Wie die Obleute Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) mitteilten, soll der Bundestag am 9. Juni 2016 einen entsprechenden Antrag (18/8683) verabschieden, auf den sich die Fraktionen im Geschäftsordnungsausschuss geeinigt haben. Es handelt sich um die entschärfte Fassung einer Vorlage (18/7565), die die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am 17. Februar 2016 eingebracht hatten, und über die das Plenum eine Woche später in erster Lesung beraten hatte.
Im April 2015 war bekannt geworden, dass der BND auf die Veröffentlichungen Snowdens hin im Spätsommer 2013 den Selektorenbestand in Bad Aibling überprüft und dabei 40'000 Suchmerkmale der NSA entdeckt hatte, die zur Ausspähung europäischer Regierungen und Unternehmen geeignet waren. Ein halbes Jahr später kam darüber hinaus ans Licht, dass es noch eine weitere Liste BND-eigener Selektoren gab, die aus demselben Grund als politisch fragwürdig erkannt und aussortiert worden waren. Die Bundesregierung war der Meinung, dass diese Liste den Ausschuss nichts angehe, weil sich dessen Auftrag allein auf die NSA und ihre Kooperation mit dem BND erstrecke. Lediglich die Obleute durften die Liste im November unter dem Siegel strikter Verschwiegenheit in Augenschein nehmen. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) durfte sich einen Eindruck verschaffen und erstellte bis Mitte Dezember einen Bericht.
Quelle: Medienmitteilung des Bundestags Nr. 426804 vom 8. Juni 2016
Weitere Informationen:
- Antrag «Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses – Hilfsweise: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses» vom 6. Juni 2016 (Bundestags- Drucksache 18/8683)
- Antrag « Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses ‒ Hilfsweise: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses» vom 17. Februar 2016 (Bundestags- Drucksache 18/7565)