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Juristische Lehrcomics – Anforderungen und Möglichkeiten

  • Authors: Tamara Hahn / Bettina Mielke / Christian Wolff
  • Category: Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Legal Visualisation
  • Collection: Tagungsband-IRIS-2013
  • Citation: Tamara Hahn / Bettina Mielke / Christian Wolff, Juristische Lehrcomics – Anforderungen und Möglichkeiten, in: Jusletter IT 20 February 2013
Ziel unseres Beitrags ist die Untersuchung, inwiefern sich Comics als Darstellungsform für Lehrbücher im juristischen Bereich eignen. Dazu erläutern wir zunächst die Begriffe Comic, Cartoon und Graphic Novel und grenzen sie voneinander ab. Es folgt ein Überblick zum bisherigen Einsatz von Comics oder Cartoons in den Bereichen Sachbuch und wissenschaftliches Lehrbuch auch im Vergleich zu anderen Visualisierungsformen sowie den möglichen Vorteilen einer comicartigen Darstellung. Am Ende wird ein Problem aus dem Erbrecht beispielhaft als Comic sowie als Cartoon dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Comics, Cartoons und Graphic Novels: Definition, Merkmale, Typen
  • 3. Sachcomics
  • 3.1. Mögliche Vorteile von Sachcomics
  • 3.2. Illustrierte Fachbücher im juristischen Kontext
  • 4. Eigene Beispiele – das Berliner Testament
  • 4.1. Zum Sprachgebrauch
  • 4.2. Zum Gegenstand der Visualisierung
  • 5. Ausblick
  • 6. Literatur

1.

Einführung ^

[1]
Populäre Buchreihen im Bereich des Sachcomics wie etwa die Macchiato-Bände oder die von der TibiaPress in der Reihe Infocomics herausgegebenen Sachcomics decken zwar vielfältige Wissenschaftsgebiete wie etwa Mathematik, Ökonomie, Philosophie, Psychologie, Statistik, Informatik oder auch Quantentheorie ab.1 Rechtswissenschaftliche Lehrcomics findet man in diesen Reihen bisher aber nicht. Nach der Bestandsaufnahme zu den bestehenden Formen von Lehrcomics und dem Versuch einer Systematisierung illustrierter Sachbücher im juristischen Kontext stellen wir einen eigenen Vorschlag für einen Comic sowie einen Cartoon zu einem kautelar-juristischen Problem zur Testamentsgestaltung vor und diskutieren die möglichen Vorteile einer derartigen Darstellung.

2.

Comics, Cartoons und Graphic Novels: Definition, Merkmale, Typen ^

[2]
Comics werden nach der wohl gängigsten Definition des amerikanischen Comic-Theoretikers McCloud wie folgt beschrieben: «Juxtaposed pictorial and other images in deliberate sequence, intended to convey information and / or to produce aesthetic response in the viewer.»2 In Anlehnung daran führt Gundermann aus: «Der Comic ist ein eigenständiges Medium, das durch bildliche oder andere Zeichen charakterisiert wird, die zu räumlichen Sequenzen angeordnet sind. Ein Comic ist dann als solcher zu bezeichnen, wenn er unter diesem Namen produziert worden ist und Informationen vermitteln und ästhetische Wirkungen beim Betrachter erzeugen soll.»3
[3]

Die Sequenzialität des Comic, also die Abfolge einer Vielzahl einzelner Panels – damit wird das einzelne Comic-Bild mit Rahmen bezeichnet – ist dabei konstitutiv für die narrative Expressivität des Comic: «In der Bildfolge entsteht erst die Narration»4. Neben der Abgrenzung zwischen Comics und Cartoons über die Sequenzialität (Cartoons als Einbildwitze, Comics als Bildgeschichten über mehrere Panels5) werden Cartoons auch in dem Sinn verstanden, dass es sich allgemein um ikonische Darstellungen handelt, die sich auf ihren Gegenstand durch visuelle Ähnlichkeit beziehen, ihr Objekt aber verformen, indem sie eine Anzahl von Details weglassen und andere übertreiben,6 «Cartooning as a form of amplification through simplification»7, wie McCloud schreibt. Damit handelt es sich beim Cartoon eher um einen Stil, der in den meisten (nicht in allen) Comics zum Einsatz kommt: «One is an approach to picture-making – a style, if you like – while the other is a medium which often employs that approach»8.

Abbildung 1: Cartooning als Arbeitsprinzip des Comic (McCloud, 2, S. 30, Panel 5)

[4]

Der Begriff der Graphic Novel wird für anspruchsvolle und komplex strukturierte Comics genutzt, wobei meist der 1978 erschienene Comic von Will Eisner, A Contract with God and Other Tenement Stories als erste moderne Graphic Novel bezeichnet wird.9 Dabei sollte der Begriff zunächst aufzeigen, dass der Comic eine abgeschlossene Geschichte erzählt und im Umfang einem Roman ähnelt. Zunehmend wird er auch dafür benutzt, um den literarischen Anspruch zu betonen.10 Populär wurde die Bezeichnung mit Maus von Art Spiegelman, in der er die Geschichte seines Vaters, eines polnischen Juden, während des NS-Regimes erzählt und Juden als Mäuse und Deutsche als Katzen darstellt. 1992 bekam er dafür als erster Comic-Autor den Pulitzer-Preis.11

3.

Sachcomics ^

[5]

Sachcomics wurden bereits in den 1980er Jahren populär, z.B. durch die «… für Anfänger»-Reihe des Rowohlt-Verlags, in der seit 1979 in mehreren Auflagen «Einstein für Anfänger», «Marx für Anfänger» oder «Atomkraft für Anfänger» herauskamen.12 Ende der 1990er Jahre erschienen Biographien in Comic-Form zu Franz Kafka und Albert Camus, besonders für Jugendliche wurden zudem vermehrt geschichtliche Aufarbeitungen produziert, so z.B. «Die Geschichte der Musik in Comics» oder die «Geschichte der Philosophie in Comics».13 Daneben gibt es eine Vielzahl von Lehr- und Lernbüchern, in denen Cartoons i.S.v. einzelnen Panels die dargestellten Themen illustrieren, wie z.B. Oswald Huber, Das psychologische Experiment.14 Eine systematische linguistische und kommunikationswissenschaftliche Behandlung dieses Genres unter dem synonymen Begriff Information Comics findet sich bei Jüngst 2010.

3.1.

Mögliche Vorteile von Sachcomics ^

[6]

Als mögliche Vorteile von Comics gegenüber anderen medialen Repräsentationsformen wird zum einen auf die Synthese von Text, Bild und Symbol abgestellt, die entschlüsselt werden müsse und dadurch einen aktiven Leseprozess notwendig mache. Comics sprächen verschiedene Sinne an und verfügten damit über synästhetischen Charakter.15 Außerdem weckten Comics Emotionen beim Leser, insbesondere über Symbole und Farben.16 Von Comics soll zum anderen eine hohe Motivationskraft ausgehen, die z.B. im schulischen Kontext dazu führt, dass Comics häufig als Unterrichtseinstieg dienten.17 Zudem ermöglichen Comics ein hohes Maß an Identifikation, was an der Vereinfachung des Bildelements liege:

Abbildung 2: Zur Identifikationsleistung von Cartoons als visueller Stil (McCloud, 2, S. 36, Panel 3f)

3.2.

Illustrierte Fachbücher im juristischen Kontext ^

[7]
Bislang finden sich im juristischen Kontext vor allem Illustrationen aus dem Bereich der logischen Bilder, wie z.B. dem Workbook BGB mit Schaubildern von Werner Unger mit einem konventionalisierten Zeichensatz18 oder dem Lehrbuch von Mario Martini zum Verwaltungsprozessrecht19. Der dtv-Atlas Recht von Eric Hilgendorf, Band 1 und 2, in denen sich jeweils auf der linken Seite Bildmaterial und auf der rechten Seite Text befindet,20 geht bereits über rein logische Bilder hinaus und verwendet z.T. auch gegenständlichere Darstellungsformen, ohne aber in den Bereich des Comics oder Cartoons mit ihren narrativen Elementen zu kommen.
[8]

Comics bzw. Cartoons finden sich im juristischen Kontext nur ganz vereinzelt: In Deutschland gibt es von Felix Herzog Strafrecht – illustrated21, in Österreich die «CD-ROM Strafrecht Besonderer Teil» (Manz, Wien 2003)22. Die Resonanz darauf ist bisher eher verhalten. So kritisiert Röhl an Strafrecht – illustrated zum einen die Güte der darstellerischen Leistung, insbesondere die eher grobe Zeichnungsart, den nicht ganz einheitlichen Stil, die schlechte Lesbarkeit der Sprechblasen und die zu geringe Bildgröße.23 Zum anderen greift er das eher grundsätzliche Problem auf, dass hier Bild- und Textversion der Fallerzählung weitgehend parallel laufen und die Bilder nur ausnahmsweise zusätzliche Informationen zum Text enthalten. Letztlich kommt Röhl zu dem Ergebnis: «Juristen haben eine erfolgreiche Tradition, um mit sprachlichen Mitteln, insbesondere auch mit markanten Fallgeschichten, Anschaulichkeit herzustellen. Wenn man diese Mittel durch zusätzliche Bilder übertreffen will, so ist ein Aufwand erforderlich, der sich für ein Lernbuch so schnell nicht wird beibringen lassen.»24 Danach bliebe hier in erster Linie der Motivationsgedanke als Vorteil gegenüber der reinen Textversion.

4.

Eigene Beispiele – das Berliner Testament ^

[9]

Im Folgenden wird beispielhaft ein Problem aus dem Erbrecht visualisiert, nämlich zur sog. Einheitslösung beim «Berliner Testament»25 und damit zu einem kautelar-juristischen Problem. Dabei stand die Überlegung im Vordergrund, ein eher abstraktes Problem aus dem Zivilrecht zu visualisieren und nicht das gemeinhin als anschaulicher empfundene Strafrecht, das sicher nicht zufällig bei den bisher vorliegenden Beispielen für comicartige Darstellungen (siehe oben) verwendet wurde. Dies soll klären helfen, ob Comics auch für abstraktere Themengebiete zum einen überhaupt geeignet sind und zum anderen ob nicht gerade bei diesen abstrakten Themen ein größerer Mehrwert aus der Kombination von Bild und Text zu erzielen ist als dies bei rein fallbezogenen Themen der Fall ist.

4.1.

Zum Sprachgebrauch ^

[10]
Bei dem folgenden Beispiel enthalten die Sprechblasen weitgehend juristische Fachsprache. Es wurde also darauf verzichtet, die dargestellten Personen in einem durchgehend laienhaften, «flapsigen» Stil sprechen zu lassen, da damit der Text nicht wesentlich mehr ausgesagt hätte, als in den Bildern ohnehin bereits dargestellt ist. Durch die Verwendung juristischer Fachsprache in den Sprechblasen soll gerade ein über die Bilder hinausgehender Erkenntniswert geschaffen werden. Zwar mag es auf den ersten Blick etwas befremdlich wirken, wenn sich Laien in den Sprechblasen derart juristisch äußern. Wir erhoffen uns aber, dass gerade diese befremdliche und zugleich lustige Wirkung der Bilder dazu beiträgt, das Gesagte besonders gut im Gedächtnis zu behalten.

4.2.

Zum Gegenstand der Visualisierung ^

[11]
Durch die Visualisierung in sequenziell chronologischer Darstellung können Schwachstellen der jeweiligen Gestaltungsvarianten des Berliner Testamentes aufgezeigt werden, die zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. erster Erbfall) relevant werden. Hinweise auf derartige Schwächen (z.B. Gefahr des Pflichtteilsverlangens durch das enterbte Kind) erfolgen ohne eigenständige Visualisierung derselben, da die Darstellung jeder hypothetischen Schwäche von dem Hauptverlauf (welcher vor allem das zentrale Problem in den Vordergrund stellen soll) ablenken würde. Jedoch führt bereits die korrekte Verortung in der Bildfolge dazu, dass der Betrachter eine relevante Zusatzinformation sowohl an der chronologisch richtigen Stelle als auch bei der potentiell betroffenen Person verinnerlichen kann. Ein derartig vernetztes Erlernen durch eine zeitliche und personelle Verortung von Informationen, kann bereits zur deren besseren Abrufbarkeit aus dem Gedächtnis führen.
[12]
Dadurch dass die Hinweise selbst nur Schlagworte enthalten (alles andere würde die bildliche Darstellung überfrachten), wird der Leser (und Seher) zudem angeregt, die Hinweise zu hinterfragen und in einen juristischen Gesamtkontext einzuordnen («warum kann der Pflichtteil beim 1. Erbfall gerade bei der Einheitslösung gefordert werden?» – weil eine Enterbung des Kindes stattgefunden hat). Von großem Wert ist weiterhin eine vergleichende Betrachtung der beiden visualisierten Gestaltungsvarianten des Berliner Testamentes (Einheits- und Trennungslösung), was hier jedoch aus Platzgründen nicht im Comic realisiert wurde. Dazu dient Abb. 6.
[13]
Die Assoziation typischer Probleme mit überzeichnet dargestellten und immer gleich bleibenden Charakteren («alter, reicher Ehemann / junge Ehefrau mit Hang zum exzessivem Luxusshopping») kann außerdem dazu führen, dass man sich typische Stärken und Schwächen bestimmter juristischer Gestaltungsvarianten besser einprägen kann. Langjährige didaktische Erfahrung zeigt, dass es für viele Studierende leichter ist, sich an den konkreten Fall der «einkaufssüchtigen» Ehegattin (zu der man auch noch ein Gesicht vor Augen hat) zu erinnern, die die verschmolzene Erbmasse in Kleidung investiert hat und damit die Schlusserbin, also die gemeinsame Tochter, benachteiligt.
[14]
Die Comics wurden von Hand gezeichnet und dann gescannt. Es handelt sich dabei lediglich um Vorlagen für eine computerbasierte Umsetzung. Die Verwendung rechnerbasierter Verfahren für den Zeichenprozess (Graphiktablett, Bildverarbeitung, Satzprogramm) wird vor allem zu einer größeren Konstanz des Ausdrucks sowie zu besser lesbarem Text führen.
[15]
Nachfolgend zeigt Abbildung 6 eine stärker formalisierte Darstellungsvariante dieses juristischen Problems, die einerseits eher die Merkmale eines Cartoons erfüllt und andererseits näher an den bereits bekannten Diagrammformaten der Rechtsvisualisierung liegt.

Abbildung 6: Einheits- und Trennungslösung beim Berliner Testament als Cartoon gegenübergestellt

5.

Ausblick ^

[16]
Zusammenfassend lassen sich juristische Sachcomics als Beitrag zur Diskussion der multisensorischen Perspektive in der Rechtswissenschaft werten. Die vorliegenden Beispiele zeigen aus unserer Sicht, dass Sachcomics für abstrakte juristische Sachverhalte geeignet sein können. Da Comics verschiedene Sinne ansprechen bzw. unterschiedliche kognitive Verarbeitungsprozesse anstoßen, sollten sie auch bei der juristischen Wissensvermittlung nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
[17]

Im digitalen Medium existieren darüber hinaus Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Visualisierung noch spielerische Elemente hinzutreten lassen. In den letzten Jahren wird dies mit dem Begriff der Gamification26 bezeichnet, unter dem allgemein die Anwendung spieltypischer Elemente und Prozesse in spielfremdem Kontext zur Motivationssteigerung der Anwendenden verstanden wird.27 Die als Smartphone-Apps realisierten Spiele «Jagd nach dem Katzenkönig»28 oder «JuraShooter StGB» sind erste Beispiele für dieses Phänomen im juristischen Kontext.

6.

Literatur ^

Becker, Thomas, Genealogie der autobiographischen Graphic Novel. Zur feldsoziologischen Analyse intermedialer Strategien gegen ästhetische Normalisierungen. In: Ditschke, Stephan/Kroucheva, Katerina/Stein, Daniel (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 239 - 264 (2009).

Ditschke, Stephan, Comics als Literatur. Zur Etablierung des Comics im deutschsprachen Feuilleton seit 2003. In: Ditschke, Stephan/Kroucheva, Katerina/Stein, Daniel (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 265 - 280 (2009).

Gundermann, Christine, Jenseits von Asterix. Comics im Geschichtsunterricht, Wochenschau-Verlag, Schwalbach/Taunus (2007).

Jüngst, Heike Elisabeth, Information Comics. Knowledge Transfer in a Popular Format, Peter Lang, Frankfurt/Main (2010).

Kapp, Karl M., The gamification of learning and instruction. Game-based methods and strategies for training and education, Pfeiffer Wiley, San Francisco, CA (2012).

McCloud, Scott, Understanding Comics. The Invisible Art, Harper, New York (1994).

Mielke, Bettina/Wolff, Christian, Wie sieht man das Recht? Blickanalyse von Rechtsvisualisierungen. In: Schweighofer Erich/Geist, Anton/Staufer, Ines (Hrsg.), Globale Sicherheit und proaktiver Staat – Die Rolle der Rechtsinformatik. Tagungsband des 13. Internationalen Rechtsinformatik Symposium, S. 553 - 561 (2010).

Mielke, Bettina/Wolff, Christian, Visualisierungsformate im Recht. In: Schweighofer, Erich/Liebwald, Doris/Augeneder, Silvia/Menzel, Thomas, Effizienz von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft. Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik, Boorberg, Stuttgart et al., S. 618 - 626 (2005).

Packard, Stephan, Was ist ein Cartoon? Psychosemiotische Überlegungen im Anschluss an Scott McCloud. In: Ditschke, Stephan/Kroucheva, Katerina/Stein, Daniel (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 29 - 51 (2009).

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, bearbeitet von Peter Bassenge, Gerd Brudermüller, Jürgen Ellenberger, Isabell Götz, Christian Grüneberg, Hartwig Sprau, Karsten Thorn, Walter Weidenkaff, Dietmar Weidlich, 72. Neubearbeitete Auflage, Beck, München (2013).

Röhl, RSOZBLOG.de: Felix Herzog, Strafrecht illustrated, online: http://www.rsozblog.de/felix-herzog-strafrecht-illustrated [Zugriff: 6. 1. 2013].

Wegscheider, Herbert/Wegscheider, Gabriel, Strafprozessrecht, künstlerisch illustriert, mit LEX präsentiert. In: Schweighofer, Erich/Liebwald, Doris/Augeneder, Silvia/Menzel, Thomas, Effizienz von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft. Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik, Boorberg, Stuttgart et al., S. 627 - 631 (2005).

 


 

Tamara Hahn, Unternehmensjuristin, Volksbank Regensburg e.G.

 

Bettina Mielke, Vorsitzende Richterin am Landgericht Regensburg, Lehrbeauftragte an der Universität Regensburg.

 

Christian Wolff, Professor, Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur, Lehrstuhl für Medieninformatik.

 


 

  1. 1 Vgl. etwa Magenheim, Müller, Informatik macchiato: Cartoon-Kurs für Schüler und Studenten, Pearson, München (2009); McEvoy, Zarate, Quantentheorie. Ein Sachcomic, TibiaPress, Überlingen (2011).
  2. 2 McCloud, Understanding Comics. The Invisible Art, Harper, New York, S. 9 (1994).
  3. 3 Gundermann, Jenseits von Asterix. Comics im Geschichtsunterricht, Wochenschau-Verlag, Schwalbach/Taunus, S. 9 (2007).
  4. 4 Gundermann, FN 3, S. 66.
  5. 5 Vgl. Wikipedia, Lemma «Cartoon», online: http://de.wikipedia.org/wiki/Cartoon [Zugriff: 5.1.2013]. Dies gilt zumindest für den deutschen Sprachgebrauch. Im Englischen bezeichnet cartoon auch den Zeichentrickfilm.
  6. 6 Packard, Was ist ein Cartoon? Psychosemiotische Überlegungen im Anschluss an Scott McCloud. In: Ditschke/Kroucheva/Stein (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 30 (2009).
  7. 7 McCloud, FN 2, S. 30.
  8. 8 McCloud, FN 2, S. 21.
  9. 9 Becker, Genealogie der autobiographischen Graphic Novel. Zur feldsoziologischen Analyse intermedialer Strategien gegen ästhetische Normalisierungen. In: Ditschke/Kroucheva/Stein (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 239 (2009); Ditschke, Comics als Literatur. Zur Etablierung des Comics im deutschsprachigen Feuilleton seit 2003. In: Ditschke/Kroucheva/Stein (Hrsg.), Comics. Zur Geschichte und Theorie eines populärkulturellen Mediums, transcript, Bielefeld, S. 275 (2009).
  10. 10 Ditschke, FN 9, S. 275 f.
  11. 11 Ditschke, FN 9, S. 275.
  12. 12 Vgl. z.B. Schwartz, McGuiness, Einstein für Anfänger, Rowohlt, Reinbek (1979).
  13. 13 Gundermann, FN 3, S. 42.
  14. 14 Huber, Das psychologische Experiment: Eine Einführung. Mit dreiundfünfzig Cartoons aus der Feder des Autors, 5., überarbeitete Auflage, Huber, Bern (2009).
  15. 15 Gundermann, FN 3, S. 70, 72.
  16. 16 Gundermann, FN 3, S. 71.
  17. 17 Vgl. etwa für den Geschichtsunterricht Gundermann, FN 3, S. 97.
  18. 18 Unger, Workbook BGB, Band 1, Allgemeiner Teil, IuraVista Visualizing Law GmbH, München (2009). Zur Legende der verwendeten Zeichen vgl. dort S. 3.
  19. 19 Martini, Verwaltungsprozessrecht, Systematische Darstellung in Grafik-Text-Kombination, Vahlen München, 5. Auflage (2011).
  20. 20 Vgl. dazu auch Mielke, Wolff, Wie sieht man das Recht? Blickanalyse von Rechtsvisualisierungen. In: Schweighofer/Geist/Staufer (Hrsg.), Globale Sicherheit und proaktiver Staat – Die Rolle der Rechtsinformatik. Tagungsband des 13. Internationalen Rechtsinformatik Symposium, Österreichische Computer Gesellschaft, Wien, S. 554 (2010).
  21. 21 Herzog, Strafrecht – illustrated: 30 Fälle aus dem Strafrecht in Wort und Bild, Merus, Hamburg (2007).
  22. 22 Vgl. Wegscheider/Wegscheider, Strafprozessrecht, künstlerisch illustriert, mit LEX präsentiert. In: Schweighofer/Liebwald/Augeneder/ Menzel, Effizienz von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft. Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik, Boorberg, Stuttgart et al., S. 627 ff. (2005).
  23. 23 Röhl, RSOZBLOG.de: Felix Herzog, Strafrecht illustrated, online: http://www.rsozblog.de/felix-herzog-strafrecht-illustrated [Zugriff: 6. 1. 2012].
  24. 24 Röhl, FN 23.
  25. 25 Zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Ehegatten, sich gegenseitig zu Erben einzusetzen und für den Fall des Todes des Überlebenden den Nachlass an Dritte weiterzugeben, vgl. etwa Palandt/Weidlich, 72. Auflage 2012, § 2269, Rdnr. 1 ff.
  26. 26 Kapp, The gamification of learning and instruction. Game-based methods and strategies for training and education, Pfeiffer Wiley, San Francisco, CA (2012).
  27. 27 Vgl. etwa Wikipedia, Lemma «Gamification», online: http://de.wikipedia.org/wiki/Gamification [Zugriff: 5.1.2013].
  28. 28 Ein kurzer Werbefilm hierzu findet sich unter http://www.youtube.com/watch?v=2QCndX1IFbc.