Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 274, 277a ff. der österreichischen Exekutionsordnung (EO), die – wie alle anderen rechtlichen Bestimmungen – im Internet unter ris.bka.gv.at einsehbar sind.
Seit Beginn der Justiz-Auktion in Österreich im März 2015 wurden bis Mitte des Jahres 2016 von den österreichischen Vollstreckungsorganen bereits 500 Versteigerungen online durchgeführt. Dabei konnte ein Gesamterlös von über 250'000 Euro erzielt werden. Besonders Kraftfahrzeuge, (Unterhaltungs-)Elektronik (z.B. Handys, Videospiele) und Schmuck (z.B. Uhren, Ketten, Anhänger) werden regelmäßig auf der Plattform versteigert.
Bei der Justiz-Auktion arbeitet die österreichische Justiz mit der seit Jahren erfolgreich betriebenen deutschen Justiz-Internetversteigerungsplattform justiz-auktion.de zusammen. Die Justiz-Auktion Deutschland ist eine vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 begründete und bis heute von ihm betriebene Internetplattform, deren Zweck es ist, alle zur (Online-)Versteigerung geeigneten beweglichen Gegenstände, die von (Justiz-)Behörden zu verwerten sind, zur Versteigerung zu bringen. In erster Linie wird die Internetseite von Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Veräußerung eingezogener oder ausgesonderter Gegenstände sowie von Gerichtsvollziehern zur Veräußerung von im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenständen genutzt. Die Plattform hat zwischen 2006 und 2014 bundesweit in Deutschland einen Umsatz von mehr als 14,4 Millionen Euro erzielt. Im Jahr 2015 wurden bundesweit in Deutschland 6'931 Auktionen mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 2'742'255 Euro durchgeführt.
Dr. Martin Schneider, Leiter der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und CIO der österreichischen Justiz.
Mag. Hanspeter Draxler, Richter und Referent in der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich.