Jusletter IT

Anhörung zu Geheimdienst-Kontrolle

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Germany
  • Field of law: Data Protection, Data Security
  • Citation: Jurius, Anhörung zu Geheimdienst-Kontrolle, in: Jusletter IT 22 September 2016
Two legislative proposals of the coalition fractions of CDU/CSU and SPD regarding «further development of parliamentary control of the Federal Intelligence Service» and «abroad-abroad signal intelligence of the Federal Intelligence Service» are subjects of discussion at the hearing of the Interior Committee of 26 September 2016. Additionally, a draft law of the fraction Die Linke regarding «changes of the Act on Parliamental Control of the Federal Government's Intelligence Activities» and a request titled «Improving Parliamental Control of the Federal Government's Intelligence Activities» appear on the agenda. (ah)
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Mit dem ersten Koalitionsentwurf (18/9040) soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) «intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können». Auch soll «die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission [...] und des Vertrauensgremiums [...], stärker mit der Tätigkeit des PKGr verknüpft werden». Zu diesem Zweck sieht die Vorlage vor, das Amt eines hauptamtlichen «ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums» zu schaffen. Dieser soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes «auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen». Zudem sollen «weitere Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums getroffen» werden, heißt es in der Vorlage weiter.

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Dem zweiten Koalitionsentwurf (18/9041) zufolge soll die strategische Fernmeldeaufklärung des BND gesetzlich neu geregelt werden. Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um «die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus». Dadurch könne der BND «ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen». Inhaltlich gehe es dabei um die strategische Aufklärung, die sich «an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern» ausrichte.

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Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines «Unabhängigen Gremiums» zur Überprüfung der «Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung». Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen.
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Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Gesetzentwurf (18/6640) sowohl die Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber dem PKGr als auch dessen Befugnisse konkretisieren und ausweiten. Darüber hinaus solle die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Weitergabe von Berichten berufener Sachverständiger an die zuständigen Kontrollgremien und Untersuchungsausschüsse der Länderparlamente die Zusammenarbeit der Kontrollgremien zu verbessern, heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere die Rechte der Minderheit beziehungsweise des einzelnen Mitglieds sollten gestärkt werden, um Kontrollmöglichkeiten zu verbessern, unter anderem durch eine Stärkung der Klagemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht in strittigen Fällen.

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In ihrem Antrag (18/6645) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das PKGr selbständig und umfassend über laufende und geplante Maßnahmen der Geheimdienste zu informieren und nicht erst auf Anfrage der Gremiumsmitglieder. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bundestag umfassend nachkommen, unabhängig von der Freigabe durch ausländische Dienste. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, komplett auf den Einsatz von V-Leuten zu verzichten. Zudem soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem Ziel, Whistleblower umfassend zu schützen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundestags Nr. 439494 vom 14. September 2016

Weitere Informationen:

  • Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes vom 5. Juli 2016 (Bundestags-Drucksache 18/9040)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 5. Juli 2016 (Bundestags-Drucksache 18/9041)
  • Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes vom 10. November 2015 (Bundestags-Drucksache 18/6640)
  • Antrag: «Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes verbessern» vom 10. November 2015 (Bundestags-Drucksache 18/6645)