1.1.
Warum OSS? ^
Als OSS wird landläufig Software(-komponenten) bezeichnet, welche kostenlos im Internet inklusive Source Code zum Download zur Verfügung steht. Die Open Source Initiative hat sich als nonprofit Organisation zum Ziel gemacht, die Definition von OSS zu verwalten und wird von der OSS Community anerkannt, um neue OSS Lizenzen zu überprüfen und zu genehmigen.1 Mit der Nutzung stimmt man den beigelegten Lizenzbedingungen zu und unterwirft sich diesen auch für eine weitere Verwendung der Software. OSS wird sowohl von Unternehmern als auch Privatpersonen immer mehr genutzt. Die Vorteile liegen primär in der Kostenersparnis und der Möglichkeit, die Software nach eigenen Vorstellungen zu modifizieren. Es ist für einen Programmierer wesentlich einfacher, bestehende Softwarekomponenten als OSS aus dem Internet herunterzuladen, als selbst neu zu programmieren. Darüber hinaus gibt es für viele OSS eine Community im Internet, welche an der ständigen Verbesserung und Erweiterung der Software arbeitet.
1.2.
Praktische Fragen und Probleme ^
1.3.
Die Open Source Lizenz ^
2.1.
Interne Nutzung ^
2.2.
Nutzung in Kundenprojekten ^
2.3.
Rechtliche Auswirkung in Kundenprojekten ^
Der Unternehmer und sein Kunde schließen einen Vertrag über die Erstellung einer Software ab, an welcher der Kunde das Werknutzungsrecht (also exklusiv alle Rechte) erhalten soll. Die Spezifikationen werden an die Softwareentwicklung weitergegeben. Der Softwareentwickler weiß, für einen großen Teil der Kundensoftware gibt es OSS, welche «nur» verändert und mit anderen Komponenten zusammengefügt werden muss. Auch Bearbeitungen müssen unter den Lizenzbedingungen der OSS weitergegeben werden und der bearbeitete Source Code muss darüber hinaus der Community zur Verfügung gestellt (im Internet veröffentlicht) werden.
3.1.
Audits und Prozesse ^
Praktisch umgesetzt heißt das, es muss erst sichergestellt werden, dass bisher keine OSS genutzt wurde, welche dem Unternehmen nicht bekannt war und deren Lizenzbedingungen noch nicht geprüft wurden, und dass die Nutzung in Zukunft kontrolliert wird.
3.2.
Datenbanken ^
Die Ergebnisse der Analysen und regelmäßigen Meldungen von OSS müssen jederzeit zugänglich sein. Der Unternehmensjurist muss die Möglichkeit haben, zu wissen, welchen Lizenzen ein Produkt unterliegt, um beurteilen zu können, ob dies rechtlich den Wünschen der Kunden entspricht. Der Entwickler kann OSS schneller verwenden, wenn es bereits eine Liste der freigegebenen Komponenten gibt.
3.3.
Umgang mit OSS in Kundenprojekten ^
Gerade in öffentlichen Ausschreibungssituationen gibt es für den Unternehmer oft wenig Spielraum, die Wünsche des Kunden an Nutzungsrechten zu ändern oder zu verhandeln. In der Praxis gibt es jedoch immer mehr Kunden (privat und öffentlich), welche Open Source Software in der Definition der Nutzungsrechte berücksichtigen. Eine Offenlegung der verwendeten OSS und dazugehöriger Lizenzen ist jedoch jedenfalls notwendig. Diese Liste wäre auch bei einer Escrow-Hinterlegung der Software nötig, da insbesondere spezialisierte Software-Escrow-Anbieter eine dahingehende Offenlegung verlangen.
4.
Conclusio ^
Die Nutzung von OSS ist heutzutage sowohl bei Entwicklern als auch anderen Computernutzern weit verbreitet. Durch den Kostenfaktor und das weitreichende Angebot von OSS sind diese aus der täglichen IT-Arbeit nicht mehr wegzudenken. Der Kostenfaktor darf jedoch nicht davon ablenken, dass trotzdem Nutzungsrechte beachtet werden müssen, deren Verstoß rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Dies kann in der Praxis von Gewährleistungsansprüchen des Kunden reichen, welchem man nicht die vereinbarten Nutzungsrechte geliefert hat, bis zu urheberrechtlichen Ansprüchen des OSS Rechtehalters, dessen Rechte verletzt wurden.
Katharina Bisset, Legal Counsel, Frequentis AG, Innovationsstrasse 1, 1100 Wien, AT, katharina.bisset@frequentis.com; www.frequentis.com
- 1 http://opensource.org/ (20. Januar 2015).
- 2 Die OSS Lizenz wird dabei Vertragsbestandteil – LG München I, Urteil vom 19. Mai 2004, Az: 21 O 6123/04 (http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht23-gpl-lg-muenchen.htm).
- 3 http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Source (10. Januar 2015).
- 4 http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html (10. Januar 2015).
- 5 http://opensource.org/licenses/mit-license.php (10. Januar 2015).
- 6 Dass in der Praxis Verstöße gegen OSS Lizenzen gerichtlich verfolgt werden, zeigt anschaulich die Liste der deutschen Anwaltskanzlei Jun: http://www.kanzlei-jun.de/aktuelle-publikumsfaelle/open-source-im-unternehmen/urteile-zu-open-source?start=9 (10. Januar 2015).
- 7 Wie z.B. Protecode (www.protecode.com (20. Januar 2015)) oder Black Duck (www.blackducksoftware.de (20. Januar 2015)).