1.
Das Problem ^
2.
Selbstschutz ^
3.
Rechtsschutz ^
Für die EU ist die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen maßgeblich. Eine App. kann man als Dienstleistung für den Nutzer ansehen, so dass gemäß Art. 5 Abs. 1 b der genannten VO bei einer Verletzung des Anspruches auf Geheimhaltung die Gerichte in Österreich zuständig wären. Außerdem dürfte es sich um ein Verbrauchergeschäft handeln, weil der Nutzer einer App. im Verhältnis zu deren Anbieter regelmäßig als Verbraucher und letzterer als Unternehmer anzusehen ist. Damit sind auch nach Art 15 Abs. 1 c der VO 44/2001 die österreichischen Gerichte zuständig. In einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2011 hat dieser bestätigt, dass Verbraucher einen Unternehmer auch vor inländischen Gerichten verklagen können, wenn die berufliche und gewerbliche Tätigkeit des Anbieters auf das Heimatland des Verbrauchers ausgerichtet ist.4 Gesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die ihre Leistungen via Internet in Österreich anbieten, können also auch dort verklagt werden.
3.1.
Gegen wen wo klagen? ^
Bei der Verwendung einiger Apps werden Daten nicht nur an den jeweiligen Anbieter übermittelt, sondern auch an die Betreiber der Plattformen. Google hat einen Sitz in Österreich:
Google Austria GmbH,
Graben 19/9
1010 Wien,
ebenso Microsoft:
Microsoft Österreich GmbH
Am Euro Platz 3
1120 Wien.
Der Sitz der iTunes S.à.r.l., über welche von Apple Apps bezogen werden können, befindet sich in Luxemburg:
Rue Saint Zithe 31-33
2763 Luxembourg.
3.2.
Mögliche Klageansprüche Betroffener ^
4.
Strafrechtliche Sanktionen ^
5.
Fazit ^
Egmar Wolfeil, Dissertant, Universität Wien, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik.
- 1 Ausgespäht, Datenschutz bei Apps, test, Heft 6/2012, http://www.test.de/Datenschutz-bei-Apps-Welche-Apps-Ihre-Daten-ausspaehen-4378643-0/ aufgerufen: 17.12.2012.
- 2 Näheres unter «Android Datenschutz-Tipps», http://www.mysha.de/blog/4-android-datenschutz-tipps aufgerufen: 18.12.2012.
- 3 Smartphone, Vergleich der drei wichtigsten Sicherheitsmerkmale,
- 4 EuGH Urteil vom 06.09.2012, RS C-190/11, Mühlleitner gegen Yusufi, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0190:DE:HTML aufgerufen: 18.12.2012.
- 5 Jahnel, Handbuch des Datenschutzes, Jan Sramek Verlag 2010, Anm. 3/24, S. 93.
- 6 Jahnel a.a.O. Anm. 9/70, Seite 543; Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG-Kommentar, Stand 15. 03.2012, § 34 Anm.4.