Jusletter IT

Workshop E-Justice & E-Codex

  • Authors: Martin Schneider / Thomas Gottwald
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Justice, e-CODEX
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2012
  • Citation: Martin Schneider / Thomas Gottwald, Workshop E-Justice & E-Codex, in: Jusletter IT 29 February 2012
Die österreichische Justiz ist seit vielen Jahren mit dem Einsatz der Informationstechnologie untrennbar verbunden. Neben den nationalen Vorstößen, den Elektronischen Rechtsverkehr noch intensiver zu nutzen, die Effizienz der Papierpost zu erhöhen und den elektronischen Akt flächendeckend einzuführen, engagiert sich die österreichische Justiz auch an europäischen Projekten, von denen der grenzüberschreitende elektronische Rechtsverkehr (e-CODEX) beispielhaft erwähnt wird.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV)
  • 2. Das Justiz-Zustellservice
  • 3. Die elektronisch integrierte Assistenz für die Staatsanwaltschaften (EliAs)
  • 3.1. Ausgangslage
  • 3.2. Ziele EliAs & AVS
  • 3.3. Umsetzung
  • 3.4. Ausblick
  • 4. e-CODEX
  • 4.1. e-CODEX Work Package 3 „Piloting and Experimenting“
  • 4.2. e-CODEX Work Package 5 „Date and Document Exchange and e-Payment“
  • 5. Literatur

1.

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ^

[1]
Der ERV ist die papierlose, elektronische Kommunikation zwischen den Parteien und deren Vertretern mit Gerichten und Staatsanwaltschaften und umgekehrt zum Zweck der Übermittlung von strukturierten und nicht strukturierten Eingaben und Erledigungen.
[2]
Der ERV ist die wichtigste elektronische Schnittstelle der Justiz und unterstützt Gerichtsverfahren seit 1990 in bewährter Weise.
[3]
Im Jahr 2011 wurden mehr als 11 Millionen Transaktionen getätigt, das sind rund 13.500 Eingaben und 25.000 Erledigungen täglich.
[4]
Die Vorteile des ERV – schnell, kostengünstig, qualitätssteigernd, sicher und zuverlässig – sind sowohl auf Seiten der Rechtsanwälte als auch bei der Justiz gegeben.
[5]
Rechtsanwälte und Justiz reduzieren Portokosten gleichermaßen. Direktzustellungen zwischen den Rechtsanwälten sind schon seit längerem elektronisch umgesetzt. Durch den Einsatz des ERV können jährlich 9 Millionen Euro an Portokosten eingespart werden. Die Justiz bleibt mit 26 Millionen Euro im Jahr noch immer größter Portozahler des Bundes.
[6]
Umfang der Teilnehmer hat sich mit über 10.000 Anwendern über den Kreis der Rechtsanwälte und Notare, die seit 1. Juli 2007 verpflichtende ERV-Teilnehmer sind, erweitert. Mit 1. Oktober 2011 sind die Banken und Versicherungen verpflichtet, am ERV teilzunehmen. Voraussichtlich Mitte 2013 werden die gesetzlichen Sozialversicherungsträger in den verpflichteten Kreis der Teilnehmer aufgenommen.
[7]
Geplant ist weiters, eine Anbindung des ERV an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof) vorzunehmen.
[8]
Das Zustellservice des Bundes wird mit dem ERV gekoppelt werden, sodass künftig Entscheidungen der Verwaltung über den ERV an den Anwalt zugestellt und in weiterer Folge auch Eingaben getätigt werden können.
[9]
Der ERV wurde bereits 2001 als herausragende e-Government-Applikation in Europa mit dem e-Government-Label ausgezeichnet.
[10]
Im Ergebnis ist der ERV als bei allen Beteiligten akzeptierte Anwendung aus der Justiz nicht mehr wegzudenken.

2.

Das Justiz-Zustellservice ^

[11]
Zustellungen, die mangels Teilnahme am ERV nicht elektronisch erfolgen können, werden postalisch übermittelt. Knapp die Hälfte der Portogebühren fällt für die Abfertigung aus den IT-Verfahren über die zentrale Poststraße im Bundesrechenzentrum an, der andere Teil entfällt nach wie vor bei den Gerichten auf lokale Abfertigungen.
[12]
Die Justiz hat mit dem Zustellservice eine Komponente für alle Anwendungen entwickelt. Dieses übernimmt von allen Anwendungen Dokumente im PDF-Format samt einigen Metadaten, die für die Zustellung benötigt werden. Das System entscheidet selbständig, ob dem Empfänger im Wege des ERV zugestellt werden kann und veranlasst abhängig davon entweder den Ausdruck über die zentrale Poststraße oder die elektronische Zustellung. Bei den Versendungen über das Zustellservice wird knapp die Hälfte im Wege des ERV zugestellt. Wenn es gelingt, die Hälfte sämtlicher Sendungen der Justiz, die derzeit noch herkömmlich bei den Gerichten abgefertigt werden, in den Bereich des Zustellservice zu verlagern, könnte wiederum die Hälfte davon elektronisch zugestellt werden. Damit ließen sich Einsparungen von zumindest weiteren fünf Millionen Euro pro Jahr erzielen. Dieser Betrag ergibt sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Stückkosten (IT-Aufwand, Papier und Porto) für die verschiedenen Zustellarten. Eine eigenhändige nachweisliche Zustellung (RSa) kostet die Justiz fünf Euro, eine nachweisliche Zustellung mit möglichem Ersatzempfänger (RSb) drei Euro, eine Zustellung ohne Nachweis 75 Cent und eine Zustellung im ERV unter zehn Cent.
[13]
Auch im Bereich der Papierzustellungen sind durch den IT-Einsatz erhebliche Portoeinsparungen von weiteren 2,4 Millionen Euro möglich. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich auf manche Empfänger sehr viele Zustellungen an einem Tag konzentrieren. Da für alle Anwendungen ein einheitliches Zustellservice eingesetzt wird, ist es möglich, über dieses auch Zustellungen an ein und dieselbe Person im Verlauf eines Tages zu sammeln und durch Paketversand von Erledigungen zahlreiche Einzelporti einzusparen. Damit bekommt ein Empfänger von unterschiedlichen österreichischen Gerichten aus verschiedensten Verfahren (z.B. Grundbuch, Exekutionsverfahren, Zivilverfahren) sämtliche Erledigungen in einem großen Paket zugestellt. Bei nachweislichen Zustellungen muss allerdings noch eine Funktion geschaffen werden, die den Zustellnachweis über den einheitlichen Zustellvorgang auf alle beteiligten Gerichte und Einzelverfahren aufteilt.
[14]
Der Behördenbrief. Seit Jänner 2012 wird mit dem sogenannten „Behördenbrief“ weiteres Potenzial zur Kostensenkung erschlossen. Die beiden Rückscheinbriefe RSa und RSb werden künftig von der Justiz und der Post elektronisch unterstützt. Während jene Bürger, die auf Papier nicht verzichten wollen, wie bisher ihr amtliches Schreiben in Papierform erhalten, langt der Status über den Zustellvorgang (Zustellung, Zustellung durch Hinterlegung, Zustellanstand) elektronisch bei der Justiz ein. Der bisher auf Papier übermittelte Rückschein wird eingescannt und steht im Verfahren elektronisch zur Verfügung. Durch diese Innovation werden jährlich mehrere Millionen Euro an Kosten eingespart.

3.

Die elektronisch integrierte Assistenz für die Staatsanwaltschaften (EliAs) ^

3.1.

Ausgangslage ^

[15]
Die StPO-Reform 2008 etablierte die Staatsanwaltschaften als zentrale Kraft im Ermittlungsverfahren. Mit der Erweiterung der Kompetenzen wuchsen aber auch die Aufgaben, beispielsweise bei der Gewährung von Akteneinsicht. Die Übernahme gerichtlicher Akten trug zu Engpässen in den Aktenlagern bei. Zwar wurden mit der Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften per 1. Jänner 2008 die Erfassungsaufwände reduziert (Übernahme der Registerdaten der Polizei in die „Verfahrensautomation Justiz“ – VJ), aber nach wie vor entstanden jährlich zirka 600.000 Akten bzw. Tagebücher, die überwiegend nur für die erste Sichtung durch den Bezirks- oder Staatsanwalt benötigt wurden. Denn erfahrungsgemäß werden zwei Drittel der Verfahren gegen unbekannte Täter (uT, jährlich rund 400.000) geführt, wobei zirka 90 Prozent davon mangels weiterer Ermittlungsansätze abgebrochen werden müssen (§ 197 StPO).

3.2.

Ziele EliAs & AVS ^

[16]
Nach einer bundesweiten Evaluierung entschied das BMJ 2009, die Staatsanwaltschaften durch eine eigene Anwendung zu unterstützen, die insbesondere papierloses Abbrechen und eine elektronische Akteneinsicht ermöglicht.
[17]
Eine Projektgruppe unter der Leitung von Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Pleischl, der neben Vertretern der Firma act Management Consulting und des Bundesrechenzentrums (BRZ) vor allem auch Bezirks- und Staatsanwälte angehörten, definierte die Anforderungen und begleitete auch die mit 1. April 2010 beauftragte Umsetzung durch das BRZ mit folgenden Zielen:
  • Papier- und Raumersparnis
  • Entlastung des Kanzleipersonals von manuellen Routine-Tätigkeiten zugunsten der Unterstützung von Bezirks- und Staatsanwälten
  • Verkürzung der Durchlaufzeit
  • Schaffung der Grundlage für elektronische Akteneinsicht
[18]
Dazu bekommen die Bezirks- und Staatsanwälte die einlangenden ERV-Berichte als EliAs-Akten übersichtlich aufbereitet auf eigens angeschafften 24 Zoll-Bildschirmen vorgelegt und können direkt mittels Mausklick die Entscheidung „Abbrechung“ treffen. Auch die Revision ist berücksichtigt, bei der in bestimmten Situationen ein Staatsanwalt die Entscheidungen eines Bezirksanwalts bzw. ein Gruppenleiter die Entscheidungen eines Staatsanwalts vor der elektronischen Verarbeitung noch genehmigen muss.
[19]
Ansonsten wurde der Funktionsumfang der EliAs bewusst gering gehalten, um die anvisierten Ziele frühzeitig realisieren zu können. Freilich bedingen daher andere Entscheidungen als „Abbrechung“ derzeit noch die Übertragung des EliAs-Aktes in einen VJ-Fall und das Anlegen eines Papierakts.
[20]
Parallel wurde das Aktenverteilungssystem AVS entwickelt, um eine automatische Zuteilung der EliAs-Akten an die Bezirks- und Staatsanwälte zu ermöglichen.

3.3.

Umsetzung ^

[21]
Die Umsetzung erforderte neben der Erweiterung der Schnittstelle zur Kriminalpolizei (Anwendung PAD) in Abstimmung mit dem BM.I sowie der Anbindung des AVS, des justizinternen Portals (Single-Sign-On, Aufruf über das Intranet) und des Datawarehouses der Justiz zur Erstellung von Statistiken auch umfangreiche Anpassungen der VJ, damit aus deren Oberfläche heraus bei entsprechender Berechtigung auf die Daten von EliAs-Akten zugegriffen werden kann.
[22]
Dass sich die Lösung nahtlos in die IT-Strategie der österreichischen Justiz einfügt, wurde im Rahmen der ständigen Projektbegleitung durch die Abteilung für Rechtsinformatik des BMJ (Pr 5) und die Justizarchitekten des BRZ gewährleistet.
[23]
Durch weitgehende Anwendung der Prinzipien agiler Softwareentwicklung konnten die Anforderungen parallel zur Programmierung präzisiert und auf Änderungen flexibel reagiert werden.
[24]
Am 1. Februar 2011 startete der Pilotbetrieb bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Ab März fanden die Schulungen der Bezirks- und Staatsanwälte die IT-Schulungszentren der Justiz statt, sodass der Linzer Oberstaatsanwaltssprengel sowie die kleineren Staatsanwaltschaften im Wiener Sprengel ab Mitte März den EliAs-Betrieb aufnehmen konnten. Die Staatsanwaltschaften St. Pölten, Wien sowie der Grazer Sprengel folgten Anfang April, der Innsbrucker Sprengel Anfang Mai 2011.
[25]
Die Rückmeldungen der Benutzer aus dem Einsatz in der Praxis sind durchwegs positiv.

3.4.

Ausblick ^

[26]
Nicht zuletzt diese Rückmeldungen führten zur Weiterentwicklung der EliAs. Seit Dezember 2011 können die Angaben der Kriminalpolizei zu den strafbaren Handlungen präzisiert bzw. korrigiert werden. Sollte sich dadurch die Zuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft ändern, erfolgt die neuerliche Vorlage nun auch elektronisch.
[27]
Die nächste Ausbaustufe ermöglicht es unter anderem, weitere Geschäftsstücke zu EliAs-Akten hinzuzufügen. Dafür werden Scan-Einrichtungen bei den staatsanwaltschaftlichen Einlaufstellen notwendig, da weitere Geschäftsstücke zu einem Akt überwiegend auf Papier einlangen.
[28]
Damit soll die EliAs auch weiterhin und in verstärktem Maße zur Erreichung der eingangs erwähnten Ziele zugunsten der Staatsanwaltschaften beitragen.

4.

e-CODEX ^

[29]
Ziel von e-CODEX (e-Justice Communication via Online Data Exchange) ist die Verbesserung des Zugangs für Bürger und Firmen zu grenzüberschreitenden justiziellen Verfahren und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Interoperabilität zwischen den nationalen Justizbehörden.
[30]
Hohe Mobilität und die Europäische Integration bedingen eine Zunahme der grenzüberschreitenden Rechtsfälle. Diese Fälle erfordern eine Kooperation zwischen den nationalen Justiz-Systemen. Der Einsatz von IKT (Informations- und Kommunikations- Technologie) kann diese juristischen Verfahren transparenter, effizienter und ökonomischer machen. Gleichzeitig erleichtert man damit den Zugang für Bürger, Firmen und Behörden zu diesen Justizverfahren. Das bedeutet sowohl vereinfachten Informations-Zugang als auch effizientere Abwicklung der grenzüberschreitenden Verfahren.
[31]
e-CODEX soll ein voll interoperables europäisches e-Justice System schaffen. Die anvisierten Lösungen müssen dabei die justizielle Unabhängigkeit aber auch die Subsidiarität berücksichtigen. Die in den Mitgliedsstaaten etablierten e-Services und Infrastrukturen dürfen dabei aber nicht durch neue zentrale Lösungen ersetzt werden. Vielmehr muss e-CODEX eine Interoperabilitäts-Schicht schaffen, welche die nationalen Services grenzüberschreitend verbindet.
[32]
Die Blöcke
  • e-Identity-Management für natürliche und juristische Personen
  • e-Signatures
  • e-Payment
  • Dokumenten- und Datenaustausch (e-Filing) und e-Payment
  • Dokument-Standards

haben gemeinsame Lösungen und Standards zum Ziel.

[33]
e-CODEX soll Pilotprojekte sowohl im Ziviljustizbereich (z.B. EU-Mahnverfahren, Bagatellverfahren) als auch im Strafjustizbereich (z.B. Europäischer Haftbefehl) umsetzen. e-CODEX hat sich auch dazu verständigt, die Ergebnisse aus Nachbar-Projekten wie STORK, PEPPOL und SPOCS wieder zu verwenden bzw. entsprechend zu adaptieren. Mehr Informationen finden Sie unter www.ecodex.eu.

4.1.

e-CODEX Work Package 3 „Piloting and Experimenting“ ^

[34]
e-CODEX Work Package 3 ist das Arbeitspaket innerhalb des e-CODEX Projekts, welches sich um die Pilotprojekte kümmert. Das Sprichwort “Probieren geht über studieren” ist auch eine der zugrundeliegenden Philosophien bei e-CODEX. Jene „Building Blocks“, welche durch die technischen Arbeitsgruppen („Work Packages“) von e-CODEX generiert werden, sollen durch Pilotprojekte für definierte und reale justizielle Verfahren eingesetzt werden. Work Package 3 hat dabei die Aufgabe der Auswahl der einzelnen Pilotprojekte, welche aus dem Ziviljustiz- und Strafjustizbereich kommen. Allen Pilotprojekten ist es gemeinsam, dass es grenzüberschreitende justizielle Verfahren sein müssen. Konkret werden
  • das Europäische Mahnverfahren
  • das Bagatellverfahren
  • der europäische Haftbefehl
  • sicherer grenzüberschreitender Datenaustausch zB für Rechtshilfeansuchen

als Pilotprojekte bei e-CODEX umgesetzt werden. Die Pilotprojekte sollen mit 1. Jänner 2013 in Betrieb gehen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.e-codex.eu/index.php/work-packages?catid=9&id=20:wp3 .

4.2.

e-CODEX Work Package 5 „Date and Document Exchange and e-Payment“ ^

[35]
Grenzüberschreitende justizielle Verfahren, welche Dokumente wie EU-Mahnklagen zwischen den einzelnen Beteiligten wie Rechtsanwälten und Gerichten elektronisch austauschen können müssen, benötigen eine bestimmte Infrastruktur. Diese hat strenge Anforderungen bezüglich Sicherheit und Integrität, sie muss aber auch die zugrundeliegenden Direktiven und Richtlinien technisch richtig abbilden. Die elektronische Bezahlung von Gerichtsgebühren für Eingaben muss ebenso unterstützt werden.
[36]
Das e-CODEX Work Package 5 „Document and Data Exchange and e-Payment“ soll eine entsprechende Infrastruktur zusammen mit den anderen Partner für die Pilotprojekte definieren und kreieren. Eine derartige Lösung muss als Drehscheibe zwischen nationalen Applikationen funktionieren und diese zum Daten- und Dokumenten-Austausch anbinden. Die nationalen Systeme sollen dabei nach Maßgabe nicht angepasst werden müssen. Neben der Anbindung von nationalen Systemen soll auch das e-Justice Portal als weitere Möglichkeit für Eingaben angebunden werden.
[37]

Erkenntnisse und Ergebnisse aus den anderen Large Scale Pilots wie PEPPOL und SPOCS fließen in das e-CODEX Konzept ein. Ziel ist eine konvergente Transport-Lösung für grenzüberschreitende justizielle elektronische Verfahren. Mehr Informationen finden Sie unter

http://www.e-codex.eu/index.php/work-packages?id=22

.

5.

Literatur ^

Schneider/Gottwald, E-Justiz in Österreich - Umsetzung der IT-Strategie, in Jaksch-Ratajczak/Stadler (Hrsg), Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung (2011) 393.

Fellner/Schneider, e-Justice und e-Government, in FS Woschnak (2010) 122.

Gottwald, Ausgewählte IT-Anwendungen in der österreichischen Justiz, in Jaksch-Ratajczak (Hrsg), Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung (2010) 71.

Fellner, e-Government und die österreichische Justiz, in FS Winter, (2004) 206.