine kulturelle Matrix gedeutet wird, in der die Hacker die Erhöhung des Selbst als eine unreife Motivation verstehen. In ihren Augen das Verhalten von Primadonnen, zugleich das Zeugnis geistiger Pathologie. Als akzeptabel gelten sublimierte und getarnte Formen des Selbstentwurfes, wie der gute Ruf unter Peers, Selbstwertgefühl, Professionalität, oder der Stolz auf eigene Leistungen. Hierin liegt vielleicht aber auch eine Selbsttäuschung dieser Szene.
  30. 30 Cracker suchen Anerkennung für die Freigabe von „Zero-Day-Warez“, also gecrackte Software von dem jeweiligen Tag, nicht älter als 24 Stunden alt und verschweigen zugleich, wie sie es gemacht haben. Aus diesem Grund erhöht sich das Wissen der Cracker-Kultur nur sehr langsam. Unter Warez versteht man illegal beschaffte Software (Schwarzkopie). Vgl. auch No Copy – die Welt der digitalen Raubkopie, www.no-copy.org/.
  31. 31 Siehe FN 1.
  32. 32 1984 startete Stallman das GNU-Projekt, um mit freier Software ein Tool zu schaffen, das er gleichzeitig mit Lizenzen verband, die General Public License (GPL). Diese sieht drei Freiheiten und eine Verpflichtung vor. Die Freiheiten: Der Quelltext liegt in der für Menschen lesbaren Form offen. Software darf beliebig kopiert, verarbeitet und genutzt werden. Software darf verändert und in der veränderten Form weiter gegeben werden. Die Verpflichtung: Abgeleitete Werke müssen unter der GPL stehen, sie dürfen keinen Code enthalten, der unter anderen Lizenzen steht. Darunter Werkzeuge wie Emacs (eine Familie von Texteditoren) und GCC (GNU-Compilersammlung).
  33. 33 In der Phase zwischen 1993-1994 war es Linux, das zu einem Pragmatismus unter den Hackern führte. Nach Linux folge die Perl-Kultur unter Larry Wall, es formierten sich auch kleinere Gruppen, wie um John Ousterhout und Guido van Rossum in den Python Sprachen.
  34. 34 Im Jahr 1997 publizierte Raymond den Essay „Die Kathedrale und der Basar“ was Netscape 1998 angesichts der Dominanz von Microsoft am Browser Markt veranlasste, den Quelltext des Netscape Navigators freizugeben. Daraus entwickelte sich das Moziall-Projekt. Raymond, Eric S., Die Kathedrale und der Basar. http://gnuwin.epfl.ch/articles/de/Kathedrale/ aufgerufen 5.2.2012 (1997).
  35. 35 So verließ etwa Bruce Perens die Open-Source-Initiative (OSI), weil er die Opposition zur Free Software Foundation für schädlich hielt. Er distanzierte sich vom Begriff „Open Source“ und befürwortete den Begriff „Free Software“. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Bewegungen liegt in ihrer Sichtweisen auf die Welt. Für die Open-Source-Bewegung ist die Frage, ob Software quelloffen sein sollte eine praktische Frage und Open Source eine Entwicklungsmethodik. Freie Software hingegen ist eine soziale Bewegung. Für die Open-Source-Bewegung ist unfreie Software eine suboptimale Lösung. Für die Freie-Software-Bewegung ist unfreie Software ein soziales Problem und „Freie Software“ die Lösung. Siehe dazu www.gnu.org/philosophy/free-software-for-freedom.de.html.
  36. 36 Die frühe Hackerethik und die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Copyleft-Lizenzen, Access to Knowledge (A2K) und Creative Commons (CC) umschreiben die Weitergabe von Werken und Ideen in Wissenschaft und Kunst. Damit entsteht metaphorisch gesprochen ein Netz öffentlich und frei zugänglichen Wissens, deutlich etwa am Beispiel der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Vgl. auch Grassmuck, V., Offene Quellen und öffentliches Wissen, (Vortrag gehalten auf dem Moskauer Medienkongress 2000 "Internet: Konzeptionen -- Perspektiven", org. Goethe-Institut Moskau und Universität für Völkerfreundschaft Moskau, 19.-21.1.2000) http://waste.informatik.hu-berlin.de/~grassmuck/Texts/wos-moskau.html aufgerufen 5.2.2012 (2000).
  37. 37 Vgl. Boehme-Neßler, V., Relativierung des Rechts durch Digitalisierung. Anmerkungen zur Theorie des Rechts in der digitalen Welt, In: JRP S. 3 (2009).
  38. 38 Vgl. FN 35, S. 9.
  39. 39 Katsh, M.E., Law in a digital world, Oxford University Press, Oxford 83ff. (1995).
  40. 40 Vgl. FN 35, S. 3.
  41. 41 Teubner, G., Globale Bukowina. Zur Emergenz eines transnationalen Rechtspluralismus, In: Rechtshistorisches Journal S. 256 (1996).
  42. 42 Zürn, M., Regieren im Zeitalter der Demokratisierung, In: Leggewie/Münch (Hersg.), Politik im 21. Jahrhundert, Suhrkamp, Frankfurt am Main, S. 431 ff. (2001).
  43. 43 Vgl. dazu Schweighofer, E., Europäische Projektkultur und Rationalisierung des Rechts, In :Schweighofer/Kummer (Hersg.), Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts, Tagungsband des 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2011, S. 29-33 (2011).
  44. 44 Er könnte etwa nach weiteren Informationen suchen, oder eine bestimmte Suchrecherche präzisieren. Informationen über die Bedeutung von Begriffen werden dabei in Ontologien zusammengefasst. Ontologien werden noch effektiver, wenn sie durch automatische Schlussregeln erweitert werden.
  45. 45 Eine allgemeine datenschutzrechtliche Vorgabe ist es etwa beim Scoring, dass Entscheidungen, die für den Betroffenen rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen, nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden dürfen. § 49 Abs 1 DSG 2000 besagt: „Niemand darf einer für ihn rechtliche Folgen nach sich ziehenden oder einer ihn erheblich beeinträchtigenden Entscheidung unterworfen werden, die ausschließlich auf Grund einer automationsunterstützten Verarbeitung von Daten zum Zweck der Bewertung einzelner Aspekte seiner Person ergeht, wie beispielsweise seiner beruflichen Leistungsfähigkeit, seiner Kreditwürdigkeit, seiner Zuverlässigkeit oder seines Verhaltens.“
  46. 46 Vgl. Kündig, A., Selbständige Computer: Worum geht es?, In: Kündig/Bütschi (Hersg.), Die Verselbständigung des Computers, Zürich, S. 10 (2008). Der Name dieser elektronischen Agenten, die von Wertschriftenhändlern eingesetzt werden, leitet sich aus dem Begriff Algorithmus her. Bestimmte Algorithmen liegen der Software zu Grunde und verkörpern ihrerseits eine bestimmte Handelsstrategie.
  47. 47 Es ist offenkundig, dass der Faktor der Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle im Wettbewerb an der Börse spielt und der Vorteil des Einsatzes von Algotradern ist die Reaktionsgeschwindigkeit von Maschinen, die Menschen niemals erreichen können. Vgl. FN 44, S. 11.
  48. 48 Eine ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung gestützte Entscheidung liegt insbesondere dann vor, wenn keine inhaltliche Bewertung und darauf gestützte Entscheidung durch eine natürliche Person stattgefunden hat.
  49. 49 Vgl Boehme-Neßler, V., Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, Duncker&Humblot, Berlin, S. 665 (2008)
  50. 50 Zur Strukturierung siehe Kreuzbauer, G., Rechtsphilosophie und Rechtstheorie als Wissenschaft: Eine Standortbestimmung, in: Schweighofer/Kummer (Hersg.) Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts, Tagungsband des 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposions, Wien, S. 527 (2011).
  51. 51 Das Recht ist ein soziales Phänomen, das in der Theorie der menschlichen Sozietät, d.h. des menschlichen sozialen Lebens eingebettet werden muss. Sozialanthropologie und sozialethische Faktoren spielen eine Rolle, werden zum Ansatzpunkt für eine sozialphilosophische Sichtweise.
  52. 52 Dies umfasst die philosophische Erfassung des Phänomens der (Recht-)Normen sowohl als Einzelnorm als auch im Kontext des (Rechts)Normensystems.
  53. 53 Rechtslogik und juristische Argumentation, somit die philosophische Erforschung der gesamten sprachlichen Aspekte des Rechts, die juristische Argumentationstheorie, die Rechtslogik, die Sprachwissenschaftliche Erforschung rechtlicher Phänomen, die Frage der juristischen Fachsprache als auch die „juristische Sprachtheorie“ im Zusammenhang mit der juristischen Methode.
  54. 54 Philosophiegeschichte und historische Erfassung und Abfolge rechtsphilosophischer Konzepte und Theorien.
  55. 55 In den dogmatischen Fächern der Rechtswissenschaft, ergeben sich immer wieder Probleme, wie etwa die Einordnung des Immaterialgüterrechts, Eigentum, Willensfreiheit.
  56. 56 Computerphilosophie umfasst also die Auseinandersetzung mit Fragen der historischen Anfänge von Computern, deren evolutionäre Entwicklung und erstreckt sich auf das Verhältnis von Computer und Gesellschaft. Was sind die Grundlagen und Grenzen von Mensch-Maschine-Systemen? Wie autonom kann und will der Mensch sein, wenn sein Denken, Handeln, Wahrnehmen und Erleben zunehmend von technischen Systemen abhängig ist?
  57. 57 Vgl Bütschi, D./Kündig, A., Einführung, in Kündig/Bütschi (Hersg.), Die Verselbständigung des Computers, Vdf Hochschulverlag, Zürich S. 1 (2008).
  58. 58 Dies lässt sich etwa am Beispiel der intelligenten Energienetze und der automatisierten Vertragsverhandlungen demonstrieren. Vgl. Dietrich, A., Verträge im Netz: Agentenverhandlungen beim elektronischen Vertragsabschluss, In: Schweighofer/Geist/Staufer (Hersg.), Globale Sicherheit und proaktiver Staat – Die Rolle der Rechtsinformatik, Salzburg 2010, S. 260 (2010). Weltweit werden heute intelligente Meßsysteme und Geräte eingesetzt und Datenschutz soll in die Technologie und Infrastruktur eingebettet sein.
  59. 59 Vgl. Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stärkung des Vertrauens in die Informationsgesellschaft durch die Förderung des Schutzes von Daten und Privatsphäre, ABl. Nr. C280 vom 16/10/2010 S. 0001-0015.
  60. 60 Der Science Fiction-Autor Bruce Sterling hat eine visionäre Designtheorie verfasst, die Methoden aus der Science-Fiction im Designerkontext anwendet. In Zukunft wird es eine neue Art von Objekten geben, die “user-generiert“, mit Features ausgestattet, programmierbar und eindeutig identifizierbar sind. Sterling prägte für diese Objekte den Begriff „Spime“. Sterling, B., Visonary in Residence, Running Press, Philadelphia (2006).
  61. 61 Liebwald, D. Die RFID-Technologie im Licht des Datenschutzrechts, MR, S. 460 (2007).
  62. 62 Hödl, E./Zechner, M., Litigation PR – ein sinnvolles Zusammenspiel zwischen Recht und Kommunikation. http://www.krisenkompass.at/publikationen/fachaufsaetze/news-detail-fachaufsaetze/article//Litigation-PR-ein-sinnvolles-Zusammenspiel-zwischen-Recht-und-Kommunikation.html aufgerufen 5.2.2012 (2009).
  63. 63 Die Frage der Legitimierung kann auf die Machtfrage zurück geführt werden, auf die Frage also, wer Normen bestimmt, erlassen und ratifiziert hat.