1.
Ausgangsituation und Motivation ^
Trotz dieser gewaltigen Fördersummen existiert bis heute kein umfassender Überblick und nur geringe Transparenz bei Förderungen auf allen Bundes-, Landes- und Gemeindeebenen. Schätzwerte aufgrund von Bundesbudgetansätzen sowie der Hochrechnung ergeben:
- Mehr als 2.600 Förderprogramme auf Bundesebene
- Mehr als 3.100 Förderprogramme auf Landesebene
- Mehr als 47.000 Förderprogramme auf Gemeindeebene (Annahme: 20 Förderungen einer mittelgroßen Gemeinde)1
Die Tatsache, dass Österreich zu den Ländern mit den höchsten Ausgaben für Förderungen in der EU zählt sowie die Expertenkritik des österreichischen Förderwesens wurden von der Politik als Anlass genommen, das Vorhaben «Transparenzdatenbank» zu starten. Die Errichtung einer Transparenzdatenbank stellt den ersten Schritt eines effektiven Förderwesens in Österreich dar. Es wird davon ausgegangen, dass Einsparungen an Fördermitteln von bis zu 5,5 Mrd. Euro möglich sind und dass sich die Verwaltungsausgaben erheblich reduzieren werden.2
2.
Umsetzung der Transparenzdatenbank ^
Abbildung 1: Big Picture der Transparenzdatenbank3
Über das Transparenzportal (www.transparenzportal.gv.at) kann jeder Interessierte ab 2013 alle verfügbaren Leistungsangebote frei einsehen. Bürgerinnen und Bürger können nach Authentifizierung im Transparenzportal mittels Bürgerkarte, Handysignatur oder FinanzOnline-Kennung bzw. Unternehmen nach Authentifizierung im Unternehmensserviceportal Auskunft über alle von ihnen bezogenen Geldleistungen (Förderungen, Transferleistungen, Sozialversicherungsleistungen sowie Einkommen) erhalten. Neben der Information für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können berechtigte Stellen über das Transparenzportal personenbezogenen Abfragen durchführen (siehe Überprüfungszweck im folgenden Kapitel). Eine einheitliche Kategorisierung aller Leistungsangebote stellt sicher, dass von diesen abfrageberechtigten Stellen nur jene Daten eingesehen werden können, welche für die Vergabe bzw. Rückforderung einer Leistung erforderlich sind.
3.
Zwecke der Transparenzdatenbank ^
Informationszweck
Nachweiszweck
Steuerungszweck
Überprüfungszweck
Abwickelnde Stellen können online die Voraussetzung für die Gewährung, die Einstellung und die Rückforderung von öffentlichen Leistungen überprüfen. Dies erschwert unbeabsichtigte Doppelförderungen und trägt zu einer Verwaltungsvereinfachung bei, da der Antragsteller / die Antragstellerin einer Leistung die Nachweise nicht mehr selbst beibringen muss. Die Einsicht auf die Daten erfolgt ausschließlich auf Basis einer rechtlichen Grundlage und unter Einhaltungen der Datenschutzbestimmungen (siehe auch IRIS-Beitrag: «Die österreichische Transparenzdatenbank – Die rechtlichen Rahmenbedingungen»).
4.
Zukunftsperspektiven ^
5.
Schlussfolgerungen ^
Mit Hilfe der Transparenzdatenbank wird das Förderwesen in Österreich revolutioniert, indem Licht in den «Förderdschungel» gebracht wird. Ungerechtfertigte Mehrfachförderungen und die Vergabe von Förderungen und Sozialleistungen nach dem Gießkannenprinzip gehören somit der Vergangenheit an. Das Instrument Transparenzdatenbank erlaubt zukünftig eine effizientere Vergabe von Fördermitteln und bietet Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen umfassenden Überblick über das Leistungsangebot der öffentlichen Hand und die individuellen Ansprüche. Zudem werden die Vergabeprozesse verschlankt, da alle notwendigen Informationen elektronisch vorhanden sind.
6.
Literatur ^
Fachgespräch mit Dr. Maria Fekter am 18. August 2011, Facts + Figures, Förderdschungel Österreich, online unter: http://www.bmf.gv.at/Allgemeines/Flashmeldung/FactsandFigures/ Frderdschungelsterreich/Facts_and_Figures_-_Foerderdschungel_Oesterreich.pdf (aufgerufen am 14.12.2012).
Fieseler, Jörn, Transparenzdatenbank ausgezeichnet. In: Behördenspiegel, online unter: http://www.behoerdenspiegel.at/?p=1176 (aufgerufen am 14.12. 2012).
Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, online unter: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008050 (aufgerufen am 17.12.2012).
Sandra Tscheliesnig, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/8.
Robert Weinzettl, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/8.
- 1 Vgl. Fachgespräch mit Dr. Maria Fekter, Förderdschungel Österreich, S. 5 (2011).
- 2 Vgl. Fachgespräch mit Dr. Maria Fekter, Förderdschungel Österreich, S. 5 (2011).
- 3 Eigene Darstellung des Projektteams (2012).
- 4 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012), österreichisches Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 99/2012
- 5 Fieseler, Jörn, Behörden Spiegel, Nr. 35, S. 4 (2012).