1.1.
Strategische Initiative Justiz 3.0 ^
1.2.
Herausforderungen ^
Im speziellen gilt es dabei, die folgenden Themen bei der Planung und Gestaltung einer zukünftigen IT-Lösung für den Justiz-Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
- Aktuelle Trends
- Ermöglichung eines Workflow-basierten Arbeitens mit entsprechender Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Rollen;
- Ortsunabhängiges Arbeiten und parallele Zugriffsmöglichkeiten auf Akten;
- Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Mitarbeiter ihre eigenen Endgeräte zur Arbeit mit den Justiz-Anwendungen verwenden (BYOD – Bring Your Own Device). Hierbei sind insbesondere die Anforderungen für mobile Endgeräte zu berücksichtigen;
- Schaffung von Analysemöglichkeiten zur gezielten Auswertung der vorhandenen Datenbestände der Justiz im Sinne von «Big Data» unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Einzelnen;
- Auch vom Rechnungshof wurde wiederholt die vollständig digitale Aktenführung verlangt;
- Nutzung der Technik von sozialen Medien im Zuge der täglichen Arbeit, um z.B. rascher an benötigte Information bzw. richtige Ansprechpartner zu kommen.
- Budgetäre Entwicklung
- Die Anforderungen an die bestehende IT-Landschaft steigen stetig, Vorhandensein und Nutzung von IT sowie deren hohe Verfügbarkeit werden – auch aus der Übung im privaten Umfeld – immer mehr zur Selbstverständlichkeit;
- Ressourcen (Personal, Budget) stagnieren seit Jahren und führen damit real zu einer Reduktion der verfügbaren Mittel;
- Weiterentwicklungen an bestehenden IT-Systemen sind konsequent nach Kosten/Nutzen-Abwägungen zu beurteilen;
- Finanzieller Spielraum entstand durch den erfolgreichen Abschluss der Host-Migration im April 2014 und der Absicht, die damit frei gewordenen budgetären Mittel zumindest teilweise für eine Modernisierung der Justiz-IT heranzuziehen.
- Notwendige Modernisierungen
- Die bestehenden Kernanwendungen basieren auf nicht mehr zeitgemäßen Architekturen und bedürfen einer Erneuerung;
- Der aktuellen Justiz-IT-Landschaft fehlt ein umfassendes und integriertes Dokumentenmanagement- und Workflow-System, das die ergonomische Bearbeitung und Visualisierung von digitalen Akten unterstützt.
1.3.
Projektziele ^
- Erhebung des Modernisierungs- und Optimierungsbedarfs hinsichtlich des Geschäftsbetriebs der Justiz und der aktuellen IT-Unterstützung ausgehend von Anforderungen und Bedürfnissen der Praktiker (Ist-Erhebung);
- Einbeziehung aller Berufsgruppen und Standesvertretungen zur Definition der künftigen IT-Unterstützung im Lichte aktueller technischer Trends und Möglichkeiten (Soll-Definition);
- Entwurf der künftigen IT-Anwendungslandschaft der Justiz unter Berücksichtigung entsprechender Kosten/Nutzen-Analysen und der mit dem Einsatz moderner Technologien einhergehenden Potenziale;
- Verbesserung der Qualität der angebotenen Services und Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
- Totalumbau bestehender Abläufe (stattdessen iterative Anpassung, sofern für Optimierung der IT-Unterstützung notwendig);
- Prozessdetailanalyse;
- Erarbeitung detaillierter Anforderungskataloge, Lastenhefte, Arbeitsanweisungen, Trainingsunterlagen.
1.4.
Vorgehen Definition Zielbild ^
1.5.
Projektorganisation ^
- Oberstes beschlussfassendes Gremium; Überwachung der Projektergebnisse bzw. Projektfortschritte; Abnahme der Projektergebnisse;
- Vorbereitung der Sitzungen des SSEG; Formulieren von Projektaufträgen; Bereitstellung kurzfristiger Entscheidungen; Konsolidierung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen;
- Die Arbeitsgruppen zur Geschäftsarchitektur (AG-GA) erarbeiten Ist- und Sollsituation in den jeweiligen fachlichen Bereichen und legen die Ergebnisse dem SSEG vor.
- Die Arbeitsgruppe Informationssystemarchitektur (AG-ISA) stellt die Gesamtsicht auf die Informationssysteme der Justiz sicher und übersetzt die Anforderungen der Arbeitsgruppen zur Geschäftsarchitektur auf entsprechende IT-Lösungen. Die Arbeitsgruppe Technologiearchitektur (AG-TA) stellt in enger Zusammenarbeit mit der AG-ISA die Gesamtsicht auf den Technologiekatalog der Justiz sicher und beschäftigt sich dabei sowohl mit Infrastruktur- als auch Software-Technologien, die für eine effiziente und moderne eJustiz künftig eingesetzt werden sollen.
2.1.
Vorgehen in den Arbeitsgruppen ^
2.2.
Vorgehen zur Ableitung der Informationssystemarchitektur aus der Geschäftsarchitektur ^
2.3.
Eckdaten pro Arbeitsgruppe ^
3.1.
Allgemeine Anforderungen ^
- Nutzen:
- Verkürzung der Verfahrensdauer durch Entfall von Wartezeiten;
- Akteneinsicht und Auskünfte sind jederzeit möglich;
- Aktenkopien können einfach erstellt werden.
- Konsequenz:
- Gesamter Akteninhalt muss digital zur Verfügung stehen;
- Sicherstellen, dass Papierdokumente unmittelbar digitalisiert werden, damit es keinen Unterschied zwischen Papierakt und digitalem Akt gibt;
- Durchgängiges Berechtigungskonzept für interne und externe Lese- / Bearbeitungsberechtigte.
- Nutzen:
- Es müssen nicht Papierakten transportiert werden;
- Mehr Möglichkeiten zur Aktenabarbeitung, da man nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist (z.B. nur Urteilsakten).
- Konsequenz:
- Es muss eine IT-Arbeitsplatzausstattung für den mobilen Einsatz bereitgestellt werden.
Alle Akteninhalte müssen elektronisch durchsuchbar, weiterverarbeitbar und sortierbar sein
- Nutzen:
- Der gesamte Akteninhalt ist volltextlich durchsuchbar;
- Flexible Strukturierung des Akteninhalts nach Standardsichten und persönlichen Präferenzen (erleichtertes Aktenstudium);
- Textpassagen können in eigene Texte mit Kopieren/Einfügen einfach übernommen werden;
- Schafft Grundvoraussetzung für IT-gestützte Automatisierung;
- Ermöglicht ein effizienteres Arbeiten mit dem Akt.
- Konsequenz:
- Alle bereits digital zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. im Wege des ERV) müssen mittels OCR aufbereitet werden;
- Sämtliche Akteninhalte auf Papier müssen digitalisiert und ebenfalls mittels OCR aufbereitet werden;
- Gescannte Dokumente bedürfen einer Sichtkontrolle und müssen bei nicht ausreichender Qualität nachgescannt werden;
- Akteninhalte müssen mit Strukturdaten unterlegt sein.
Wahlfreiheit des Entscheidungsorgans zwischen Aktenführung in Papier oder Elektronik
- Nutzen:
- Entscheidungsorgan kann jederzeit die für ihn sowie für die Verfahrensführung bestgeeignete Vorgehensweise bestimmen.
- Konsequenz:
- Zurverfügungstellung all jener Arbeitsmittel, die sowohl das Arbeiten mit Papier als auch mit der Elektronik ermöglichen;
- Synchronisierung von Papier und digitalem Akt durch punktuelles Scanning sicherstellen;
- Der Akt muss jederzeit in Papier verfügbar gemacht werden können. Sollte sich die digitale Aktenführung im Einzelfall als ungeeignet herausstellen, kann jederzeit auf Papierführung umgestellt werden.
Die parallele Verteilung von «Aufgaben» muss innerhalb eines Aktes unterstützt werden
- Nutzen:
- Entfall von Aktenkopien, wenn Aufgaben parallel an unterschiedliche Stellen verteilt werden sollen;
- Der Gang des Verfahrens wird nicht durch singuläre Verfügbarkeit des Aktes aufgehalten, z.B. Aktendreiteilung im P-Verfahren nicht mehr notwendig;
- Entfall von Priusstücken.
- Konsequenz:
- Das «Workflowsystem» muss diese Anforderung erfüllen.
- Nutzen:
- Flexibilität im Arbeitsprozess durch die Möglichkeit von (parallelen) ad hoc Prozessen zwischen Personen und/oder Organisationseinheiten (z.B. Entscheidungsorgane, Kanzleien, Teamassistenzen und Servicecenter);
- Flexible Zusammenarbeit innerhalb eines künftigen Aktenbearbeitungssystems (Jeder kann jederzeit mit Jedem kommunizieren);
- Möglichkeit zur Definition von (Ablauf-)regeln, um die Einhaltung bestimmter Abläufe sicherzustellen;
- Wiederkehrende Abläufe können durch Musterprozesse abgebildet werden.
- Konsequenzen:
- Bereitstellung eines flexiblen Systems für die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Personen und Stellen.
Justizintern soll primär elektronisch kommuniziert werden
- Nutzen:
- Weniger Aufwand und geringere Fehleranfälligkeit ohne redundante Datenerfassung;
- Aktenlauf immer nachvollziehbar;
- Akten können nicht in Verlust geraten;
- Ermöglichung paralleler Kommunikation;
- Kürzere Verfahrensdauer durch sofortige Verfügbarkeit des Aktes;
- Kosteneinsparung durch wegfallende Portokosten;
- Vermeidung bzw. Verringerung von Aktenkopien.
- Konsequenz:
- Bereitstellung eines digital verfügbaren Aktes,
- Bereitstellung eines Workflowsystems zur justizinternen Kommunikation.
Entscheidungsorgan kann auch selbst Entscheidungen eintragen
- Nutzen:
- Daten werden zu dem Zeitpunkt eingetragen, zu dem sie entstehen; keine Nacherfassung;
- Verfahrensbeschleunigung;
- Papiertransport entfällt.
- Konsequenz:
- Bereitstellung eines einfach zu bedienenden User Interface für Entscheidungsorgane;
- Das Entscheidungsorgan hat die Möglichkeit, Entscheidungen zu erfassen, wobei die Durchführung (z.B. einer Verfügung) der Kanzlei überlassen werden kann, um das Vier-Augen-Prinzip aufrecht zu erhalten.
Registerinformationen und statistische Daten müssen sich so weit wie möglich aus den Daten der Verfahrensführung ergeben
- Nutzen:
- Fehleranfälliges Nacherfassen von Verfahrensschritten entfällt;
- Sorgfältiges Erfassen von Daten der Verfahrensführung generiert automatisch eine sinnvolle Aktenübersicht.
- Konsequenz:
- Grundlage für die Registerführung und die daraus resultierenden Statistiken sind Daten, die aus der digitalen Aktenführung gewonnen werden;
- Weitere Detaildaten für statistische Auswertungen werden im fachlichen Kontext erfasst.
Verfahrensbeteiligte sollen eindeutig und verfahrensübergreifend identifizierbar sein
- Nutzen
- Hinweise auf besondere Umstände in anderen Verfahren eines Verfahrensbeteiligten;
- Hinweise auf Datenänderungen in anderen Verfahren;
- Erleichterte elektronische Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten.
- Konsequenz:
- Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK);
- Automatische Identifikation von Verfahrensbeteiligten (soweit möglich).
Termine sollen sich aus Verfahrensdaten ergeben, mobil verfügbar sein und eine bessere Koordination ermöglichen
- Nutzen:
- Redundante, fehleranfällige Datenerfassung entfällt;
- Kalender ist in allen Situationen verfügbar;
- Terminkoordination wird beschleunigt und verbessert;
- Knappe Ressourcen (z.B. Verhandlungssaal) werden besser genutzt.
- Konsequenz:
- Verwendung eines Standard-Werkzeuges zur Kalenderführung mit Schnittstellen zu Justizapplikationen und Abruf dieses Kalenders über mehrere Kanäle.
Ausgangsstücke primär zentral und elektronisch zustellen
- Nutzen:
- Kostensenkung durch Portoeinsparungen, effizienteres Drucken bzw. wegfallende Materialkosten bei elektronischer Zustellung;
- Aufwandssenkung durch Wegfall der manuellen Abfertigung;
- Zeitersparnis durch schnellere Übermittlung und Reduktion/Entfall der Dateneingabe beim Empfänger.
- Konsequenz:
- Eingangsstücke auf Papier sind zu digitalisieren;
- Sicherstellen, dass auch in der Justiz entstandene Papierdokumente unmittelbar digitalisiert werden;
- ERV-Verpflichtung ausweiten;
- Nutzung von E-Zustelldiensten, unterstützt durch automatische Identifikation von Verfahrensbeteiligten.
Einheitliche und vollständige elektronische Verlaufsinformation zu Gebührenvorgängen
- Nutzen:
- Jederzeitige vollständige Verlaufsinformation samt Gebührensaldo für jeden einzelnen Gebührenvorgang;
- Einheitlicher Zugang für alle Einsichtsberechtigten, auch wenn der Gebührenvorgang in unterschiedlichen IT-Anwendungen bearbeitet und verändert wurde;
- Entfall händischer Aufzeichnungen im Papierakt;
- Vereinfachte Selbstkontrolle durch Kostenbeamte und Gebührenrevision durch Revisoren.
- Konsequenz:
- Schaffung einer zentralen Kostenevidenz, die alle Informationen zu einem Gebührenvorgang unabhängig von jeweils beteiligten IT-Systemen einheitlich zusammenfasst;
- Bereitstellung von Saldoveränderungen zu Gebührenvorgängen über Schnittstellen aus der jeweiligen Fachanwendung (= bearbeitbare Kostenevidenz in Fachanwendungen).
3.2.
Veränderungen in der Anwendungslandschaft der Justiz ^
Generell können für die Realisierung von Anforderungen drei grundlegende Herangehensweisen unterschieden werden, die in der Praxis auch sehr oft in Kombination angewendet werden.
- Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Anwendung: Dabei werden neue Anforderungen in den Technologien und Strukturen einer bestehenden Anwendung realisiert. Damit können Anforderungen im Kontext der jeweiligen Fachanwendung in der Regel rasch umgesetzt werden. Technologische Veränderungen oder eine über die Fachanwendung hinausgehende Wiederverwendung sind üblicherweise jedoch nur schwer möglich.
- Neuentwicklung eines Informationssystems: Dabei werden Funktionen in neu zu schaffenden Strukturen (Architektur) einer/s IT-Anwendungen bzw. -Services unter Nutzung neuer moderner Technologien entwickelt. Das Ergebnis einer Neuentwicklung ist in aller Regel eine um Altlasten bereinigte, moderne und auf die aktuellen fachlichen und architekturellen Anforderungen zugeschnittene IT-Anwendung. Häufig werden in der IT neue Funktionen in Form von wiederverwendbaren Anwendungen oder Services neu entwickelt und dann mit bestehenden Informationssystemen integriert.
- Integration mit/von Informationssystemen: Anknüpfend an die Neuentwicklung von IT-Funktionen können bestehende IT-Anwendungen mit gekauften Standardprodukten oder individuell entwickelten IT-Anwendungen bzw. -Services integriert werden. Damit kann in der Regel die Wiederverwendung und separate Weiterentwicklung des integrierten Systems sichergestellt werden.
- Als kurzfristige Maßnahme wird die VJ mit dem elektronischen Portal (eIP) der bayrischen Justiz integriert. Damit wird eine digitale Aktenführung unter Beibehaltung sämtlicher in der VJ realisierten Funktionalitäten prinzipiell unterstützt, sodass fortan unter Berücksichtigung von fachlichen Überlegungen einzelne Verfahrensbereiche digital geführt werden können. Damit steht eine einheitliche moderne Benutzeroberfläche für Aktenstudium und Suche zur Verfügung.
- Mittelfristig soll die VJ durch flexibler weiterzuentwickelnde und auf modernen Technologien basierende Einzelanwendungen ersetzt werden. Dabei soll neben einer Straf- und Zivilgerichtanwendung auch eine Anwendung für staatsanwaltschaftliche Verfahren – welche aus der EliAs-Anwendung entstehen soll – geschaffen werden. Diese Fachanwendungen sollen mittels eines Justiz-spezifischen Basisbaukastens für Justiz-Anwendungen entwickelt werden bzw. diesen um die Besonderheiten der jeweiligen Fachdomäne erweitern.
- Mittelfristige Neuentwicklung der technologisch überholten Alt-Anwendung auf Basis des bis dahin bereitgestellten Basisbaukastens für Justiz-Fachanwendungen.
- Langfristig wird bei Identifikation eines größeren fachlichen Veränderungsbedarfs oder der Notwendigkeit einer Technologieablöse eine Neuentwicklung unter Nutzung des Basisbaukastens angestrebt.
- Mittelfristig soll die technologisch überholte Alt-Anwendung unter Nutzung des Basisbaukastens neuentwickelt werden.
- Langfristig wird bei Identifikation eines größeren fachlichen Veränderungsbedarfs oder der Notwendigkeit einer Technologieablöse eine Neuentwicklung unter Nutzung des Basisbaukastens angestrebt.
- Langfristig wird bei Identifikation eines größeren fachlichen Veränderungsbedarfs oder der Notwendigkeit einer Technologieablöse eine Neuentwicklung unter Nutzung des Basisbaukastens angestrebt.
- Kurzfristig wird die EliAs mit den neuen zentralen Informationssystemen für die Aktenbearbeitung und Workflowsteuerung integriert.
- Mittelfristig erfolgt die Erneuerung unter Nutzung des Justiz Basisbaukastens, sodass damit das Fundament zur Ablöse aller staatsanwaltschaftlichen Verfahren aus der VJ gelegt wird.
- Als erste kurzfristige Maßnahme soll im Bereich der Einbringungsstelle ein Grundkonzept für die Realisierung eines justizweit einsetzbaren Basisbaukastens entstehen. Auf Basis dieses wiederverwendbaren Frameworks soll die technologisch veraltete Einbringungsstellenanwendung erneuert werden.
- Die Umsetzung neuer Anforderungen im Bereich der bestehenden Domino-Anwendungen (Ediktsdatei, SDG-Liste etc.) soll langfristig auf Basis eines auf modernen Technologien (Web und Mobile) basierenden Standardprodukts erfolgen.
3.3.
Begleitende Maßnahmen im Bereich IT-Infrastruktur ^
Entscheidungsorgane:
- Notebook (inkl. Docking-Station);
- je nach Erfordernis einen oder zwei 24" Bildschirme;
- bei Bedarf Flachbettscanner und Drucker.
Kanzleien:
- Desktop PC;
- ein 24" Bildschirm;
- Multifunktionsgeräte (Scanner und Drucker).
Einlaufstellen:
- Desktop PC;
- ein 24" Bildschirm;
- Einzugsscanner (Hochleistung).
Verhandlungssäle:
- Abhängig von lokalen Gegebenheiten > 50" Bildschirm, Projektor/Projektionsbereich;
- Dokumentenkamera;
- Desktop PC zur Steuerung der IT-Ausstattung und für Zugriff ins Justiz Netzwerk;
- Zwei 24" Bildschirme;
- ggf. Anschlüsse für Bildübertragung (HDMI, VGA).
Eingangsbereiche der Dienststellen:
- > 50" Bildschirme (Infoscreens).
Vor Verhandlungssälen:
- Abhängig von lokalen Gegebenheiten: 15" Bildschirme.
4.
Auswirkungsanalyse ^
4.1.
Basis der Bewertung ^
- Die vorgestellte Auswirkungsanalyse soll die zeitlichen und qualitativen Veränderungen bei der Durchführung von Geschäftsprozessen, die mit der Einführung der digitalen Aktenführung verbunden sind, quantifizieren und transparent machen;
- Die Analyse betrachtet die Auswirkungen bezogen auf das Entscheidungsorgan und die Kanzlei, Auswirkungen darüber hinaus werden in der qualitativen Gesamtbewertung berücksichtigt;
- Als Zielbild dient dabei der vollständig digitale Akt, der arbeitsteilig von mehreren Rollen bearbeitet werden kann;
- Weiters wird angenommen, dass vorgeschlagene organisatorische und legistische Begleitmaßnahmen aus Justiz 3.0 umgesetzt sind;
- Die beschriebenen quantitativen Auswirkungen beziehen sich gänzlich auf den Zeitgewinn oder Zeitverlust bei der digitalen Aktenbearbeitung im Vergleich zur Arbeit mit dem Papierakt;
- Die qualitativen Auswirkungen greifen Verbesserungen hinsichtlich Kundenzufriedenheit, Aktualität der Daten, Transparenz etc. auf;
- Die Auswirkungsanalyse ist nicht gleichzusetzen mit einer Analyse des Nutzens, den einzelne Geschäftsfunktionen bei digitaler Aktenführung stiften.
4.2.
Vorgehensweise Auswirkungsanalyse ^
- Als Basis für die Auswirkungsanalyse wurden die Geschäftsfunktionen aus dem Anforderungskatalog herangezogen, der im Kernteam erstellt wurde;
- Die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Geschäftsfunktionen wurden beschrieben und bewertet;
- Die quantitative Bewertung gliedert sich in drei Teile: die quantitative Bewertung gesamt, die Tätigkeit des Entscheidungsorgan sowie die Tätigkeit der Kanzlei;
- Die Bewertung wurde auf einer Skala von «- 2 großer Mehraufwand» bis «+ 2 große Arbeitserleichterung» durchgeführt;
- In einem zweiten Schritt wurden die Geschäftsfunktionen anhand ihrer Bedeutung (Häufigkeit, Aufwand und Bedeutung der Tätigkeit) gewichtet. Die Gewichtung wurde auf Basis des IST-Stands der tatsächlichen Arbeitsverteilung durchgeführt;
- Der Aufwand für die parallele Aktenhaltung neben dem digitalen Akt wurde separat bewertet und bei der Gesamtbetrachtung in Abzug gebracht;
- Nicht analysierte Geschäftsfunktionen: div. Supportfunktionen und Strafvollzug.
4.3.
Wesentliche Ergebnisse der Auswirkungsanalyse ^
- Für ein Entscheidungsorgan, das Spracherkennung nutzt oder Entscheidungen selbst erfasst, wird der Mehraufwand durch Entfall der Reinschrift sowie des Korrekturlesens kompensiert, für alle anderen Entscheidungsorgane keine Verschlechterung;
- Vorteil durch erhöhte Automatisierung führt insbesondere bei Massenverfahren zu einer Beschleunigung der Verfahren. Prozesse können überdies auch ortsungebunden angestoßen/weitergeführt werden;
- Kopieren/Einfügen von OCR-Text.
- Starke Reduktion des manipulativen Aufwandes , einzelne vormals manuelle Tätigkeiten entfallen komplett;
- Akteneinsicht kann wesentlich effizienter durchgeführt werden.
- Effizientere und schnellere Dokumentenbereitstellung durch digitale Verfügbarkeit;
- Auskünfte (z.B. GB, FB etc.) können zum Teil auch direkt vom Antragsteller als Self-Service abgefragt werden (Klärung Identifikation und Gebührenabwicklung nötig).
- Die (Volltext)Suche und die mehrdimensionale Strukturierung kann im digitalen Akt effizienter durchgeführt werden.
- Effizientere Verfahrensführung durch Suche im digitalen Akt;
- Effizienteres Vorhalten durch elektronische Verfügbarkeit von Dokumenten, insbesondere auch bei Videokonferenzen;
- Möglichkeit der Protokollierung durch Audio/Video-Aufzeichnung.
- Reduktion des manuellen Aufwands, da Tätigkeiten wie Lokalisierung, Archivierung etc. entfallen;
- Überwachung des Status von Zustellungen durch Verlagerung auf zentrale und/oder elektronische Zustellung kann effizienter erfolgen.
- Aufwandsreduktion, da Aufgaben elektronisch effizient erstellt und (auch parallel) verteilt werden können;
- Bessere Nachvollziehbarkeit und Protokollierung von Aktenläufen, der physische Transport entfällt.
- Reduktion des manuellen Aufwands durch (teil-)automatisierte Prozesse;
- Entfall von administrativen Tätigkeiten wie Erstellung von Aktenübersichten, Vergabe von Seitenzahlen sowie Anlegen einer Priusmappe und damit verbundene Nachjournalisierung.
- Effizienzsteigerung durch flexiblere Auswertungsmöglichkeiten, stärkere Integration und Entfall von manuellen Nacharbeiten.
- Zeitersparnis durch automatische Berechnung, Nutzung von Dokumentenvorlagen, elektronischen Zahlungsverkehr und Prozessverbesserungen durch elektronische Schnittstellen;
- Anwendungsunabhängige Information zu allen Gebührenvorgängen samt Saldoveränderungen auf allen Organisationsebenen.
- Keine manuelle Synchronisierung/Datenredundanz;
- Unterstützung der Korrespondenz (justizintern zu Verwahrschaftsgericht, aber auch zu Banken) auf elektronischem Weg.
- Erwartung der Erhöhung des Anteils der elektronischen Eingangsstücke von 50% auf 80%;
- Die Gesamtbetrachtung unter dieser Annahme ergibt, dass der Aufwand durch die Notwendigkeit des Scannens nur leicht steigt.
4.4.
Fazit ^
5.1.1.
Ausgangslage ^
Einer Rolloutplanung liegen bestimmte Rahmenbedingungen zu Grunde: Es gilt, wesentliche Einflussfaktoren zu bestimmen und Bewertungskriterien zu definieren. Eine Gegenüberstellung dieser Kriterien samt Bewertung und Begründung liefert schließlich die Grundlage für eine bestimmte Rolloutstrategie.
5.1.2.
Einflussfaktoren (Rahmenbedingungen) ^
- Anzahl der Geschäftsabteilungen oder eingerichteter Teamassistenz in den jeweiligen Gattungen an einer Dienststelle samt Dienststellentyp, daraus abgeleitet
- Umsetzung des Servicecenter-Konzepts;
- Anzahl der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- «ERV-Quote» in der jeweiligen Verfahrensart;
- Notwendige Schulungsmaßnahmen;
- Hardwareausstattung (PC, Bildschirm, Scanner);
- Netzanbindung (Leitungsgeschwindigkeit);
- «Vorscan», wenn anhängige Verfahren berücksichtigt werden sollen.
5.1.3.
Besonderheit Scannen ^
- Von Beginn an alles scannen (bedeutet in der Regel auch Nachscan bei anhängigen Verfahren);
- Nur bei Bedarf scannen, wenn ohnedies kopiert würde (z.B. für Akteneinsicht oder Übermittlung an Sachverständige);
- Nur nach Beendigung des Verfahrens scannen, mit dem Vorteil des Wegfalls eines Aktenlagers und einer allfälligen (eher unwahrscheinlichen) erleichterten, späteren Akteneinsicht.
5.1.4.
Rolloutvarianten ^
Für den Start des Rollouts kommen mehrere Varianten in Betracht:
- Dienststellenweiter Rollout
- eingeschränkt auf ein bestimmtes Verfahren bzw. eine Gattung und/oder
- eingeschränkt auf bestimmte Geschäftsabteilungen;
- Gesamtumstellung aller Verfahren in einer oder mehreren Geschäftsabteilungen;
- Bundesweiter Rollout in einem Verfahrensbereich.
5.1.5.
Schlussfolgerungen ^
5.2.
IT-Transformations-Roadmap ^
- Die Bereitstellung grundlegender Funktionen für digitale Aktenführung, z.B. ein Dokumentenmanagementbasiertes Aktensystem mit ergonomischer Oberfläche zur Bearbeitung und Visualisierung der Inhalte sowie ein Workflowsystem;
- Die Einführung des elektronischen integrierten Portals der bayrischen Justiz im Bereich der Verfahrensautomation Justiz;
- Die Entwicklung eines Basisbaukastens zur effizienten und raschen Bereitstellung von Justiz Fachanwendungen mit dem Ziel der langfristigen Erneuerung der bestehenden Fachanwendungen. Die Grundkonzepte dieses Basisbaukastens sollen dabei maßgeblich den bereits bewährten Konzepten der Anwendung EliAs (exakter: ITOp@StA) folgen;
- Die Erstellung eines IT-Konsolidierungskonzepts für den Strafvollzug;
- Die weitere Verbesserung und Erweiterung der bestehenden Justiz-Anwendungen z.B. durch Reduzierung von Verfahrensschritten in der VJ oder durch Unterstützung justizinterner elektronischer Kommunikation via iERV.
6.
Zusammenfassung, Ausblick und persönliche Würdigung ^
Dr. Martin Schneider ist interimistischer Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz, Leiter der Rechtsinformatikabteilung, CIO der österreichischen Justiz; Wien, AT.
Dr. Thomas Gottwald ist Referent in der Rechtsinformatikabteilung im Bundesministerium für Justiz; Wien, AT.