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Die österreichische Transparenzdatenbank – Die rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Author: Alexandra Kappl
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Government, Open Government
  • Collection: Tagungsband-IRIS-2013
  • Citation: Alexandra Kappl, Die österreichische Transparenzdatenbank – Die rechtlichen Rahmenbedingungen, in: Jusletter IT 20 February 2013
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Die Transparenzdatenbank wurde als moderner E-Government-Service für Bürgerinnen und Bürger sowie für die öffentliche Verwaltung entwickelt. Ziel ist die übersichtliche Darstellung von rund 2.600 Förderprogrammen auf Bundes- und etwa 3.100 Förderprogrammen auf Landesebene.
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Entsprechend der föderalen Struktur der Republik Österreich (Bund, 9 Bundesländer) stellt die Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung eine rechtliche Herausforderung dar. Da es für «Transparenz» keine Bundeskompetenz gibt, kann der Bundesgesetzgeber lediglich Vorschriften in Bezug auf Bundesleistungen erlassen. Diese Vorschrift ist das Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012). Zum gemeinsamen Vorgehen mit den Ländern wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes geschlossen. Diese Vereinbarung in Verbindung mit den noch zu erlassenen landesgesetzlichen Regelungen wird die vollständige Einbindung der Länder und der Gemeinden rechtlich absichern. Diese gesetzlichen Bestimmungen bilden zusammen mit dem Datenschutzgesetz 2000 und dem aus dem Jahr 2004 stammenden E-Government-Gesetz die solide rechtliche Basis für das Gesamtvorhaben Transparenzdatenbank.
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Auch dem Datenschutz wird ausreichend Rechnung getragen, indem die in der Transparenzdatenbank gespeicherten Mitteilungen nur einen indirekten Personenbezug (verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen) haben. Daher sind die in der Transparenzdatenbank gespeicherten und die online eingebundenen Daten ohne elektronische Identifikation des Leistungsempfängers (Bürgerkarte, Handy-Signatur, FinanzOnline Kennung) keiner Person zuordenbar. Auch abfrageberechtigte Stellen können auf Basis materiell-rechtlicher Vorschriften eine personenbezogene Abfrage auf die erforderlichen Daten in der entsprechenden Kategorie, basierend auf den Leistungsbereichen der Bereichsabgrenzungsverordnung, durchführen. Dem Leistungsempfänger wird jede durchgeführte Datenabfrage im Transparenzportal angezeigt.

Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. Nr. 99/2012, http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008050 (aufgerufen am 10.01.2013).

Fachgespräch mit Dr. Maria Fekter am 18. August 2011, Facts + Figures, Förderdschungel Österreich, http://www.bmf.gv.at/Allgemeines/Flashmeldung/FactsandFigures/ Frderdschungelsterreich/Facts_and_Figures_-_Foerderdschungel_Oesterreich.pdf (aufgerufen am 10.01.2013).

Fieseler, Jörn, Transparenzdatenbank ausgezeichnet. In: Behördenspiegel, online unter: http://www.behoerdenspiegel.at/?p=1176 (abgerufen am 10.01.2013).

 


 

Alexandra Kappl, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/8.