1.
Einleitung ^
2.
Die Akteure im elektronischen Zustellsystem ^
2.1.
Der Zustelldienst ^
2.2.
Der Empfänger/Kunde ^
2.3.
Die zustellende Behörde ^
2.4.
Der Zustellkopf ^
3.
Die Leistungen im elektronischen Zustellsystem ^
3.1.
Das Zustellverfahren im Allgemeinen ^
3.2.
Die Zentrale Speicherleistung, Ermittlungsleistung und Aktualisierungsleistung ^
3.3.
Die Zustellleistung ^
3.4.
Die Verrechnungsleistung ^
3.5.
Die Verpflichtung zur Leistung des Entgelts ^
4.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Zustelldienst und seinen Kunden ^
4.1.
Das Rechtsverhältnis zur Erbringung der Zustellleistung ^
4.2.
Die rechtliche Qualifikation der Anmeldung beim Zustelldienst ^
Eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Zustelldienst und seinen Kunden ist m. M. n. auch dafür nicht notwendig, um potentiell elektronisch zuzustellenden Behörden die Einwilligung in den Erhalt elektronischer behördlicher Dokumente kundzutun. § 1 Abs. 1 E-GovG räumt dem Bürger grundsätzlich Wahlfreiheit bezüglich der Kommunikationsart für Anbringen an Behörden ein. Dies gilt analog auch für Zustellungen durch Behörden.11 Mit der Anmeldung bei einem Zustelldienst gem. § 33 Abs. 1 ZustG und der daraus resultierenden Aufnahme der Kundendaten in den Zustellkopf gibt der Bürger somit gegenüber jeder elektronisch zustellwilligen Behörde seine Einwilligung in den Erhalt elektronischer Dokumente ab, wodurch dem Zustellkopf Botenfunktion zukommt. Somit kann der Zustellkopf auch als Verzeichnis all jener Personen gesehen werden, welche in den elektronischen Erhalt behördlicher Dokumente eingewilligt haben. Eine solche Einwilligungserklärung kann jedoch nur als öffentlich-rechtliche Erklärung12 gegenüber der potentiell (elektronisch) zustellenden Behörde gedeutet werden und nicht als privatrechtliche Willenserklärung gegenüber einem Dritten, dem Zustelldienst. Dass neben der Erbringung der Zustellleistung zwischen dem Kunden und dem Zustelldienst die Erbringung weiterer Leistungen vertraglich vereinbart werden kann, ist nicht nur nahe liegend sondern auch explizit geregelt (§ 29 Abs. 3 1. Satz ZustG). Dies betrifft dann jedoch nur das Verhältnis zwischen diesen beiden Parteien.
5.
Die Qualifikation der Vertragsverhältnisse zwischen den Akteuren ^
5.1.
Der Vertragstyp im Verhältnis zwischen Behörde und Zustelldienst ^
5.2.
Der Vertragstyp zur Erbringung der Ermittlungs- und Verrechnungsleistung ^
6.
Zusammenfassung ^
7.
Literatur ^
Dohr, Walter, Pollirer, Hans-Jürgen, & Weiss, Ernst, E-Government-Gesetz, Manz Verlag Wien (2004), ISBN 3-214-08672-3.
Feil, Erich, Zustellwesen5, Linde Verlag Wien (2006), ISBN 3-7073-0876-6.
Hengstschläger, Johannes, Verwaltungsverfahrensrecht4, Facultas.WUV Wien (2009), ISBN 978-3-7089-0283-8.
Koziol, Helmut, Welser, Rudolf, & Kletecka, Andreas, Bürgerliches Recht I13, Manz Verlag Wien (2006), ISBN 3-214-14708-0.
Larcher, Albin, Zustellrecht, Manz Verlag Wien (2010), ISBN 978-3-214-00680-8.
Raschauer, Bernhard, Allgemeines Verwaltungsrecht2, Springer Verlag Wien New York (2003), ISBN 3-211-40540-2.
Raschauer, Nicolas, Sander, Peter, & Wessely, Wolfgang (Hrsg.), Österreichisches Zustellrecht, Springer Verlag Wien New York (2007), ISBN 978-3-211-69917-1.
Reichstädter, Peter, Tauber, Arne, & Hollosi, Arno, Modell und Prozesse der elektronischen Zustellung (ZUSEMOD 1.3.1), http://reference.e-government.gv.at/Zustellung.351.0.html (10.1.2012).
Reichstädter, Peter, Rössler, Thomas, & Tauber, Arne, Modell und Prozesse der Zustellungs-Verrechnung (ZUSERECH 1.3.2). http://reference.e-government.gv.at/Zustellung.351.0.html (10.1.2012).
Thienel, Rudolf, Verwaltungsverfahrensrecht5, Verlag Österreich Wien (2009), ISBN 978-3-7046-5409-0.
Welser, Rudolf, Bürgerliches Recht II13, Manz Verlag Wien (2007), ISBN 978-3-214-14709-9.
Zankl, Wolfgang, Bürgerliches Recht, Facultas.wuv Wien (2010), ISBN 978-3-7089-0570-9.
Zankl, Wolfgang, Qualifikation und Dauer von Mobilfunkverträgen, ecolex (2005), 29.
- 1 Die Zustellung gerichtlicher Dokumente erfolgt nach wie vor gemäß den §§ 89a ff GOG (§ 28 Abs. 2 ZustG).
- 2 Vgl. Tauber/Rössler, Elektronische Zustellung – Zustellkopf – Schnittstellenspezifikation, ZUSEKOPF.
- 3 BGBl. I Nr. 111/2010.
- 4 Erl zur RV 981 BlgNr 24. GP, 44.
- 5 Erl zur RV 252 BlgNr 22. GP.
- 6 Erl zur RV 252 BlgNr 22. GP, 16 a.E.
- 7 Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 381; Feil, Zustellwesen, 87; Raschauer/Wessely/Sander, Österreichisches Zustellrecht, 190; Larcher, Zustellrecht, RZ 472; Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht, RZ 242c.
- 8 Vgl. Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, RZ 109.
- 9 Vgl. Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, RZ 119 f.
- 10 Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I, 141.
- 11 Dohr/Pollirer/Weiss, E-Government-Gesetz, 3; Vgl. Erl zur RV 294 BlgNR 23. GP, 2. 2. Punkt.
- 12 Vgl. Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, RZ 1234 ff.
- 13 Zankl, Qualifikation und Dauer von Mobilfunkverträgen, ecolex (2005), 29.
- 14 OGH 6Ob69/05y vom 21.4.2005.