1.
Einführung ^
Die Wissens- und Netzwerkgesellschaft bringt eine immer größere Flut von Daten mit sich. Das sogenannte Digitale Universum wächst exponentiell.1 Verantwortlich hierfür ist die wachsende Wissensrepräsentation, aber auch die Maschinen: Das Internet der Dinge als auch Sensordaten produzieren enorme Datenmengen.
2.
Der vielschichtige Begriff «Transparenz» ^
Mit dem Internet ist eine Verteilungsplattform gegeben, womit ohne wesentlichen Zusatzaufwand alles Wissen für alle zugänglich gemacht werden kann. Wissen zu schaffen kostet aber viel Geld; daher wird trotz der grundsätzlichen Informationsfreiheit wirtschaftlich verwertbares Wissen für einige Zeit nur über Bezahldienste verfügbar sein. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, d.h. der öffentlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft, möglichst umfassend relevantes Wissen kostenlos bereitzustellen. Im Bereich des Rechtswissens gibt es mit dem WorldLII (World Legal Information Institute, Motto: Free, independent and non-profit access to worldwide law) eine hoch zu schätzende und sehr erfolgreiche Initiative.3
In der Informatik ist eine Hardware oder Software transparent, wenn ihre Existenz für den Benutzer nicht erkennbar und relevant ist. In der Kommunikation ist ein Signal transparent, wenn es sich beim Empfänger nicht bemerkbar macht. Denkt man an die riesigen Mengen der Internet-Kommunikation, wird klar, dass das Bewusstsein über die Komplexität der Kommunikation über die fünf Schichten der Internet Protokoll-Familie, das Verschicken von Datenpaketen weltweit über irgendwelche Kanäle, die vielen Routing-Anfragen und Zusicherungen etc. etc. jede Freude an der Internet-Nutzung verderben würde. Der Nutzer will genau das, was er heute bekommt: Information, Wissen und manchmal auch eine Lieferung bzw. Dienstleistung, ohne dass er sich um diese vielen Details kümmern muss. Was für die Kommunikation funktioniert, soll auch für das Wissen selbst umgesetzt werden. Transparente Zurverfügungstellung des Wissens.
3.
Von Big Data und Daten zu Information und Wissen ^
Big Data bezeichnet Datenmengen, die wegen Größe, Komplexität bzw. Dynamik nur mehr mit informatorischen Methoden ausgewertet werden können.6 Big Data war immer schon da, nur nicht für die Menschen erfassbar bzw. verarbeitbar. Über die längste Zeit der Menschengeschichte mussten die Menschen die Datenmenge enorm reduzieren, um damit umgehen zu können. Formale Modelle bzw. metaphysische Ansätze waren nötig, um einigermaßen mit der Komplexität der Welt zu Rande zu kommen. Je besser die Welt verstanden wird und je mehr Daten erfasst und verarbeitet werden können, desto mehr wird realisiert, dass die Verarbeitung von enormen Datenmengen notwendig ist, um die Welt wirklich verstehen zu können. Die erkenntnistheoretische Reduktion des menschlichen Wahrnehmungsapparats fällt mehr und mehr weg; dazu kommen aber die Restriktionen der digitalen Welt. Der Preis für das Mehr an Exaktheit ist die enorme Datenflut. Nachteilig ist ebenfalls, dass die Datenschutzkomponenten der Vergesslichkeit und Unschärfe fehlen.
Daten, Information und Wissen sind Kern jeder Analyse des Wissenskreislaufs.8 Begrifflich gibt es im allgemeinen Sprachgebrauch eine Vermengung zwischen Daten, Information und Wissen. Der Ausdruck «Wissen» stammt von Althochdeutsch «wizzan» ab.9 Wissen wird als gesicherter Bestand von Fakten Theorien und Regeln verstanden, sodass von ihrer Gültigkeit ausgegangen werden kann und diese als wahr anzusehen sind. Es kann kein absolut sicheres Wissen geben, weil jede Erkenntnis auf Sinnesdaten passiert und diese durch den Wahrnehmungsapparat gefiltert und unbewusst interpretiert werden. Je mehr jedoch das Wissen interdisziplinär und umfassend ausgetauscht und verifiziert wird, umso mehr ist von einem gesicherten Wissen zu sprechen. Der Mensch selbst steht nun vor der Herausforderung, diese objektivierten Wissensmengen (vornehmlich Textkorpora) möglichst objektiv zu verstehen und für die jeweiligen subjektiven Zwecke einzusetzen.
Eine Wissenswolke entspricht explizitem Wissen, d.h. es ist sprachlich, bildlich oder verbal ausgedrückt. In den Rechtswissenschaften ist sprachliches Wissen dominant. Daneben gibt es Wissen eines Menschen, sowohl explizit als auch implizit. Bei der Überwindung jedes Wissensproblems kommt es entscheidend darauf an, dass eigenes explizites Wissen, fremdes explizites Wissen und das eigene implizite Wissen in bestmöglicher Weise miteinander verschränkt werden.
Information wird oft synonym mit Wissen gebraucht. In der Terminologie der Informationswissenschaft (früher Bibliothekswissenschaft) ist Wissen etwas Statisches, das in einer Wissenswolke oder als persönliches Wissen in menschlichen Gehirnen fixiert ist.12 Information ist der dynamische Prozess der aktiven wie passiven Nutzung des Wissens. Die «Informationswissenschaft untersucht das Auswerten/Selektieren, Erschließen, Bereitstellen/Wiederverwerten, Suchen, Vermitteln und Finden von relevantem (vorwiegend digital vorliegendem) Wissen, durch Informations- und Kommunikationsprozesse».13 Genauer betrachtet, zielt der Begriff Information auf den Aspekt der Kommunikation und Nutzung von Wissen. Technisch – nach der Informationstheorie – ist es die Zeichenkette, die von einem Empfänger A an einen Empfänger B gesandt wird.14 Informationswissenschaftlich wird die Datenmenge beschrieben, die zur Lösung eines Informationsproblems erforderlich ist.
4.
Die Bedingungen einer Transparenz des Wissens ^
5.
Die Wissenswolke als Multimediakorpus ^
Am Beispiel des Rechts soll nun die Entwicklung wie der Status kurz beschrieben werden. Derzeit ist etwa die Hälfte des Rechtswissens der letzten 10 Jahre digital verfügbar. Es fehlen Kommentare, Lehrbücher, Rechtsgutachten von Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen etc. sowie Verwaltungsentscheidungen. Es gibt mehrere hundert Typen von Dokumenten in diesem Korpus. Die Unterscheidung von Autoren ist höchst relevant für die Relevanzbewertung des Dokuments; Haft spricht hier von Autoritäten des Rechts, deren Äußerungen wesentliche Informationen für die juristische Arbeit sind.15
6.
Suchmaschinen ^
Bei der Frage des Wissenserwerbs kommt man heutzutage nicht mehr an Google vorbei. Wenn auch Google bei weitem nicht das gesamte Internet indiziert (es fehlt das Deep Web, das verstecke Internet16 sowie das Darknet17), so ist doch eine Wissensmenge verfügbar, die weit über die einer kommerziellen Enzyklopädie hinausgeht. Dazu trägt natürlich auch und insbesondere die freie Enzyklopädie Wikipedia bei. Ein weiteres Problem besteht im Verzicht auf die Objektivierung des jeweiligen Wissens bzw. der Website. Daher muss überprüft werden, ob das Wissen auch tatsächlich authentisch und als wahr angesehen werden kann. Trotz wesentlicher Verbesserungen liegt immer noch eine Schwachstelle in diesem System der kooperativen Wissensschaffung.
Die gleichnamige Suchmaschine des US-amerikanischen Unternehmens Google ist seit dem 27. September 1998 online (Vorläufer: BackRub).18 Wesentliches Merkmal und Vorteil von Google ist, neben der Schnelligkeit der Suche, die Qualität der Trefferliste. Diese wird nach einem Relevanzalgorithmus sortiert, welcher wesentlich besser als jene bei früheren Suchmaschinen wie AltaVista funktioniert. Hierbei wird das patentierte Verfahren namens PageRank verwendet, welcher die Popularität der Website und des Dokuments repräsentiert. Je höher die Website gewichtet ist und je mehr andere wichtige Websites auf diese Webseite bzw. das Dokument zeigen, desto höher ist der PageRank-Wert. Dazu verwendet Google noch über 200 weitere Faktoren für die Sortierung, wie beispielsweise den Ort des Auftretens der Suchbegriffe (z.B. Titel, Text, Überschriften). Es erfolgt eine laufende Anpassung der Algorithmen; zuletzt mit den Updates Google Panda (2011) und Google Penguin (2012). Im Dezember 2012 wurde der Knowledge Graph eingeführt: Dieser zeigt bei bestimmten Suchbegriffen (z.B. Tiere, Orte, Bauwerke und Menschen) auf der rechten Seite eine Detailansicht mit Daten; desgleichen werden ähnliche Suchbegriffe bzw. Objekte angezeigt. Google kann nun auch einfache Fragen beantworten.
7.
Metadaten ^
Metadaten sind Beschreibungsinformationen über Inhalte und Merkmale anderer Daten.20 Die Prinzipien der formalen Beschreibung und Verweisung sind schon jahrhundertelange bibliothekarische Praxis. Die Digitalisierung hat das Instrument durch den Einsatz von Datenbanken, strukturierter Abfragesprache sowie Hyperlinks wesentlich verstärkt und die Beschränkungen des kartengebundenen Index überwunden. Die wesentlichen Metadaten sind:
- Bibliographische Daten (Dublin Core)
- Dokumentkategorie (Klassifikation)
- Beschreibung (Thesaurus)
- Zeitschichten (Geltung, Änderung)
- Verweise (Position im Netzwerk des [Rechts-]Systems)
- Zusammenfassungen & Textextraktion (Verarbeitbarkeit)
Wichtig ist es jedoch auch, nicht nur die Suchmaschinen und die Metadaten zu betrachten, sondern auch, sich deren Qualität für die Verlinkung mit Fragestellungen anzusehen. Fragestellungen oder Probleme sind Lebenssituationen, Sachverhalte, Handlungen oder auch Unterlassungen.
Es ist in der Wissenschaft anerkannt, dass die hochkomplexe Google-Suche die derzeit beste Lösung für die Beherrschung von Wissenswolken darstellt. Die Sprachsuche eignet sich gut, wenn die Frage gut formuliert werden kann. Dies ist sehr oft gegeben, wenn bereits eine grobe Kenntnis des Ergebnisses vorhanden ist (z.B. das Wissen von einem japanischen Restaurant in einem bestimmten Stadtteil, aber ohne Kenntnis des Namens und der Adresse etc.). Schwierig wird es, wenn die sprachliche Umschreibung des Suchproblems unscharf und ungenügend bleibt. Hier kann die Suche durch den Suchmaschinenbetreiber verbessert werden, d.h. es werden Begriffe insbesondere Synonyme dazu gefügt bzw. aufgrund des Kontextes und der persönlichen Interessen eine Disambiguierung der Begriffsausprägungen vorgenommen.
Für die eigentliche juristische Recherche schaut die Sache schon wesentlich komplexer aus. Es geht ja nicht um die Frage nach einem Dokument oder einer schon oft gelösten und daher nicht mehr strittigen Rechtsfrage. Vielmehr sollen insbes. die strittigen Rechtsfragen auf Basis des bestehenden Rechts gelöst bzw. auf ihre Übereinstimmung mit grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung und der Grundrechte überprüft werden. Damit wird die gesamte rechtliche Wissenswolke in ihrer komplexen Struktur der Rechtsordnung zu berücksichtigen sein. Schon das geistige Bild der Millionen von Dokumenten lässt an einen riesigen Wald denken: Viele Bäume, aber wie finde ich mich dort zurecht?
Zur Erschließung werden Rechtsinformationssysteme oder besser Rechtsretrievalsysteme verwendet. Diese funktionieren sehr ähnlich wie Internet Suchmaschinen, waren auch schon vorher da; zeichnen sich aber durch wesentlich komplexere Suche unter Einbeziehung der Metadaten aus. Desgleichen ist die Suchfrage eine wesentlich differenzierte. Es geht nicht darum, ein bestimmtes – sehr oft redundant vorhandenes – Wissen zu finden, sondern zu einer komplexen Rechtsfrage relevante Dokumente zu finden, und zwar mit einer Nachweisquote von 100%. Das Suchspiel mit vielen Begriffen und Metadaten mit regelmäßigen Kontrollschleifen mit Experten bzw. Handbüchern und Kommentaren ist praktische Realität.
Für die Standardfälle der Rechtsordnung wurden schon in den 1990er Jahren sogenannte Bürgerinformationssysteme aufgebaut. Diese orientieren sich an Lebenssituationen, beschreiben die Rechtslage und bieten eine oft unverzichtbare Hilfe im Behördenweg bzw. in der Bereitstellung der notwendigen Formulare. Aufgrund der doch geringen Anzahl der relevanten Lebenssituationen ist diese Hilfe gut anwendbar und letztlich unverzichtbar für den Bürger geworden.22
Am Beispiel des Rechts zeigt sich, dass bei weitem nicht alles Wissen transparent ist und schon gar nicht die Rechtsinformation. Obwohl letztlich jeder davon betroffen ist, bedarf es zum Auffinden der relevanten Dokumente eines erheblichen Aufwandes an speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten. Auch Big Data hat daran nichts geändert; wohl aber ist zu erwarten, dass durch derartige Methoden eine wesentlich bessere Analyse des Dokumentenkorpus vorhanden ist. Der Aufwand der Suche wird verringert, wenn mehr Metadaten und mehr Kenntnisse über die verwendete Rechtssprache vorhanden sind. Effizientes Ranking, wie bei Google Standard, ist bei juristischen Rechtsinformationssystemen noch ungenügend gelöst. Aus diesem Grund ist eine dynamische Datenanalyse der Rechtskorpora so bedeutsam. Ist diese Untersuchung – mit einem neuen Wort Rechtsdatalystik genannt – erfolgreich, können die Ergebnisse für eine zielgerichtete Suche verwendet werden. Im Ergebnis könnte dies zu einer intelligenten Suche führen.23
8.
Datenschutzgerechte Vernetzungs-Identifikation ^
In der Verwendung von Nutzerdaten wird ein großes Potential für die Rechtsrecherche der Zukunft gesehen. Während Westlaw24 sich der datenschutzrechtlichen Problematik offensichtlich bewusst ist, fordert die Praxis von Google bzw. Facebook den Datenschutz heraus. Die Suchanfragen werden mit Lebenssituationen und Menschen vernetzt. Es scheint nunmehr so, dass durch die Notwendigkeiten von Big Data es keinen Ausweg mehr gibt, dieser Vernetzung von Daten mit Menschen zu entgehen. Die Situation kann aber nicht hingenommen werden, weil immer mehr Menschen Big Data nicht als Chance sondern als Bedrohung ansehen.25
Die Frage ist daher, wie Daten für den jeweiligen Zweck effektiv und verhältnismäßig miteinander vernetzt werden können. Der Nutzer soll die personalisierten Suchergebnisse bekommen; aber nicht hinnehmen müssen, dass die Suche auf ihn persönlich zurückgeführt werden kann. Ein Bild der Nutzer-Präferenzen zeigen auch der Browser, der Domain Name Server. Als Ziel gilt daher die Anonymisierung der Suchanfragen. Dies wird in der Praxis aber nicht mehr erreichbar sein. Daher wird vorgeschlagen, dass eine Vielzahl von Pseudo-Anonymitäten verwendet wird, die zwar durch föderierte Identitätssysteme miteinander vernetzt sind; aber aufgrund der hohen Kosten können diese im Normalfall nicht zusammengeführt werden. Für meine Person bedarf es nicht des Namens sondern es reicht fast immer die Beschreibung als Wiener Rechtswissenschaftler über 50 Jahre mit der Spezialisierung in der Rechtsinformatik26. Dies reicht für eine bessere Suche, aber es wird auch dem Datenschutz Rechnung getragen.
9.
Schlussfolgerungen ^
Für die Transparenz von Wissen sind drei Voraussetzungen notwendig: eine leistungsfähige Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, der Aufbau von Wissensrepositorien sowie die Verfügbarkeit von leistungsstarken «Wissensmediatoren» wie Suchmaschinen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Situation wesentlich verbessert. Sehr viel Wissen ist über das Internet verfügbar; Big Data ist da und damit auch eine riesige Wissenswolke. Was fehlt, sind semantische Suchmaschinen; boolesche Suchlogik ohne Semantik und Pragmatik liefert unzureichende Ergebnisse. Derzeit ist das Internet noch eher Textspeicher mit Suchmaschine, aber kein Wissensspeicher. Daher ist Big Data nicht transparent im Sinne der Sozialwissenschaften und auch nicht transparent im Sinne der Informatik.
Am Beispiel des Rechtssystems lässt sich gut illustrieren, dass noch sehr viel Arbeit zu erledigen ist. Die besten Lösungsansätze liefert Google mit einem hochkomplexen Suchalgorithmus, der schon semantische Elemente aufweist. Die besten Erfolge scheint Google aber mit der assoziativen Vernetzung von Suchanfragen mit Dokumenten zu erzielen. Hier ist aber die Frage des Datenschutzes noch nicht ausreichend geklärt. Die Herausforderung der Vernetzungs-Identifikation muss gelöst werden. Dann wird auch eine intelligente Big Data Nutzung möglich und auch vom Nutzer akzeptiert werden.
Ao. Universitätsprofessor Erich Schweighofer, Universität Wien, Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik. Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht. Erich.Schweighofer@univie.ac.at; http://rechtsinformatik.univie.ac.at. Herausgeber von Jusletter IT – Die Zeitschrift für IT und Recht.
Den Podcast zum Vortrag von Erich Schweighofer «Die Transparenzfiktion in der Big Data Welt», gehalten am 5. November 2014 bei der Tagung Informatik und Recht zum Thema Big Data Governance, finden Sie in dieser Ausgabe von Jusletter IT:
- Erich Schweighofer, Die Transparenzfiktion in der Big Data Welt (Podcast), in: Jusletter IT 21. Mai 2015
- 1 Futurezone, http://futurezone.at/digital-life/weltweite-datenmenge-verzehnfacht-sich-bis-2020/60.109.918, 11. April 2014 (alle Internetquellen zuletzt abgefragt am 9. Mai 2015); EMC Digital Universe Study, http://www.emc.com/leadership/digital-universe/2014iview/index.htm, April 2014.
- 2 Vgl. Schweighofer, Erich, Wissensrepräsentation und Rechtsinformatik. Springer, Wien (1999), S. 16 f., Schülein, Johann August / Reitze, Simon, Wissenschaftstheorie für Einsteiger, WUV UTB, 2. Aufl. (2005); Hassemer, Winfried / Kaufmann, Arthur / Neumann, Ulfrid (Hrsg.), Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 7., neubearb. und erweiterte Aufl., C.F. Müller UTB (2004); Eco, Umberto, Einführung in die Semiotik. W. Fink UTB, 7. Aufl. (1991); Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Wissen.
- 3 Website World Legal Information Institute, http://www.worldlii.org/. Die Charta des WorldLII ist die Montreal Declaration on Free Access to Law (2002); Änderungen: Sydney (2003), Paris (2004), Montreal (2007) und Ithaca (2012).
- 4 Kuhlen, Rainer / Semar, Wolfgang / Strauch Dietmar, Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft. De Gruyter, Berlin (2014).
- 5 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz.
- 6 Mayer-Schönberger, Viktor / Cukier, Kenneth, Big Data. Murray, London (2013); Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Big_Data; Hofstetter, Yvonne, Der Angriff der Intelligenz. Die Zeit, 10. September 2014, http://www.zeit.de/kultur/2014-09/yvonne-hofstetter-kuenstliche-intelligenz.
- 7 Berners-Lee, Tim / Hendler, James / Lassila, Ora, The Semantic Web. In: Scientific American, 17 May 2001, http://www.cs.umd.edu/~golbeck/LBSC690/SemanticWeb.html.
- 8 Nonaka, Ikujiro / Takeuchi, Hirotaka, Die Organisation des Wissens – Wie japanische Unternehmen eine brachliegende Ressource nutzbar machen. Aus dem Engl. von Friedrich Mader, Campus-Verlag, Frankfurt am Main (1997).
- 9 Vgl. FN 2.
- 10 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Semantik; Rathert, Monika / Grewendorf, Günther (Eds.), Formal Linguistics and Law, Trends in Linguistics, Mouton de Gruyter, Berlin (2009).
- 11 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatik_(Linguistik).
- 12 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Informationswissenschaft.
- 13 Stock, Wolfgang G., Information Retrieval. Informationen suchen und finden. München: Oldenbourg (2007); Manning, Christopher D. / Raghavan, Prabhakar / Schutze, Hinrich, Introduction to Information Retrieval. Cambridge University Press (2008); Croft, Bruce. W. / Metzler, Donald / Strohman, Trevor, Search Engines, Information Retrieval in Practice. Addison Wesley, Boston etc. (2010):
- 14 Weaver, Warren / Shannon, Claude Elwood, The Mathematical Theory of Communication. Univ. of Illinois Press (1963).
- 15 Haft, Fritjof, Juristische Schreibschule, Anleitung zum strukturierten Schreiben. Normfall (2009).
- 16 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Web. Das sichtbare Web besteht aus den über Suchmaschinen zugänglichen Webseiten und wird auch Visible Web oder Surface Web genannt. Beim Deep Web handelt es sich vornehmlich um themenspezifische Datenbanken und Websites mit Indexierungsschutz (Zugangsbeschränkung oder Indexierungsverbot).
- 17 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Darknet. Hierbei wird zwar das Internet Protokoll genutzt, aber die Verbindungen selbst werden durch ein Peer-to-Peer-Overlay-Netzwerk manuell zwischen den Teilnehmern hergestellt.
- 18 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Google.
- 19 Schmitt, Stefan, Automatisch vorsortiert. In: Die Zeit 26/2011, 23. Juni 2011: «Wenn wir mit Google suchen oder Neuigkeiten bei Facebook lesen, passt das Netz sich unmerklich unseren Vorlieben an. Was bedeutet diese Verengung der Welt?».
- 20 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Metadaten.
- 21 Wikipedia, http://en.wikipedia.org/wiki/Five_Eyes.
- 22 Krenmayer, Andreas / Traunmüller, Roland, Bürgerinformationssysteme, Neue Vorstellungen. In: Schweighofer, Erich, Kummer, Franz, Hötzendorfer, Walter (Hrsg./eds.), Kooperation, Tagungsband des 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2015, 26.–28. Februar 2015, books@ocg.at, Wien 2015, S. 227–234 (2015); bzw. Krenmayer, Andreas / Traunmüller, Roland, Bürgerinformationssysteme, Neue Vorstellungen, in: Jusletter IT 26. Februar 2015.
- 23 Schweighofer, Erich, Rechtsdatalystik – Versuch einer Teiltheorie der Rechtsinformatik. In: Schweighofer, Erich, Kummer, Franz, Hötzendorfer, Walter (Hrsg./eds.), Kooperation, Tagungsband des 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2015, 26.–28. Februar 2015. books@ocg.at, Wien 2015, 61–72 (2015); bzw. Schweighofer, Erich
- 24 Westlaw verwendet die Nutzerdaten nur bei Überschreiten einer hohen Aggregationsschwelle von Nutzern, womit eine Anonymisierung realisiert wird.
- 25 Knyrim, Rainer, Datenschutzrecht. 2. Aufl., Manz, Wien (2013).
- 26 Dies wird im weiten Sinne verstanden: Rechtsinformation, AI & Recht, Automatisierung des Rechts und IT-Recht. Davon gibt es etwa 3 bis 4; mit jeweils unterschiedlichem Hauptfach.