Das NDG gewährleistet das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wahrung der individuellen Freiheit. Das Gesetz stärkt die Sicherheit der Schweiz und den Schutz vor Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 25. September 2016 statt.
Diese Massnahmen dürfen nur bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit im Zusammenhang mit Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen zur Anwendung kommen, nicht aber bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gewaltextremismus. So muss der Nachrichtendienst vor einer gezielten Abhörung die Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport einholen, in Absprache mit den Vorstehern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten. Auch im Vollzugsstadium werden die Massnahmen von der Geschäftsprüfungsdelegation und von einer unabhängigen Aufsichtsinstanz kontrolliert.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats Nr. 62151 vom 13. Juni 2016