1.
Vorwort ^
2.
Ziel ^
- die Gestaltung eines Basisdesigns, das auf sämtliche visuelle Erscheinungsformen, insbesondere auf Formulare, Schriftstücke und andere Vorlagen, unter Einschluss der Textgestaltung anzuwenden ist, sowie
- als Bestandteil davon – im Sinne eines Redesigns d.h. aufbauend auf bereits bestehenden Elementen – die Festlegung der Komponenten des Logos für die Justiz mit dem Ziel der Schaffung eines einzigen Logos für alle Anwendungsbereiche.
3.1.
Corporate Identity (CI) ^
Der Public-Relations-Verband Austria (PRVA) definiert: «CI ist das formulierte Selbstverständnis einer Institution. Sie besteht aus festgeschriebenen, bindenden Prinzipien für Verhalten, Kommunikation und Erscheinungsbild zur Bestimmung einer unverwechselbaren Identität.»1
- CI formuliert die Werte und Ziele einer Institution. Zu ihrer Erreichung werden verbindliche Richtlinien für drei Bereiche definiert:
- Corporate Behavior, CB (typisches Beispiel: Führungsverhalten),
- Corporate Communications, CC (von der Telefonbegrüßung bis zur Fachterminologie) und
- Corporate Design (CD).
3.2.
Corporate Design (CD) ^
Gemäß Verein Initiative Corporate Design «... ist CD die einheitliche Gestaltung aller bewusst beeinflussten, visuell wahrnehmbaren Erscheinungsformen/Elemente eines Unternehmens bzw. einer Institution...».2
3.3.
Logo ^
CD macht CI sichtbar.
CD ist einzigartig.
CD passt genau.
CD ist ganzheitlich.
CD braucht Kooperation.
CD ist beständig.
CD ist Teamwork.
CD ist verantwortungsvoll.
CD ist dokumentiert.
CD lebt.
5.
Ausgangslage ^
6.
Methode ^
Gesetzliche Bestimmungen wie das Wappengesetz, BGBl. Nr. 159/1984 i.d.F. BGBl. I Nr. 98/2001, waren im Zusammenhang mit der Verwendung des Adlers als Teil des Logos zu beachten.
7.
Ausführung und Ergebnis ^
- die Ausarbeitung eines Logo-Redesigns,
- die Gestaltung des Basisdesigns,
- darauf basierend die Überarbeitung von Formularen und Schriftstücken aus Anwendungen wie beispielsweise der VJ, Formularsammlung, IWV und des ELAK sowie
- die Ausformung weiterer CD-Komponenten (Kuverts und Visitenkarten).
7.1.
Logo-Redesign ^
- geeignet für Print und Screen;
- eine mehrfärbige Version (rot/grau/schwarz), die auch einfärbig funktioniert, also für Schwarz-Weiß-Ausdrucke, etc.;
- zu verknüpfen mit einem präzisierenden Institutionsnamen (z.B. Bundesministerium für Justiz, Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft), wobei dieser Schriftzug im vorgegebenen Rahmen insofern veränderbar sein soll, als für diesen Windows- bzw. OpenOffice System-Schriften zu verwenden sind.
7.2.
Gestaltung des Basisdesigns ^
- Logo und Vorgaben für Aufbau, Verwendung und Einsatz, etc.;
- Schriften und Vorgaben hinsichtlich Größen, Formatierungen, etc.;
- Farben mit detaillierten Farbangaben in CMYK, RGB und Pantone;
- Positionierungen der durchgängigen Elemente;
- andere Gestaltungselemente wie Linien, Flächen o.ä.
7.3.
Überarbeitung von Formularen und Vorlagen für Schriftstücke ^
- Verfahrensautomation Justiz (XML, odt.)
- Andere Anwendungen der Justiz (Grundbuch, Firmenbuch, odt., doc.)
- Intranet Formularsammlung (.lwp., mwp., doc.)
- ELAK (doc.)
- Integrierte Wirtschaftsverwaltung (IWV)
- Positionierung und Aufbau von Logo und Textspalten sowie
- der durchgängigen Elemente wie Adressen, Fußzeile, Ort und Datum, etc.
- Schriftgestaltung und Überschriften-Hierarchien
- andere durchgängige Gestaltungselemente wie Linien o.ä.
7.4.
Ausformung weiterer CD-Komponenten ^
8.
Schlussfolgerungen und Ausblick ^
Andrea Hahn, Leiterin der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik in der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz, andrea.hahn@bmj.gv.at.
- 1 Der Public-Relations-Verband Austria ist eine Interessensgemeinschaft österreichischer Public-Relations-Agenturen.
- 2 Der Verein Initiative Corporate Design (Init_CD) ist eine Interessengemeinschaft österreichischer Grafikdesignstudios, die sich auf CD spezialisiert haben.
- 3 Definition des Vereins Initiative Corporate Design (Init_CD).
- 4 Martin Dunkl, Corporate Design Praxis, 3. Auflage, LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG.
- 5 Der Styleguide für E-Formulare (E-Government-Formulare) gibt zusammen mit der Beschreibung von Standarddaten in E-Formularen die Grundlage für ein einheitliches Layout von elektronischen Formularen der öffentlichen Verwaltung in Österreich.
- 6 Als Hausschrift bezeichnet man diejenige Schriftart, in der alle Texte auf Drucksorten und in Informationsmitteln gesetzt werden (Martin Dunkl, Corporate Design Praxis, 3. Auflage, LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG).