1.
Novellenfluten ^
2.
Novellierungsmotive ^
2.1.
Regierungsorganisation ^
2.2.
Regelungstendenzen bei Organisationsbedarf ^
«Diese Information hat weiters für die Versicherten und ihre Angehörigen den Hinweis zu enthalten, dass ELGA-Teilnehmer/inne/n der jederzeitige generelle Widerspruch (§ 15 Abs. 2 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012), das jederzeitige Einsichtsrecht (§ 16 Abs. 1 Z 1 GTelG 2012), das Recht auf Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten (§ 16 Abs. 2 Z 1 GTelG 2012), der Widerspruch im Einzelfall (§ 16 Abs. 2 Z 2 GTelG 2012), die Bestimmung der individuellen Zugriffsberechtigungen für Gesundheitsdiensteanbieter und ELGA-Gesundheitsdaten (§ 16 Abs. 1 Z 2 GTelG 2012) sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ELGA-Ombudsstelle (§ 17 GTelG 2012) offensteht.»
2.3.
Novellenketten – «Ameisennovellen» ^
2.4.
Administrativer Anpassungsbedarf ^
2.5.
Finanzierungsbedarf ^
2.6.
Verfassungsgerichtshof ^
2.7.
Verweisung oder nicht – das ist durchaus eine Frage! ^
3.
Rechtsbereinigung und Rechtsdokument ^
4.
Wem hilft die heute vorhandene legistische Vielfalt im Sozialversicherungsrecht? ^
5.
SozDok – Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts ^
Aufgabe dieser Dokumentation (kostenlos www.sozdok.at) ist die Übersicht darüber, was als «Sozialversicherungsrecht» in Österreich gilt und was nicht (mehr, weil aufgehoben). Die SozDok erfüllt die gesetzliche Pflicht des Hauptverbandes nach § 31 Abs. 4 Z 4 ASVG. Eingebunden sind die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, weil diese Vorschriften das innerstaatliche Recht bzw. die internationalen Abkommen weitgehend geändert haben sowie Judikatur und parlamentarische Anfragen zum Sozialversicherungsrecht, soweit nicht generell auf vorhandene Datenbanken verwiesen werden kann. Die Anwendung verhilft zu leichterem Einstieg in den sozialversicherungsrechtlichen Daten-Dschungel samt Detailvorschriften wie den Rechnungslegungsregeln (§ 444 Abs. 6 ASVG usw.).
6.
www.avsv.at – Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung ^
Josef Souhrada, Leiter der allgemeinen Rechtsabteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Wien, Österreich.
Der Jubilar ist maßgebend daran beteiligt, dass sich der Verfasser in den 1990er-Jahren mit elektronischer Rechtsdokumentation zu beschäftigen begann. Am Anfang der Berufskarriere des Verfassers stand die damals zufällige Begegnung mit dem Werk Lachmayer/Reisinger, Legistische Analyse der Struktur von Gesetzen, Wien 1976. Dem Jubilar sei auch für manch anregendes Gespräch in der Antekammer der Wiener Hofburg während der Juristenbälle vieler Jahre gedankt. Juristen tanzen nicht nur, sie fachsimpeln auch gerne. Und ausdrücklich ist der Gattin des Jubilars Dank auszusprechen für die Geduld, mit der sie solche Gespräche ertragen musste.
- 1 Sozialversicherungschützt auch Arbeitgeber vor Regressforderungen (§§ 333 ff. ASVG), werdende Väter vor Ansprüchen in Zusammenhang mit der Geburt (§ 235 ABGB), Haftpflichtige nach Verkehrsunfällen vor höheren (Privathonorar- bzw. Pflegegebühren-) Ersatzforderungen (§ 332 ASVG) usw.
- 2 Der Verfasser dankt der Leiterin des SozDok-Redaktionsteams Beate Glück für die einschlägigen Vorarbeiten (und darf darauf hinweisen, dass sie auch künstlerisch tätig ist und ausstellt: http://www.beate-glueck.at/. Die Beschäftigung mit Rechtsdokumentation muss nicht zu Scheuklappendasein führen!). Die Fundstellenzitatlisten werden nach folgenden Regeln erstellt: Jede Kundmachung, die den Gesetzestext veränderte (Novelle, Aufhebung durch VfGH, Druckfehlerberichtigung, «Regenschirmklauseln» mit pauschalen Wortlautumstellungen) führt eine eigene Nummer, Änderungen veränderlicher Werte werden nicht erwähnt. Ohne Nummer (mit *) werden Kundmachungen geführt, die (nur) Einfluss auf die Anwendbarkeit des Textes hatten, nicht aber auf dessen jeweils geltenden Wortlaut (z.B. Kundmachungen, nach denen ein bestimmter – früherer – Wortlaut verfassungswidrig war oder Kundmachungen, die zwar das ASVG im Wortlaut führen, aber nicht dessen Text beeinflussten, wie Berichtigungen zur äußeren Form des BGBl.). Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, die den Text nicht änderten und auch nicht als verfassungswidrig erklärten, aber gerade dadurch Einfluss auf die juristische Qualität dieses Textes hatten, wurden aus Kapazitätsgründen nur ausnahmsweise berücksichtigt (ne bis in idem, «Zementierungswirkung» gegenüber vorgebrachten Bedenken, «verfassungsrechtliche Absegnung», vgl. die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Gesetzesprüfungsverfahren vor dem VfGH); gleiches gilt für Erkenntnisse des EuGH hinsichtlich Konformität zum Recht der EU. Die Einreihung mancher Kundmachungen hinsichtlich ihres Einflusses auf den Gesetzestext wäre allenfalls näher zu diskutieren, entsprechende Mitarbeit wird gerne entgegengenommen. Anregungen und Fehlerhinweise bitte an sozdok.inhalt@hvb.sozvers.at.
- 3 Für diese Details sei auf die jeweiligen Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift «Soziale Sicherheit» – SozSi verwiesen, die Inhaltsverzeichnisse der SozSi ab 1948 stehen unter http://www.sozdok.at/sozdok/allgemein/startseite.xhtmlwww.sozdok.at%20 kostenfrei zur Verfügung, die SozSi ist im elektronischen Lesesaal ANNO der Österreichischen Nationalbibliothek kostenfrei abrufbar: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=sos.
- 4 Rekonstruktionsgesetz RV 601 und AB 610, NationalbankG RV 602 und AB 611 und VersicherungswiederaufbauG RV 600 und AB 612 BlgNR im Vergleich zum ASVG mit RV 599 und AB 613 BlgNR, jeweils VII. GP.
- 5 Diese Texte sind ebenso wie die ASVG-Materialien im vollen Text (einschließlich Volltextsuche) im Internet abrufbar unter http://www.sozdok.at/sozdok/allgemein/startseite.xhtml, erweiterte Suche, Materialien bzw. stenogr. Protokolle. Einfacher Suchzugang: Eingabe von VII (Nr. der Gesetzgebungsperiode) im entsprechenden Feld.
- 6 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz. «Gewerblich» betreffend die (hauptsächlich im Gewerbe beschäftigten) Arbeitnehmer im Unterschied zu Landarbeitern, Beamten und Eisenbahnern, nicht – wie heute – für gewerblich Selbstständige, BGBl. Nr. 107/1935 bzw. 1/1938 (Wiederverlautbarung), S. 401 bzw. 1 des BGBl. Text im Internet http://alex.onb.ac.at/.
- 7 Gemeinsame Festschrift des BM für soziale Verwaltung und des Hauptverbandes, Herausgegeben vom BMSG mit Beiträgen u.a. von Alfred Dallinger, Die Pensionsversicherung im Wandel der Zeit; Alois Dragaschnig, Die soziale Krankenversicherung – Rückblick auf 25 Jahre Expansion und Konsolidierung; Karl Fürböck, 25 Jahre Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; Rudolf Häuser, 25 Jahre ASVG, Reminiszenzen und Realitäten; Herbert Kinzel, Die Entwicklung der Unfallversicherung seit dem Wirksamwerden des ASVG; Franz Millendorfer, Die Selbstverwaltung in der österreichischen Sozialversicherung; Richard Piaty, Das ASVG, gestern – heute – morgen; Robert Uhlir, der Weg zum ASVG; Hans Vollmann, Das ASVG und seine Entstehung.
- 8 Mit umfangreichen weiteren Informationen inkl. Mitgliederlisten der Verwaltungskörper. Der Hauptverband wurde nicht erst durch das ASVG gegründet, er ging bereits 1948 nach § 9 SV-ÜG, BGBl. Nr. 142/1947, aus der Arbeitsgemeinschaft der österr. SV-Institute hervor, welche ihrerseits ab 8. Mai 1945 die Aufgaben des im § 11 GSVG vorgesehenen Reichsverbandes der Sozialversicherungsträger, des nach § 12 GSVG vorgesehenen Hauptverbandes der Arbeiter-Krankenkassen und des Hauptverbandes der Angestellten-Krankenkassen sowie der in § 4 GSVG vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften übernommen hatte. Vgl. auch Art. 118 der 2. DurchfV zum GSVG 1935, BGBl. Nr. 263/1935, S. 954. Näheres zu dieser Entwicklung bei Herbert Hofmeister, Die Verbände in der österreichischen Sozialversicherung, Wien 1989, Band 10 der Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Soziale Sicherheit beim Hauptverband.
- 9 Siehe die beiden Bände aus 1988: «Festschrift 100 Jahre österreichische Sozialversicherung», Hrsg von BMSG und Hauptverband und «100 Jahre Sozialversicherung in Österreich», Hrsg. von Theodor Tomandl, Band 9 der Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für soziale Sicherheit beim Hauptverband. Letzteres dokumentiert das einschlägige Kolloquium des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der Univ. Wien vom 28./29. September 1987 und das internationale Kollquium «Strukturprobleme der sozialen Sicherheit» in Krems an der Donau.
- 10 Ewald Wiederin, Die Zeitbezogenheit der Sozialversicherungsgesetze – Bestandsaufnahme und künftige Gestaltung. In: ASVG – Neue Wege für die Rechtsetzung, S. 170
- 11 Wien 1999, Verlag Österreich (der Österreichischen Staatsdruckerei), Juristische Schriftenreihe Band 138.
- 12 Auch hiefür wurde von der erwähnten Kommission ein Arbeitsausschuss eingerichtet, dessen Abschlussbericht in der SozDok enthalten ist.
- 13 «Wiener System», bearbeitet von Bundeskanzleramt, Justiz- und Sozialministerium und Hauptverband mit dem Unternehmen IBM. Weitere Informationen zu dieser Entwicklung siehe in den Hilfetexten der SozDok und des Kundmachungssystems für Sozialversicherungsvorschriften https://www.avsv.at/avi/allgemein/startseite.xhtml.
- 14 Sichttag und Stichtag, unterscheidbar an folgenden Fragen: «Wie hat der Gesetzestext am Tag x (Stichtag) gelautet?» und: «Wie hat der Gesetzestext am Tag x (Stichtag) gelautet, wenn ihn jemand am Tag y (Sichttag) ermitteln hätte wollen?» Dieser Unterschied ist bei den im Sozialrecht sehr häufigen rückwirkenden Novellen wichtig – mit Gesetzesänderungen, die erst nach dem Sichttag kundgemacht wurden, kann bzw. muss an diesem Tag nicht gerechnet werden. Relevant wird der Unterschied insbesondere in jenen Fällen, in denen Haftungen für unrichtige Beratungen geltend gemacht oder Entscheidungen über eine rechtmäßige Gesetzesanwendung in Zeitpunkten in der Vergangenheit getroffen werden sollen. In solchen Fällen muss der damals relevante Gesetzestext unter den seither ergangenen Novellenschichten herausgefiltert werden können.
- 15 Die Stammfassung des ASVG aus 1955 ist z.B. samt Materialien in der SozDok abfragbar.
- 16 Vgl. nur Theo Mayer-Maly, Rechtskenntnis und Gesetzesflut, Salzburger Universitätsschriften, DIKE – Schriften zu Recht und Politik Bd. 6, Pustet 1969.
- 17 Hintergrund waren Magnet(kern)speicher und Ähnliches, aber auch noch die Lochkartentechnik (Hollerith-Maschinen usw.). Die Entwicklung ist mehrfach publiziert, so bei Erika Zinner/Peter Widlar, Die Dokumentation des Sozialversicherungsrechts, SozSi 1980, S. 390; Gerd Musger, Sozialversicherungsdokumentation mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, SozSi 1981, S. 56; Peter Widlar, Die Sozialversicherungsrechtsdokumentation – neue Arbeitsmethoden, SozSi 1981, S. 456; Erika Zinner, Was bietet die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts? SozSi 1981, S. 553; Erika Zinner, Die Dokumentation des österr. Sozialversicherungsrechts (SOZDOK), in: Fakten, Daten, Zitate (Zeitschrift der österr. Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit des Informationswesens) 2/82, S. 15; Erika Zinner, Zehn Jahre SOZDOK, SozSi 1987, S. 373; Zehn Jahre Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts 1977 – 1987. Werden und Wirken einer Normen- und Judikaturdokumentation, hrsg. vom BMAS und Hauptverband, Wien 1987; Erika Zinner, SOZDOK – Das Informationssystem des Sozialversicherungsrechtes, EDVuR 1988/2, S. 54; Josef Souhrada, SOZDOK NEU – Dokumentation des Sozialversicherungsrechts im Internet, in Erich Schweighofer u.a., Auf dem Weg zur ePerson : Aktuelle Fragestellungen der Rechtsinformatik, S. 131; Beate Glück, Zeitschichten im Recht – SozDok, Komplexitätsgrenzen der Rechtsinformatik, Tagungsband des 11. Internationalen Rechtsinformatik Symposiums IRIS 2008, S. 244; Beate Glück, Martin Zach, Wenn eine Verordnung ein Gesetz in Kraft treten lässt – eine untypische Inkrafttretensregelung aus der Praxis der Rechtsdokumentation, in: Globale Sicherheit und proaktiver Staat – die Rolle der Rechtsinformatik, 13. IRIS 2010, S. 244; Beate Glück, Martin Zach, SozDok – Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts: Neuerungen bei der Suche nach Novellen, in: Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts, Tagungsband , 14. IRIS 2011, S. 495; Beate Glück, Martin Zach, Wegfall einer Artikelebene – Umsetzung dieser Anordnung in der SozDok, in: Transformation juristischer Sprachen, 15. IRIS 2012, S. 57; Beate Glück, Martin Zach, SozDok- die Datenbank des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit der «point in time-Funktion», JusIT 2011, S. 147; Beate Glück, Inhalt und Funktionen der SozDok, SozSi 2012, S. 238; Josef Souhrada, Martin Zach, Martin Schipany, Open Government Data – Aktivitäten der SozDok, SozSi 2012, S. 510.
- 18 Die elektronische Form der Speicherung von Versicherungsdaten wurde ausdrücklich als verbindlich erklärt, BMS 1. Juni 1983, Zl. 23.910/1-5/82 usw. Vgl. § 457 ASVG für die Zeit davor.
- 19 Das «Wiener Projekt» des Bundeskanzleramtes über die Rechtsbereinigung ist im Band von Friedrich Lang, Friedrich Bock: «Wiener Beiträge zur elektronischen Erschließung der Information im Recht», Wien 1973, Verleger: IBM Österreich, eingehend mit folgenden Beiträgen dokumentiert: Gerfried Mutz, Der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung im Bereich des Rechts, S. 11; Werner Robert Svoboda, Theorie und Praxis der juristischen Automation, S. 31; Herbert Schuster, Elektronische Rechtsdokumentation – ein lebendes Instrument, S. 43; Friedrich Lachmayer, Normentheorie und Legislatorik, S. 59; Gerhard Stadler, Benutzerforschung vor der Anwendung der EDV im Rechtsbereich, S. 73; Friedrich Lang, Die inhaltliche Erschließung von Dokumenten: die Dokumentationssprache, S. 123; Rudolf Kofler, Die formale Erfassung der Daten im EDV-Versuchsprojekt Verfassungsrecht, S. 159; Sebastian Pfistershammer, Schlüsselwörter und Grobklassifikation zum Beschreiben und Suchen juristischer Dokumente, S. 187; Herbert Weber, Maschinelle Erstellung von Fundstellennachweisen, dargestellt am Beispiel der Österreichischen Rechtsdokumentation, S. 209; Waltraut Brun/Oskar Pfeiffer, Automatische Generierung von Flexionsformen als linguistisches Hilfsmittel zur Informationssuche in juristischen Texten, S. 239; Friedrich Semturs/Ludwig Brüstle/Helmut Hnojsky, Theorie und Praxis der Ausarbeitung eines modularen Programmpaketes zur Erschließung und zum Nachweis von Dokumenten («WIENER SYSTEM»), S. 261.
- 20 Günther Winkler, Rechtstheorie und Rechtsinformatik. Forschungen aus Staat und Recht Bd. 32, Springer 1975: Der Band wurde von IBM Österreich unterstützt. Er enthält Beiträge, die auf den beiden Wiener Symposien «Rechtstheorie; Analyse der Voraussetzungen und Möglichkeiten formaler Erkenntnis des Rechtes im Hinblick auf seine Erschließung durch die EDV» (1972) und «Rechtsinformatik» (1973) vorgetragen worden waren; Johann Mokre/Ota Weinberger, Rechtsphilosophie und Gesetzgebung, Überlegungen zu den Grundlagen der modernen Gesetzgebung und Gesetzanwendung. Forschungen aus Staat und Recht Bd. 36, Springer 1976: Arbeitstagung der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie und des Instituts für Rechtsphilosophie der Universität Graz am 27./28. November 1974 in der Otto-Möbes-Volkswirtschaftsschule in Graz; Friedrich Lachmayer/Leo Reisinger, Legistische Analyse der Struktur von Gesetzen, Wien Manz, 1976: Ergebnisse eines Forschungsauftrages von IBM-Österreich über «Allgemeines Verfahren zur Prüfung der Struktur der Gesetze»; Hans Klecatsky/Norbert Wimmer, Sozialintegrierte Gesetzgebung – Wege zum guten und verständlichen Gesetz, Innsbruck 1979, Broschüre des BMJ: Referate, die vom 23. bis 25. Oktober 1979 während eines Symposions gleichen Namens im Volksbildungsheim des Landes Tirol «Grillhof» in Vill bei Innsbruck gehalten wurden. Veranstalter war das Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Innsbrucker juridischen Fakultät gemeinsam mit dem BKA und dem BMJ; Günther Winkler/Bernd Schilcher (Hrsg.) Gesetzgebung. Forschungen aus Staat und Recht, Bd. 50, Springer 1981: Vorträge am Symposion in Schloss Retzhof bei Graz vom 6. bis 12. Mai 1979; Theo Öhlinger, Methodik der Gesetzgebung – Legistische Richtlinien in Theorie und Praxis, Forschungen aus Staat und Recht Bd. 57, Springer 1982: Symposion «Planung der Gesetzgebung – Legistische Richtlinien in Theorie und Praxis» vom 29. bis 31. Mai 1980 in Wien, Wiener Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie; Theo Öhlinger, Gesetzgebung und Computer, Beiheft 17 zu: Datenverarbeitung im Recht (DVR, hrsg. von Sigmar Uhlig), J. Schweitzer München 1984: zum Symposion «Gesetzgebung und Computer» vom 22./23. April 1982 in Wien, veranstaltet von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) und der damals neu gegründeten Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre (ÖGGL).
- 21 Als Unterstützung wurde von der Republik Österreich, Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt unter «Österreichische Rechtsdokumentation. Offizielles Dokumentationsorgan für österreichisches Recht», Redaktion Otto Simmler, vom Jänner 1969 bis März 1971 eine Zeitschrift mit Fundstellennachweisen (einschließlich Durchführungsvorschriften) herausgegeben. Der Aufwand dafür erwies sich bald als unvertretbar (von der zeitlichen Verzögerung der Herausgabe noch abgesehen).
- 22 BMAGS 28. August 1987, Zl. 20.001/7-1/1987.
- 23 § 31 Abs. 9 und 9a ASVG; SV-InternetkundmachungsV, SozSi 2001, Nr. 198/2001, wiederverlautbart https://www.avsv.at/avi/allgemein/startseite.xhtml Nr. 119/2005.
- 24 KundmachungsreformG 2004, BGBl. I Nr. 100/2003.
- 25 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003, 2003/98/EG, ABl EU L 345 vom 31. Dezember 2003.
- 26 Zu den Grundlagen dieses Verlautbarungssystems: Ewald Wiederin: Die Kundmachung von Rechtsvorschriften im Internet, in: Michael Gruber (Hrsg.): Die rechtliche Dimension des Internet, Antrittsvorlesungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg 2000/2001, Wien 2001, S. 25; Josef Souhrada, www.avsv.at: Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung im Internet, SozSi 2002, S. 6-18; Josef Souhrada, Rechtsverbindliche Kundmachung im Internet – www.avsv.at, in: Erich Schweighofer/Thomas Menzel/Günther Kreuzbauer, IT in Recht und Staat, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik 2002 (Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums IRIS 2002), Verlag Österreich, Schriftenreihe Rechtsinformatik Band 6, Wien 2002, S. 175-189; Josef Souhrada, Authentische Kundmachung im Internet – Erfahrungen im ersten Jahr 2002, in: Erich Schweighofer/Thomas Menzel/Günther Kreuzbauer/Doris Liebwald, Zwischen Rechtstheorie und e-Government, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik 2003 (Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums IRIS 2003), gewidmet Friedrich Lachmayer. Verlag Österreich, Schriftenreihe Rechtsinformatik Band 7, Wien 2003, S. 223-230; Reinhard Klaushofer, «Gedanken zur Verordnungskundmachung im Internet», in: Erich Schweighofer/Thomas Menzel/Günther Kreuzbauer/Doris Liebwald, Zwischen Rechtstheorie und e-Government, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik 2003; Dietmar Jahnel, Möglichkeiten der Publikation des Sozialversicherungsrechts, in: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hrsg.): ASVG – Neue Wege für die Rechtsetzung, Verlag Österreich, Juristische Schriftenreihe Band 138, Wien 1999, S. 251 ff. (317 ff., S. 331), Martin Zach (BMASK), Elektronische Kundmachung von Normtexten (am Beispiel bestimmter Verordnungen im Sozialversicherungsrecht), Abschlussarbeit des Universitätslehrganges für Informationsrecht und Rechtsinformation an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, September 2000, überarbeitet November 2001; Helmut Weichsel, Der elektronische Rechtserzeugungsprozess (e-Recht), in: Erich Schweighofer/Thomas Menzel/Günther Kreuzbauer, IT in Recht und Staat, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik 2002 (Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums IRIS vom Februar 2002 in Salzburg), Verlag Österreich, Schriftenreihe Rechtsinformatik Band 6, Wien 2002, S. 191-196; Günther Schefbeck, «E-Recht: Auf dem Weg von der Workfloworganisation zum elektronischen Gesetz», in: Erich Schweighofer/Thomas Menzel/Günther Kreuzbauer/Doris Liebwald, Zwischen Rechtstheorie und e-Government, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik 2003, Schriftenreihe Rechtsinformatik Band 7, Wien 2003, S. 231-242; Josef Souhrada und Wolfgang Roth, IT in Recht und Staat – Vom Papier zum Internet, in: Maria A. Wimmer (Hrsg.), Quo Vadis e-Government: State-of-the-art 2003. Tagungsband zum zweiten e|Gov Day des Forums e|Gov.at 12. 0 14. Februar 2003, Wien, books@ocg.at, Band 165, Österreichische Computer Gesellschaft – OCG 2003, S. 244 – 254. Steffan Biffl, Andreas Obermaier, Josef Souhrada und Martin Zach, «Neue Wege zum Recht im Internet» – Herausforderungen und Lösungsansätze für Projekte im Bereich eGovernment in Österreich, in: «VerwaltungInnov@tiv», herausgegeben in Kooperation des Führungsforums Innovative Verwaltung als Beilage zur Tageszeitung «Wiener Zeitung» vom 8. April 2003 (Ausgabe 07 – Schulsystem), S. 7/8; weitere Unterlagen sind in den Hilfetexten des Kundmachungssystems www.avsv.at verlinkt.
- 27 Michaela Gmoser und Josef Souhrada, «Ärzteverträge der Sozialversicherung im Internet», in: Erich Schweighofer/Franz Kummer (Hrsg.), Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts (Tagungsband des 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposiums IRIS 2011), books@ocg.at, Band 278 Verlag der OCG, Wien 2011, S. 487-494.